Beanstandungen «rec» und «Q&A» zu Verschwörungstheorien nicht unterstützt
Zur Sendung «rec» vom 26. Januar und dem zugehörigen «Q&A» vom 2. Februar 2026 zum Thema Verschwörungstheorien sind 13 gültige Beanstandungen bei der Ombudsstelle eingegangen. Sie kritisieren unter anderem den Titel der Reportage, die Darstellung der Protagonist:innen und die Expertenwahl. Die Ombudsleute kommen zum Schluss, die Sendungen bewegten sich innerhalb der Programmautonomie und der programmrechtlichen Vorgaben.
Darum geht es in den beanstandeten Sendungen
In der Beschreibung zur «rec.»-Sendung wird eine Studie zitiert, wonach jede dritte Person in der Schweiz an Verschwörungstheorien glauben soll. Ein «rec.»-Reporter besucht Menschen, welche das Vertrauen in Medien, Politik und Wissenschaft verloren haben. Mit einigen von ihnen hatte er schon während der Corona-Pandemie Kontakt, im Rahmen einer «rec.»-Sendung zu den «Freiheitstrychlern».
Der Journalist geht der Frage nach, wie die besuchten Menschen heute auf die Welt blicken, und wie es mit ihrem Vertrauen in Politik, Medien und Wissenschaft steht. Er möchte zudem wissen, ob man noch miteinander reden kann, wenn gemeinsame Fakten fehlen.
Im «Q&A» diskutiert der Reporter Hintergründe zum «rec.»-Film sowie Reaktionen aus dem Publikum mit einer Fachperson.
Beanstandete Sendungen:
Beanstandete Sendungen:
Was wird beanstandet?
Mehrere Beanstander:innen monieren, die Reportage sei nicht ausgewogen. Sie übernehme «offizielle Narrative» und prüfe abweichende Positionen nicht ausreichend. Weiter werde der Begriff «Verschwörungstheorie» als «delegitimierendes Etikett» eingesetzt, ohne transparente Kriterien oder inhaltliche Prüfung einzelner Positionen.
Unter den Beanstander:innen sind einige Personen, die in der beanstandeten «rec.»-Sendung vom SRF-Reporter besucht und befragt worden sind. Die Beanstander:innen sehen in den beiden beanstandeten Sendungen zentrale Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sowie der publizistischen Leitlinien von SRF verletzt.
Die Mitwirkenden geben an, sie seien mit dem Versprechen einer «Begegnung auf Augenhöhe» gewonnen worden. Sie glaubten, es gehe in den Sendungen um «Brückenbauen» und um das Zuhören und Verstehen. Stattdessen sei das Film-Material in eine SRF-Themenwoche zu «Fakt oder Fake» integriert worden, mit klar pathologisierendem Titel und Fokus. Dies empfinden die Beanstander:innen als Täuschung und Verstoss gegen Fairness und Transparenz.
Da die Protagonist:innen einer Reportage über «Verschwörungstheorien» nicht zugestimmt hätten, sehen sie ihr Recht am eigenen Bild verletzt. Die Ausrichtung der Sendung habe nicht dem entsprochen, was vorab zugesichert worden sei. Die Mitwirkenden hätten einer «beurteilenden» und «verurteilenden» Darstellung nicht zugestimmt.
Im Vorfeld der Reportage und während der Dreharbeiten hätten einige der Protagonist:innen betont, dass ein Verstehen ihrer Positionen nur möglich sei, wenn man sich mit den ihnen vorliegenden Fakten, Quellen und Experten auseinandersetze. Die Sendungen fokussierten jedoch auf Themen wie Chemtrails oder Spiritualität, während substanzielle Kritik zu Corona-Massnahmen oder vorgelegte Dokumente (z. B. RKI-Files) kaum vorgekommen seien. Damit werde das Publikum einseitig informiert und es entstehe ein verfälschtes Bild, wonach die Kritik der Protagonisten rein auf «Glauben» oder «Misstrauen» basiere.
Anstelle eines offenen Dialogs sei der Film durchzogen mit wertenden Kommentaren des Reporters wie «falsch abgebogen», «Misstrauen prägt das Weltbild». Die Protagonist:innen würden lächerlich gemacht und als Spinner dargestellt. Ausserdem verstehen die Beanstander:innen den Einsatz unvorteilhafter filmischer Mittel (Froschperspektive, schlechte Beleuchtung) als visuelle Abwertung.
