SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau»-Beitrag über die Vielsprachigkeit der Schweizer Bevölkerung beanstandet

4390
Mit Ihrer Eingabe vom 24. Oktober 2016 beanstandeten Sie den Beitrag „Die Schweizer Bevölkerung ist vielsprachig“ in der „Tagesschau“ von Fernsehen SRF vom 5. Oktober 2016[1]. Die Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Die Lia Rumantscha, die Dachorganisation der romanischen Sprachförderung, ist der Ansicht, dass der Beitrag ‚Die Schweizer Bevölkerung ist vielsprachig‘ in der Hauptausgabe der ‚Tagesschau‘ des Schweizer Fernsehens SRF 1 vom 5. Oktober 2016 nicht den Anforderungen des Bundesgesetzesüber Radio und Fernsehen (RTVG) entspricht. Die gemäss Artikel 4 RTVG geforderte sachgerechte Darstellung der Tatsachen ist nicht gegeben. Der Bericht thematisiert die Vier- und Vielsprachigkeit der Schweiz. Die vierte Landessprache der Schweiz, das Rätoromanische, wurde im Beitrag nicht erwähnt. Es entsteht der Eindruck einer Schweiz mit drei statt vier Landessprachen.

Begründung: Die statistische Aufteilung gemäss Hauptsprachen der Bevölkerung erfolgte für die Kategorien ‚Deutsch/Schweizerdeutsch‘, ‚Französisch‘, ‚Italienisch‘ und ‚Andere Sprache‘. Die vierte Landessprache, das Rätoromanische, wurde nicht erwähnt. Die Tagesschau-Redaktion begründet das Weglassen der vierten Landessprache damit, dass sie in der Berichterstattung zum Sprachenbericht des Bundesamtes für Statistik einen Aspekt herausgegriffen habe, nämlich denjenigen über die Verschiebung bei den Hauptsprachen. Beim Rätoromanischen habe es zwischen 1970 und 2014 keine wesentliche Veränderung gegeben. Dem entgegenzuhalten ist, dass die weiteren explizit erwähnten Sprachen alle Landessprachen der Schweiz sind. Es stellt sich die Frage, ob die Tagesschau-Redaktion tatsächlich beispielsweise das Französische weggelassen hätte, wenn es bei dieser Sprache keine Veränderung gegeben hätte. Die Zuschauerin/der Zuschauer kann nicht davon ausgehen, dass nur Werte gezeigt werden, die keine Veränderung erfahren haben. Es entsteht zudem der Eindruck einer Schweiz mit drei statt vier Landessprachen. Die Aussage, dass das Rätoromanisch über die Jahre stabile Zahlen aufweist, ist aus staatspolitischer Sicht von Interesse. Die Aussagekraft der Darstellung ist generell in Frage zu stellen. Die Zahlen von 1970 ergeben ein Total von 99%, jene von 2014 ein Total von 115%.

Tagesschau, SRF1, 05.10.2016

Ebenfalls keine Erwähnung fand das Rätoromanische in der Aufzählung der Amtssprachen im weiteren Verlauf des Berichts: ‚Guten Tag‘, ‚Bonjour‘, ‚Buongiorno‘ – ‚die Amtssprachen der Schweiz(...)‘. Es folgten vergleichende Beispiele zwischen der Deutschschweiz, dem ‚Welschland‘ und dem Tessin, also drei Sprachregionen der Schweiz ohne Erwähnung des Rätoromanischen. Für die französischsprachige Schweiz wurde dabei der nicht wertfreie Begriff ‚Welschland‘ verwendet, demnach dort wo aus Deutschschweizer Sicht eine andere Sprache gesprochen wird. Die Begriffe ‚französischsprachige Schweiz‘ oder ‚Suisse romande‘ hätten einer wertfreien Aussage zu dieser Sprachregion entsprochen.

