SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau»-Bericht über Abschuss von MH17 beanstandet

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Mit E-Mail vom 30. Oktober 2015 beanstanden Sie den Bericht des Moskaukorrespondenten betreffend Abschuss der MH17 in der Tagesschau am Abend vom 13. Oktober. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 3. November bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung wortwörtlich wie folgt:

„In der Abendtagesschau SRF des 13. Oktober 2015 hat Ihr Moskaukorrespondent im Zusammenhang mit dem vorgelegten Untersuchungsbericht der Niederlande zum Abschuss der MH17 behauptet, dass a) Russland die Öffentlichkeit durch ‚eine plumpe Täuschung’ belogen habe, b) zudem bezeichnet Ihr Korrespondent die russische Haltung zur Aufklärung des MH17-Abschusses als im Grundsatz nicht ernsthaft und leitet dies ab aus der angeblich unschlüssigen bzw. wechselnden Haltung Russlands zur Frage, ob ein internationales Gremium die Angelegenheit untersuchen solle oder nicht. Die ‚wechselnde Position’ Russlands zeige nur die Verlegenheit Russlands und sei folglich ein Indiz, dass Russland nur seine Schuld am Abschuss der MH17 zu vertuschen suche.

Ich habe mich umgehend bei SRG erkundigt, ob der Moskau-Korrespondent von SRF seine Behauptung auch beweisen kann? In der Mail-Antwort vom 17. ds. (siehe unten) wurden keine Beweise für die gemachten Behauptungen geliefert, sondern nur auf einen Artikel der BAZ hingewiesen.

Der Bericht Ihres Moskaukorrespondenten in der Tagesschau vom 13. ds. entbehrt deshalb der Sorgfaltspflicht, die für unser Staatsfernsehen verlangt werden muss. Diese Art der Berichterstattung muss als unsachlich, nahe an Hetze und Verleumdung gerügt werden.

a) Zum Vorwurf, Russland habe die Öffentlichkeit mit einer ‚plumpen Täuschung’ belogen:

Die Frage, ob Russland gegen die Ukraine Krieg führt, kann nicht zum Beweis herangezogen werden, dass deshalb Russland auch die MH17 abgeschossen habe. Ob in der Ostukraine die dortige Bevölkerung einen Aufstand gegen Kiew begonnen hat, müsste mindestens ebenso mit dem Putsch in Kiew, den Verbrechen in Odessa etc., welche den Ereignissen in der Ostukraine vorausgegangen sind, in Zusammenhang gebracht werden.

Es geht hier jedoch um die Behauptung, Russland habe mit plumpen Fälschungen die Weltöffentlichkeit belogen.

Diese Behauptung kann SRF nicht beweisen. Zudem sind folgende bekannte Fakten zu berücksichtigen: Deutschland hat mit seinen AWACS-Flugzeugen die Anwesenheit eines weiteren Flugobjektes in der Nähe der MH17 bestätigt. Siehe hier nachfolgend die Antworten der Bundesregierung Deutschland auf die Fragen 12, 13 und 14 der Bundestagsfraktion DIE LINKE, — Drucksache 18/2316 —:

12. Liegen die Erkenntnisse aus der am 18. Juli 2014 veranlassten Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen am 17. Juli 2014 inzwischen vor?

Ja.

13. Was hat die Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen erbracht?

Der Flug MH17 wurde von den zwei AWACS-Luftfahrzeugen, die sich im Rahmen der vom Nordatlantikrat beauftragten Rückversicherungsmaßnahmen der östlichen Alliierten (NATO Re-Assurance Measures) zur Lageverdichtung und Rückversicherung in ihren sogenannten Orbits, d.h. ihrem jeweiligen Flugbereich über polnischem bzw. rumänischem Staatsgebiet befanden, sowohl durch Radar wie auch durch die Ausstrahlung des MH17 Luftfahrzeugtransponders erfasst. Die Radaraufzeichnungen des Fluges MH17 verlieren sich um 14.52 Uhr MEZ mit Verlassen der MH17 aus dem Aufklärungsbereich der AWACS-Luftfahrzeuge.

14. Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Auswertung der Radaraufzeichnungen von AWACS-Flugzeugen bezüglich der Aktivität von Flugabwehrsystemen, Boden-Luft- und Luft-Luft-Raketensystemen, in einem Aktionsradius, aus dem heraus Flug MH17 hätte getroffen werden können, und welche weiteren Signale zeichneten die AWACS auf?

Die AWACS erfassten in ihrem Auffassungsbereich Signale von einem Flugabwehrraketensystem sowie ein weiteres durch AWACS nicht zuzuordnendes Radarsignal. Das Flugabwehrsystem wurde durch AWACS automatisiert als ‚Sur­face to Air-Missile’ SA-3 klassifiziert, ein in der gesamten Region routinemäßig erfasstes Signal.

