Ombudsstelle: «Landfrauenküche» darf Frauen vorbehalten bleiben
Ein Zuschauer beanstandet die Sendung «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» vom 19. Dezember 2025. Er wirft dem Format vor, über Jahre hinweg ausschliesslich Frauen als Protagonistinnen zu zeigen und Männer sowie andere Geschlechter systematisch auszuschliessen. Dies widerspreche dem Gleichstellungsgebot und der gesellschaftlichen Verantwortung eines Senders mit öffentlichem Auftrag. Die Ombudsstelle sieht weder einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot noch gegen andere programmrechtliche Vorgaben.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
«SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» ist ein Kochwettbewerb, bei dem sieben Landfrauen aus verschiedenen Regionen der Schweiz gegeneinander antreten. Jede Kandidatin lädt die anderen auf ihren Hof ein, bereitet ein Dreigang-Menü zu und gewährt Einblicke in ihren Alltag, ihre Familie sowie ihre Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb. Am Ende küren die Teilnehmerinnen eine Siegerin. Die Sendung kombiniert Wettbewerb, Porträt und Einblick in eine spezifische ländliche Lebenswelt.
«SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» vom 19. Dezember 2025 (Finalsendung):
«SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» vom 19. Dezember 2025 (Finalsendung):
Was wird beanstandet?
Der Beanstander kritisiert, dass das Format konzeptionell ausschliesslich Frauen zulässt. Männer oder andere Geschlechter könnten nicht teilnehmen. Diese strukturelle Exklusivität sei kein zufälliges Programmmerkmal, sondern ein dauerhaftes Prinzip der Sendung.
Indem ausschliesslich Frauen in Küche, Haushalt und Care-Arbeit gezeigt würden, werde ein traditionelles Rollenbild verfestigt. Das Format vermittle implizit, Kochen und Gastgeberschaft seien primär weibliche Aufgaben. Für einen öffentlichen Sender sei dies problematisch, da dieser zur Gleichstellung beitragen müsse.
Der Beanstander betont, es gehe ihm nicht um einzelne Mitwirkende oder die Wertschätzung ländlicher Traditionen, sondern um die grundsätzliche Vereinbarkeit des Formats mit dem Gleichstellungsauftrag.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion hält fest, dass die Sendung «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» ein klar definiertes Unterhaltungsformat sei, das eine bestimmte Lebenswelt abbilde: jene der Landfrauen beziehungsweise Bäuerinnen. Der Titel mache diese Ausrichtung transparent. Die Sendung erhebe nicht den Anspruch, alle gesellschaftlichen Rollenbilder ausgewogen darzustellen, sondern fokussiere bewusst auf eine spezifische Gruppe.
Vielfalt müsse im Gesamtprogramm betrachtet werden, nicht isoliert in einem einzelnen Format. SRF zeige zahlreiche andere Sendungen, in denen Frauen und Männer gleichermassen auftreten oder in denen Männer kochen und im Zentrum stehen. Unter anderem habe es über mehrere Staffeln hinweg das Format «SRF bi de Lüt – Männerküche» gegeben. Sendungen wie «Mini Chuchi, dini Chuchi» seien wiederum offen für alle Geschlechter.
Zudem habe sich die «Landfrauenküche» inhaltlich weiterentwickelt. Die Protagonistinnen würden heute nicht nur als Köchinnen dargestellt, sondern auch als Unternehmerinnen, Managerinnen ihrer Betriebe sowie als Frauen mit vielfältigen Aufgaben im familiären und beruflichen Alltag. Die Sendung bilde damit eine reale ländliche Lebenswirklichkeit ab und stilisiere diese nicht als einziges gesellschaftliches Ideal.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle weist zunächst darauf hin, dass Sender bei der Gestaltung ihrer Programme grundsätzlich frei sind. Sie prüft auf Beanstandung hin, ob eine Sendung Grundrechte verletzt oder diskriminierend wirkt.
Da es sich bei «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» um ein Unterhaltungsformat handelt, steht nicht die sachliche Richtigkeit einzelner Aussagen im Vordergrund, sondern die Frage, ob durch die Ausrichtung des Formats Personen herabgesetzt oder benachteiligt werden.
Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Zwar können Männer oder andere Geschlechter in diesem Wettbewerb nicht als «Landfrauen» teilnehmen. Darin sieht die Ombudsstelle jedoch keine besondere Benachteiligung. Entscheidend ist, ob eine Gruppe dadurch abgewertet oder ausgegrenzt wird – was hier nicht zutrifft. Es gebe zahlreiche andere Sendungen, in denen auch Männer oder gemischte Gruppen ihre Kochkünste präsentieren.
Weiter hält die Ombudsstelle fest, dass die Sendung eine reale ländliche Lebenswelt abbildet. In bäuerlichen Familien wird das Kochen traditionell häufig von Frauen übernommen, während Männer oft andere, körperlich anspruchsvolle Arbeiten verrichten. Die Sendung dokumentiere diese gewachsene Praxis, ohne sie als einzig richtig oder allgemein verbindlich darzustellen.
Auch die Ombudsstelle weist auf die Formatweiterentwicklung hin, die dazu geführt hat, dass die porträtierten Frauen heute nicht mehr nur als Köchinnen gezeigt werden, sondern auch in ihren vielfältigen Aufgaben im Betrieb, in der Familie und im sozialen Umfeld. Dadurch entstehe ein differenzierteres Bild als früher.
Die Ombudsstelle betont, dass traditionelle Rollenbilder kritisch hinterfragt werden dürfen und sollen. Im konkreten Fall sieht sie jedoch sachliche Gründe für die geschlechtsspezifische Ausrichtung des Wettbewerbs. Die Sendung bewege sich deshalb im Rahmen der programmrechtlichen Freiheit und verletze keine Grundrechte.
Die Ombudsstelle gelangt zum Schluss, dass «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» weder diskriminierend ist noch gegen das Gleichstellungsgebot verstösst.