Im «Q&A» sehen die Beanstandenden die Vielfalt verletzt. Die Auswahl der Publikumsfragen sei einseitig kritisch gewesen. Es sei lediglich ein Kriminologe als Experte aufgetreten. Es sei weder eine fachliche Vielfalt (z.B. aus Journalismus, Medienwissenschaft) noch eine Gegenstimme vorgekommen. Der Kriminologe habe Regierungs- und Medienkritik als «Demokratie zersetzend» und gefährlich eingeordnet.
Seine Aussagen hätten die Herausgeberin der Zeitschrift «Die Freien» und ihre Leserschaft psychologisiert oder herabgewürdigt (Narzissmus-Vorwurf, Bildungsdiskriminierung). Die Herausgeberin von «Die Freien» und die Zeitschrift würden zudem in die Nähe von Kriminalität und Extremismus gestellt, was eine schwere Rufschädigung darstelle.
Was sagt die Redaktion?
Die SRF‐Redaktion weist die erhobenen Vorwürfe zurück und betont, dass sowohl die Reportage als auch das «Q&A» alle publizistischen Qualitätsstandards erfüllten.
«rec.» sei ein Format, das unterschiedliche Lebenswelten und Werthaltungen zeige und auch kontroverse Themen aufnehme. Die Reportage habe nicht den Anspruch gehabt, wissenschaftliche oder politische Kontroversen (z. B. Corona‐Massnahmen) neu aufzurollen oder von den Protagonist:innen geäusserte Thesen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Leitfrage sei gewesen, wie Misstrauen gegenüber Medien, Politik und Wissenschaft entstehe und wie dieses Misstrauen Weltbilder und den gesellschaftlichen Dialog präge.
Die Redaktion betont, journalistische Sorgfalt verlange eine Einordnung von Aussagen, wenn diese nicht faktenbasiert seien oder nicht auf dem aktuellen Stand von wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten. Dies sei kein Mangel an Pluralismus, sondern notwendig, damit das Publikum zwischen persönlichen Überzeugungen und dem gesicherten Kenntnisstand unterscheiden könne.
Auch die kritisierte «wertende technische Darstellung» weist SRF zurück: Der dokumentarische Stil mit spontanen, nicht perfekt ausgeleuchteten Szenen sei formatüblich und keine Abwertung. Subjektive Kommentare des Reporters seien als solche erkennbar und gehörten zum Reportageformat.
Der Begriff «Verschwörungstheorien» werde nicht pauschal oder stigmatisierend verwendet, ist die Redaktion überzeugt. Die Reportage habe gleich zu Beginn definiert, was darunter verstanden werde. Niemand werde direkt als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Titel («Im Sog der Verschwörungstheorien») und Kontext ordneten ein gesellschaftliches Phänomen ein, das durch Aussagen der Protagonist:innen – etwa zu Chemtrails, globaler Elite, 9/11‐Inszenierung, «Scheindemokratie» – belegt sei. Auch Inhalte des Magazins «Die Freien» würden solche Themen widerspiegeln.
SRF weist die Kritik, alternative Perspektiven, Dokumente oder Gegenargumente seien ausgelassen worden (z. B. RKI‐Files), zurück. Die Redaktion erklärt, dies sei redaktionelle Fokussierung: Das Format habe nicht sämtliche angesprochenen Aspekte und Kontroversen behandeln können, sondern nur den für die Leitfrage relevanten Teil. Eingereichte Dossiers seien geprüft, aber nicht verwendet worden, da die Reportage kein wissenschaftlicher oder politischer Aufarbeitungsbeitrag gewesen sei. Die Protagonist:innen hätten sich jedoch zu verschiedenen Themen wie den Corona-Massnahmen, der Spaltung der Gesellschaft, Vertrauen in Expert:innen oder in die etablierten Medien, äussern können.
Gemäss Redaktion seien die Protagonist:innen transparent über Fokus und Absicht der Reportage informiert worden. Versprechen des Reporters zu «Brückenbauen» seien ernst gemeint und umgesetzt worden. Die Einbettung in die Themenwoche «Fakt oder Fake» sei ein späterer Programmentscheid, der nichts am Format oder Inhalt ändere und keine Täuschung darstelle.
Eine Einwilligung zur Teilnahme sei klar vorhanden gewesen; die Protagonist:innen hätten freiwillig mitgewirkt und ihre Zitate gegengelesen.