Russland hatte aufgrund seiner Aufklärungsmittel diesen von Deutschland bestätigten Sachverhalt ebenfalls beobachtet. Diese Aussage des russischen Militärs stellt Ihr Moskaukorrespondent als ‚plumpe Fälschung’ hin. Er stützt sich dabei offenbar auf den in der Antwort von SRF an mich als Link angegebenen Artikel in der BAZ. Dieser Presseartikel ist kein Beweis. Gegenstand des Presseartikels ist die Presseorientierung vom 21. Juli 2014 von Seiten Russlands nach dem Abschuss der MH17. Der Kommandant der russischen Luftwaffe, Igor Makushev, erläuterte die russischen Radaraufzeichnungen anhand eines Luftbildes des Konfliktgebietes, wo die Position der MH17 mit einem Bild einer Boeing veranschaulicht wurde sowie das auf dem Radar ebenfalls festgestellte Flugobjekt in der Nähe der MH17 mit dem Foto eines Kampfflugzeuges dargestellt wurde. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Darstellung zusammengetragener militärischer Informationen als eine Art Krockiplan der Erläuterung des Sachverhaltes dient. Die Flugbewegungen können nur anhand der auf dem Plan eingetragenen Standorte der Flugobjekte in Worten erläutert oder als Linien dargestellt werden. Militärische Originaldaten sind ohnehin nur in einem genau geregelten Ermittlungsverfahren zugänglich. Es wäre für mich absolut neu, wenn Pressekonferenzen als offizielle Tatermittlung dienen sollten, zumal ja ein ordentliches Verfahren, um den Tatbestand aufzunehmen, gerade von der Ukraine gar nicht durchgeführt wurde. Der Vorwurf der Fälschung geht deshalb sachlich völlig ins Leere und bedient nur die Verwirrung der Öffentlichkeit.

Man könnte höchstens sagen, die Rolle des in der Nähe befindlichen Militärflugzeuges ist noch nicht klar. Ich vermisse deshalb eine ausgewogenen, sich auf zugängliche nachprüfbare Informationen stützende Berichterstattung. Zur Rolle des anwesenden Militärflugzeuges werden von Russland Vermutungen geäussert, die nicht als ‚plumpe Fälschung’ bezeichnet und somit als unwahr bezeichnet werden dürfen, ohne dies auch zu beweisen.

Im November 2014 präsentierte Sergej Melnichenko der Beraterfirma Aviation Safety Daten der russischen Radarstation in der Nähe von Rostov am Don. Siehe die nachfolgend eingerückte Passage: Übersetzung nach http://de.sott.net ‚Die russische Zeitung Moskovsky Komsomolets http://www.mk.ru/incident/2014/11/12/dannye-aviadispetcherov-podtverdili-ryadom-s-boingom-rukhnuvshim-na-ukraine-letel-voennyy-samolet.html hat am 17. Oktober 2015 (russischer Kalender) /12. November 2014 eine Rekonstruktion der Radarbilder über einen Zeitraum von 20 Minuten veröffentlicht, der den Abschuss von MH17 durch ein Flugzeug beweisen soll, also von der Absturzzeit 17:20 bis 17:40 Uhr.

Die Zeitung brachte ein Radarbild von der Luftüberwachung in Rostow am Don, das ein Militärflugzeug zum Zeitpunkt des Absturzes am 17. Juli 2014 in unmittelbarer Nähe der Boeing zeigt.

Der rote Pfeil deutet auf die Punkte, die das unbekannte Flugobjekt auf dem Schirm hinterlassen hat. Die violette Linie ist der Kurs von MH17 bis zum Zeitpunkt des Absturzes, als dann kein Radarsignal mehr zurückkam. Die hellblauen Linien stammen von anderen Zivilmaschinen, die in dieser Zeit den Luftraum durchkreuzten. Die Zeitung hat dann den Luftfahrtexperten Sergej Melnitschenko gebeten, das Radarbild zu analysieren und zu kommentieren.

Melnitschenko sagte: ‚Wir können deutlich sehen, zum Zeitpunkt des Absturzes und danach, flog ein Flugzeug nördlich der Route der Boeing.’ Dann erklärte er, ‚Es ist wahrscheinlich etwas Militärisches gewesen, denn die Punkte stehen sehr eng zusammen. Wir können zum Schluss kommen, es waren entweder ein oder zwei Flugzeuge; jedenfalls war etwas dort.’

