Ombudsstelle: Diskussion um Anna Netrebkos Staatsbürgerschaft

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Ein Zuschauer beanstandet die «Tagesschau»-Berichterstattung über Anna Netrebkos Auftritt im Opernhaus Zürich als einseitig und nicht sachgerecht. Die Sängerin sei nur als Russin dargestellt worden, obwohl sie seit 20 Jahren auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitze. Die Ombudsleute beurteilen den Bericht als korrekt und im Rahmen der Programmfreiheit als zulässig.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

In der «Tagesschau» vom 2. November 2025 geht es um den Auftritt der russisch-österreichischen Sopranistin Anna Netrebko im Opernhaus Zürich. Die «Tagesschau» zeigt auch die Kontroverse um die Sängerin auf, die nach Beginn des Ukrainekriegs für viele westliche Bühnen «persona non grata» gewesen sei bzw. noch ist, da sie sich nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs zu wenig deutlich vom Kreml und von Putin distanziert haben soll.

Zu Wort kommen der neue Opernhaus-Intendant sowie der Präsident des Vereins «Helvetia for Ukraine».

«Tagesschau» vom 2. November 2025:

Was wird beanstandet?

Der Beanstander kritisiert die «Tagesschau» dafür, Anna Netrebko im Beitrag wiederholt und ausschliesslich als «russische Star-Sopranistin» bzw. «die Russin» bezeichnet zu haben. Dies sei sachlich falsch und irreführend, da Netrebko seit 2006 österreichische Staatsbürgerin und damit EU-Bürgerin sei. Sie lebe seit 2008 in Wien und habe dort ihren Lebensmittelpunkt. Diese für das Verständnis wesentlichen Informationen seien dem Publikum verschwiegen worden. Es sei der Eindruck entstanden, bei der Sängerin handle es sich nur um eine Russin, deren Auftritt umstritten sei. Das empfindet der Beanstander als «Framing» und als «ukrainisch rassistische Propaganda».

SRF würde bei prominenten Schweizer Doppelbürgern ebenfalls nie die Schweizer Staatsbürgerschaft unterschlagen, um sie ausschliesslich über ihre zweite Nationalität zu definieren, so der Beanstander.

Was sagt die Redaktion?

Die Debatte um den Auftritt von Anna Netrebkos Auftritt am Zürcher Opernhaus sei Teil einer Kontroverse um die Opernsängerin, die bereits länger andauere, erklärt die «Tagesschau»-Redaktion. Kontrovers werde diskutiert, dass sie einst Putins Präsidentschaftskandidatur unterstützt, 2014 mit der grossrussischen Flagge posiert und ihren Geburtstag 2021 im Kreml gefeiert habe.

Seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine sei Netrebko mit ihrer Haltung und ihren Äusserungen zwischen die Fronten geraten. Für einige westliche Opernhäuser sei ihre Distanzierung halbherzig gewesen, für den Kreml sei sie als Verräterin gebrandmarkt worden. Sie bleibe umstritten, auch wenn unterdessen etliche westliche Opernhäuser die Sängerin wieder auftreten liessen – darunter das Zürcher Opernhaus.

Beim beanstandeten Beitrag handle es sich um einen kurzen Bericht in einer Nachrichtensendung und nicht um einen ausführlichen Kultur-Beitrag, gibt die Redaktion zu bedenken. Ziel des Beitrags sei gewesen, die aktuelle Debatte rund um das Zürcher Opernhaus und Anna Netrebko pointiert, aber fair darzustellen. Dabei seien sowohl Befürworter als auch Kritiker zu Wort gekommen.

Die Nennung von Netrebkos russischer Staatsbürgerschaft sei journalistisch relevant, da sie im Zentrum der Kontroverse stehe. Die österreichische Staatsbürgerschaft sei im Kontext des Beitrags nicht entscheidend gewesen. Netrebko besitze diese seit 20 Jahren. Die österreichische Staatsbürgerschaft könne auch nicht als Distanzierung zum Putin-Regime gelesen werden. Auch bei anderen Doppelbürgern werde je nach Zusammenhang nur eine Staatsangehörigkeit erwähnt.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute halten fest, dass Auftritte von Anna Netrebko seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wiederholt zu Kontroversen geführt hätten, auch bereits 2022 am Opernhaus Zürich.

Ebenfalls vor den jüngsten Aufführungen von Giuseppe Verdis Oper «La forza del destino» habe es unterschiedliche Meinungen gegeben, die medial breit diskutiert worden seien. Vor diesem Hintergrund erachten es die Ombudsleute im Rahmen der verfassungsmässigen Programmfreiheit als völlig zulässig, in der «Tagesschau» über die aktuelle Debatte zu berichten.

Die Sendung habe gegensätzliche Positionen zu Wort kommen lassen. Der Intendant des Opernhauses Zürich habe ausführlich darlegen können, warum Netrebko engagiert worden sei. Auch habe er zu ihren Äusserungen zum russischen Angriffskrieg Stellung nehmen können. Zudem werde ausdrücklich erwähnt, dass die Aufführungen mit Netrebko ausverkauft gewesen seien und dass es im Opernhaus selbst zu keinen Missfallenskundgebungen gekommen sei.

Das Weglassen von Netrebkos österreichischer Staatsangehörigkeit ist nach Ansicht der Ombudsleute unproblematisch, da die Kontroversen nicht mit ihrer Doppelbürgerschaft zusammenhingen. Relevanter sei ihre russische Staatsbürgerschaft, da sich daran die politische Debatte entzünde.

Die Ombudsleute erkennen keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Das Publikum habe sich aufgrund des Beitrags eine eigene Meinung bilden können.

Text: SRG.D/dl

Bild: Screenshot SRF/Hintergrund bearbeitet von SRG.D

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