Haltlose Kritik an «True life»
Die SRF-Sendung «True life» vom 9. Dezember 2020 habe Rassismus eine Plattform geboten und sei gewaltverherrlichend. Die Vorwürfe erweisen sich jedoch als haltlos.
Die SRF-Sendung «True life» vom 9. Dezember 2020 habe Rassismus eine Plattform geboten und sei gewaltverherrlichend. Die Vorwürfe erweisen sich jedoch als haltlos.
Gegen die Krimiparodie «Advent, Advent» vom 12. Dezember 2020 ging eine Beanstandung ein. Die Sendung sei gewaltverharmlosend, findet der Beanstander. Die Ombudsstelle kontextualisiert die Gewaltdarstellung.
Der «Kassensturz»-Bericht «Pestizide in Schweizer Wein» vom 8. Dezember 2020 sei unter anderem eine politisch gefärbte Kritik an der Landwirtschaft. Auch die Auswahl der getesteten Weine wird hinterfragt. Die Ombudsstelle kann jedoch die Kritik nicht unterstützen.
Mehrere Beanstander stören sich an der im «Echo der Zeit» verwendeten Bezeichnung «Fans» für SVP-Parteimitglieder, die Trump unterstützen sowie an der Bezeichnung «populistisch» im Zusammenhang mit derselben Partei. Die Ombudsstelle differenziert.
Ein Beanstander findet, die «Tagesschau» habe mit einem Beitrag über die Verstärkung von Kontrollen in Wildruhezonen die Grundrechte und die Menschenwürde verletzt. Die Ombudsstelle kann die Argumentation nicht unterstützen.
Gegen die «Arena» über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über die am 7. März 2021 abgestimmt wird, sind 27 Beanstandungen eingegangen: Die Sendung sei nicht sachgerecht gewesen. Programmverletzungen liegen bei aller berechtigten Kritik aus Sicht der Ombudsstelle nicht vor.
Gegen den «Echo der Zeit»-Beitrag «Grosses Eskalationspotenzial im Südkaukasus» vom 2. November 2020 gingen mehrere Beanstandungen ein. SRF habe «Kriegs-Propaganda» betrieben, lautet einer der Vorwürfe. Die Ombudsstelle beurteilt den Fall anders.
Zur Sendung «Netz Natur» wurden bei der Ombudsstelle sechs Beanstandungen eingereicht. Mehrheitlich wurde kritisiert, die Sendung sei einseitig, auf kommende Abstimmungen ausgerichtet und die konventionelle Landwirtschaft werde nur schlecht gemacht.
Zwei Beanstander sind der Meinung, «10vor10» habe einer «Maskenverweigerin» unnötigerweise eine Plattform geboten. Dies sei unangebracht in einer Pandemie, die nur gemeinsam und mit ausserordentlichen Massnahmen zu überwinden sei. Die Ombudsstelle kann die Beanstandungen jedoch nicht unterstützen.
Das «Deville»-Video «Ischgliich» ist die satirische Antwort auf die Haltung von Bundesrat und Tourismusbranche Ende November 2020, die Schweizer Skigebiete über die Festtage offen zu lassen. Die Ombudsstelle kann die gegen den Beitrag eingegangene Beanstandung nicht unterstützen.