Der Grund, warum es keine Aufzeichnung der Flugroute zum und vom Ort des Geschehens gibt, erklärte Melnitschenko, sei, weil die unbekannte Maschine sich nicht identifizierte, so wie Airliner es machen, also der Transponder ausgeschaltet war. Dadurch gab es nur das sogenannte Primärradarsignal. Laut seiner Analyse meint er, hielt sich die Maschine bereits an der Stelle auf und wartete auf die Ankunft von MH17.

Tatsache ist, die Boeing 777 ist, kurz bevor sie abgeschossen wurde, von der üblichen Route nach Norden über das Gebiet von Donezk abgewichen, auf Anweisung der Fluglotsen in Kiew. Sie wurde praktisch zum wartenden Kampfjet gelotst. Die zehn Linienmaschinen, welche vor Flug MH17 dieselbe Strecke flogen, waren weiter südlich unterwegs. War es eine Falle?’

Russland hat vorgeschlagen, dass alle Beweismittel (Satellitenbilder, Tonträgeraufnahmen aus dem Cockpit der MH17 und vom Tower in Kiew, Radaraufzeichnungen AWACS etc.) von den Organen, welche dieses Geschehen erfasst haben, auf den Tisch der Untersuchung gelegt werden. Leider ist dies von der Ukraine, Deutschland, den USA und der NATO, wie bereits einleitend erwähnt, abgelehnt worden. Diese Länder und ihre Bündnisse legen ihre Beweise, welche ihre Anschuldigungen gegenüber Russland belegen sollten, nicht vor.

In dieser Situation, nach mehr als einem Jahr des Hinauszögerns, die vorhandenen Beweismittel endlich vorzulegen, ist die Beschuldigung Russlands durch den Korrespondenten von SRF schwerwiegend irreführend.

Diese Irreführung entwickelt Ihr Korrespondent in der Weise, dass er angebliche Luft­aufnahmen (welche?) ‚als plumpe Fälschung’ bezeichnet. Das ist unsinnig. Die Darstellung des Vorganges, vor allem die Verortung der Radarsignale, ist immer eine Abstraktion auf der Zeichenebene. Es ist eine krockimässige Nachstellung des Sach­verhaltes, wie er sich aufgrund der Radarinformationen ergibt. Die Genauigkeit der Standorte ist zur Beantwortung der Frage der Anwesenheit eines Militärflugzeuges absolut ausreichend. Denn der Streitpunkt dreht sich in erster Linie darum, ob ein zusätzliches Flugobjekt in der Nähe der abgeschossenen MH17 aufgrund der von Russland gemachten Angaben tatsächlich vorhanden war oder nicht. Der Vorwurf der Lüge Ihres Korrespondenten bezieht sich auf diese Frage. Die Art der zeichnerisch graphischen Darstellung von Unterlagen dient lediglich der Veranschaulichung dieser Radarfeststellung. Jedenfalls kann aus der zeichnerisch graphischen Darstellungsweise zur Erläuterung des Sachverhaltes, — da nämlich die Anwesenheit eines weiteren Flugobjektes in der Nähe der MH 17 festgestellt wurde —, nicht abgeleitet werden, es handle sich um eine ‚plumpe Fälschung’.

Der Blogger von Billingcat, auf den sich Ihr Korrespondent mangels Beweisen offenbar stützt (— ohne dass Ihr Korrespondent diese seine Quelle selbst unmissverständlich klar und deutlich angibt —), versucht den Wahrheitsgehalt der Information über die Anwesenheit eines Militärflugzeuges dadurch zu widerlegen, dass er die an der Medienveranstaltung von Russland verwendete Bilddarstellung als ‚Fälschung’ bezeichnete. Dabei ersetzt er die Frage, ob ein zusätzliches Flugzeug vorhanden war oder nicht, — was nur durch Beweise wie z.B. der AWACS-Aufzeichnungen und weiterer Aufzeichnungen beurteilt werden kann — mit einer völlig unerheblichen, jedoch von der Sache wegführenden Fragestellung auf der Metaebene, ob der an der Pressekonferenz verwendete Situationsplan glaubwürdig bzw. ‚gefälscht’ sei oder nicht.

