«Kleine Männer»: Ombudsstelle stellt keine Stigmatisierung fest
Zwei Beanstandende kritisieren den «DOK»-Film «Kleine Männer – Klischees auf Augenhöhe» vom 26. Februar 2026. Sie bemängeln, der Film verbinde geringe Körpergrösse zu stark mit Defiziten, Benachteiligung und gesellschaftlichem Kompensationsdruck. Die Ombudsstelle unterstützt die Beanstandung nicht. Aus ihrer Sicht verstösst der Beitrag nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Der SRF «DOK» nähert sich dem Thema geringe Körpergrösse bei Männern aus der persönlichen Perspektive des Filmautors. Der Beitrag thematisiert gesellschaftliche Klischees, Studien zu beruflichen und partnerschaftlichen Nachteilen, den sogenannten «Napoleon-Komplex» sowie medizinische Fragen rund um Wachstumshormone. Die Redaktion bezeichnet den Film als persönlichen Essayfilm, der bewusst subjektiv angelegt ist und eigene Beobachtungen sowie Erfahrungen des Autors einbezieht.
«DOK» vom 26. Februar 2026:
«DOK» vom 26. Februar 2026:
Was wird beanstandet?
Die erste Beanstandung wurde von einer Zuschauerin eingereicht. Sie schreibt, dass ihr Ehemann, sie selbst und ihre knapp zwölfjährigen Zwillinge eher klein seien. Trotzdem erlebe die Familie Körpergrösse nicht als definierendes Merkmal, sondern als eines von vielen.
Gerade deshalb störe sie sich an der Wirkung des Films. Ihrer Ansicht nach werden Problemfelder wie geringere Karrierechancen, psychische Belastung oder erschwerte Partnersuche übermässig betont. Positive, resiliente Lebensentwürfe oder stabile familiäre Kontexte blieben dagegen weitgehend im Hintergrund. Dadurch entstehe der Eindruck, geringe Körpergrösse sei ein lebensbestimmender Nachteil.
Besonders beschäftigt die Beanstanderin die mögliche Wirkung auf Eltern und Kinder. Nach medizinischer Abklärung habe sie sich gegen eine tägliche Hormontherapie für ihre Kinder entschieden. Nach der Ausstrahlung sei bei ihr dennoch ein beklemmendes Gefühl zurückgeblieben: die Frage, ob sie als Mutter «mehr hätte tun müssen», um ihren Kindern gesellschaftliche Anerkennung zu sichern. Zudem kritisiert sie, dass Aussagen zu Suizidrisiken und Benachteiligungen nicht ausreichend differenziert oder auf die Schweiz bezogen eingeordnet wurden.
Eine zweite Beanstandung wurde von einem 1.59 m kleinen Mann eingereicht. Er fühlt sich durch den Film persönlich beleidigt und diskriminiert. Er habe weder beruflich noch privat Probleme aufgrund seiner Körperlänge gehabt. Er sei sogar – anfangs der 1970er Jahre – im Militär ermuntert worden, zu aspirieren und Offizier zu werden.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion stellt klar, dass der Film kein Ratgeber- oder Gesundheitsformat sei, sondern ein persönlicher Essayfilm. Die Dramaturgie folge bewusst der Erfahrungswelt des Autors und der porträtierten Protagonisten. Dass Problemfelder dominanter dargestellt als resiliente Lebensentwürfe seien, sei eine dramaturgische Entscheidung und entspreche dem Genre.
Gleichzeitig weist die Redaktion darauf hin, dass Gegenbilder im Film präsent sind. So endet der Film mit dem Satz: «Wir brauchen eine Gesellschaft, in der sich auch kleine Männer wohlfühlen.» Auch die Psychologin gibt am Ende einen konstruktiven Ausblick auf Körperakzeptanz und Ressourcenorientierung. Zudem zeigt der Film zum Beispiel Fabio, einen kleinen, frisch verheirateten Mann, sowie den Autor selbst, der verheiratet und beruflich etabliert ist.
Den Vorwurf, der Film könnte Eltern zu medizinischen Eingriffen drängen, weist die Redaktion zurück. Gezeigt werde ausschliesslich eine medizinisch indizierte Wachstumshormontherapie bei nachgewiesenem Hormonmangel. Im Film werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die medizinischen Hürden dafür hoch sind. Eine Therapie aufgrund genetisch bedingter unterdurchschnittlicher Grösse, wie von der Beanstanderin geschildert, wäre in der Schweiz weder medizinisch indiziert noch von der Krankenkasse übernommen worden.
Auch die verwendeten Studien verteidigt die Redaktion. Die im Film erwähnte erhöhte Suizidrate bei kleinwüchsigen Männern sei wissenschaftlich belegt; die zitierte Studie stamme von der Karolinska-Universität und sei peer-reviewed. Der Film erhebe keinen Anspruch auf ausschliesslich schweizspezifische Aussagen, sondern referenziere internationale Forschungsbefunde.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle betont, dass sie den Beitrag aus Sicht des breiten Publikums beurteilen muss. Die Beanstandenden seien als direkt Betroffene verständlicherweise stärker betroffen und interpretieren den Essayfilm anders als Zuschauerinnen und Zuschauer, die dem Thema aufgrund ihrer eigenen Körpergrösse distanzierter begegnen.
Massgeblich ist für die Ombudsstelle das Sachgerechtigkeitsgebot. Dieses fordert, dass redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, sodass das Publikum sich eine eigene Meinung bilden kann.
Aus Sicht der Ombudsstelle war diese Meinungsbildung möglich. Der Film zeigt wissenschaftlich belegte Forschungsbefunde und Erfahrungen von Betroffenen. So wird dem Publikum verdeutlicht, mit welchen Vorurteilen kleinwüchsige Männer konfrontiert sind.
Dass der Film diese negativen Aspekte zu stark wertet, konnten die Ombudsleute nicht wahrnehmen. Vielmehr hinterlasse der Film insgesamt den Eindruck, dass kleine Männer es in der Gesellschaft zwar schwerer haben, sich aber dennoch wohlfühlen können. Die Ombudsstelle verweist dabei unter anderem auf das Ende des Films mit der Hochzeit eines kleinwüchsigen Mannes mit einer grösseren Frau und der Off-Stimme: «Wir brauchen eine Gesellschaft, in der sich auch kleine Männer wohlfühlen.» Ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot liegt nach Ansicht der Ombudsstelle deshalb nicht vor.