SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF-Nachrichtenbeiträge über die Zulassung Homosexueller zur Blutspende beanstandet

4292
Mit Ihrem Brief vom 10. Juli 2016 beanstandeten Sie mehrere Sendungen von Radio und Fernsehen SRF, die am 20. Juni 2016 über den Antrag der Organisation Blutspende SRK Schweiz berichteten, homosexuelle Männer zur Blutspende zuzulassen. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Folglich kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am 20. Juni 2016 wurde auf verschiedenen SRF-Medienkanälen (SRF homepage, Rendez-vous, Info 3, SRF 4 Infos aktuell, Tagesschau) über den Antrag der Organisation Blutspende SRK Schweiz an Swissmedic berichtet, homosexuelle Männer zur Blutspende zuzulassen.

Von einem öffentlich-rechtlichen Sender darf, ja muss erwartet werden , dass er - insbesondere wenn er diesem Entscheid eine so umfangreiche mediale Präsenz einräumt - die Argumente für und gegen eine Verbotsaufhebung umfassend darstellt und den Entscheid des SRK [1] kritisch würdigt - z.B. indem er medizinische Personen mit unterschiedlichen Meinungen zu Wort kommen lässt, z.B., indem er aufzeigt, welche medizinischen Gründe zum bisherigen Verbot resp. welche Veränderungen der Rahmenbedingungen zum Aufhebungsantrag geführt haben.

Meines Erachtens berichtete SRF allerdings völlig einseitig aus Sicht und zu Gunsten der Schwulenlobby, der dieses Verbot schon lange ein Dorn im Auge ist (Da der Begriff ‚Schwule‘ von SRF so direkt verwendet wurde, erlaube ich mir, in der vorliegenden Beschwerde diesen Ausdruck ebenfalls - und ausdrücklich nicht negativ wertend - zu benutzen). Die einzelnen Sendungen waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, das heutige Blutspendeverbot für homosexuelle Männern als faktische Diskriminierung darzustellen, die endlich abgeschafft gehört (z.B. mit Formulierungen im Internetverweis auf Rendez-vous: ‚nun will das Rote Kreuz mit dieser Diskriminierung aufräumen‘). Während Vertreter von Schwulenorganisationen (Pink Cross, Schweizerischer Dachverband der Schwulengruppen) und ein die Aufhebung des Verbots befürwortender Immunologe des Inselspitals Bern ausführlich und unwidersprochen zu Wort kamen, wurden Gegenargumente weitestgehend ausgeblendet. Kritische Stimmen fehlten gänzlich.

Dabei gäbe es hinter die Verbotsaufhebung und die angebliche ‚Diskriminierung‘ einige Fragezeichen zu setzen:

