• Bild von Sendungen zu Israel auf dem Prüfstand

    Sendungen zu Israel auf dem Prüfstand

    Bei Ombudsmann Roger Blum gingen zwei Beanstandungen ein, die Beiträge im Zusammenhang mit dem Staat Israel kritisieren. Ein Beanstander vermisst im «Tagesschau»-Beitrag zum 100. Jahrestag der Balfour-Deklaration die Sichtweise des hebräischen Volkes. Die Bewegung BDS fühlt sich durch ein Interview in der Radiosendung «Kultur Kompakt» diffamiert. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe mehrheitlich nicht unterstützen.

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  • Bild von Mehrere Sendungen zum Thema «No Billag» vor dem Ombudsmann

    Mehrere Sendungen zum Thema «No Billag» vor dem Ombudsmann

    Ombudsmann Roger Blum hatte sechs Beanstandungen die No-Billag-Initiative betreffend zu behandeln. Vier verschiedene Beanstander und eine Beanstanderin haben Sendungen der «Tagesschau», von «10vor10», «Echo der Zeit», «#SRF global» sowie einen Beitrag auf SRF News online beanstandet. Allen Beanstandungen gemeinsam ist, dass sie SRF vorwerfen, einseitig über die No-Billag-Initiative berichtet zu haben. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe mehrheitlich nicht unterstützen.

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  • Bild von «Arena/Reporter» durfte einen Demenzkranken filmen

    «Arena/Reporter» durfte einen Demenzkranken filmen

    Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen der Sendung «Arena/Reporter» vom 5. November 2017 zu behandeln. Beide Beanstander stellen in Frage, ob es legitim sei, einen Demenzkranken im Film «Bis dass der Tod uns scheidet» zu zeigen. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Roger Blum erachten die Filmaufnahmen als rechtmässig. Der Ombudsmann kann beide Beanstandungen nicht unterstützen.

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  • Bild von «Puls» über Knieprothesen war rechtens

    «Puls» über Knieprothesen war rechtens

    Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung des Gesundheitsmagazins «Puls» über Knieprothesen nicht stützen. Ein Fernsehzuschauer moniert, der Bericht sei einseitig und unvollständig und betreibe Schwarzmalerei. Nach Ansicht von Roger Blum hat die «Puls»-Redaktion korrekt gearbeitet und kein Programmrecht verletzt.

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  • Bild von ARD-Korrespondenten vor dem Ombudsmann

    ARD-Korrespondenten vor dem Ombudsmann

    Ein Radiohörer stört sich daran, dass im SRF-Programm ARD-Korrespondenten und -Korrespondentinnen zu hören sind. Zudem stört er sich an Moderatorinnen mit (nord)deutsch eingefärbten Dialekten. Wichtiger als die Nationalität ist für Ombudsmann Roger Blum, dass Korrespondentinnen und Korrespondenten dem Schweizer Publikum gerecht werden. Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

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  • Bild von «Arena/Reporter»-Bericht war ausgewogen

    «Arena/Reporter»-Bericht war ausgewogen

    Ombudsmann Roger Blum beschäftigte sich aufgrund einer Beanstandung mit der Sendung «Arena/Reporter» über den Fall Kast und die KESB. Für den Beanstander ist die Sendung unausgewogen und nicht sachgerecht. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Ombudsmann Roger Blum können diese Argumentation nicht unterstützen.

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