«Rundschau»: Demenz-Reportage gelingt Spagat zwischen Recht und Ethik
Ein Zuschauer beanstandet die «Rundschau»-Reportage «Das letzte Zuhause: 24 Stunden im Pflegeheim» vom 28. Januar 2026. Er kritisiert, dass Menschen mit Demenz in der Sendung unverpixelt gezeigt wurden, obwohl sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht selbst über die Verwendung ihrer Bilder entscheiden konnten. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass keine Verletzung der Menschenwürde gemäss Radio- und Fernsehgesetz vorliegt. Die Beanstandung wird nicht unterstützt.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Die Reportage begleitet den Alltag in einem Pflegeheim und zeigt auf, wie komplex und betreuungsintensiv die Begleitung von Menschen mit Demenz sein kann. Thematisiert werden zudem die wachsende Zahl von Menschen mit Demenz in der Schweiz, der steigende Pflegebedarf sowie die Herausforderungen für Angehörige. Im Beitrag sind mehrere Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar zu sehen.
«Rundschau» vom 28. Januar 2026:
«Rundschau» vom 28. Januar 2026:
Was wird beanstandet?
Der Beanstander anerkennt, dass die Reportage aus rechtlichen Gründen zulässig war und das Thema sehr sorgfältig behandelt wurde. Er hält die Ausstrahlung jedoch ethisch für nicht vertretbar. Menschen mit Demenz seien besonders vulnerabel und könnten nicht selbst entscheiden, ob sie in ihrer Verletzlichkeit einem grossen Publikum gezeigt werden möchten. Die stellvertretende Einwilligung durch Angehörige oder Beistände reiche seiner Ansicht nach bei einer derart weitreichenden öffentlichen Darstellung nicht aus. Diese könnten nicht wissen, was die betroffene Person bei klarem Verstand gewollt hätte. Deshalb sieht der Beanstander die Menschenwürde und den Persönlichkeitsschutz der gezeigten Personen verletzt.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion begründet die Reportage mit der hohen gesellschaftlichen Relevanz des Themas. In der Schweiz leben gemäss Redaktion aktuell rund 160'000 Menschen mit Demenz. Laut Bund wird diese Zahl bis 2050 stark ansteigen. Zudem würden in den nächsten zehn Jahren etwa 35'000 zusätzliche Pflegepersonen benötigt. Die Reportage habe zeigen sollen, wie komplex und betreuungsintensiv die Begleitung von Menschen mit Demenz ist und wolle damit zur Sensibilisierung beitragen.
Die Redaktion betont, dass die eindringliche Wirkung der Reportage gerade damit zusammenhänge, dass die Schicksale nicht anonymisiert erzählt würden. Dabei sei man behutsam und respektvoll vorgegangen. Vor den Dreharbeiten habe es mehrere Gespräche mit der Heimleitung gegeben. Auch mit Angehörigen und Beiständen habe die Redaktion frühzeitig engen Kontakt gepflegt. Für alle Personen mit Demenz, die im Film als Protagonistinnen und Protagonisten auftraten, lägen schriftliche Einverständniserklärungen der zuständigen Beistände vor.
Die Redaktion weist zudem darauf hin, dass Beistände für urteilsunfähige Personen Entscheidungen treffen und dabei im mutmasslichen Willen der Betroffenen handeln müssen. Ergänzend habe man auch mit Angehörigen Rücksprache gehalten. Zu Beginn der Reportage sei transparent darauf hingewiesen worden, dass alle erkennbaren Personen oder ihre Angehörigen ihr Einverständnis zur Ausstrahlung gegeben hätten. Nach der Ausstrahlung habe es von Heimleitung und Angehörigen ausschliesslich positive Rückmeldungen gegeben.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hält fest, dass bei der Darstellung von Menschen mit Demenz grosse Zurückhaltung geboten ist. Ethiker und Demenzforscher seien sich einig, dass Videoaufnahmen eine bleibende Aufzeichnung einer Situation darstellen, die Betroffene möglicherweise nicht öffentlich hätten zeigen wollen. Deshalb gelte, dass die Darstellung – neben den rechtlichen Voraussetzungen, die hier erfüllt seien – nicht entwürdigend oder intim sein dürfe. Der Fokus dürfe nicht auf einer Blossstellung liegen; im Zweifel sei eine Anonymisierung oder symbolische Darstellung angezeigt.
Im konkreten Fall kommt die Ombudsstelle jedoch zum Schluss, dass diese erhöhten Anforderungen eingehalten wurden. Die Reportage sei sehr sorgfältig gemacht und «nicht im Geringsten entwürdigend». Die Redaktion habe glaubwürdig dargelegt, dass die gezeigten Szenen kontinuierlich überprüft worden seien und dass die Zustimmung auch nach der Ausstrahlung gross gewesen sei.
Die Ombudsstelle anerkennt, dass sich die aufgeworfene ethische Frage nicht grundsätzlich mit einer eindeutig richtigen Antwort entscheiden lasse. Gleichwohl sei hier davon auszugehen, dass die erhöhten Anforderungen an die Darstellung besonders vulnerabler Personen erfüllt worden seien. Bei allem Verständnis für die ethischen Zweifel des Beanstanders liege keine Verletzung der Menschenwürde gemäss Radio- und Fernsehgesetz vor.