Instagram-Reel über EU-Vertragspaket war sachgerecht
SRF News fasste in einem kurzen Instagram-Reel zusammen, worum es bei der Diskussion um das neue EU-Vertragspaket mit der Schweiz geht. Ein Beanstander kritisiert das Video als einseitig und unvollständig. Die Ombudsstelle sieht dies anders.
Darum geht es im beanstandeten Beitrag
In einem Instagram-Video erklärt SRF-News-Host Arthur Honegger die Bilateralen III, das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU. Er benutzt zur Veranschaulichung einen Vergleich mit den Systemupdates eines Smartphone-Betriebssystems sowie humorvolle Videoausschnitte zur Auflockerung. Zweck des Reels ist es, das staatspolitisch komplexe Thema kurz, einfach und zielgruppengerecht zu erklären.
Instagrampost von SRF news
Instagrampost von SRF news
Was wird beanstandet?
Der Beanstander moniert mehrere Punkte am Video als suggestive Abstimmungsempfehlung. Der Vergleich mit dem Smartphone-Update sei nicht korrekt. Denn, so die Kritik, es werde im Video so dargestellt, dass das Handy – also die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU – ohne Update nicht länger funktionieren würden und die Aktualisierung deshalb unbedingt nötig sei. Das treffe nicht zu.
Es würde zudem mit einem Meme auf unangebrachte Weise über das Alter der Bilateralen II gescherzt und es werde ein Auto gezeigt, das über ein Smartphone fährt, als die Gegner des Abkommens erwähnt werden. All dies solle dazu führen, dass Personen dem Vertragspaket positiv gegenüberstehen. Dabei, führt der Beanstander aus, sei – um beim von SRF gewählten Vergleich zu bleiben – nach Systemupdates längst nicht immer alles besser als vorher.
Ausserdem erkläre der Beitrag mehrere institutionellen Elemente wie die automatische Rechtsübernahme und die Personenfreizügigkeit nicht korrekt. Ebenso würden Informationen zu den Kohäsionszahlungen, welche die Schweiz leisten müsste, vollständig fehlen.
Natürlich sei eine Erklärung dieses komplexen Themas in kurzer Zeit anspruchsvoll, so der Beanstander, jedoch werde durch den Smartphone-Vergleich eine zu starke Vereinfachung vorgenommen und so eine neutrale Meinungsbildung verhindert.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist die Vorwürfe zurück. Im Erklärvideo sei es nicht darum gegangen, das gesamte Paket der Bilateralen III zu beleuchten, sondern zu zeigen, weshalb es politisch so umstritten ist. Dies werde auch im Begleittext zum Video explizit so ausgeführt.
Zum Vorwurf des suggestiven Smartphonevergleichs schreibt die Redaktion, dass nicht explizit gesagt werde, dass ein Update dringend notwendig sei. Es sei aber ein Bild, das den Social-Media-Usern geläufig und den Unterschied zwischen den neuen EU-Verträgen und dem bestehenden Abkommen veranschaulicht. Solche Vergleiche seien für das Verständnis dieses komplexen Vertragspakets zentral. Es werde zudem gesagt, dass das Systemupdate umstritten sei.
Die Redaktion gibt dem Beanstander darin Recht, dass eine Aktualisierung des Betriebssystems nicht immer eine Verbesserung darstellt – was wiederum eben für den gewählten Vergleich spreche. Zudem werde das Argument der Gegnerschaft, nämlich den Verlust der Eigenständigkeit, im Video explizit auf den Punkt gebracht.
Es sei journalistisch zulässig, sich auf einen einzelnen Aspekt zu fokussieren – eben das Systemupdate – und nicht auf jeden Punkt im Vertragspaket einzeln einzugehen. Gerade für ein Social-Media-Video würde dies den Rahmen sprengen. Und auch die formale Umsetzung mit lockeren Elementen, die kritisiert werden, machten laut der Redaktion Sinn. Denn so werde der Inhalt zielgruppen- und kanalgerecht dargelegt.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Schlussbericht, dass die Berichterstattung von SRF zu den Bilateralen III bereits heute sehr breit sei und bis zur Abstimmung noch deutlich umfassender werden würde. Diese bevorstehende Abstimmung im Jahr 2027 oder 2028 sei vergleichbar mit der EWR-Abstimmung in den 1990er-Jahren, es sei also mit einer der wohl heftigsten politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre zu rechnen.
Die Ombudsstelle führt weiter aus, dass in solchen Themen oftmals jede Äusserung des jeweils anderen Lagers postwendend als falsch bezeichnet werde und jede Information zur Sache zugunsten der eigenen Position kommentiert werde. Dies zeige sich auch an den zahlreichen Kommentaren zum Beitrag auf Instagram.
Das beanstandete Reel richte sich offensichtlich an ein junges Publikum. Der Vergleich mit dem Smartphone zeige dies gut auf. Man könne das von SRF gewählte Beispiel unpassend finden, falsch sei es aber nicht. Denn tatsächlich handle es sich bei den Bilateralen III um ein Update im Sinne einer Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU – in zahlreichen Bereichen.
Die Interpretationen des gewählten Videoausschnitts mit dem überfahrenen Handy seien zahlreich – das zeige sich aus den Inhalten, die nach diesem Eingangs-Meme vermittelt werden, so die Ombudsstelle. Der Beitrag stosse zudem die Meinungsbildung an – eine abschliessende Meinungsbildung zu ermöglichen sei aber nicht Sinn und Zweck dieses kurzen Reels.
Dass die institutionellen Elemente nicht ausführlich erklärt würden, sei selbstverständlich. Einerseits aufgrund der Kürze des Beitrags, andererseits sei dies auch nicht dessen Absicht. Vielmehr sollte das Video insbesondere junge Stimmberechtigte dazu anregen, sich vertiefter mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes liegt dementsprechend laut der Ombudsstelle nicht vor.