  • Nur schon die Behauptung, das bisherige Verbot stelle eine Diskriminierung dar, ist zu hinterfragen. Sogar der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-528/13) hat im April 2015 festgestellt, dass ein Blutspendeverbot rechtens sein kann, wenn keine geeigneten medizinischen Testmetthoden vorhanden sind - im vorliegenden Fall, um das HIV-Virus im Frühstadium in einer Blutprobe lokalisieren zu können. Dieses Urteil wurde in keinem der Beiträge erwähnt.
  • Es existiert kein Recht auf Blutspende. Ausgeschlossenen Blutspendern (aus welchen Gründen auch immer) entsteht kein persönlicher Nachteil.
  • Aktuell werden aus medizinischen Risikoüberlegungen verschiedenste Gruppen von der Blutspende ausgeschlossen, auch sich risikoreich verhaltende Heterosexuelle. Nur scheinen sich einzig und alleine die Schwulen diskriminiert zu fühlen.
  • Die ‚Erläuterungenzum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben‘ der deutschen Bundesärztekammer vom 31.3.2010, die wohlkaum als schwulenfeindlich einzustufen ist, geben detailliert Auskunft über medizinische Gründe eines Verbots. Auf diese Studie oder auch sonst auf medizinische Argumente für ein Verbot wurde in keinem der Beiträge eingegangen.
  • Es ist kaum vorstellbar, dass bei einem in vielen Staaten nach wie vor bestehenden Verbot keine Immunologen zur Verfügung stehen würden, die ein Verbot befürworten. Im Umkehrschluss ist zu vermuten, dass SRF solche Meinungen bewusst ausgeklammert hat.
  • Bezeichnend ist auch, dass die SRF-Homepage nur Länder erwähnt, die mittlerweile Schwule zulassen. Auch hier hätte man durchaus einen europäischen Vergleich ziehen können.
  • Gemäss BAG HIV-Fallzahlen von 2014 entfallen von den neu erfassten HIV-Fällen bei Männern rund 70% auf Schwule (MSM). 2013 waren es ca. 60%. Die Quote der heterosexuellen Männer ist zudem massgeblich beeinflusst durch die Zuwanderung, d.h. Flüchtlinge/Migranten, die bereits den HIV-Virus in sich tragen. Geht man von einem Schwulenanteil von 5% an der männlichen Bevölkerung aus, ist somit das Ansteckungsrisiko mindestens 30 Mal höher als bei heterosexuellen Männern. Auf diesen Umstand wurde lediglich ganz kurz in der Tagesschau hingewiesen, nicht aber in im Internet oder den Radiobeiträgen. Ebenfalls nicht erwähnt wurde, dass rund 10% der Schwulen in der Schweiz bereits heute HIV -Träger sind. Dass aber bei einer derart offensichtlich starken Korrelation zwischen sexueller Orientierung und Ansteckungsrisiko ein Blutspendeverbot durchaus diskussionswürdig ist, wurde schlichtweg ignoriert.
  • DIE Kernfrage des Beitrages hätte eigentlich sein müssen, ob für Blutspendenempfänger durch die Verbotsaufhebung (mittelfristig ja ohne Zwölfmonatsabstinenz) das Ansteckungsrisiko steigt und, wenn ja, ob eine solche Risikoerhöhung gerechtfertigt ist, um eine behauptete Diskriminierung aus der Welt zu schaffen. Auch dieser Punkt wurde (bewusst?) nicht diskutiert. Im Internet-Beitrag wird z.B. lediglich darauf hingewiesen, dass generell bei einer Blutspende ein Restrisiko bleibt. Ob dieses aber durch den Ausschluss von Schwulen merklich gesenkt werden kann oder nicht, wird nicht erläutert.

Eigentlich wäre es ein Leichtes gewesen, eine der wesentlichen Gründe des heutigen Verbots ganz nüchtern, sachlich, und ohne Diskriminierungskeule dem mündigen Medienkonsumenten mitzuteilen, wie ihn z.B. ARD auf Basis der Begründung des Paul-Ehrlich Instituts formuliert hat [2]:


[1] https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-blutspende-101.html

‚Letztlich steht hinter dem pauschalen Ausschluss aller homosexuell aktiven Männer von der Blutspende auch der Gedanke, nur auf drei bis fünf Prozent aller potentiellen Blutspender zu verzichten, dabei aber die größte einzelne Risikogruppe für HIV auszuschließen.‘ Gesucht habe ich eine Aussage in diese Richtung vergebens.

Zum Schluss ein Auszug aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 30.04.1991 - VI ZR 178/90 (OLG Hamburg), das im Gegensatz zu SRF die eigentliche Problematik auf den Punkt bringt (Hervorhebungen durch den Verfasser der Beschwerde):

‚Im Spannungsverhältnis mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Lebensgütern der Empfänger von Blutkonserven sowie deren Kontaktpersonen kommt jedoch angesichts des erheblichen Gefahrenpotentials und des überragenden Schutzes menschlichen Lebens deren existentiellen Belangen grundsätzlich der Vorrang vor einer Belastung der Intimsphäre der Blutspender und der Möglichkeit einer öffentlichen Diskriminierung als Angehöriger der Risikogruppe zu. [...] Insbesondere kann sich das Universitätskrankenhaus E. nicht damit entlasten, dass die ‚Lobby der Homosexuellen‘ und die Medien gegen weitergehende Schutzmaßnahmen vehement und aggressiv vorgegangen wären. Von jedermann – erst recht von der öffentlichen Hand – ist zu verlangen, dass er sich von als notwendig zu erkennenden Maßnahmen nicht aus Furcht vor derartiger Kritik abhalten lässt.‘

Aus meiner Sicht ist deshalb zumindest das Sachgerechtigkeitsverbot nach Art. 4 Radio- und Fernsehgesetz eindeutig verletzt (ob allenfalls noch weitere Bestimmungen verletzt wurden, habe ich nicht weiter analysiert).“

B. Wie üblich, habe ich Ihre Beanstandung den zuständigen Redaktionen zur Stellungnahme vorgelegt. Da Sie Radio, Fernsehen und Online kritisiert haben, nahmen gleich drei Verantwortliche Stellung. Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, schrieb:

„Besten Dank, dass Sie uns Gelegenheit geben, zur Beanstandung von Herrn X Stellung zu nehmen. Sie bezieht sich – unter anderem – auf die Sendungen ‚Info3‘, ‚Rendezvous‘ und ‚Nachrichten‘, für die die Chefredaktion Radio SRF verantwortlich ist. Es geht die Zulassung homosexueller Männer bei Blutspenden.

Herr X kritisiert zunächst, dass die Argumente für und gegen eine Verbotsaufhebung nicht umfassend dargestellt wurden, dass nicht Mediziner mit unterschiedlichen Sichtweisen zu Wort kamen und historisch ausgeleuchtet wurde, wie es zum bisherigen Verbot kam.

Es handelt sich bei unseren Beiträgen um eine Primärberichterstattung, die bereits rasch nach der vormittäglichen Pressekonferenz des SRK im Programm war. Als Meldung in den Nachrichten, als Kurzbeitrag auf ‚Info3‘, als etwas längere Version im ‚Rendezvous‘. In einer solchen Primärberichterstattung unmittelbar nach einem Ereignis können unmöglich sämtliche Aspekte eines Themas ausgeleuchtet werden, selbst wenn sie durchaus ihre Relevanz haben. Wir fokussierten in diesem Fall auf das Neue, also auf das Umdenken beim SRK. Das war unseres Erachtens legitim. Zumal es sich bei Schweizerischen Roten Kreuz gewiss nicht um eine Organisation handelt, die im Verdacht steht, leichtfertig Risiken bei der Blutspende in Kauf zu nehmen. Der Beitrag war – sowohl in der kürzeren als auch in der längeren Version – nüchtern formuliert und begann mit dem erklärenden Satz, weshalb es vorläufig ein Blutspendeverbot für homosexuelle Männer gibt: Weil bei ihnen das Risiko, mit HIV infiziert zu sein, überdurchschnittlich hoch ist. Den Kern des Beitrags bildete die Aussage von SRK-Direktor Rudolf Schwabe, dass es an der Zeit sei, die bisherige Regelung zu ändern. Es wird aber in der Berichterstattung auch deutlich gesagt, dass das nicht einfach sei.

Die zweite Kritik von Herrn X lautet, wir hätten der ‚Schwulenlobby‘ zu viel Gewicht eingeräumt und voll und ganz deren Argumentation übernommen. Tatsächlich haben wir primär die Argumentation des SRK widergegeben, das eine Praxisänderung plant. Die ‚Schwulenlobby‘ kommt einzig ganz am Ende der Beiträge kurz zu Wort. Und zwar mit einem sachlich gehaltenen Zitat, demzufolge ‚Pink Cross‘ begrüsst, dass der Blutspendedienst diese Diskussion nun angestossen hat.

Der dritte Kritikpunkt von Herrn X bezieht sich auf die Verwendung des Begriffs ‚diskriminierend‘. Für diesen Begriff gibt es unterschiedliche Definitionen. In praktisch jeder findet sich aber – unter anderen Definitionsmerkmalen - die folgende oder eine ähnliche Formulierung: Diskriminierend ist ‚eine Ungleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen‘ (hier zitiert nach der Informationsplattform humanrights.ch). Insofern liegt beim Blutspendeverbot für homosexuelle Männer eine Diskriminierung vor. Zwar trifft es zu – wie wir in den Beiträgen sagten -, dass die HIV-Ansteckung bei homosexuellen Männern verbreiteter ist als bei heterosexuellen. Insofern also Ungleichheit. Die HIV-Ansteckungsrate ist aber beispielsweise auch bei Afrikanern deutlich höher als bei Europäern. Sie ist bei heterosexuellen Männern bestimmter Altersgruppen entschieden höher als bei Männern anderer Altersgruppen. Für diese Kategorien besteht jedoch kein Blutspendeverbot. Das SRK kommt daher, durchaus nachvollziehbar, zum Schluss, dass nicht die sexuelle Orientierung entscheidend ist, vielmehr das Sexualverhalten. Entsprechend will es seine Politik und Praxis ändern. Eine Unterscheidung - also auch ein gezieltes Verbot - aufgrund eines bestimmten Sexualverhaltens ist nicht diskriminierend. Denn da haben wir, anknüpfend an die Definition, keine ‚vergleichbare Situation‘. Eine Unterscheidung allein aufgrund der sexuellen Orientierung ist es aber sehr wohl. Denn die Orientierung ist nicht das entscheidende Risiko-Kriterium. Auch in der Argumentation von Herrn X fliesst genau diese Überlegungen zumindest ein. Nämlich in Punkt drei seiner Liste ‚mit Fragezeichen‘ zur Verbotsaufhebung: ‚Aktuell werden aus medizinischen Risikoüberlegungen verschiedenste Gruppen von der Blutspende ausgeschlossen, auch sich risikoreich verhaltende Heterosexuelle.‘ Genau darum geht es dem SRK: Es will keinen pauschalen Ausschluss einzelner Gruppen von Menschen, sondern gezielte Ausschlüsse aufgrund des massgeblichen Kriteriums ‚sexuelles Risikoverhalten‘.

Wir sind deshalb überzeugt, das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt zu haben und beantragen, die Beanstandung abzulehnen.

Als Zweite äusserte sich Frau Regula Messerli, stellvertretende Redaktionsleiterin der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF, und zwar wie folgt:

Ich nehme Bezug auf die Beanstandung Nummer 4292, es geht dabei um die Berichterstattung zu Blutspende von Homosexuellen.

Herr X moniert, dass SRF und auch die Tagesschau „völlig einseitig aus Sicht und zu Gunsten der Schwulenlobby“ berichtet habe. Kritische Stimmen hätten gänzlich gefehlt. Dem ist nicht so. Folgendes sind unsere Überlegungen:

Der Bericht der Tagesschau[3] erklärte präzis, weshalb das SRK eine Lockerung des Blutspendeverbots für Homosexuelle plant. Es geht dabei laut SRK-Direktor Rudolf Schwabe um die erhöhte Sicherheit. Gemäss Schwabe ist es sicherer, einzelne Personen zu ihrem Sexualverhalten zu befragen anstatt eine ganze Gruppe von Menschen vom Blutspenden auszuschliessen. Dabei werde ‚viel öfter geschummelt‘.

Und auch die Kontrollstelle Swiss Medic, die über das Gesuch der SRK entscheiden wird, argumentierte ähnlich: der Antrag der SRK werde nach Stand der Wissenschaft beurteilt – es interessiere vor allem die Frage, ob die Risiken für Empfänger durch die Neuerungen kleiner würden.

