Ombudsstelle: Alarmierender SRF-Titel war «verfehlt»
Ein Leser beanstandet den SRF-Onlinebeitrag «USA unter Trump: Trumps Wirtschaftserzählung bröckelt – Zahlen sind alarmierend» vom 16. Dezember 2025. Er wirft SRF unter anderem vor, relevante Daten unterschlagen, eine Alarmstimmung erzeugt und den Artikel später nicht korrigiert zu haben. Die Ombudsstelle stützt die Beanstandung teilweise: Die ursprüngliche Wortwahl im Titel sei verfehlt und habe den Gesamteindruck verzerrt. Inhaltlich erachtet sie die Analyse jedoch als sachgerecht.
Darum geht es im beanstandeten Beitrag
Der Beitrag untersucht die wirtschaftspolitische Darstellung Trumps und die öffentliche Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage in den USA. Im Fokus stehen Entwicklungen am Arbeitsmarkt – insbesondere die Arbeitslosenquote – sowie die Preisentwicklung bei Produkten des täglichen Bedarfs und die Konsumentenstimmung. Dabei wird im Beitrag betont, dass sich nicht die US-Wirtschaft als solche «verschlechtere», sondern dass Trumps «Wirtschaftserzählung bröckelt».
SRF News vom 16. Dezember 2025:
SRF News vom 16. Dezember 2025:
Was wird beanstandet?
Der Beanstander bemängelt, dass SRF zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbare Prognosen zum Wirtschaftswachstum (Atlanta Fed GDPNow) nicht berücksichtigt habe, wodurch ein verzerrtes Bild entstanden sei. Kurz nach der Publikation seien zudem offizielle BIP-Zahlen veröffentlicht worden (23. Dezember 2025), welche nach Ansicht des Beanstanders die zentrale These des Beitrags widerlegten.
Weiter kritisiert er, dass SRF den Artikel trotz dieser neuen Daten weder korrigiert noch ergänzt habe. Zudem wirft er SRF Einseitigkeit vor: Der Beitrag sei Teil einer Reihe von SRF-Berichten, die eine Schwäche des US-Präsidenten suggerierten, ohne positive oder neutralisierende Indikatoren angemessen zu berücksichtigen. Schliesslich beanstandet er die Wortwahl; Begriffe wie «bröckelt», «alarmierend» oder «Kartenhaus» wirkten suggestiv und emotionalisierend.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion hält fest, dass Beiträge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung sachlich korrekt sein müssen, jedoch nicht als fortlaufend zu aktualisierende «Work in Progress» konzipiert sind. Eine generelle Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung an neue Entwicklungen besteht nicht; sachliche und faktische Fehler werden jedoch nach Möglichkeit korrigiert.
Zur inhaltlichen Kritik erklärt die Redaktion, dass die Analyse der USA-Korrespondentin der Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entsprach. Für das Publikum wurde transparent dargestellt, auf welchen Grundlagen die Einschätzung beruhte – insbesondere auf der Entwicklung der Arbeitslosigkeit (einschliesslich der Jugendarbeitslosigkeit), den Zahlen aus dem Einzelhandel sowie der Stimmung in der Bevölkerung, die durch die Inflation belastet ist.
Die vom Beanstander angeführten Werte seien zudem teilweise Prognosen; Prognosen sind keine Fakten. Andere von ihm genannte Daten lagen erst nach der Veröffentlichung vor.
Bezüglich des Vorwurfs der Emotionalisierung betont die Redaktion, dass im Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die US-Wirtschaft – insbesondere im Privatsektor – weiterhin robust ist; im Radiobeitrag werde ein «gemischtes Bild» vermittelt. Die Verwendung des Begriffs «alarmierend» beziehe sich auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und deren politischen Auswirkungen, nicht darauf, dass die US-Wirtschaft «am Abgrund» stehe. Der Ausdruck «bröckelt» beziehe sich wiederum nicht auf die wirtschaftliche Lage, sondern auf das wirtschaftspolitische Narrativ von Trump.
In einem Punkt stimmt die Redaktion dem Beanstander zu: In der ursprünglichen Online-Fassung wurden im Titel und in einem Zwischentitel die Begriffe «Alarmstimmung» und «alarmierend» verwendet. Diese Formulierungen stellten eine «zu starke und damit nicht sachgerechte Zuspitzung» dar, die durch die differenzierte Analyse nicht gedeckt war. Titel und Zwischentitel wurden daher entsprechend geändert.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hält zunächst fest, dass die Redaktion nicht verpflichtet ist, einen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sachgerechten Beitrag nachträglich zu «berichtigen», nur weil sich Annahmen später als unzutreffend erweisen. Eine generelle Pflicht zur Richtigstellung oder Aktualisierung bestehe nicht. Sollte sich ein Beitrag aufgrund der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen jedoch offenkundig als fehlerhaft erweisen, wäre gegebenenfalls ein Korrekturhinweis anzubringen.
Entscheidend ist für die Ombudsstelle die ursprüngliche Titelsetzung. Die Redaktion hat eingeräumt, dass die in der Ursprungsfassung verwendeten Begriffe «Alarmstimmung» und «alarmierend» im Titel und in einem Zwischentitel eine zu starke Zuspitzung darstellten. Die Ombudsstelle bewertet ausdrücklich die ursprüngliche Fassung und kommt zum selben Schluss. Die Wortwahl sei «verfehlt» und habe den Gesamteindruck der nachfolgenden Ausführungen «effektiv verfälscht». Es handle sich nicht um einen nebensächlichen Punkt, sondern um eine prägende und sachlich nicht gerechtfertigte Titelsetzung, die die Meinungsbildung des Publikums beeinträchtigte und damit gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstosse.
Darüber hinaus erachtet die Ombudsstelle den Beitrag allerdings als ausgewogen. Er befasst sich gezielt mit Entwicklungen am Arbeitsmarkt und ordnet sie im Kontext von Trumps Versprechen ein. Im Mittelpunkt steht die Aussage, dass Trumps «Wirtschaftserzählung bröckelt», nicht eine generelle Bewertung der US-Wirtschaft. Thematisch fokussiert der Beitrag auf Arbeitslosenzahlen, Industriearbeitsplätzen sowie der Preisentwicklung bei Alltagsprodukten. Gerade wegen dieses Schwerpunkts war die ursprüngliche Wortwahl im Titel besonders unpassend, da sie den Eindruck einer allgemeinen Krisenstimmung vermittelt, was so nicht den Tatsachen entspreche.