Fazit: Laut Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sowie Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) muss die SRG die Anliegen der Sprachregionen berücksichtigen. Eine Priorisierung der Beiträge gemäss Neuigkeitswert ist zulässig, soweit dabei ein ausgewogenes Bild vermittelt wird. Die Einteilung der Schweiz in drei Sprachregionen entspricht nicht der gemäss Artikel 4 RTVG geforderten sachgerechten Darstellung der Tatsachen. Seit 1938 ist das Rätoromanische eine der vier Landessprachen der Schweiz. Artikel 4 der Bundesverfassung benennt diese explizit: Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Das Rätoromanische ist zudem in Artikel 70 der Bundesverfassung als Teilamtssprache des Bundes verankert.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter der „Tagesschau“, äußerte sich wie folgt:

„Mit Schreiben vom 24. Oktober hat die Lia Rumantscha den Beitrag der Tagesschau vom 5.Oktober beanstandet. Mit Herr X, manader Cultura der Lia Rumantscha, hatte ich am Folgetag, also am 6. Oktober, ein langes Telefongespräch, in dem wir uns sehr intensiv ausgetauscht und die Standpunkte im Detail ausgeleuchtet hatten.

Hauptpunkt der Beanstandung: Es entstehe der Eindruck einer Schweiz mit drei statt vier Landessprachen. Dies schreibt Herr X auch im Mail vom 24. Oktober an Redaktionsleiter Urs Leuthard, in dem er die Beanstandung bestätigt. ‚Ihre einzelnen Argumente sind nachvollziehbar, das Gesamtbild des Beitrags ist gemäss unserer Auffassung jedoch nicht sachgerecht.‘

Ausgangslage

Das Bundesamt für Statistik hat am 5. Oktober unter dem Titel ‚Sprachliche Praktiken in der Schweiz – Erste Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2014‘ eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht.[2] Für die Redaktion der Tagesschau war klar, diese Publikation ist aktuell und relevant und daher ein Thema für die Sendung am Abend. Für die Redaktion der Tagesschau war ebenso klar - sie musste aus diesem grossen Bericht mit umfangreichem Zahlenmaterial ein Auswahl treffen.

Gewählter Fokus

Die Tagesschau hat sich für zwei Fragestellungen entschieden, die im heutigen politischen Diskurs der Schweiz von hoher Aktualität sind:

  • Welches sind die Hauptsprachen in der Schweiz? Auch unter dem Aspekt der Migration und der Tatsache, dass im Jahre 2014 zum ersten Mal die Möglichkeit bestand, mehrere Hauptsprachen zu nennen.
  • Wie steht es um die Sprachkenntnisse über die Sprachgrenzen hinweg? Dies ist im Zusammenhang mit der Diskussion über ein oder zwei Fremdsprachen in der Schule (und welche zuerst) von zentraler Bedeutung.

Aus diesen beiden relevanten und aktuellen Fragestellungen heraus ergaben sich Inhalte und Grafiken des Beitrages.

Hauptsprache

Bei den Hauptsprachen haben sich wesentliche Veränderungen ergeben (Grafik G1 im Bericht des Bundesamts für Statistik) – eine Abnahme bei Deutsch und Italienisch, eine Zunahme bei Französisch und eine ganz markante Zunahme bei den ‚Anderen Sprachen‘. Diese Zunahme hat mehrere Gründe: Das Bundesamt für Statistik verweist in der Medienmitteilung selber auf die Migration, also auf die Zuwanderung von Menschen aus anderen Sprachgebieten. Dann wird in internationalen Unternehmen immer mehr Englisch gesprochen; Mitarbeitende in solchen Unternehmen haben damit zwei Hauptsprachen, eine zuhause und in der Freizeit, eine andere am Arbeitsplatz. Dazu kommen die Zunahme von Ehen und Partnerschaften über Sprach- und Landesgrenzen hinweg sowie die häufiger werdenden Wohnortswechsel über die Sprachgrenzen hinweg. Die Globalisierung und die Mobilität haben diese klare Zunahme von ‚Anderen Sprachen‘ als Hauptsprache stark beeinflusst. Diese Veränderung ist das markant Neue an der Statistik, ein zentraler Newswert für das Publikum.

Die Schwankungen bei der rätoromanischen Sprache als Hauptsprache über mehr als 40 Jahre (1970 – 2014) hinweg halten sich dagegen in sehr engen Grenzen; ja sie liegen praktisch im Vertrauensintervall der Statistik von +/- 0,2 Prozent.

