Kritik am «Echo der Zeit» zu Auslandsprojekt des Flughafens Zürich unbegründet
Im November 2025 berichtete das «Echo der Zeit» über den «Noida International Airport» in Delhi – ein Auslandprojekt des Flughafens Zürich. Dieser beanstandet den Beitrag als einseitig und fehlerhaft. Es kämen nur kritische Stimmen und keine Gegenstimmen zu Wort. Zudem suggeriere der Beitrag eine Mitverantwortung des Flughafens Zürich an den beschriebenen Missständen. Vor allem den zweiten Vorwurf weisen die Ombudsleute deutlich zurück.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Der «Noida International Airport», südlich der indischen Hauptstadt Delhi, ist Thema im «Echo der Zeit» vom 11. November 2025. Der neue Flughafen ist ein Auslandprojekt des Flughafens Zürich. Im Beitrag werden der Flughafen, der bald fertiggestellt werden soll, sowie deren Leiter kurz vorgestellt.
Danach beleuchtet der Beitrag vor allem die Kritik am Grossprojekt, welche grösstenteils in Indien selbst geübt wird. Dazu gehören die Erreichbarkeit des Flughafens sowie die mangelhafte Entschädigung der Bauern, die ihr Land und ihre Häuser wegen des Flughafens aufgeben mussten.
«Echo der Zeit» vom 11. November 2025:
«Echo der Zeit» vom 11. November 2025:
Was wird beanstandet?
Die Flughafen Zürich AG beanstandet den Beitrag als «einseitig, fehlerhaft, tendenziös und irreführend». Sie stört sich an der Aussage, der Flughafen sei nur nach langer Bus- oder Autofahrt zu erreichen. Dabei sei ein Autobahnanschluss bereits gebaut.
Weiter kämen in der Sendung Personen zu Wort, die keine Freude am Flughafen hätten, was legitim sei. Hingegen vermisst die Beanstanderin die Darstellung der Gegenseite. So würden durch den Flughafen zusätzliche Arbeitsplätze und neue Geschäftszweige entstehen. Zudem erhielten viele Menschen durch eine Ausbildung mehr Entwicklungsmöglichkeiten. Die Flughafen Zürich AG würde ein solches Projekt betreiben, das jungen Menschen eine Ausbildung für eine Anstellung am Noida International Airport biete. Davon erfahre man im Beitrag nichts, kritisiert die Beanstanderin.
Vielmehr werde suggeriert, dass der Flughafen Zürich für das Nichteinhalten von Versprechen (Regierungsjobs) mitverantwortlich sei. Diese Abmachungen würden jedoch in der Verantwortung des indischen Staates liegen.
Was sagt die Redaktion?
Die verantwortliche Redaktion weist die Vorwürfe zurück. Beispielsweise hält sie die Aussage zur langen Anfahrt für gerechtfertigt: Auch trotz Autobahn sei die Anfahrt aus Delhi noch relativ lang, gemessen am Anspruch, dass Noida International u.a. eine Alternative zum Hauptstadtflughafen werden solle.
Zum Vorwurf, es kämen nur Personen im Beitrag vor, die keine Freude am neuen Flughafen hätten, hält die Redaktion fest: Man habe mit vielen Arbeitern gesprochen. Diese hätten zwar eine Arbeit – das sei positiv. Allerdings würden sie sehr schlecht bezahlt, weil diverse Sub-Unternehmer einen Grossteil des vom Flughafen gezahlten Lohnes für sich behalten würden. Die Folgen seien Arbeitsverweigerung oder unregelmässiges Erscheinen zum Dienst, was den Bau verzögere. Aus Platzgründen habe man darauf verzichtet, dies im Beitrag zu erwähnen.
Die Redaktion ist sich mit der Beanstanderin einig, dass insgesamt Tausende Menschen durch den Flughafen direkt eine Arbeit gefunden hätten. Andererseits hätten Tausende Familien mit Zehntausenden Familienangehörigen durch den Flughafen indirekt Arbeit, Einkommen und Perspektive verloren.
Es werde an keiner Stelle im Beitrag «suggeriert», dass der Flughafen Zürich für die Umsiedlungen der dort früher ansässigen Bauern verantwortlich sei. Auch die geprellten ehemaligen Bauern hätten das nicht getan. Der Flughafenleiter könne im O-Ton erklären, dass der Staat Lage, Landerwerb – und damit die Umsiedlungen – organisiert und geplant habe.
Was sagt die Ombudsstelle?
Nach einer beschreibenden Anfangspassage über das umfangreiche und komplexe Flughafenprojekt in Indien werde im Beitrag der Fokus auf kritische Entwicklungen gelegt. Dies erachten die Ombudsleute aus journalistischer Perspektive für legitim. Dass positive Effekte wie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder wirtschaftliche Impulse nicht ausführlich thematisiert würden, sei eine zulässige redaktionelle Schwerpunktsetzung. Besonders da die Verantwortung für die kritisierten Punkte klar und wiederholt dem Bundesstaat Uttar Pradesh und nicht dem Flughafen Zürich zugeordnet werde. Es ist für die Ombudsleute offensichtlich, dass der Betreiber des Flughafens bezüglich Versprechungen gegenüber den Bauern bei der Umsiedlung keinen Einfluss habe.
Einzig eine Passage halten die Ombudsleute für missverständlich. Ein Bauer rede von «Betrug» ohne dass ganz klar werde, was damit gemeint sei. Allerdings werde die Schuld daran der Flughafenbehörde, also dem Staat, zugewiesen. Auch hier werde das Publikum den Vorwurf nicht dem Flughafen Zürich zuschreiben.
Insgesamt können die Ombudsleute in keinem der beanstandeten Punkte eine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes feststellen. Sie unterstützen deshalb die Beanstandung nicht.