Im off-Text nannte unsere Autorin klar die Gründe für das geltende Verbot:

‚ Seit 1985 sind homosexuelle Männer in der Schweiz vom Blutspenden ausgeschlossen - dies auf Empfehlung des Europarats. Weit über die Szene hinaus war die Angst vor dem Virus - und damit einer Ansteckung via Bluttransfusion gross. Noch heute ist die HIV-Rate unter Schwulen 30-mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung.‘

Dazugestellt hatten wir zudem eine Stellungnahme von Hansjakob Furrer, Chefarztes des Inselspitals Bern. Er sagt, dass die vorgeschlagene Neuregelung des SRK ‚sehr konservativ‘ sei (Blut spenden dürften Männer laut SRK nur, wenn sie 1 Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten). Laut Furrer ist eine HIV-Infektion bereits acht Wochen nach einer Ansteckung per SRK-Test erkennbar; Furrer sagt zudem, dass das Augenmerk viel mehr auf das Risikoverhalten der Blutspender gerichtet werden sollte und nicht auf die sexuelle Orientierung.

Weder das SRK noch die Swissmedic noch der Chefarzt des Inselspitals argumentieren aus der Sicht der von Herrn X genannten ‚Schwulenlobby‘. Es sind Vertreter von Wissenschaft und Forschung, die Neuerungen ideologiefrei und verantwortungsvoll prüfen.

Der einzige Vertreter dieser ‚Schwulenlobby‘ war der Co-Präsident von Pink Cross. Michel Rudins Stellungnahme dauerte 12 Sekunden (der Bericht als Ganzes dauerte 3 Minuten 27). Rudin sprach in der Tat von einer ‚systematischen Diskriminierung‘ von Schwulen in Sache Blutspende. Ihm sei dies zugestanden.

Ich beantrage deshalb, diese Beanstandung abzulehnen.“

Als Dritter meldete sich Herr Mark Livingston, Redaktionsleiter SRF News, zu Wort. Er schrieb:

Besten Dank, geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X bezüglich unserer Online-Berichterstattung zur Blutspende von Homosexuellen am 20. Juni 2016 Stellung zu beziehen.

Dieser Artikel zum Thema auf srf.ch/news[4] war konzessionsbedingt ein Amalgam aus den Beiträgen im ‚Rendez-vous‘ und in der ‚Tagesschau‘. Folglich möchte ich auf die Antworten von Fredy Gsteiger (Radio) und Regula Messerli (Tagesschau) verweisen. Dort werden die von Herrn X erhobenen Vorwürfe, wir hätten zum einen unreflektiert der Schwulenlobby das Wort geredet und wir hätten zum andern das Risiko einer Ansteckung durch die Blutspende von homosexuellen Männern ausgeklammert, widerlegt.

Explizit bezüglich unserer Webseite moniert Herr X, dass wir ‚nur‘ jene Länder erwähnt hätten, welche eine vergleichbare Regelung kennen – und Homosexuelle zur Blutspende zulassen. Konkret haben wir diesbezüglich einzig geschrieben: ‚Mit der Lockerung würde die Schweiz mit Staaten wie den USA, Frankreich, Japan, den Niederlanden, Australien oder Grossbritannien gleichziehen.‘

Mit Verlaub: Das ist neutral formuliert und bietet dem Leser ein Stück weit Orientierung, wie wir das bei jeder News als unsere Aufgabe erachten. Hier ging es einzig darum, zu zeigen, dass die Schweiz mit einer solchen Neu-Regelung nicht allein auf weiter Flur stünde. Was wäre die Alternative? Alle jene Länder aufzählen, die ihre Regelung bezüglich Blutspende von Homosexuellen nicht gelockert haben, obwohl die News genau vom Gegenteil handelt? Das wäre unseres Erachtens nicht sinnvoll gewesen und hätte am Inhalt der News vorbeigezielt.

Wir von SRF News sind deshalb – zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen von Radio und Fernsehen – der Ansicht, dass die Beanstandung von Herrn X vollumfänglich zurückzuweisen sei.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung der Berichterstattung von Radio, Fernsehen und Online SRF. Ich habe mir die verschiedenen Beiträge sorgfältig angehört, angesehen oder sie gelesen. Dabei komme ich zu einem ganz anderen Schluss als Sie: Die Journalistinnen und Journalisten berichten überhaupt nicht aus einer einseitigen Optik, sondern rein nachrichtlich. Das heißt: Sie geben wieder, was gesagt worden ist, und sie ergänzen diese Informationen durch Kommentare oder Kurzinterviews von Verantwortlichen oder Betroffenen.

Wer ist in erster Linie verantwortlich und betroffen? Verantwortlich ist zunächst die Blutspende SRK Schweiz, deren Direktor zu Wort kam. Betroffen sind ferner die Homosexuellen und die auf Blutspenden angewiesenen Patienten. Für die Homosexuellen standen Vertreter der Organisation Pink Cross (in SRF 4 News und im „Rendez-vous“ Geschäftsführer Bastian Baumann, in der „Tagesschau“ Co-Präsident Michel Rudin). Für die Patienten sprach gewissermassen ein Spital (im Fall der „Tagesschau“ Chefarzt Hansjakob Furrer vom Berner Inselspital). Es wäre zu viel verlangt, wenn der Kreis in aktuellen Nachrichtensendungen weiter gezogen werden müsste. Es wäre vor allem zu viel verlangt, wenn man am Tag der Bekanntgabe der neuen Doktrin durch Blutspende SRK Schweiz eine Art wissenschaftliche Analyse und Bilanz erwartete. Journalismus ist nicht mit Wissenschaft gleichzusetzen. Und der Wissenschaftsjournalismus arbeitet selten tagesaktuell.

Was Sie vorschlagen, ist quasi das Konzept für eine größere Hintergrundsendung oder für eine vertiefte Diskussionssendung. Es ist sicher wünschenswert, dass sich die Redaktionen verschiedener Sendegefässe von SRF des Themas weiter und vertiefter annehmen. Das wird zweifellos auch geschehen, denn das Thema bleibt ja auf der Traktandenliste, und der Kreis der Betroffenen – nämlich der homosexuellen Männer und der auf Blutspenden angewiesenen Patienten – ist beträchtlich. Es wird auch wieder aktuelle Anlässe geben, beispielsweise dann, wenn die Entscheidung von Swissmedic bekanntgegeben wird.

Sie vermuten, dass die Beiträge von SRF nicht sachgerecht waren. Was verlangt das Sachgerechtigkeitsgebot? Es verlangt, dass dem Publikum alle wesentlichen Fakten unterbreitet werden und dass es nicht durch eine bewusst manipulative Darstellung irregeführt wird. Dem Publikum wurde kein Märchen aufgetischt; es wurde nicht angelogen. Die Beiträge machten deutlich, dass statt der sexuellen Orientierung besser das Sexualverhalten zum maßgebenden Kriterium gemacht wird, dass dies aber nicht frei von Problemen ist. Es kam klar zum Ausdruck, wo Blutspende SRK Schweiz selber entscheiden kann (nämlich dort, wo zwischen Blutentnahme und Bluttransfusion sehr viel Zeit verstreicht, so dass mehrere Tests gemacht werden können) und wo eine Zustimmung von Swissmedic nötig ist (nämlich dort, wo gespendetes Blut sofort eingesetzt wird). Die Risiken wurden angesprochen, und das Publikum wurde über das Dilemma nicht im Unklaren gelassen, nämlich dass einerseits keine Bevölkerungsgruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden sollte, dass aber anderseits die Patienten Anspruch darauf haben, vor einer HIV-Ansteckung geschützt zu sein. Die Äusserungen der Vertreter von Pink Cross waren übrigens alles andere als einseitig. Gerade Bastian Baumann argumentierte differenziert, ruhig, abgewogen.

Ich komme daher zum Schluss, dass die Beiträge durchaus sachgerecht waren und dass Sie von der tagesaktuellen Berichterstattung zu viel verlangen. Ihre Beanstandung kann ich daher nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientieren die beigelegten Rechtsbelehrungen. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] Schweizerisches Rotes Kreuz

[2] https://www.tagesschau.de/ausland/eugh-blutspende-101.html

[3] http://www.srf.ch/sendungen/tagesschau/cinque-stelle-italien-blutspenden-fuer-schwule-digitaler-atlas

[4] http://www.srf.ch/news/schweiz/homosexuelle-maenner-sollen-blut-spenden-duerfen

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