Sprachkenntnisse

In der politischen Diskussion um Schule und Sprache steht eine Frage im Vordergrund – welche Sprache wird in der Unterstufe/Mittelstufe ab wann unterrichtet, eine andere Landessprache oder Englisch? Wie steht es um die Sprachkenntnisse, welche Sprachen werden regelmässig in den verschiedenen Sprachregionen verwendet? Das Bundesamt für Statistik macht dazu im Kapitel 3 auf Seite 12 des Berichts entsprechende Ausführungen (Grafik G7).

In dieser Grafik ‚Personen nach den am häufigsten regelmässig verwendeten Sprachen und Sprachregion‘ führt das Bundesamt für Statistik einzig die drei Sprachgebiete Deutsch, Französisch und Italienisch auf. Die Kritik der Lia Rumantscha müsste sich in diesem Punkt entsprechend an das Bundesamt für Statistik richten und nicht an die Tagesschau.

Die drei Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch werden in mehr als einem Kanton gesprochen. Diese drei Sprachen werden über den Kanton, respektive das eigentliche Sprachgebiet hinaus auch in den Schulen als Fach angeboten; Frühitalienisch beispielsweise im Kanton Uri. Eine Aussage zu den am häufigsten verwendeten Sprachen in den Regionen ausserhalb des rätoromanischen Sprachgebietes macht für das Rätoromanische auch wenig Sinn; es hätte wohl dreimal eine Zahl von Null oder nahe Null ergeben. Darin liegt wohl die Begründung für die Auswahl durch das Bundesamt für Statistik.

Präzisierung

Die Tagesschau hat am Tag nach der Ausstrahlung, also am 6. Oktober, einzelne Reaktionen erhalten, unter anderem auch von der Lia Rumantscha. Die Tagesschau hat daher in der Hauptausgabe vom 6. Oktober am Schluss der Sendung eine Präzisierung gemacht.[3] Zentrale Aussage: Bei der rätoromanischen Sprache hat sich statistisch wenig verändert. Diesen Satz hätte man auch schon in der Moderation am Vortag sagen können.

Fazit

Die Tagesschau hat aus dem Bericht mit dem umfangreichen Datenmaterial zu den ‚Sprachlichen Praktiken in der Schweiz‘ zwei Aspekte herausgegriffen und dabei den Fokus auf die sprachliche Praxis der Bevölkerung im Alltag sowie die entsprechenden Veränderungen gelegt. Dieser Fokus ergibt sich aus der aktuellen Diskussion zum Thema Sprache in den Kantonen (Erziehungsdirektorenkonferenz, Initiativen für nur eine Fremdsprache auf der Unterstufe, Harmos, etc.) sowie zwischen Kantonen und dem Bund. Die Tagesschau hat für den Beitrag inklusive Moderation von gesamthaft 2 Minuten jene Aspekte herausgegriffen, welche die Menschen in diesem Land derzeit intensiv beschäftigen. Die Tagesschau hat sachgerecht über wichtige Aspekte des Berichts des Bundesamtes für Statistik berichtet; sachgerecht ist nicht gleichbedeutend mit umfassend.

Die Tagesschau weiss um die Viersprachigkeit des Landes. Sie hat auf die Betroffenheit aufgrund einzelner Reaktionen aus dem Zuschauerkreis mit der Präzisierung und Erklärung am Folgetag reagiert.

SRF nimmt den Auftrag des Radio- und Fernsehgesetzes (Anliegen der Sprachregionen) ernst, in dem täglich Sendungen in rätoromanischer Sprache ausgestrahlt werden. Zudem wird über keine andere kantonale Wahl bei SRF am Wahltag derart breit berichtet wie über die Wahlen im Kanton Graubünden, etwa mit einer Spezialsendung in rätoromanischer Sprache.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Beurteilung des „Tagesschau“-Beitrags. Reden wir zuerst vom Grundsätzlichen: Am 20. Februar 1938 änderte der Schweizer Souverän die Bundesverfassung und anerkannte die rätoromanische Sprache als Nationalsprache, und zwar mit 574‘991 gegen 52‘827 (männliche) Stimmen, also mit 91,6 Prozent Ja, und mit allen (damals 22) Standesstimmen.[4] Artikel 116 der Bundesverfassung lautete danach: „Das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoromanische sind die Nationalsprachen der Schweiz. Als Amtssprachen des Bundes werden das Deutsche, Französische und Italienische erklärt.“[5]

Die neue Bundesverfassung hat diese etwas holprige Formulierung ausgemerzt. Heute lauten die entsprechenden Bestimmungen:[6]

Artikel 4, Landessprachen:

„Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.“

Artikel 70, Sprachen:

1 Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.

2 Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.

3 Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

4 Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.

5 Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.“

Man muss also unterscheiden zwischen Landessprachen und Amtssprachen. Es war außerordentlich wichtig, dass der Bund 1938 das Rätoromanische in den Rang der Landessprachen erhob. Die Volksabstimmung war ein Bekenntnis zur viersprachigen Schweiz, aber auch dazu, dass jede ursprüngliche Sprachgruppe Helvetiens, und sei sie noch so klein, Teil der schweizerischen Identität ist. Es war ein kultureller Entscheid für die sprachliche Vielfalt. Und es war ein politischer Entscheid für die Rechte der Minderheiten. Die Schweiz ist ein Land, das den Minderheiten mit gutem Grund überproportionales Gewicht gibt, weil nur so ein friedliches Zusammenleben möglich ist. Die Mehrheit darf nie arrogant werden.

Aus diesen Gründen hat das eidgenössische Parlament 2007 ein Sprachengesetz verabschiedet, dessen 5. Teil der „Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur“ gewidmet ist.[7] Zur Förderung des Rätoromanischen als Sprache einer Minderheit hat auch der Europarat ermuntert. Gefördert durch den Bund und den Kanton Graubünden werden vor allem die Schulen, die rätoromanische Literatur und die rätoromanischen Medien. Eine wichtige Rolle als Scharnier spielt dabei Ihre Organisation, die Lia Rumantscha. Wichtig ist die rätoromanische Nachrichtenagentur ANR.[8] Wichtig ist, dass es „La Quotidiana“ und Radio- und Fernsehen RTR[9], aber auch die „Pagina da Surmeir“ (in Savognin) und die „Posta ladina“ (in St. Moritz) gibt. Wichtig ist, dass rätoromanische Sprach- und Literaturwissenschaft weiterhin an den Universitäten Zürich[10] und Fribourg[11] gelehrt wird. Und wichtig ist, dass Rätoromanisch – ob als Sursilvan, als Sutsilvan, als Surmiran, als Puter oder Vallader – im Alltag gesprochen und geschrieben wird, amtlich auch als Rumantsch grischun. So bleibt diese Sprache lebendig.

Umgekehrt gibt es administrativ-praktische Gründe dafür, dass nur die größeren Sprachgruppen Amtssprachen sind. Die Amtssprachen sind diejenigen, in denen die wichtigen Texte und Erlasse des Bundes publiziert werden und in welchen man sich an Bundesbehörden wendet. Dazu kommt, dass der Bund heute viele Texte auch ins Englische übersetzen muss. Die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer der in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch publizierten Dokumente des Bundes sind zahlreich. Denn von deutschen Texten profitieren nicht nur die Deutschschweizer, sondern auch amtlich oder privat Interessierte in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg, Südtirol und Ostbelgien. Von französischen Texten profitieren neben den Romands auch die Franzosen, Wallonen, Französisch-Kanadier und viele Nord- und Westafrikaner. Italienische Texte können neben den Tessinern und Italienischbündnern auch die Italiener nutzen. Und englische Texte können quasi weltweit verstanden werden. Demgegenüber ist Rätoromanisch nur Amtssprache im Direktverkehr zwischen Bund und Rätoromanen und Amtssprache im Kanton Graubünden[12]. Nutzer außerhalb der Schweiz könnten höchstens die Bewohnerinnen und Bewohner der dünn besiedelten ladinischen Exklaven Italiens im Südtirol (Gadertal, Grödental) und in den Provinzen Trentino und Belluno sein. Dafür wäre der Aufwand für generelle Übersetzungen zu groß. Dies ist auch den Rätoromanen klar.