Der als Rechtfertigung seiner Anschuldigung Russlands von Ihrem Korrespondenten in seiner Stellungnahme gemachte Hinweis auf die BAZ als ‚Beweismittel’ hilft da kaum weiter, denn der Artikel in der BAZ gibt lediglich eine Kritik von Billingcat an der gewählten Bilddarstellung des strittigen Sachverhaltes wieder. Es geht jedoch nicht um die Frage der zeichnerischen Darstellung. Die Frage ist doch, ob ein ukrainisches Militärflugzeugt sich in auffälliger Nähe zum zivilen Passagierflugzeug, das abgeschossen wurde, befunden hatte oder nicht. Zur Debatte steht — um es noch einmal deutlich zu machen — nicht die Art der visuellen Veranschaulichung des Sachverhaltes an Medienveranstaltungen, sondern es geht um die Radaraufzeichnungen aller Instanzen, welche solche vorgenommen haben und besitzen, über die festgestellten Flugobjekte, welche sämtliche der Untersuchung zugänglich gemacht werden müssen. Solange diese Informationen dem Ermittlungsverfahren nicht zugänglich gemacht werden, ist es unsachlich, die freigegebenen Informationen Russlands als ‚plumpe Fälschung’ zu bezeichnen. ‚Plump’ — wenn schon — ist doch viel mehr, dass, anstelle zur Wahrheitsfindung beizutragen, die genannten Parteien ihre Informationen zurückbehalten und dass sie dafür in der Berichterstattung Ihres Korrespondenten vom 13. ds. mit keinem Wort für dieses unverständliche und nicht kooperative Verhalten kritisiert werden, sondern nur Russland angeklagt wird für eine ‚plumpe Fälschung’, die gar nicht vorliegt und für die Ihr Korrespondent keine Beweise vorlegt.

Das ist keine ausgewogene Berichterstattung.

Da die Anwesenheit eines ukrainischen Militärflugzeuges von Seiten Deutschlands aktenkundig ist, geht es um die Klärung einer ganzen Menge von Fragen, die mit dem am 13. ds. vorgelegten Untersuchungsbericht nicht beantwortet sind. Genau darauf hätte die Berichterstattung von SRF, die sich an Ausgewogenheit und journalistische Sorgfaltspflicht zu halten hat, zumindest hinweisen müssen. Stattdessen hat sich Ihr Korrespondent des Langen und Breiten in entrüstetem Unterton, der die ZuschauerInnen mangels Beweisen überzeugen sollte, über eine ‚plumpe Fälschung Russlands’ ausgelassen.

b) Zur Behauptung, Russland habe unter dem Druck des Untersuchungsberichtes vom 13. Oktober seine Position zur Frage der Zuständigkeit einer internationalen Untersuchungskommission mehrfach gewechselt:

Ihr Korrespondent entstellt in Bezug auf diese Frage die russische Haltung als im Grundsatz nicht ernsthaft und versucht das zu beweisen mit einer angeblich unschlüssigen bzw. wechselnden Haltung Russlands zur Frage, ob ein internationales Gremium die Angelegenheit untersuchen soll. Auch dieser Teil der Berichterstattung von SRF mangelt der notwendigen Sorgfalt.

In der Berichterstattung von SRF gegen Russland bleibt für den Zuschauer völlig unerwähnt, dass die Ukraine als Vetopartei die Untersuchung und damit die Beweisaufnahme bestimmen und nach eigener Interessenlage, die nach dem erfolgtem Regierungsputsch in Kiew offensichtlich ist, beschränken kann. In dieser Situation hat Russland von Anfang an vorgeschlagen, dass eine neutrale Partei die Ermittlungen leite. Das hat die Ukraine nicht zugelassen.

Russland hat vor Monaten lediglich ein Tribunal der UNO abgelehnt, welches Recht sprechen sollte aufgrund einer, wie unschwer festzustellen ist, unvollständigen Ermittlung bzw. aufgrund einer massiv eingeschränkten Beweisaufnahme durch die erwähnten in den Fall involvierten Parteien.

Russland stimmt dem internationalen Tribunal zu, wenn die Ermittlungen vollständig sind und die betroffenen Parteien kooperieren, das heisst, wenn die einleitend aufgezeigte Blockierung der Ermittlungen durch die Ukraine, Deutschland, die NATO und durch die USA aufgegeben wird. Es handelt sich hier nicht um einen Meinungswechsel Russlands unter dem Eindruck des am 13. Oktober veröffentlichten Untersuchungsberichtes. SRF versucht völlig entgegen den Fakten und den von Russland klar kommunizierten Positionen den Eindruck zu erwecken, Russland sei gezwungen, unter dem Druck des Berichtes vom 13. Oktober 2015 seine bisherige Position gegenüber einem Tribunal zu wechseln — quasi als Eingeständnis seiner eigenen Schuldhaftigkeit. SRF behauptet, Russlands Position sei verunsichert eben wegen des Drucks der Fakten des Untersuchungsberichtes vom 13. ds.

Gerade diese Art und Weise der Berichterstattung von DRS ist manipulativ und setzt sich über ein allgemeines Rechtsempfinden, wie ein Indizienprozess zu führen ist, hinweg.

Fazit: Leider hat SRF für diese seine krasse Beschuldigung Russlands in seiner Berichterstattung aus Moskau trotz meiner Anfrage keine Beweise nennen können. Deshalb muss ich diese Anschuldigung Russlands als unsachliche Art der Berichterstattung von SRF klar beanstanden und beantrage, dass SRF für diese unsorgfältige Berichterstattung, seine gravierenden Anschuldigungen ohne Beweise vorzulegen, gerügt wird.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Re­daktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Mit Mail vom 30. Oktober beanstandet Herr X die Berichterstattung rund um den Untersuchungsbericht zum Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine im Sommer 2014, bei dem 298 Menschen ihr Leben verloren.

Herr X kritisiert ausschliesslich den Teil der Berichterstattung, der sich mit Russland beschäftigt.

Die Tagesschau hat am 13. Oktober umfassend über den Ermittlungsbericht der niederländischen Behörden über den Abschuss von MH17 berichtet; über den Bericht an sich, über die Aussagen des niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte, über die Medienkonferenz der russischen Firma Almas Antej (Herstellerfirma der BUK-Raketen); dies alles wurde ergänzt mit nachvollziehbaren Einschätzungen der beiden Korrespondenten Henriette Engbersen in Gilze-Rijen/NL und Peter Gysling in Moskau. Das beanstandete live-Gespräch mit Peter Gysling ist Teil einer umfassenden Berichterstattung, die verschiedenste Aspekte des Themas ausleuchtet, inklusive der russischen Seite (Medienkonferenz des BUK-Herstellers in Moskau).

Berichterstattung

http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-13-10-2015-1930?id=c515678e-28a3-46cc-974d-1ce3abfa54cd

Die Analyse der einzelnen Elemente der Berichterstattung ergibt Folgendes:

Einführung durch Tagesschau-Moderation: hier wird hervorgehoben, dass die von den Niederländern geführte Untersuchungskommission (im folgenden UK) zum Schluss komme, dass die MH17 von einer BUK-Rakete abgeschossen wurde. Die Schuldfrage aber (wer für den Abschuss verantwortlich sei), sei nach wie vor nicht geklärt. Wörtlich: ‚In der Schuldfrage aber bleibt der Bericht eine Antwort schuldig.’

Im ersten kurzen Filmbeitrag wird erklärt, dass die Boeing-737 gemäss der von den Niederlanden geführten Untersuchungskommission von einem BUK-Sprengsatz getroffen worden sein müsse. Zudem heisst es, die UK habe eine mögliche Abschussstelle der BUK identifiziert, welche auf einem Territorium liege, welches damals von den von Russland unterstützen Separatisten kontrolliert worden sei. Von einer einseitigen Verurteilung Russlands kann keine Rede sein.

Es folgt eine Einschätzung von Sonderkorrespondentin Henriette Engbersen über die Reaktionen der Öffentlichkeit in den Niederlanden auf die Ergebnisse der UK. Sie erwähnt unter anderem, dass diese mit Genugtuung feststelle, dass nun auch der Untersuchungsbericht kritisiere, dass die Ukraine damals den Luftraum nicht gesperrt habe und dass ergo die Ukraine eine Mitschuld am Abschuss der MH17 trage.

Zu den kritisierten Gesprächsteilen nimmt Peter Gysling wie folgt Stellung:

‚In einer ersten TV-Schaltung mit mir habe ich darauf erklärt, dass – parallel zur Presseorientierung der Niederländer – auch in Moskau eine Orientierung zum Abschuss der MH17 stattgefunden habe (durch die BUK-Herstellerfirma Almas-Antej). Und dass die hier vorgelegten Ergebnisse darlegten, dass die BUK von einem von den Ukrainern kontrollierten Terrain abgefeuert worden sein müsse und dass es sich beim Sprengsatz nicht um ein Modell handeln könne, welches aktuell in der russischen Armee im Einsatz stehe.’

Es folgt ein Beitrag über die Medienorientierung von Almas-Antej, in dem nochmals deutlich wird, dass die russische Seite (jedenfalls diese Firma) davon ausgeht, dass die MH17 zwar tatsächlich von einer BUK-Rakete abgeschossen worden sei (also nicht von einem Kampfflugzeug mit einem Luft-Luft-Geschoss), dass man aber davon ausgehe, dass die BUK aus einem Territorium abgefeuert worden sei, das zur Zeit des Abschusses unter ukrainischer Kontrolle stand.

Zum zweiten Teil des live-Gesprächs nimmt Peter Gysling wie folgt Stellung:

‚Im folgendem zweiten Teil der Live-Schaltung mit mir (und auf die bezieht sich die Beanstandung an die Ombudsstelle) wurde ich gefragt, für wie ‚glaubwürdig’ ich die Argumentation von Almas-Antej halte. Ich habe geantwortet, dass ich da­rüber lediglich mutmassen könne. Dass ich die Argumentation aber für nicht für sehr glaubwürdig halte. Begründung: Weil die russische Seite schon unmittelbar nach dem Abschuss der MH17 immer wieder neue ‚Beweise’ für den Abschuss durch die Ukrainer präsentiert habe, u.a. gefälschte Satellitenbilder, welche hätten beweisen wollen, dass die MH17 eindeutig von einem ukrainischen Kampfflugzeug abgeschossen worden sei.

Als Begründung für diese meine Aussage führe ich u.a. an: Im Perwyj Kanal (erster Kanal, russisches Staatsfernsehen) wurde am 13.11.2014 u.a. folgendes Bild gezeigt:

http://slon.ru/images2/2014/11-14/boeing_1tv_hr.jpg

Das Bild, das man – so wurde damals behauptet – von einem ausländischen Aufklärungssatelliten erhalten habe, weise darauf hin, dass die MH17 von einem ukrainischen Kampfflieger abgeschossen worden sei. Später hat sich dann erwiesen, dass dieses gezeigte ‚Satellitenbild’ als Beweismittel konstruiert worden ist:

Gemäss russischen Experten (denen meines Wissens hier in Russland behördlicherseits nie widersprochen worden ist) stimmt allein schon die auf dem Satellitenbild angegebene Aufnahmezeit (UTC 1:19:47) nicht mit der Überflugzeit der MH17 überein. Die Grossaufnahme, auf dem die Boeing zu sehen ist, ist von google.maps (Aufnahme aus dem August 2012) übernommen worden, während die Landschaft der kleineren Detailaufnahme (mit dem angeblich ukrainischen Kampfflieger) aus dem Bildarchiv der Suchmaschine Yandex stammt.

Anderes Beispiel: Am 22.12.2014 berichtete die Komsomolskaja Prawda, es habe sich ein zuverlässiger ukrainischer Armeeangehöriger in der Redaktion gemeldet, der bezeugen könne, dass ein ukrainischer Kampfpilot (der im Raum Dnepropetrovsk stationiert gewesen sei) die MH17 mit einer Luft-Luft-Rakete zum Absturz gebracht habe. Auch der Familienname des angeblich ukrainischen Piloten wurde genannt: Woloschin. Diese ‚Zeugenaussage’ wurde vor breitem russischem Publikum auch im Pervyj Kanal ausgestrahlt:

http://www.kp.ru/daily/26323.5/3204312/

Derzeit hat die russische Seite solche Behauptungen relativiert und kommt in ihren Untersuchungen selbst auch zum Schluss, dass die MH17 durch eine BUK abgeschossen worden ist. Von einem Abschuss durch ein Kampfflugzeug ist auch in Russland nicht mehr die Rede. Die Beweise, welche auf einen Abschuss der Boeing durch eine BUK hinweisen, sind offensichtlich sehr konkret!

Zusammenfassend: Ich hatte mir in meiner persönlichen kurzen Kommentierung erlaubt, diese Art von ‚Beweisführung’, welche vor allem dem hiesigen russischen Publikum präsentiert wird, als ‚plumpe Fälschungen’ zu bezeichnen. Für viele Beobachter war es zudem kaum ein ‚Zufall’, dass die Presseorientierung des BUK-Herstellers Almas-Antej just an jenem Vormittag stattfand, an dem in den Niederlanden der dortige Untersuchungsausschuss über seine Erkenntnisse orientierte. Als Beobachter durfte man davon ausgehen, dass die Orientierung durch Almas-Antej die präsentierten Erkenntnisse der UK in den NL relativieren sollte.

Nachdem sich die in Russland immer wieder aufgestellten Behauptungen nicht mehr halten liessen, wonach die MH17 höchstwahrscheinlich durch ein ukrainisches Kampfflugzeug abgeschossen worden sein solle, lag es zudem für viele Beobachter auf der Hand, dass Almas-Antej in ihrer Presseorientierung nun insbesondere von jenen Indizien ablenken wollte, die auf einen Abschuss der MH17 aus dem ostukrainischen Separatistengebiet hinweisen (Präsenz eines BUK-Systems im Separatistengebiet, abgehörter Funkverkehr der Separatisten unmittelbar nach dem Abschuss der MH17, Foto- und Video-Aufnahmen etc.).

