«Wort zum Sonntag» über Prostitution hat keine Bestimmungen verletzt
Ein Fernsehzuschauer hat das «Wort zum Sonntag» vom 2. Juni 2018 zum Thema Prostitution beanstandet. Im Beitrag würden seiner Meinung nach legitime Geschäfte verleumderisch kriminalisiert. Sowohl die verantwortliche Redaktion als auch Ombudsmann Roger Blum sehen keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt.