Sondersendung zu Crans-Montana: Trotz Lücken in Übersetzung sachgerecht
Ein Beanstander kritisiert die Auslassung einer religiösen Aussage in der Übersetzung eines Zeugeninterviews in der Sondersendung zu Crans-Montana vom 4. Januar 2026. SRF verweist auf den hörbaren Originalton und die sichtbare Geste. Die Ombudsleute bemängeln zwar die Auslassung, sehen aber insgesamt keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana strahlte SRF am Abend des 4. Januars eine rund zweistündige Spezialsendung aus. SRF sendete live aus dem Studio in Zürich, schaltete unter anderem nach Crans-Montana und ins Bundeshaus zu Bundespräsident Guy Parmelin. Während der Sendung empfing das Moderationsduo Nik Hartmann und Katharina Locher Expertinnen und Experten, Betroffene und verantwortliche Behördenmitglieder.
«SRF News spezial»: Sondersendung vom 4. Januar 2026:
(Timecode: 6:06)
«SRF News spezial»: Sondersendung vom 4. Januar 2026:
(Timecode: 6:06)
Was wird beanstandet?
Der Beanstander kritisiert, dass in der Sondersendung zu Crans-Montana die Aussage einer Zeugin, welche in der Brandnacht aus der Bar ohne Brandverletzungen gerettet werden konnte, unvollständig übersetzt und dadurch verfälscht worden sei. Im französischen Original erwähne die Zeugin ausdrücklich, dass sie «die Hand auf ihrem Kreuz» gehabt habe («...j’avais la main sur ma croix…»). Diese Geste mit klar religiöser Bedeutung sei in der deutschen Übersetzung ausgelassen worden, obwohl ausreichend Zeit für die Übersetzung bestanden hätte.
Damit sei es für das Publikum nicht möglich gewesen, die Situation und Motivation der Zeugin vollständig nachzuvollziehen, ist der Beanstander überzeugt. Zudem unterstellt er der Redaktion, absichtlich eine eindeutige Aussage zum christlichen Glauben in einer extremen Lebenssituation in der Übersetzung zu unterschlagen.
Was sagt die Redaktion?
Die Sondersendung vom 4. Januar 2026 thematisiere die Brandkatastrophe, ihre Folgen sowie verschiedene offene Fragen. Ziel sei gewesen, zu informieren, einzuordnen und vor allem Solidarität – mit den Opfern, ihren Familien und den Rettungskräften – zu zeigen, schreiben die SRF-Verantwortlichen in ihrer Stellungnahme.
Die Kritik des Beanstanders betreffe den kurzen Augenzeugenbericht einer jungen Frau, welche sich aus der brennenden Bar habe retten können. Sie schildere auf Französisch, wie sie den Brand erlebt habe und wie ihr schliesslich die Flucht gelungen sei, weil ein junger Mann sie an der Hand herausgezogen habe.
Wie der Beanstander richtig feststelle, fehle der Satz «…j’avais la main sur ma croix» in der deutschen Übersetzung. Die Sequenz sei jedoch nicht unterschlagen worden, sondern im Originalton auf Französisch zu hören. Gleichzeitig zeige die Kamera, wie die junge Frau an die Stelle greife, an der sich das Kreuz befunden haben müsse. Ihre Aussage werde somit auch visuell verdeutlicht, sodass sich ein grosser Teil des Publikums deren Sinn erschliessen könne.
Inhaltlich gehe es in der ausgestrahlten Interviewsequenz hauptsächlich darum, was die junge Frau gesehen habe, was rund um sie geschehen sei und wie sie schliesslich dem Inferno habe entkommen können. Die Bedeutung ihres Glaubens erwähne sie in der rund einminütigen Sequenz nur kurz und indirekt mit einem Satz.
SRF habe die junge Frau knapp 17 Minuten interviewt. Während des gesamten Interviews habe die Betroffene nur diese eine kurze Aussage mit Bezug zu ihrem Glauben gemacht. Die Redaktion wehrt sich gegen die Kritik des Beanstanders, man habe in der Sendung absichtlich eine eindeutige Aussage zum christlichen Glauben in der Übersetzung unterschlagen. Im Gegenteil, man habe gerade die einzige Passage, in der die Betroffene einen Bezug zum christlichen Glauben mache, aus dem längeren Interview ausgewählt und im Originalton – untermalt von einer eindeutigen Geste – gezeigt.
Was sagt die Ombudsstelle?
Wie für den Beanstander ist für die Ombudsstelle ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum die Schilderung der Betroffenen über das Berühren ihrer Kreuz-Halskette nicht übersetzt worden ist. Wenn es, wie die Redaktion in ihrer Stellungnahme ausführe, besonders wichtig gewesen wäre, dass das Publikum die Originalaussagen der interviewten Person hätte hören können, hätte das gesamte Interview in der Originalsprache, allenfalls versehen mit Untertiteln, gesendet werden müssen, so die Ombudsleute.
Zwar treffe es zu, dass durch die Kameraführung die kurze Sequenz mit dem Griff ans Kreuz auch bildlich zum Ausdruck gebracht worden sei. Angesichts der ansonsten fliessenden Übersetzung wäre es jedoch ohne weiteres möglich und angebracht gewesen, auch diese kurze Aussage auf Schweizerdeutsch zu übersetzen. Die Ombudsleute erachten deshalb die Übersetzung hier als mangelhaft.
Seelsorgerische und christliche Ansätze seien jedoch in der gesamten Sendung an verschiedenen Stellen thematisiert worden, stellen die Ombudsleute fest. Es könne deshalb im Rahmen einer Gesamtbeurteilung nicht von einer unzureichenden Berücksichtigung christlicher Glaubensaspekte gesprochen werden.
Deshalb und angesichts des Inhalts des Interviews im Rahmen einer zweistündigen Sendung habe sich das Publikum eine eigene Meinung bilden können. Die Ombudsleute stellen keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest.