Ombudsfall: «Arena» war nicht sachgerecht
Gegen die «Arena»-Sendung vom 12. Juni 2020 mit dem Titel «Jetzt reden wir Schwarzen» sind 212 Beanstandungen eingegangen. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass die Sendung nicht sachgerecht gewesen ist.
Gegen die «Arena»-Sendung vom 12. Juni 2020 mit dem Titel «Jetzt reden wir Schwarzen» sind 212 Beanstandungen eingegangen. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass die Sendung nicht sachgerecht gewesen ist.
Gegen den «Kassensturz» vom 14. April 2020 gingen zehn Beanstandungen ein. Die sogenannte «Bioresonanztherapie», deren Wirkung stark umstritten ist, sei in der Sendung einseitig dargestellt worden. Die Ombudsstelle kann jedoch keine der Beanstandungen uneingeschränkt unterstützen.
Ein Beanstander kritisierte den «Tatort» mit dem Titel «Das perfekte Verbrechen». Zur besten Sendezeit seien ohne Vorwarnung «harte Gewaltszenen» gezeigt worden. Die SRG habe damit gegen den Jugendschutz verstossen. Die Ombudsstelle kommt jedoch zu einem anderen Schluss.
Aufgrund der Corona-Krise wurde in der Schweiz die grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg durchgeführt. «Einfach Politik» berichtete darüber – zu einseitig, wie ein Beanstander findet. Die Ombudsstelle hat sich den Fall angeschaut.
Gegen den «DOK»-Film «Amazon – Wie der Onlinegigant die Welt beherrscht» ging eine Beanstandung ein. Die Firma sei im Film zu negativ dargestellt worden. Die Ombudsstelle kommt jedoch zum Schluss, dass das Porträt über «Amazon» durchaus korrekt gewesen sei.
Gegen einen Beitrag von «Rendez-vous» zum australischen Premierminister und Freikirchler Scott Morrison ging eine Beanstandung ein. Der Beitrag sei nicht sachgerecht und emotionalisiere einseitig – die Ombudsstelle hat sich den Beitrag angehört.
Gegen die SRF-Radiosendung «Spezielles Wohnungsinserat - WLAN und Smartphone im Haus nicht erlaubt» des Regionaljournals Aargau Solothurn vom 26. Februar 2020 ging eine Beanstandung ein. Die Ombudsstelle unterstützt diese jedoch nicht.
Gegen zwei SRF-Online-Artikel ging eine Beanstandung ein. Kritisiert wurde die Auswahl der zitierten Expert*innen sowie generell fehlende Vielfalt. Die Ombudsstelle vermittelt: Die Redaktion habe gut gearbeitet – bemängelt wird lediglich eine ungeschickte Wortwahl.
Gegen den «DOK»-Film «Game Over – Im Sog der Computerspielsucht» ging eine Beanstandung ein. Es werde suggeriert, dass alle, die Computerspiele spielen, verwahrlost seien. Die Ombudsstelle differenziert, kann aber die Beanstandung letztlich nicht unterstützen.
Sind die Verantwortlichen von «Zwei am Morge» zu weit gegangen, als sie auf dem Privatgrundstück von Roger Federer Tennis gespielt haben? Ja, findet ein Beanstander und gelangte damit an die Ombudsstelle.