Unvollständige Expertenkennzeichnung im Beitrag von «Echo der Zeit»
Ein Beanstander kritisiert den Beitrag «Tiefe Steuern und hohe Mieten nun auch im Kanton Schwyz» im «Echo der Zeit» vom 6. Februar 2026. Der Beitrag zeichne ein verkürztes Bild der Ursachen steigender Mieten im Kanton Schwyz. Niedrige Steuern würden als Hauptursache dafür dargestellt. Alternative Erklärungsansätze würden ausgeblendet und auf Gegenpositionen verzichtet. Die Ombudsleute sehen das Sachgerechtigkeits-, nicht aber das Vielfaltsgebot verletzt.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Im beanstandeten Beitrag geht es um den Zusammenhang von tiefen Steuern und hohen Mieten. Der Fokus liegt auf dem Kanton Schwyz, in dem Ende des letzten Jahres die Steuern erneut gesenkt worden sind. In den letzten fünf Jahren sind dort die Mieten um 30 Prozent gestiegen. Damit zählen die Mietpreise im Kanton Schwyz zu den höchsten in der Schweiz, nach Zug und Zürich.
Zu Wort kommen im Beitrag der SP-Kantonsrat und Fraktionschef sowie ein Immobilienexperte der Universität Bern.
«Echo der Zeit» vom 6. Februar 2026:
«Echo der Zeit» vom 6. Februar 2026:
«Tiefe Steuern und hohe Mieten nun auch im Kanton Schwyz» (Timecode: 31:28 Min.)
Was wird beanstandet?
Der Beanstander kritisiert, der Audiobeitrag zeichne ein einseitiges, verkürztes Bild der Ursachen steigender Mieten im Kanton Schwyz. Niedrige Steuern würden einseitig als Hauptursache dafür dargestellt. Alternative Erklärungsansätze würden ausgeblendet und man habe auf Gegenpositionen verzichtet.
Als Hauptgrund für den angespannten Wohnungsmarkt würden tiefe Steuern genannt. Dabei blende man wichtige strukturelle Faktoren vollständig aus. Überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum, hoher Nettozuwanderungsdruck, begrenztes Bauland und steigende Bodenpreise seien ein schweizweiter Trend, nicht nur im Kanton Schwyz.
Tiefe Steuern seien ein Faktor für steigende Mietpreise. Das erkläre jedoch nicht, weshalb der Druck auf den Wohnungsmarkt schweizweit zunehme. Wer die Debatte seriös führen wolle, müsse beim Haupttreiber ansetzen: starkes Bevölkerungswachstum bei gleichzeitig begrenztem Angebot, so der Beanstander.
Zudem könne sich im Beitrag ausschliesslich ein Vertreter aus dem politisch linken Spektrum äussern. Bürgerliche Stimmen, die die Tiefsteuerpolitik verteidigen oder alternative Erklärungen liefern könnten, fehlten vollständig. Dadurch bleibe die Kernthese («Schwyz ist wegen tiefer Steuern auf dem Weg zu einem zweiten Zug») unwidersprochen.
Es komme zudem nur ein Experte zu Wort, der die im Beitrag geäusserte These fast vollständig stütze. Eine zweite Expertenmeinung oder ein Hinweis auf unterschiedliche wissenschaftliche Positionen fehle. Der Beitrag erwecke den Eindruck, die präsentierte Sichtweise sei wissenschaftlich unumstritten, was nicht der Fall sei.
Was sagt die Redaktion?
Der Beitrag löse ein, was er am Anfang verspreche, schreibt die Redaktion in ihrer Stellungnahme. Er zeige den Zusammenhang zwischen sinkenden Steuern und steigenden Mieten auf. Diese Wirkung sei wissenschaftlich erwiesen und werde durch den Experten aufgezeigt. Es handle sich nicht um eine politische Meinung, sondern tiefe Steuern seien ein «hoch signifikanter Faktor» für hohe Mieten. Um diesen Sachverhalt aufzuzeigen, brauche es dementsprechend keine Pro- und Contra-Stimmen.
Gegenstimmen wären nach Ansicht der Redaktion notwendig gewesen, wenn es im Beitrag um einen Entscheid gegangen wäre, ob Schwyz die Steuern senken solle oder nicht. Dieser Entscheid sei jedoch bereits gefallen. Der SP-Vertreter habe die Befürchtung geäussert, die Mietpreise könnten durch die sinkenden Steuern steigen, was der Experte bestätigt habe. Dieser Effekt sei auch in anderen Kantonen mit derselben Politik messbar, so die Redaktion.
Es sei unbestritten, dass auch andere Faktoren zu höheren Mieten führten. Allerdings könne in einem Beitrag von wenigen Minuten nur ein Aspekt – der massgeblich sei – beleuchtet werden, und nicht die ganze Palette von Faktoren aufgezählt werden, welche zu hohen Mieten führten.
Was sagt die Ombudsstelle?
Das Sachgerechtigkeitsgebot erfordere für die einzelne Sendung keine Ausgewogenheit im Sinne einer möglichst gleichwertigen Darstellung aller Standpunkte. Ein Thema könne aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, wenn dies in transparenter Weise geschehe und die Sendung insgesamt nicht manipulativ wirke.
Der im Beitrag auftretende Experte werde als Immobilienexperte und Professor für Immobilienwirtschaft an der Universität Bern vorgestellt. Verschwiegen werde, dass er auch Politiker ist, wenngleich im Kantonsrat des Kantons Zürich und Mitglied der EVP.
Wäre er nicht nur als Immobilienexperte, sondern auch als Politiker genannt worden, hätten ihm die Zuhörer:innen nach Einschätzung der Ombudsleute sowohl als Fachexperten als auch als Politiker zugehört. Er komme aber nur als Wissenschafter zu Wort. Das Publikum entnehme deshalb aus dem Beitrag, dass tiefe Steuern aus wissenschaftlicher Sicht unbestrittenermassen der Haupttreiber der steigenden Mieten seien. Weil der Beitrag aber gleich mit der politischen Dimension durch das ausführliche Votum des SP-Politikers beginnt und danach ausschliesslich ein wissenschaftlicher Experte zu Wort kommt, ohne dass seine politische Verortung erwähnt wird, werde die Meinungsbildung verfälscht. Denn das Thema ist politisch umstritten, sodass eine rein wissenschaftliche Erklärung nach dem Votum des SP-Politikers nicht genüge.
Die Ombudsleute sehen deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Eine Verletzung des Vielfaltsgebots stellen sie nicht fest. Dieses Gebot gelte für die Gesamtheit des Programmangebots und beziehe sich nicht auf den einzelnen Beitrag.