Social Media-Inhalte vor der Ombudsstelle
Ein Social-Media-Nutzer beanstandet einen Tweet von Stefan Büsser. Die Ombudsleute zeigen anhand dieses Falles auf, weshalb sie nicht für alle Social-Media-Inhalte zuständig sind.
Ein Social-Media-Nutzer beanstandet einen Tweet von Stefan Büsser. Die Ombudsleute zeigen anhand dieses Falles auf, weshalb sie nicht für alle Social-Media-Inhalte zuständig sind.
In Informationssendungen von SRF gibt es öfters Gespräche zwischen der Moderation und hauseigenen Journalistinnen und Journalisten. Ein Beanstander moniert, dass Journalistinnen und Redaktoren so unzulässigerweise in einen Expertenstatus gehoben würden. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht.
Die «Tagesschau» berichtete am 12. Juli 2021 über einen Rekordertrag von Windanlagen im ersten Halbjahr 2021. Zehn Personen beanstandeten den Beitrag als zu einseitig und zu positiv. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung teilweise.
«Kassensturz» berichtete über einen Mann, der Handwerker nicht bezahlt und Behörden an der Nase herumführt, gleichzeitig aber ein Luxus-Leben führt. Ein Fernsehzuschauer sorgt sich um den Persönlichkeitsschutz und beanstandet die Nennung des Namens des Fehlbaren in der Sendung.
Ein Beanstander stört sich an der gendergerechten Sprache im «Echo der Zeit». Seiner Ansicht nach entspricht dies einer ideologischen Sprachregelung «von oben». Die Ombudsstelle bezieht entschieden Position und unterstützt die Beanstandung nicht.
Gegen einen Podcast über verbale Angriffe und schwere Vorwürfe gegen den Mobilfunkexperten Martinr Röösli gingen mehrere Beanstandungen ein. Der Beitrag sei einseitig und diffamiere die Aktivist:innen der Anti-Mobilfunkbewegung. Die Ombudsstelle ist nicht einverstanden.
Gegen einen «10vor10»-Beitrag zum Israel-Palästina-Konflikt ging eine Beanstandung ein. Im Beitrag ist Jerusalem als Hauptstadt Israels genannt worden. Die Ombudsstelle heisst die Beanstandung gut.
Gegen den SRF-Beitrag «Privatisierung in Ungarn» von «10vor10», der am 16. April 2021 ausgestrahlt worden ist, ging eine Beanstandung ein. Der Bericht verbreite Unwahrheiten, sagt der Kritiker. Die Redaktion und die Ombudsstelle berichtigen.
Gegen einen Beitrag der «Tagesschau» vom 22. Februar 2021 zum Thema Hochwasser im Zusammenhang mit AKW ging eine Beanstandung ein. Der Vorwurf lautet, SRF wolle Ängste schüren. Die Ombudsstelle ist völlig anderer Meinung.
Gegen den «Tagesschau»-Beitrag «Abstimmung: Initiative zum Verhüllungsverbot wird angenommen» ist eine Beanstandung eingegangen, weil die Freude der Initianten mit «Grinsen» bezeichnet wurde.