«Gottes Influencer» vor der Ombudsstelle

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Christliche Influencer, die auf Social Media missionieren, waren Thema der «Rundschau» vom 12. November 2025. Zwei Beanstander kritisieren den Beitrag. Der eine sieht das Christentum und christliche Institutionen generell verunglimpft, der andere den «Christ-Influencer» Miro Wittwer. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandungen nicht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Bei der «Rundschau» vom 12. November 2025 geht es um christliche Influencer, die auf Social Media missionieren. Im Zentrum steht der «Christ-Influencer» Miro Wittwer. Daneben kommen eine freikirchliche Influencerin und eine reformierte Theologin, die im Internet auf RefLab aktiv ist, zu Wort. Zudem wird Sektenexperte Georg Otto Schmid zum Thema befragt.

«Rundschau» vom 12. November 2025:

Was wird beanstandet?

Einer der Beanstander kritisiert vor allem den Gesamteindruck, den der «Rundschau»-Beitrag vermittelt. In seinen Augen geschehe eine unzulässige Verallgemeinerung, Christen würden kollektiv verunglimpft. Es werde das Bild vermittelt, das Christentum sei strukturell homophob, manipulierend und potenziell sektiererisch. Es würden extreme Einzelfälle gezeigt und der Einzelfall werde zu einem systematischen Problem aufgeblasen.

Dem zweiten Beanstander missfällt vor allem eine Aussage des Sektenexperten im Beitrag. Dieser bezeichne Miro Wittwer als «Psychoguru» und als einer, der sich verhalte, als «habe er die Weisheit mit Löffeln gefressen». Dies seien abwertende und persönlich diffamierende Formulierungen. Miro Wittwer habe an dieser Stelle keine direkte Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.

Was sagt die Redaktion?

Der Beitrag zeige auf, dass christliche Influencer zunehmende Sichtbarkeit gewinnen würden und dass dabei auch radikale Positionen auffallen könnten, schreibt die «Rundschau»-Redaktion in ihrer Stellungnahme. Ziel des Beitrags sei ein differenzierter Einblick in die Thematik gewesen. Extremfälle habe man gewählt, um die Mechanik der Radikalisierung über Social Media zu zeigen und wie gewisse Extrempositionen über Algorithmen Reichweite gewinnen können. Fachpersonen hätten diese Entwicklung aus ihrer Sicht eingeordnet. Daneben seien moderate Formen von christlichen Influencern gezeigt worden. Zudem seien junge Christen vor einem christlichen Konzert sowie ältere Besucher:innen eines ökumenischen Gottesdienstes befragt worden. Der Beitrag habe nicht ein homogenes Bild, sondern ein breites Spektrum gezeigt.

Die Aussagen des Sekten- und Religionsfachmanns Georg Otto Schmid über Miro Wittwer sei klar als persönliche Bewertung Schmids erkennbar gewesen. Experten und Expertinnen dürften im Rahmen wissenschaftlich begründeter oder erfahrungsbasierter Einschätzungen wertende Einordnungen vornehmen. Solche Einschätzungen seien von redaktionellen Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Die kritisierte Wortwahl diene zur Veranschaulichung von Schmids Argumentation. Sie sei Teil einer längeren Aussage, in der Schmid Wittwers Aktivitäten kritisch analysiere. In dieser Aussage werde Wittwer weder verspottet noch persönlich herabgesetzt.

Miro Wittwer komme an mehreren Stellen im Beitrag selber zu Wort und könne auf die Kritik an seiner Person reagieren. Etwa direkt nach der beanstandeten Aussage von Schmid zeige der Beitrag Wittwer, wie er sich vom Vorwurf distanziere, seine Person stehe stark im Zentrum.

Die Positionen der einzelnen Protagonist:innen seien im Beitrag klar erkennbar gewesen. Die Fragestellungen seien transparent formuliert worden. Alle Protagonist:innen hätten ihre besten Argumente platzieren können.

Was sagt die Ombudsstelle?

Schon die Anmoderation des «Rundschau»-Beitrags stelle klar, dass es um radikale christliche Botschaften in den Sozialen Medien am Beispiel von Miro Wittwer gehe, so die Ombudsleute. Die Ablehnung der Homosexualität sei dabei ein zentraler Punkt der von Wittwer verbreiteten Botschaft. Für das Publikum sei klar erkennbar, dass der Beitrag vor allem auf seine Person fokussiere. Es sei nicht um das Christentum an sich gegangen. Vielmehr grenze sich die reformierte Landeskirche von solchen Praktiken, wie sie Miro Wittwer anwende, im Beitrag bewusst ab. Auch die zu Wort kommende christliche Influencerin Aurora nehme betreffend Homosexualität eine andere Position ein.

Eine pauschale Charakterisierung des Christentums als «strukturell homophob», manipulierend und potenziell sektiererisch können die Ombudsleute im Beitrag nicht erkennen.

Zur Wortwahl von Experte Georg Otto Schmid halten die Ombudsleute fest, dass umstrittene Aussagen als solche erkennbar sein müssen. Es sei sicht- und hörbar, dass Schmid seine eigene Wertung darstelle. Bei schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber einer Person würden qualifizierte Anforderungen bezüglich Transparenz und Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten gelten. Allerdings sehen die Ombudsleute in den Aussagen «Psychoguru» und «die Weisheit mit Löffeln gefressen» kein schweres Schadensrisiko. Zudem habe sich Miro Wittwer wiederholt zu Vorwürfen äussern und sich mit seinen besten Argumenten darstellen können.

Die Ombudsleute sehen weder die Menschenwürde noch die Sachgerechtigkeit verletzt.

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot SRF

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