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Die Service-public-Debatte: Darum geht's

Die Forderung nach einer klaren Definition des Begriffs «medialer Service public» wird immer lauter. Ende Jahr legt die Eidgenössische Medienkommission EMEK dem Bundesrat einen Bericht dazu vor. Mitte 2016 soll dann der Bundesrat selbst dem Parlament einen Bericht zum Service public vorlegen. Einen kurzen Überblick zum Stand der Dinge.

Spätestens der Abstimmungskampf zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und zum neuen Gebühren­modell hat es gezeigt: Die Forderung nach einer klaren Definition des Begriffs «medialer Service public» wird immer ­lauter. Die aktuelle SRG-Konzession läuft am 31. Dezember 2017 aus. Im Hinblick darauf muss der Bundesrat bis Mitte 2016 dem Parlament einen «Bericht zu den ­Service-public-Leistungen der SRG» erstellen. Basis bildet der Bericht der Eidgenössischen Medienkommission EMEK, welcher dem Bundesrat Ende dieses Jahres vor­gelegt werden muss. Eine Motion verlangt, dass alle hängigen medienpoli­tischen Vorstösse im Rahmen des Bundesratsberichts geprüft werden. Die Motion «Vollständiger Bericht zum Service public» (Rickli/Germann, SVP) wird an der Wintersession Mitte Dezember behandelt.

Weiter fordert eine Interpellation (Schillinger, FDP) mit der Konzessionserneuerung zuzuwarten, «bis die Diskussion über den Service public abgeschlossen und der Service-public-Auftrag klar umrissen ist.»

Zu beobachten ist, dass sich Diskussionen um den Service public häufig in Kritik an der ­aktuellen Programmgestaltung verlieren. Dabei sind – gemäss Bundesver­fassung – SRG und Private diesbezüglich unab­hängig. Bei der Diskussion geht es vielmehr um Grundsatzfragen, die vor ­allem von Wirtschaft und Politik aufgeworfen werden. Zum Beispiel darum, ob die SRG Unterhaltungssendungen ausstrahlen soll (wenn ja: wie viel?), welche Sportarten zum Service public gehören, ob die SRG weiterhin 7 TV- und 17 Radioprogramme betreiben soll oder ob sie bloss Content erstellen und an die ­Privaten ­weiterreichen soll.
Text: Markus Knöpfli
Bild: SRF / Michael Stahl

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