Im letzten Satz meiner zweiten, sehr kurzen TV-Live-Schaltung habe ich darzulegen versucht, dass Russland wohl allein deshalb Schwierigkeiten haben müsste, eine gewisse Mitschuld am Abschuss der MH17 einzugestehen, weil Russland ja offiziell nach wie vor abstreitet, überhaupt am Krieg in der Ostukraine beteiligt (gewesen) zu sein.“

Soweit die ausführliche Stellungnahme von Moskau-Korrespondent Peter Gysling zu seiner Einschätzung im zweiten Teil des live-Gesprächs. Nachdem inzwischen Einigkeit herrscht (auch der russische BUK-Hersteller), dass Flug MH17 von einer solchen Buk-Rakete abgeschossen wurde, erübrigt sich eine weitere Auseinandersetzung über die Thesen und Behauptungen der ersten Stunden, es sei ein fremdes Flugzeug involviert gewesen.

Peter Gysling legt in seiner Stellungnahme ausführlich dar, dass in Russland und den russischen Medien immer wieder neue Thesen und Beweise auftauchten, welche eine Mitschuld Russlands widerlegen sollten, die sich aber im Nachhinein als nicht richtig, oder gar gefälscht, entpuppten. Die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Stellungnahmen aus Russland und von Seiten der von Russland unterstützten Separatisten in der Ostukraine ist deshalb mehr als berechtigt. Auch die Antwort von Peter Gysling, dass mit Fälschungen operiert wurde, ist begründet und nachvollziehbar.

Die Tagesschau geht im Übrigen von einem mündigen Zuschauer aus, der solche persönliche Einschätzungen als persönlich wahrnehmen kann. Vor allem, weil Peter Gysling gleich zu Beginn der Antwort betont, er könne nur mutmassen. Er halte aber die russische Darstellung für wenig glaubwürdig. Peter Gysling hat in seinem live-Gespräch keine Wahrheiten verkündet, sondern transparent gemacht, dass es sich um seine persönlichen Einschätzungen handelt, die allerdings auf einem breiten Wis­sen und einer langjährigen Erfahrung beruhen.

Die Einschätzung von Peter Gysling wird durch die meisten grossen Medien geteilt. Die entsprechende Dokumentation wird separat elektronisch und auf Papier an die Ombudsstelle gesandt.

Weitere Kritikpunkte

In einem weiteren Punkt verteidigt Herr X die Ablehnung eines UNO-Son­dertribunals durch Russland; Russland hatte Ende Juli die Einsetzung eines solchen Gremiums mit seinem Veto im UNO-Sicherheitsrat zu Fall gebracht. Er traut diesem Sondertribunal keine objektive Untersuchung zu. Man kann diese Meinung teilen und auch vertreten. Die Aussage, dieses UNO-Sondertribunal würde sowieso auf der Basis von unvollständigen Ermittlungen und massiv eingeschränkten Beweisaufnahmen urteilen, ist eine reine Behauptung, da dieses Sondertribunal wegen des russischen Vetos seine Arbeit im Fall MH17 ja gar nie aufnehmen konnte. Die Fakten mit UNO-Sondertribunalen in der Vergangenheit (ehemaliges Jugoslawien, Ruanda, Libanon) haben beweisen, dass dieses Tribunal durchaus fair ermittelt und urteilt. Herr X kritisiert, dass ihm unser Korrespondenten Peter Gysling nur einen Hinweis auf einen Artikel in der Basler Zeitung BaZ gesandt hat.

Zu diesem Punkt nimmt Peter Gysling wie folgt Stellung:

‚Es ist tatsächlich so, dass mich Herr X – offensichtlich vor seiner Beschwerdeeingabe an die Ombudsstelle SRG.D – über die SRF-Zuschauerbox mit einer eMail kontaktiert hat und sich – quasi als interessierter Fernsehzuschauer – nach weiteren Informationen erkundigt hat. Ich hab ihm deshalb – neben ein paar eigenen Zeilen – der Einfachheit halber einen Artikel aus der BaZ zugesandt, in dem in meinen Augen die wichtigsten Fakten zusammen gestellt sind. Ich bin bei dieser Korrespondenz gewiss nicht davon ausgegangen, dass ich irgendwelche ‚Beweise vorzulegen’ hätte, sondern hatte vielmehr den Eindruck, dass hier ein (wenn auch skeptischer) TV-Zuschauer mehr Information erhalten möchte.’

Die kurze Privatkorrespondenz zwischen Herrn X und unserem Korrespondenten kann bei der hier vorliegenden Beanstandung wohl keine Rolle spielen. Die Tagesschau kann zudem keine ‚Beweisdiskussionen’ mit einzelnen Zuschauern führen. Auftrag der Tagesschau ist es, sachgerecht und umfassend über das Tagesgeschehen zu informieren, damit sich der Zuschauer eine eigene Meinung bilden kann.