Soweit zum Grundsätzlichen. Das Bundesamt für Statistik hat nun Erhebungen zu „Sprachlichen Praktiken in der Schweiz“ publiziert.[13] Der Fokus der Studie lag hauptsächlich darauf, inwiefern die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz im Alltag mehrere Sprachen sprechen und inwiefern sich das in über 40 Jahren verändert hat. Diesen Fokus übernahm auch die „Tagesschau“, wie Herr Lustenberger in seiner Stellungnahme darlegt. Die „Tagesschau“ konnte nicht den ganzen Bericht herunterbeten; sie musste das Wichtigste und Interessanteste herausgreifen. Dabei steht der Journalismus immer vor einer doppelten Herausforderung: Er muss darauf achten, dass die Informationen und Grafiken fassbar und verständlich bleiben. Und er muss gleichzeitig darauf achten, dass er sozialwissenschaftliche Daten und Statistiken kompetent auswertet und nicht falsch interpretiert. Er muss sogenannten „Präzisionsjournalismus“ betreiben, nämlich das vom amerikanischen Journalisten und Kommunikationswissenschaftler Philip Meyer erfundene Konzept in die Tat umzusetzen[14]: Die Daten so weiterzugeben, dass sich die forschenden Fachleute nicht die Haare raufen und das Publikum nicht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht.

Dies hat die „Tagesschau“ gradlinig und auf anschauliche Weise getan. Moderator Franz Fischlin begann mit der Feststellung: „Die Schweiz ist offiziell ein Land der Viersprachigkeit, aber eigentlich ein Land der Vielsprachigkeit“. Das stimmt. Und dort, wo es darum ging zu zeigen, welche andere Sprachen nach Sprachregionen regelmäßig verwendet werden und wo die „Tagesschau“ nur noch von den Hauptsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch redete, da stützte sie sich auf die Studie des Bundesamts für Statistik, die genau das ab Seite 12 und ab Grafik 7 so vorgab, weil ihre Forscher nur das untersucht und ausgewertet hatten. Herr Lustenberger hat darum Recht, dass Sie diese Kritik an das Bundesamt richten müssten. Ich kann seinen Ausführungen da vollständig beipflichten.

Nur: In der Studie des Bundesamts werden auf Seite 17 auch die Rätoromanen behandelt. Und dort wird ausgeführt, dass ihr gesamtschweizerischer Anteil zwischen 1970 und 2014 von 0,8 auf 0,5 Prozent (also um 0,3 Prozent) sank. Dies ist angesichts der Bevölkerungsvermehrung und angesichts der Einwanderung von Ausländern aus Deutschland, Südosteuropa, Nordafrika und anderen Gebieten der Welt relativ unbedeutend; interessant wären die absoluten Zahlen der rätoromanisch sprechenden Bevölkerung. Jedenfalls: Die Rätoromanen wurden in der Studie nicht vergessen, sondern bloß aus statistischen Gründen nicht in die Auswertung einbezogen (weil die Zahlen zu gering und darum nicht aussagekräftig sind).

Hingegen: Die Grafik (G 1), die Moderator Franz Fischlin in den Anmoderation des Beitrags zeigt und erläutert und die Sie auch in Ihrer Beanstandung abgebildet haben, enthält in der Originalversion in der Studie des Bundesamts für Statistik als vierte Doppelbalken-Säule auch die rätoromanische Sprache. Dies bedeutet, dass das Rätoromanische nicht in den „Anderen Sprachen“ enthalten ist, sondern als eigene Position dargestellt wird. Allerdings ist diese Doppelbalken-Säule verschwindend klein, weil sie ja diese 0,8 und 0,5 Prozent ausdrückt (gegenüber beispielsweise 66 und 63 Prozent der Deutschsprachigen). Dennoch wäre es korrekt gewesen, wenn die „Tagesschau“ die vierte Landessprache zumindest erwähnt hätte. Es nicht getan zu haben, war eindeutig ein psychologischer Faux-Pas und eine Ritzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Es dann am Tag darauf ergänzt zu haben, dadurch, dass Moderator Franz Fischlin gegenüber den Rätoromanen sein Bedauern ausdrückte, war dann wieder stark.

