«Puls»-Sendung zu Alkohol verletzte Gebot der Sachgerechtigkeit
Ein Zuschauer beanstandet die «Puls»-Sendung «Alkohol im Alltag – Gibt es ein gesundes Mass?» vom 5. Januar 2026. Er bemängelt, dass die Sendung die gesundheitlichen Risiken von Alkohol auch bei moderatem Konsum einseitig darstelle und andere Positionen zur gesundheitlichen Bewertung nicht berücksichtige. Die Ombudsstelle kommt zu dem Schluss, dass der Beitrag gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstösst.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Die halbstündige «Puls»-Sendung setzt sich mit den möglichen gesundheitlichen Folgen von Alkoholkonsum im Alltag auseinander. Dabei werden zwei Ebenen behandelt: Zum einen wird anhand von drei Männern gezeigt, wie Alkoholmissbrauch und Abhängigkeit entstehen können oder weshalb jemand aufgrund solcher Erfahrungen bewusst auf Alkohol verzichtet. Zum anderen diskutiert die Journalistin in einer Runde mit vier Weinliebhabern und der Zürcher Internistin und Suchtmedizinerin Dr. Regina Esser, ob es beim Alkoholkonsum ein «gesundes Mass» gebe. Thematisiert werden unter anderem Suchtgefahren, Krebsrisiken sowie Strategien für einen bewussteren Umgang mit Alkohol.
«Puls»-Sendung vom 5. Januar 2026:
«Puls»-Sendung vom 5. Januar 2026:
Was wird beanstandet?
Der Zuschauer wirft der Sendung vor, moderaten Alkoholkonsum unzulässig mit Alkoholismus zu vermischen. Dadurch, dass in der Sendung ausführlich Menschen mit schwerer Alkoholabhängigkeit porträtiert würden und gleichzeitig betont werde, dass bereits geringe Mengen Alkohol gesundheitsschädlich seien, entstehe ein verzerrtes Bild. Zudem kritisiert er, dass ausschliesslich Dr. Regina Esser als Expertin zu Wort kommt, die die Position der WHO vertrete, wonach Alkohol grundsätzlich nicht gesund sei. Andere wissenschaftliche Einschätzungen seien vollständig ausgeblendet worden. Gerade da die Sendung im Titel ausdrücklich nach einem «gesunden Mass» frage, sei diese Einseitigkeit journalistisch problematisch.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist den Vorwurf einer unsachgerechten Dramatisierung zurück. Ziel der Sendung sei Aufklärung und Prävention gewesen. Sie habe ein breites Publikum, das regelmässig Alkohol konsumiere, für mögliche Gesundheitsrisiken sensibilisieren wollen. Die porträtierten Betroffenen veranschaulichten, wie sich problematischer Konsum schleichend entwickeln könne. Gleichzeitig werde in der Sendung klar zwischen Alkoholabhängigkeit und Konsum in der breiten Bevölkerung unterschieden, beispielsweise mit dem Hinweis, dass 3,2 Prozent der Bevölkerung alkoholabhängig seien, während 83 Prozent Alkohol konsumierten. Zudem sei eine Grafik zum chronisch riskanten Konsum gezeigt worden.
Inhaltlich verteidigt die Redaktion ihre Darstellung. Die Aussage, dass Alkohol nicht gesund sei und auch geringe Mengen mit Risiken verbunden sein könnten, basiere auf aktuellen, breit abgestützten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf den Richtlinien der WHO. Aus Sicht der Redaktion wäre es nicht sachgerecht gewesen, Positionen einzubringen, die einen gesundheitlich positiven Effekt von moderatem Alkoholkonsum nahelegten. An der Eignung von Dr. Regina Esser als Expertin bestehe kein Zweifel: Als Internistin und Suchtmedizinerin sei sie prädestiniert, über Risiken und Nebenwirkungen des Alkohols im Alltag zu sprechen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hält zunächst fest, dass es zulässig war, in der Sendung sowohl auf Alkoholabhängigkeit als auch auf allgemeinen Alkoholkonsum einzugehen. Aus dem Aufbau des Beitrags gehe deutlich hervor, dass zwischen moderatem Konsum und Alkoholismus unterschieden werde. Auch die porträtierten Beispiele seien nicht zu beanstanden. Sie zeigten nachvollziehbar, dass problematischer Konsum oft schleichend entstehe und Alkoholismus ein relevantes gesundheitliches Problem darstelle.
Kritisch beurteilt die Ombudsstelle jedoch die Einordnung des moderaten Alkoholkonsums. Zwar seien Hinweise auf gesundheitliche Risiken, insbesondere auf ein erhöhtes Krebsrisiko, grundsätzlich zulässig. In der Sendung fehle jedoch der Hinweis, dass die Schlussfolgerungen der WHO auf wissenschaftlicher Ebene zum Teil hinterfragt, politisch in Zweifel gezogen und ihre Übernahme durch Bundesstellen kritisiert würden. Nach Ansicht der Ombudsstelle hätte der Beitrag zumindest erwähnen müssen, dass auch andere Positionen vertreten werden, namentlich zu angeblich positiven Auswirkungen eines moderaten Weinkonsums auf Herz und Kreislauf. Gerade weil sich die Sendung laut Titel ausdrücklich mit der Frage eines «gesunden Masses» befasse, sei dieser Hinweis wesentlich.
Hinzu komme, dass der Redaktion diese Kontroverse bekannt sein musste, da in der Schweiz im Verlauf des Jahres 2025 auch politisch über Alkoholprävention und den Umgang mit den WHO-Richtlinien diskutiert worden sei. Indem diese unterschiedlichen Positionen überhaupt nicht erwähnt worden seien, habe sich das Publikum zu dieser Frage keine eigene Meinung bilden können. Die Ombudsstelle kommt deshalb zum Schluss, dass die Sendung gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen hat.