SRF verteidigt die Wahl des Experten für das «Q&A» als wissenschaftlich qualifiziertem Forscher zu Verschwörungsmentalität, Radikalisierungsprozessen und Institutionenvertrauen. Seine Aussagen seien allgemeine gesellschaftliche und wissenschaftliche Einordnungen, nicht persönliche Abwertungen der Protagonist:innen. Er habe ausdrücklich gesagt, die Personen seien nicht gefährlich oder kriminell. SRF räumt ein, dass für einen stärker dialogorientierten Ansatz allenfalls eine ergänzende oder alternative Perspektive nebst dem gewählten Experten sinnvoll gewesen wäre.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsleute halten fest, dass sie sich nicht dazu äussern könnten, welche Aussagen im Vorfeld der Aufnahme gemacht oder welche Abmachungen getroffen worden seien. Ebenso gehöre eine allfällige Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Protagonist:innen nicht zum Aufgabenbereich der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle habe einzig die ausgestrahlten Sendungen zu begutachten.
Bei ihrer Beurteilung verweisen die Ombudsleute auf die Programmfreiheit: Redaktionelle Gestaltung (Themenwahl, Bearbeitung, Darstellung) liege in der Verantwortung des Programmveranstalters, sofern die programmrechtlichen Bestimmungen eingehalten würden.
Die porträtierten Personen erhielten in der rund 35-minütigen Sendung ausgiebig Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge, ihre Motivation und ihre Kritik darzustellen. Die Ombudsleute können keine unkorrekte bzw. unsachliche Gesprächsführung durch den Reporter erkennen. Er habe gleich zu Beginn offengelegt, dass er den Ansichten der Gesprächspartner:innen skeptisch bis ablehnend gegenüberstehe.
Ziel der Sendung sei gerade nicht gewesen, sich inhaltlich mit den Positionen der Protagonist:innen auseinanderzusetzen. Die Sendung wolle deren Denkweise erkennbar machen. Zudem sei man der Frage nachgegangen, inwieweit trotz fundamental gegensätzlicher Positionen und Wahrnehmungen ein Gespräch, eine Annäherung oder ein freundschaftlicher Umgang möglich sei.
Die Protagonist:innen seien nicht in einer unkorrekten Art als «Spinner» dargestellt worden. Sie würden auch als Personen durchaus sympathisch porträtiert, so die Ombudsleute.
Unter dem gewählten Fokus der Sendung erachten es die Ombudsleute als zulässig, dass in den Beiträgen nicht vertieft auf inhaltliche Positionen eingegangen werde. Die Ombudsleute empfehlen jedoch den SRF-Redaktionen, in einem anderen Sendeformat kritische Stimmen (zum Beispiel zur Covid-Pandemie oder zu den RKI-Protokollen) und dem gesellschaftlichen Umgang mit ihnen vertieft nachzugehen – sofern das nicht bereits erfolgt sei. Im Rahmen einer solchen Sendung wäre auch die Beizug anderer Expert:innen zu prüfen.
Nach Ansicht der Ombudsleute ist es legitim, Personen für die Sendung auszuwählen, welche prononcierte Meinungen vertreten, die in offenkundiger Weise von der wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung abweichen würden. Nur so sei es möglich, das Thema des Umgangs mit Personen mit grundlegend unterschiedlichen Positionen zu vertiefen. Die porträtierten Personen hätten die Möglichkeit gehabt, ihre Sicht der Dinge darzulegen und auf Kritik dazu zu reagieren.
Die Verwendung des Begriffs «Verschwörungstheorie» ist gemäss Ombudsstelle nicht zu beanstanden, da Protagonist:innen gegenüber dem Journalisten «verschwörungstheoretische» Ansätze äussern würden – im Sinne wie dieser Begriff zu Beginn der Sendung definiert worden ist. Es werde jedoch nicht gesagt, es handle sich bei den Protagonist:innen um «Verschwörer».
Ebenso stützen die Ombudsleute die Machart der Sendung «Q&A», die in genereller Art und Weise auf die Hintergründe der in «rec.» porträtierten Personen eingeht. Der ausgewählte Experte sei ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet. Er nehme bei seinen differenzierten Ausführungen nicht auf konkrete Personen im «rec.»-Beitrag Bezug.
Wie für die Redaktion wäre es auch für die Ombudsleute denkbar gewesen für das «Q&A» weitere Experten beizuziehen und das Thema der Gesprächsführung zwischen Personen mit grundlegend unterschiedlichen Positionen stärker zu beleuchten.
Insgesamt kommen die Ombudsstelle zum Schluss, dass weder die Sendung «rec.» noch das «Q&A» gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen. Das Publikum sei in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden.