Angemessene SRF-Berichterstattung über die «Berset-Affäre»
Mehrere Beanstander beklagten, SRF habe nicht oder ungenügend über die «Berset-Affäre» berichtet – was nicht zutrifft.
Mehrere Beanstander beklagten, SRF habe nicht oder ungenügend über die «Berset-Affäre» berichtet – was nicht zutrifft.
Ein Publikumsgast verwendet in der «Arena» vom 8. Oktober 2021 den Ausdruck «bis zur Vergasung». Der Moderator interveniert, die Frau entschuldigt sich. Ein Beanstander empfindet das Einschreiten des Moderators als unnötige Massregelung und Bevormundung.
Die Ombudsstelle beschäftigte sich aufgrund einer Beanstandung mit der Frage, ob die zweimalige Berichterstattung der «Tagesschau» über den Tod des «Rolling Stones»-Drummers im August 2021 angemessen war oder nicht.
Eine Schönheitsklinik beanstandete das Online-Reportageformat «rec.» über die «Brustimplantat-Krankheit». Die Reportage sei rufschädigend und nicht objektiv, findet die Klinik. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung in einem von mehreren Kritikpunkten.
«Schweiz aktuell» befasste sich während einer Themenwoche mit der Energiezukunft der Schweiz und mit erneuerbaren Energien. Der Energie Club Schweiz beanstandete eine der Folgen als einseitig und unkritisch. Zu Unrecht, finden die Ombudsleute.
Die «Tagesschau» berichtete über ein Ballett am Zürcher Theaterspektakel. Die Ombudsstelle hatte darauf mehrere Beanstandungen zu behandeln. Diese monierten alle die gezeigten, nackten Männer, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen.
«Echo der Zeit» interviewte den Philosophen Michael Esfeld anlässlich der Ausweitung der Zertifikatspflicht in der Schweiz. Ein Beanstander findet den Interviewstil zu kritisch und zu wenig neutral. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.
In einem Radiobeitrag und zwei Webbeiträgen berichten junge Menschen über ihr Leben nach dem Austritt aus einer Freikirche. Ein Beanstander kritisiert die Beiträge als unausgewogen und als «Freikirchen-Bashing». Die Ombudsleute sehen es anders.
Ein Radiohörer findet die Verwendung der Wörter «Hoden» und «Vulva» in der Satiresendung «Zytlupe» vom 24. Juli 2021 vulgär. Dies verstosse zudem gegen den Jugendschutz. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.
Ein Social-Media-Nutzer beanstandet einen Tweet von Stefan Büsser. Die Ombudsleute zeigen anhand dieses Falles auf, weshalb sie nicht für alle Social-Media-Inhalte zuständig sind.