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SUISA-Mitglieder unterzeichnen Resolution für einen starken Service public

An der Generalversammlung der SUISA haben die Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik eine Resolution zur Stärkung des Service public verabschiedet und unterzeichnet. Darin fordern die Mitglieder der Genossenschaft das Schweizer Parlament auf, der wichtigen Rolle der gebührenfinanzierten TV- und Radiosender Rechnung zu tragen. Gerade für die Musikschaffenden stellen die Sender der SRG SSR mit ihrem hohen Anteil an Schweizer Musik eine unverzichtbare Plattform dar. Auf diesen Sendern wird Schweizer Musik entdeckt und bei einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Rund 300 Musikschaffende sowie Gäste aus Politik, Verbänden und Musikindustrie haben an der heutigen Generalversammlung der SUISA im Zürcher Kaufleuten teilgenommen. Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein, die Generalversammlung ihr oberstes Organ. Die Mitglieder der SUISA – die Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein – haben sich am Anlass für die gebührenfinanzierten TV- und Radiosender stark gemacht. Mit einer Resolution werden die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu aufgefordert, in der Debatte über die «No Billag»-Initiative und bei Vorstössen zur Einschränkung der SRG SSR die Rolle der gebührenfinanzierten Sender zu bedenken und ihre Position nicht zu schwächen.

Schweizer Musiker warnen vor Kahlschlag bei gebührenfinanzierten Medien

Für die Schweizer Musikschaffenden sind diese Sender ausserordentlich wichtig. Die Sender entdecken ihre Musik und bieten ihnen eine wichtige Plattform. Die gebührenfinanzierten Sender erfüllen einen Service-public-Auftrag, zu dem auch Unterhaltung, Musik und Kultur dazugehören. Gerade die SRG-Sender verbreiten Schweizer Musik aller Sparten und kommen gesamthaft auf einen Anteil von 20 Prozent Schweizer Musik – durchschnittlich mehr als doppelt so viel wie die Privatsender.


SUISA

Die Schweizer Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (SUISA) vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Der Name ist die Abkürzung des französischen Suisse Auteurs.


Text: SUISA

Bild: Schweizer Musiker Seven (Mitte) in der SRF-Sendung «Jeder Rappen zählt 2016», Thomas Züger

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