Fazit: Die „Tagesschau“ hat meines Erachtens die Studie des Bundesamts für Statistik korrekt wiedergegeben, aber dort, wo die Landessprachen und die anderen Sprachen in Säulen gezeigt wurden, das Rätoromanische übergangen. Das war von der statistischen Relevanz her verständlich, aber aus Gründen des Respekts gegenüber der vierten Landessprache ein Fehler.

Ich verstehe gut, dass die Lia Rumantscha sehr sensibel reagiert, wenn im Rahmen einer Sprachenstudie just ihre Sprache „vergessen“ wird. Ich glaube indes nicht, dass irgendjemand in diesem Land den Rätoromanen bewusst übel will. Ich bin jedenfalls stolz darauf, dass die Schweiz die vierte Landessprache nicht fallen lässt, sondern sie fördert. Ich finde es großartig, dass eine Literatur in fünf Idiomen blüht, die insgesamt eine Reichweite von theoretisch 50‘000 Menschen haben kann. Mir gefällt, dass drei von fünf Bündner Regierungsräten und zwei von sieben Bündner Bundesparlamentariern rätoromanische Wurzeln haben, dass der Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ein Rätoromane ist und dass die Rätoromanen mit Toni Hess einen eigenen Ombudsmann für die Programme von RTR haben. Bis vor kurzem stellten sie gar die Bundeskanzlerin. Das zeigt, dass den Minderheiten in der eidgenössischen Realität viele Türen offenstehen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-05-10-2016-1930?id=5bb01dd9-3a5a-4b52-a28d-2cc1bab14ab0

[2] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung.assetdetail.1000161.html

[3] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-06-10-2016-1930?id=9c33ff57-700f-4f0d-93e2-a2030a75ce99

[4] https://www.admin.ch/ch/d/pore/va/19380220/index.html

[5] http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10033487

[6] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[7] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20062545/index.html

[8] http://www.anr.ch/index_d.htm

[9] http://www.rtr.ch/

[10] http://www.rose.uzh.ch/de/studium/faecher/raetorom.html#12

[11] https://lettres.unifr.ch/de/sprachen-literaturen/mehrsprachigkeitsforschung-und-fremdsprachendidaktik/reto.html

[12] Artikel 3 der Verfassung des Kantons Graubünden lautet: “Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch sind die gleichwertigen Landes- und Amtssprachen des Kantons“, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20032486/index.html#a9

[13] Vgl. Fußnote 2.

[14] Philip Meyer erfand das Konzept 1930, erstmals 1973 niedergelegt im Buch „Precision Journalism“, 1991 neu aufgelegt als „The New Precision Journalism“. Bloomington: Indiana University Press, http://www.niemanlab.org/2013/08/summer-reading-2013-the-new-precision-journalism-by-philip-meyer-1991/

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Mehrsprachige «Arena» war zulässig

Mehrsprachige «Arena» war zulässig

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung der «Arena» zum Europarat. Ein Fernsehzuschauer fand die Sendung eine Zumutung für Leute, die nicht gut Französisch verstehen. Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von Über die Relevanz von «Tagesschau»-Beiträgen

Über die Relevanz von «Tagesschau»-Beiträgen

Ombudsmann Roger Blum hatte sich bei einer Beanstandung der «Tagesschau» vom 30. April 2017 vor allem mit der Relevanz verschiedener Beiträge zu befassen. Welche Informationen sind relevant genug, damit sie es in die «Tagesschau» schaffen? Welchen Fokus wählt die Redaktion bei einem Ereignis und warum?

Weiterlesen

Bild von «50 Jahre Sechstagekrieg» beschäftigt auch den Ombudsmann

«50 Jahre Sechstagekrieg» beschäftigt auch den Ombudsmann

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des «Tagesschau»-Beitrags «50 Jahre Sechstagekrieg». Ein Fernsehzuschauer bemängelt den Bericht als unvollständig, einseitig und nicht sachgerecht. Zudem kritisiert er den Interviewpartner als antiisraelisch. Ombudsmann Roger Blum wertet den «Tagesschau»-Bericht und den gewählten Interviewpartner als zulässig. Allerdings hätte die unmittelbare Vorgeschichte des Sechstagekrieges gemäss Blum erwähnt werden müssen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht