Ombudsstelle «Einstein»-Kritik an Astrologie-Sendung abgewiesen
Ein Zuschauer beanstandet die «Einstein»-Sendung «Astrologie wissenschaftlich hinterfragt» vom 22. Januar 2026. Er bemängelt, dass die Sendung Astrologie insgesamt zu stark vereinfache, zentrale Differenzierungen auslasse und die astrologische Perspektive unzureichend abbilde. Die Ombudsstelle räumt in einem Punkt einen möglichen Mangel ein, beurteilt die Sendung jedoch insgesamt als sachgerecht und unterstützt die Beanstandung nicht.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Die «Einstein»-Ausgabe beleuchtet Astrologie aus wissenschaftlicher Perspektive. Zunächst zeichnet sie deren historische Bedeutung nach und zeigt auf, welche Rolle astrologische Deutungen über Jahrhunderte spielten. Anschliessend ordnet die Sendung die Astrologie anhand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse ein, etwa im Hinblick auf astronomische Entwicklungen und psychologische Erklärungsansätze. Gleichzeitig thematisiert sie die anhaltende Popularität astrologischer Angebote und deren gesellschaftliche Funktion.
«Einstein»-vom 22.01.2026:
«Einstein»-vom 22.01.2026:
Was wird beanstandet?
Der Beanstander kritisiert vor allem drei Punkte. Erstens vermittle die Sendung ein verkürztes Bild, indem sie nicht ausreichend zwischen populären Horoskopen und einer methodisch arbeitenden astrologischen Praxis unterscheide. Zweitens fehle eine fundierte astrologische Perspektive, die erkläre, wie seriöse Astrologinnen und Astrologen arbeiten und wo sie selbst Grenzen ziehen. Drittens sei die Darstellung der sogenannten Präzession – also der Verschiebung der Sternbilder – unvollständig, da alternative astrologische Systeme nicht erwähnt würden. Insgesamt entstehe so ein unausgewogenes Bild, das dem Publikum keine fundierte Meinungsbildung ermögliche.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion betont, dass der Fokus der Sendung klar auf der wissenschaftlichen Einordnung der Astrologie liegt. Ziel sei nicht gewesen, verschiedene astrologische Schulen darzustellen, sondern zu zeigen, wie die Wissenschaft astrologische Annahmen beurteilt. Eine detaillierte Differenzierung innerhalb der Astrologie sei für diesen Ansatz nicht notwendig gewesen.
Auch auf eine astrologische Fachstimme habe man bewusst verzichtet. Eine solche hätte aus Sicht der Redaktion den Eindruck erwecken können, Astrologie sei eine wissenschaftliche Disziplin. Gerade dies entspreche jedoch nicht dem aktuellen Stand der Forschung. Stattdessen habe man sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien gestützt.
Zur Kritik an der Präzession erklärt die Redaktion, man habe sich auf die in der Schweiz verbreitete westliche Astrologie konzentriert. Dass andere Systeme die Verschiebung berücksichtigen, sei zwar korrekt, für den gewählten Fokus aber nicht entscheidend gewesen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hält zunächst fest, dass die Programmfreiheit den Redaktionen einen grossen Spielraum bei Themenwahl und Umsetzung einräumt. Entscheidend sei, ob ein Beitrag insgesamt sachgerecht ist und dem Publikum ermöglicht, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Im konkreten Fall kommt die Ombudsstelle zum Schluss, dass die Sendung Astrologie nicht pauschal abwertet, sondern deren historische Bedeutung, gesellschaftliche Präsenz und heutige Popularität darstellt. Der Beitrag hinterfragt Astrologie zwar aus wissenschaftlicher Sicht kritisch; diese Perspektive ist jedoch ein zulässiger redaktioneller Ansatz.
Auch das Fehlen einer astrologischen Fachstimme bewertet die Ombudsstelle nicht als Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Entscheidend ist, dass die Sendung ihren Fokus erkennbar auf die wissenschaftliche Beurteilung der Astrologie gelegt hat.
Beim Thema Präzession hält die Ombudsstelle fest, dass ein Hinweis auf andere astrologische Ansätze zwar zur Vollständigkeit hätte beitragen können. Da die westliche Astrologie die entsprechende Korrektur jedoch nicht vornimmt, ist die astronomische Kritik berechtigt. Ein solcher Hinweis hätte den Gesamteindruck der Sendung nicht wesentlich verändert.
Insgesamt konnte sich das Publikum nach Ansicht der Ombudsstelle aufgrund der vermittelten Tatsachen ein eigenes Bild machen. Ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot liegt gemäss Ombudsstelle deshalb nicht vor.