UBI weist Beschwerden zu umstrittenen Sendungen ab

Hand eines Menschen, der einen UBI-Entscheid hält.

In ihrer öffentlichen Beratung vom 31. Oktober 2025 hat Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) mehrere Beschwerden gegen SRF und RTS abgewiesen. Unter den SRF-Sendungen befinden sich die Sendung «rec.» über die Junge Tat, der «Dok»-Film über «Hass und Hetze im Netz», die «UNRWA»-Berichterstattung sowie ein Radio SRF 3-Beitrag über «Schmuddelsongs am ESC».

Die Sendung «rec.» von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, welche die «Junge Tat» porträtierte, verletzte kein Rundfunkrecht. Auch zu der ausgestrahlten Sendung über «Hass und Hetze im Netz» konnte sich das Publikum eine eigene Meinung bilden. Weiter wies die UBI eine Zeitraumbeschwerde betreffend die «UNRWA» ab. Ebenso wenig verstiess ein humoristischer Radiobeitrag über die sexuell aufgeladenen Songs am ESC gegen das Diskriminierungsverbot. Sachgerecht waren zudem Online-Beiträge über Bundesratskandidat Markus Ritter und den Gaza-Konflikt. Ferner bildeten eine Kommentarbeschwerde und ein Beitrag über den Ukraine-Krieg Gegenstand der öffentlichen Beratungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Am 24. März 2025 strahlte Fernsehen SRF die «rec.»-Sendung mit dem Titel «Die junge Tat – zwischen Rassismus und Meinungsfreiheit?» aus. Ein Popularbeschwerdeführer rügte die Darstellung der umstrittenen Vereinigung als verharmlosend und Propaganda. Die UBI widersprach den Vorwürfen und hielt fest, dass die SRF-Redaktion die besonderen journalistischen Sorgfaltspflichten, die in einem so heiklen Kontext gelten, eingehalten hatte. Mehrere Mitglieder betonten, dass in einer Demokratie möglichst viele Ansichten ihren Platz haben müssen, damit das Publikum, welches mündig ist und Selbstentlarvungen als solche erkennen kann, sich mit diesen auseinandersetzt. Die UBI wies die Beschwerde mit acht zu einer Stimme ab.

Das sagt die Ombudsstelle zum Beitrag über die «rec.»-Sendung

Die Ombudsstelle hatte sich mit der Sendung bereits direkt nach der Ausstrahlung im Frühling 2025 befasst. Sie kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass SRF das Gesetz nicht verletze, der Beitrag aber dennoch bedenkliche Mängel aufweise.

Zur Zusammenfassung des Schlussberichts über die «rec.»-Reportage

In der Sendung «DOK» vom 6. März 2025 mit dem Titel «Hass und Hetze im Netz: Ich mach dich fertig!» kamen verschiedene Opfer zu Wort, unter anderem eine ehemalige Zuger Kantonsrätin. Einer ihrer ärgsten Kritiker im Internet rügte seine unfaire Behandlung durch die Redaktion und die inhaltliche Einseitigkeit der Fernsehsendung. Die UBI erinnerte daran, dass sie für persönlichkeitsrechtliche Rügen nicht zuständig ist. Im Übrigen wies sie die Betroffenenbeschwerde einstimmig ab. Gewisse Punkte hätten zwar etwas präziser und ausführlicher thematisiert werden können, doch der Betroffene hatte seine Mitwirkung in der Sendung verweigert. Insgesamt war die Sendung gesellschaftlich differenziert und sachgerecht.

Gegenstand einer Zeitraumbeschwerde bildete die vom Popularbeschwerdeführer als ungenügend und einseitig monierte Berichterstattung von SRF über die UNRWA zwischen dem 27. November 2024 und dem 27. Februar 2025. Die UBI hielt fest, dass das Vielfaltsgebot nicht bereits deshalb verletzt sei, weil SRF die kritischen Aspekte der UNWRA in einigen Sendung kaum oder weniger stark thematisierte als die positiven. Ausschlaggebend war, dass die Kritik am Palästinenserhilfswerk, vor allem auch im Zusammenhang mit ihren Verbindungen zur Hamas, innerhalb der drei Monate oft und klar genug zur Sprache kam. Die Beschwerde wurde daher einstimmig abgewiesen.

Radio SRF 3 strahlte am 27. Februar 2025 in der Tagesmoderation einen humoristischen Beitrag über die «Schmuddelsongs am ESC» aus. In einer Popularbeschwerde wurden die Wortspiele mit dem Namen der finnischen Sängerin und die Ausführungen zum maltesischen Beitrag als sexistisch und diskriminierend sowie den Jugendschutz verletzend moniert. Die UBI wies die Beschwerde mit acht zu einer Stimme ab. Sie hielt fest, dass SRF die Beiträge der einzelnen Länder und Künstler des Eurovision Song Contest (ESC) auf diese Weise thematisieren durfte, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der heutigen gesellschaftlichen Realitäten.

Das sagt die Ombudsstelle zum Beitrag von Radio SRF 3

Zwei Beanstandende sahen im Beitrag von Radio SRF 3 Verstösse gegen die Sachgerechtigkeit, das Diskriminierungsverbot, die Menschenwürde sowie den Jugendschutz. Die Ombudsleute differenzierten in ihrem Schlussbericht.

Zur Zusammenfassung des Schlussberichts über den Radio SRF 3-Beitrag

Das ist die UBI

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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