Herr X schreibt in seiner Einwendung von ‚unser Staatsfernsehen’. Die SRG, und damit auch SRF, ist kein staatliches Unternehmen. Im Gegenteil, in der Bundesverfassung (Artikel 93) und im Radio- und Fernsehgesetz RTVG (Artikel 6) werden die Unabhängigkeit sowie die Autonomie in der Programmgestaltung festgeschrieben. Im Gegensatz zu Diktaturen und autokratisch regierten Staaten kennt die freie Welt kein ‚Staatsfernsehen’.

Fazit

Aufgrund all dieser Argumente und Überlegungen komme ich zum Schluss, dass die gesamte Berichterstattung zum Untersuchungsbericht der niederländischen Behörden zum Absturz von MH17 am 13. Oktober 2015 umfassend war, dass alle relevanten Seiten zu Wort kamen, dass die Einschätzungen der beiden Korrespondenten gleichzeitig vorsichtig und durch Fakten gestützt waren, und dass sie ihre persönlichen Einschätzungen auch als solche transparent gemacht haben.

Die Berichterstattung war sachgerecht. Der Zuschauer konnte sich aufgrund der umfassenden Berichterstattung und den Einschätzungen der beiden Korrespondenten eine eigene Meinung bilden. Ich beantrage daher, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

3. Soweit die ausführliche Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau. Herr Franz Lustenberger argumentiert sehr plausibel, warum seiner Meinung nach Ihre Beanstandung abgewiesen werden soll.

Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so stelle ich fest, dass Sie die Berichterstattung der Tagesschau über die Ergebnisse der von den Niederländern geführten Untersuchungskommission an sich nicht beanstanden. Ihre Kritik richtet sich ausschliesslich gegen die Aussage von Moskau-Korrespondent Peter Gysling, wonach Russland mit plumpen Fälschungen die Weltöffentlichkeit belogen hätte. Gemeint sind dabei Satellitenbilder, welche beweisen würden, dass in unmittelbarer Nähe der MH17 ein weiteres Flugobjekt festgestellt wurde. Dies als „plumpe Fälschung“ ohne Beweise zu diskreditieren, sei nicht zulässig, lautet Ihre Schlussfolgerung.

Bewertet man diese Aussage, ohne den allgemeinen Kontext zu berücksichtigen, kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen. Doch in der Tagesschau ging es nicht primär um die zahlreichen früheren Mutmassungen und angeblichen Beweise über die möglichen Ursachen des Absturzes der Boeing 737 der Malaysian Airlines, sondern um die Ergebnisse der niederländischen Untersuchungskommission, wonach Flug MH17 von einem BUK-Sprengsatz getroffen worden sei. Im Bericht selber sowie im Kommentar der Sonderkorrespondentin Henriette Engbersen wurde dies in Bild und Ton klar übermittelt und dabei die Schuldfrage bewusst offen gelassen. Andere Szenarien, insbesondere die seitens Russland vertretene Möglichkeit ei­ner Luft-Luft-Rakete eines anderen Flugzeugs, wurden analysiert und ausgeschlossen.

Parallel zur Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung auf der niederländischen Fliegerbasis Gilze-Rijen fand auch in Moskau eine Medienorientierung durch die BUK-Herstellerfirma Almas-Antej statt. Auch diese Firma ging davon aus, dass die MH17 tatsächlich von einer BUK-Rakete abgeschossen worden sei. Allerding würde es sich beim Sprengsatz um ein Modell handeln, welches gegenwärtig in der russischen Armee nicht im Einsatz stehe.

Erst nachdem darüber umfassend berichtet wurde, fragte die Moderatorin Moskau-Korrespondent Peter Gysling, wie glaubwürdig die russische Darstellung sei. „Darüber kann ich nur mutmassen, aber ich denke, dass ist nicht sehr glaubwürdig“, antwortete Herr Gysling. Er erinnerte dabei daran, dass Russland kurz nach dem Abschuss behauptete, man habe „klare Beweise, dass ein ukrainisches Kampfflugzeug die Passagiermaschine abgeschossen habe. Später haben sich die präsentierten Satellitenbilder als plumpe Fälschung erwiesen.“ Diese Aussage ist im Gesamtkontext durchaus legitim. Denn bereits durch die Feststellung, wonach Flug MH17 durch eine BUK-Rakete abgeschossen wurde, erweist sich die damalige, durch Satellitenbilder begründete These als hinfällig. Zudem – und dies scheint mir entscheidend zu sein – ist dem Publikum klar, dass es sich um einen Kommentar von Herrn Gysling handelt. Und Kommentare, wenn sie wie vorliegend transparent als solche gekennzeichnet sind, sind durchaus als zulässig zu betrachten.

Ich gelange deshalb zur Auffassung, dass das Publikum über die Angelegenheit korrekt und umfassend genug informiert wurde, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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