Philipp Cueni: Wer schützt die Unabhängigkeit der SRG?

Die medienpolitische Landschaft in der Schweiz wird zurzeit von vielen Herausforderungen geprägt. Medienjournalist Philipp Cueni liefert darum in dieser Kolumne Fakten und Hintergründe, er ordnet ein und kommentiert. Die Kolumne ist von der Handschrift des Autors geprägt und widerspiegelt somit seine persönliche Meinung. Diesmal: Wie wird der SRG-Verwaltungsrat gewählt und was bedeutet das für die Unabhängigkeit des Medienhauses?

Die Unabhängigkeit eines Medienunternehmens ist für das Publikum und die Demokratie ein zentraler Faktor. Für Radio und Fernsehen ist sie sogar in der Bundesverfassung verankert. Die Unabhängigkeit war auch ein zentraler Grund, warum die Bevölkerung die SRG nicht mit der Halbierungsinitiative schwächen wollte.

Damit diese Qualität auch Praxis bleibt, muss man sie regelmässig überprüfen. Zum Beispiel mit der Frage nach der Zusammensetzung des SRG-Verwaltungsrats (VR). Das Thema ist nicht ganz zufällig gewählt, denn der SRG-Präsident hat seinen Rücktritt angekündigt, ein anderer VR-Sitz ist vakant und muss neu bestellt werden. Wer wählt eigentlich die SRG-Spitze und nach welchen Kriterien? Und wie unabhängig sind diese Mitglieder des Verwaltungsrats?

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass diese Frage relevant ist: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2014 mehr «Staatsferne» zwischen Rundfunkhäusern und Aufsichtsorganen verlangt. In Österreich monierte 2024 ebenso der Verfas­sungsgerichtshof, die ORF-Gremien sollten ein Stück regierungsferner aufgestellt werden. In unserem Nachbarland spricht man zudem immer wieder von politischem «Postenschacher», wenn Parteien versuchen, Stellen im Medienhaus, auch in Redak­tionen, mit «passenden» Personen zu besetzen.

In der Schweiz sind keine entsprechenden Beispiele bekannt und auch aus den Redaktionen der SRG gibt es keine Klagen, der VR würde politisch in ihre Arbeit eingreifen. Im Gegenteil: Es scheint, als würde der VR eine seiner Aufgaben ernst nehmen: Schutzschild zu sein für die Unabhängigkeit des Medienhauses gegenüber den üblichen Druckversuchen verschiedenster Seiten. Betrachtet man die Zusammensetzung des SRG-Verwaltungsrats, stellen sich dennoch einige Fragen: Warum eigentlich haben (aktuell, vor Rücktritten) sechs von neun Mitgliedern einen direkten parteipolitischen Hintergrund? Warum kommen diese sechs Mitglieder des VR ausschliesslich aus den Parteien FDP, Die Mitte und SVP? Und warum stammen die letzten drei SRG-Präsidenten alle aus Die Mitte?

So wird gewählt: Vier Mitglieder des VR sind die Präsidenten oder Präsidentinnen der Regionalgesellschaften, kommen also direkt aus der Basis der SRG-Trägerschaften. Drei Mitglieder wählt die SRG-Delegiertenversammlung. Interessant: Bei zwei hat sie sich für Fachpersonen entschieden, welche keinen parteipolitischen Hintergrund haben. Und zwei SRG-Verwaltungsräte wählt der Bundesrat.

Demnächst darf der Bundesrat (federführend Medienminister Rösti) einen dieser Sitze neu bestellen. Der Bundesrat könnte ein Zeichen setzen: Mit mehr VR-Mitgliedern, welche nicht aus dem parteipolitischen Spektrum stammen, könnte die Unabhängigkeit der SRG weiter gestärkt werden. Wählen Sie, Herr Rösti, doch eine jüngere Frau mit Fachhintergrund von ausserhalb der Parteien. Vor allem eine Person, welche sich als Schutzschild für die Unabhängigkeit des Medienhauses SRG versteht.

Knapp nach Redaktionsschluss dieser Kolumne hat der Bundesrat gewählt: Regierungsrat Laurent Favre aus Neuenburg, FDP.

Text: Philipp Cueni

Bild: REUTERS/Denis Balibouse/Keystone/Dominic Steinmann

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