Der rote Knopf öffnet Barrieren
Dass Menschen mit einer Sinnesbehinderung besseren Zugang zu ihren Sendungen haben, ist für die SRG ein dringliches Anliegen. Neue Möglichkeiten bieten sich durch die junge und intelligente Fernsehtechnologie HbbTV, insbesondere für Gehörlose. Alle andern profitieren ebenfalls.
Der Name ist eine echte Stotterfalle und unverständlich ist er obendrauf: «HbbTV». Es ist die Abkürzung für «Hybrid Broadcast Broadband TV». Manche reden deshalb bezüglich der neuen Technologie lieber von der «Zukunft des Teletextes», internetbasiert und interaktiv. Andere bevorzugen den Begriff «Smart-TV». Martin Spycher, Head of Innovation Multimedia bei der SRG, wiederum sagt: «Ich persönlich spreche am liebsten vom ‹roten Knopf›. Das ist es doch, was diejenigen, die mit der Fernbedienung in der Hand vor dem TV-Gerät sitzen, interessiert: wie sie zu den neuen Inhalten und Möglichkeiten gelangen. Was für eine Technologie dahintersteckt, ist hingegen den meisten egal.»
Noch führt nicht jeder rote Knopf zum Ziel
Der rote Knopf öffnet eine Pforte, die bislang nicht vorhanden war, weil es hinter der Sendung nichts zu sehen oder hören gab. Und für Menschen mit einer Sinnesbehinderung öffnet sich mit ihm eine Barriere. Es gibt ihn heute auf praktisch jeder Fernbedienung eines Geräts der jüngeren Generation. Aber nicht jeder rote Knopf führt zum Ziel; noch nicht. Die Sache ist politisch und einigermassen komplex. Es ist nämlich so, dass SRF (ebenso wie die meisten öffentlich-rechtlichen und viele private Sender in Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Ländern) die Inhalte fürs intelligente Hybrid-TV zwar erstellt und liefert – diese aber nicht zu jedem Nutzer durchkommen. Ob jemand in der Schweiz die Leistungen hinter dem roten Knopf abrufen kann oder nicht, hängt heute noch vom Willen seines Fernmeldeanbieters respektive Kabelnetzbetreibers ab, denn eine rechtliche Regelung gibt es noch nicht. So kommen beispielsweise Sunrise-Kunden noch nicht in den Genuss von HbbTV, jene von Swisscom seit einem Jahr hingegen schon, jedenfalls mit den neueren Boxen der TV-2.0-Generation, sagt Martin Spycher.
Kunden, die zum Fernsehen keine Set-Top-Boxen benötigen, haben indes Glück: die allermeisten Netzbetreiber, auch UPC und kleinere, leiten das Signal bis zur Steckdose durch, und von dort gelangt es ungehindert zum Fernseher. Auch wer TV via Satellit empfängt, hat heute schon HbbTV.
Wer das Smart-TV-Angebot von SRF empfangen kann, dem sind auch all die intelligenten TV-Dienste der anderen Sender zugänglich – jene von ARD und ZDF ebenso wie die von Arte, ORF, RTL und vielen weiteren. Manche Dienste sind nur empfangbar, wenn der Fernseher mit dem Internet verbunden ist, etwa das Abrufen von Videos – aber alles, was man bei Teletext anschauen kann, geht offline auch mit HbbTV.
Keine Priorität für Netzbetreiber
Dass derzeit nicht alle Haushalte in den Genuss von HbbTV kommen, hat einen wirtschaftlichen Hintergrund. Für die Netzbetreiber bringt HbbTV zusätzliche Kosten, ohne dass sie für sich einen Vorteil darin sehen. Die HbbTV-Angebote der Sender konkurrenzieren in den Augen einiger Netzbetreiber sogar eigene interaktive Angebote der Kabelnetze. Deshalb hat die Durchleitung von HbbTV-Diensten für zahlreiche Netzbetreiber immer noch keine Priorität.
Neue Zugänge für Sinnesbehinderte
Noch offen ist, wie der Bundesrat respektive das Bakom das Bereitstellen der HbbTV-Signale regulieren wird. Bei der Frage, ob die Netzbetreiber künftig verpflichtet sein werden, HbbTV weiterzuleiten oder nicht, geht es auch um eine Service-public-Leistung für Menschen mit einer Sinnesbehinderung und um eine Verbesserung der Chancengleichheit. Darum wollte Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP) kürzlich mit einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie er zu der modernen Technologie stehe. Denn insbesondere den Menschen mit einer Seh- und Hörbeeinträchtigung ermöglicht das hybride Fernsehen neue Zugänge zu Information und Meinungsbildung: Nachrichten- und andere eigenproduzierte Sendungen können beispielsweise mit Untertiteln angeboten werden, die jeder bezüglich Schriftgrösse oder Position eigenhändig anpassen kann.Und die Sendungen sind mitsamt ihren Untertiteln in verschiedenen Sprachen und den Übersetzungen in Gebärdensprache über Tage respektive Wochen abrufbar.
Die Politikerin, die auch Präsidentin von Inclusion Handicap ist, der Dachorganisation der Behindertenorganisationen der Schweiz, zeigte sich zufrieden mit der Antwort des Bundesrats. Er habe darin klargestellt, dass TV-Veranstalter und Fernmeldeanbieter die Möglichkeiten der Digitalisierung zugunsten sinnesbehinderter Menschen nutzen müssten. Damit geht es in einer für sie zentralen Sache vorwärts: «Der Zugang zu allen Informationen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung ist entscheidend, damit sie an der Gesellschaft teilhaben können. Insbesondere der Zugang zu politischen und kulturellen Inhalten erlaubt es ihnen, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen und sich sozial zu engagieren.» Bruderer lobt an der SRG ihre «Dialogbereitschaft und das Verständnis für die enorme Bedeutung des Informationszugangs für Menschen mit einer Behinderung». Bis zum vollen Zugang im Sinne der Inklusion, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, sei es aber noch ein weiter Weg, «kaum ein Prozent der Sendungen sind heute in Gebärdensprache verfügbar».
Der rote Knopf wäre also eine bedeutende Gehhilfe auf diesem Weg. Das sieht auch SRG-Multimedia-Mann Martin Spycher so: «Unsere Leistungen für Sinnesbehinderte im Teletext und im klassischen Fernsehen weiter auszubauen, war technisch schwierig. HbbTV macht es möglich und ist auch deshalb für uns strategisch so wichtig.»
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