SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»- und «10vor10»-Beitrag über die KESB beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 15. Mai 2017 richteten Sie eine Zeitraumbeanstandung gegen die Sendungen „Rundschau“ vom 8. Februar 2017 („Schwanders Kampf gegen die KESB: Nur Verlierer“) [1] und „10 vor 10“ vom 3. Mai 2017 („Wieviel Kompetenz soll die KESB haben?“)[2] von Fernsehen SRF im Zusammenhang mit dem Thema „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung nicht ganz: Bei einer Zeitraumbeanstandung darf die letzte Sendung höchstens 20 Tage, die erste höchstens drei Monate zurückliegen. Für die letzte Sendung („10 vor 10“) ist diese Vorschrift eingehalten, für die erste („Rundschau“) nicht, denn sie liegt drei Monate und 12 Tage zurück. Trotzdem trete ich darauf ein – aus Kulanz. Denn zumindest die beiden Sendungen liegen nicht mehr als drei Monate auseinander.

Außerdem trete ich darauf ein, weil ich in Ihrer Schuld stehe: Sie mussten ungebührlich lange auf den Schlussbericht warten. Der Grund liegt darin, dass mich die Bearbeitung der Massen-Beanstandungen gegen die Sendung „Arena“ mit Dr. Daniele Ganser einen ganzen Monat beanspruchte, was zu einem Rückstau bei allen anderen hängigen Beanstandungen führte. Für die Verspätung deutlich über die Frist von 40 Tagen hinaus möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

Ihre Beanstandung ist ungewöhnlich umfangreich. Sie umfasst 107 Seiten. 78 Seiten gelten speziell der beanstandeten „Rundschau“-Sendung, 10 Seiten exklusiv dem „10 vor 10“-Beitrag. Es ist nicht möglich, Ihre Beanstandung im Schlussbericht im Wortlaut wiederzugeben. Dazu ist sie nicht nur zu umfangreich, sondern auch etwas wirr in der Abfolge. Ich zitiere daher die Einleitung und fasse die Hauptvorwürfe gegen die zwei Sendungen zusammen. Die angesprochenen Redaktionen hatten selbstverständlich die gesamte Beanstandung vor sich.

Was ist der Inhalt der beiden Fernsehbeiträge? Im Beitrag der „Rundschau“ vom 8. Februar 2017 wird zuerst eine Versammlung in Rothenthurm im Kanton Schwyz gezeigt, an der Nationalrat Pirmin Schwander seine Initiativkampagne gegen die KESB eröffnet. Nachher sieht man Schwander zusammen mit seinem Anwalt Valentin Landmann auf der Fahrt zur Einvernahme nach Biel. Er hat seine parlamentarische Immunität verloren, weil er eine Frau – Sarah C. - finanziell unterstützt hatte, die mit der ihr von der KESB weggenommenen Tochter ins Ausland flüchtete. Ins Bild kommt ein psychiatrisches Gutachten über Sarah C. In Biel äussert sich zuerst eine Unterstützerin von Schwander und von Sarah C., dann Henriette Kämpf von der KESB. Zu Wort kommen auch der jetzige Anwalt von Sarah C., Krisha Müller, sowie der frühere, Tim Walker, der eine Zeitlang mit ihr auf der Flucht war und deswegen in Untersuchungshaft genommen wurde. Auch Sarah C. sitzt im Gefängnis. Den Abschluss des Beitrags macht wieder Pirmin Schwander, der seinen Kampf fortsetzt.

Im Beitrag von „10 vor 10“ vom 3. Mai 2017 ging es um die drei Wochen später stattfindende Volksabstimmung im Kanton Schwyz über die KESB. Zu Wort kamen Befürworter (namentlich Nationalrat Pirmin Schwander als Initiant) und Gegner, teils aus einer Versammlung in Schwyz heraus, teils im Büro. Die Sendung hatte zum Ziel, die Hauptargumente beider Seiten zu spiegeln.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung in der Einleitung wie folgt:

„ Seit längerer Zeit, ungefähr seit drei Jahren nehmen wir mit wachsender Besorgnis taube Ohren wahr, wenn es darum geht über Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz, ausgeübt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, aber auch von anverwandten Organen und Institutionen, Bericht zu erstatten. Wir, das sind verschiedene Vereine und Organisationen, welche sich einerseits selbst helfen, andererseits auch gegen aussen hin Anliegen vertreten und wo nötig Rechte einfordern.

Menschenrechte werden vor aller Augen tangiert, verbriefte Rechte werden nicht eingehalten und tangiert, alles versteckt sich unter dem Deckmäntelchen einer Scheinprofessionalität, welche es nie geben wird und geben kann, da wo es um Menschen geht. Denn da gibt es weder Gebrauchsanweisungen, noch ist alles immer gleich und regelkonform. Umso schlimmer ist es, wenn eine Behörde mit militärischem Auftreten und Vorgehen den Schein erzeugt, alles ‚im grünen Bereich‘ zu managen. Gerade bei solch stereotypen Kommunikationsmustern, wie sie diese Behörde an den Tag legt, sollten eigentlich alle Alarmglocken aufleuchten.

Wir haben lange auf ein Aufwachen der öffentlichen Medien gewartet, müssen aber registrieren, dass dieselben Fehler, von denen schon Verdingkinder, Administrativversorgte vor 1981 proklamieren, wieder von vorne gemacht werden. Sie, denen jetzt zugehört wird, müssen mitansehen, wie diese rote Kerbe 1981, als Feigenblatt fürs Gewissen herhalten muss, obwohl natürlich der Missbrauch der offiziellen Organe nie aufgehört hat. Schon gar nicht an einem bestimmten Datum. Diese früher Malträtierten sehen, dass das, was ehemals ihnen passiert ist, nämlich dass Ihnen niemand zuhörte auch heute Tag für Tag Realität ist.

Es braucht viel an Informationen, bis die Öffentlichkeit wahrnehmen kann, wie Systematik und Vorgehen der heutigen Behörde KESB trotz anderweitigen Komunikation, in weiten Teilen die Selbstbestimmungsrechte kollidiert, obwohl der Gesetzgeber eben genau dies mit der gesetzlichen Verankerung zum Beispiel des Selbstbestimmungsrechtes verhindern wollte. Doch die vielen Hilfeschreien analysiert bezeugen, die KESB umgeht ohne geringste Skrupel wegweisende Gesetzesweichen. Die Unabhängigkeit von Kontrollorganen und Gerichten ist eine rein theoretische, was sich Leicht beweisen lässt. Doch bis jetzt wird die interessierte Öffentlichkeit um eine offene Auseinandersetzung ums Thema herumgeführt.

Mittels dieser Beschwerde, welche einerseits die Rundschau vom 8. 2. 17 analysiert und im Weiteren auf Mängel im 10 vor 10 vom 3. Mai 2017 hinweist, wo es im Vorfeld einer demokratischen Abstimmung neutral zu und her gehen sollte, wollen wir aufzeigen, wie und mit welchen Mitteln das öffentlich rechtliche Fernsehen fehlinformiert, und manipuliert.

Da die angezeigten Punkte, die Lebensgeschichten von Menschen betreffen, und vor allem in der Rundschau massiv Rechte verletzt wurden, welche nachweislich grobe Konsequenzen in verschiedenster Hinsicht haben könnten, ist vor allem die Beschwerde gegen die Rundschau eingehend zu studieren. Und es ist die Frage zu stellen: Wollen wir ein Fernsehen haben, auf dem Buckel der ‚Schwächsten‘, pass sich an den zu Unrecht tangierten Menschen ergötzt? Die Verdingkatastrophe im Rücken?

Oder wollen wir eben genau ein Fernsehen haben, wie es vielleicht noch in den achtzigern präsent war, welches offen hinterfragend tatsächlich den Mächtigen genau auf die Finger sieht und damit wieder einen Bonus gegenüber schnelllebigeren Printmedien zurückgewinnen?

Viele weitere Fragen befinden sich im Innern dieser Beschwerde. Wir vertrauen darauf, dass wenn es um Menschenrechte geht, genau hingeschaut wird, diesmal! Viele Menschen informieren sich immer noch zu einem wesentlichen Teil übers Fernsehen. Das Fernsehen muss sich jetzt seiner Verantwortung stellen, in zwanzig Jahren ist es zu spät.

Wir vertrauen auf eine angemessene Aufarbeitung dieser Beschwerde.“

In Bezug auf die Sendung „Rundschau“ vom 8. Februar 2017 erhoben Sie hauptsächlich die folgenden Vorwürfe:

  • Der federführende Journalist Thomas Vogel habe sich über alles hinweggesetzt; er habe nicht fundiert recherchiert. Die Sendung sei kein Hintergrundjournalismus.
  • Die KESB-Gegner seien bewusst ignoriert worden; die KESB-kritischen Organisationen hätten keine Plattform erhalten. Die wirklichen Insider wie Sie oder Jasminka Brcina seien nicht zu Wort gekommen.
  • Die Mutter Sarah C. habe nicht Stellung nehmen können.
  • Nationalrat Pirmin Schwander sei vorverurteilt worden. Er sollte „auf persönlichkeitsverletzende Art und Weise fertiggemacht werden“. Eine unkundige Frau, durch die „Rundschau“ manipuliert, habe ihn durch Lüge und Falschaussage belastet. Er sei mit Paparazzi-Methoden verfolgt worden.
  • Es sei wieder einmal gegen die SVP gegangen.
  • Der Datenschutz sei durch die Veröffentlichung eines Gutachtes missachtet worden.
  • Die Quellentransparenz habe gefehlt.
  • Die Gesetzesverletzungen der KESB seien nicht erwähnt worden.
  • Der Beitrag sei wohlwollend gewesen gegenüber den Staatsanwaltschaften und Strafrechtsbehörden. Das Fernsehen habe als vierte Macht im Staat „einseitig parteiisch“ die KESB „mit autoritären, diktatorischen Mitteln“ unterstützt.
  • Die Menschenrechtswidrigkeiten seien gar nicht zur Sprache gekommen.
  • Die „Rundschau“ habe „auf skandalöse Art und Weise sämtliche Weisungen über fairen Journalismus“ – nämlich die Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten[3] - verletzt. Es sei ein Beitrag voller Hetze und Häme gewesen.

In Bezug auf die Sendung „10 vor 10“ vom 3. Mai 2017 erhoben Sie namentlich die folgenden Vorwürfe:

  • Die Stimmen der Betroffenen fehlten.
  • Ihr eigenes, höchst brisantes Votum an der Versammlung in Schwyz sei zensuriert worden.
  • Die Stimmungsmache von Sepp Bruhin, einem Gegner der Initiative, sei ohne jXchen Informationswert gewesen.
  • Der KESB habe man es leicht gemacht, nicht konkret auf die bestehenden Vorwürfe einzugehen.
  • Die weiteren Voten des Abends seien dem Publikum vorenthalten worden.
  • Es sei zu wenig recherchiert worden, warum die KESB Widerstand provoziere und inwiefern sie Menschenrechtsverletzungen begehe.
  • Die Gegner der KESB hätten eine breite Präsentierungspalette verdient, die ihnen „10 vor 10“ vorenthalten habe.
  • Im Hinblick auf die eidgenössische Volksinitiative zum Thema KESB habe das Fernsehen die Verpflichtung, im Sinne des Bildungsauftrags aufzuklären.

B. Die zuständigen Redaktionen erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der „Rundschau“, antwortete in Bezug auf den Beitrag vom 8. Februar 2017 wie folgt:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Frau X, soweit diese unseren Beitrag betrifft. Wir weisen die Unterstellungen, wonach Aussagen verfälscht worden seien, wir bewusst in einen laufenden Strafprozess eingegriffen oder die Öffentlichkeit manipuliert hätten, in aller Entschiedenheit zurück.

Die Beanstandung bezieht sich auf einen Rundschau-Bericht, der hauptsächlich aus Interviews mit Kesb-Gegnern besteht. Haupt-Protagonist ist Pirmin Schwander, der derzeit Stimmen für eine Volksinitiative gegen die Kesb sammelt. Wir sind darum erstaunt, dass ausgerechnet eine Kesb-Gegnerin eine Beanstandung gegen diesen Rundschau-Beitrag einreicht.

Zu den Hauptkritikpunkten:

1. <Wirkliche Insider wie X und Jasminka Brcina kamen nicht zu Wort.>

Die beiden Frauen gehören zu einem Umfeld, das Kontakt zu Sarah C. hatte, einer Frau, die ihr Kind entführt hat, damit die Kesb es nicht in ihre Obhut nimmt. Die Rundschau zeigt diesen Freundeskreis, der vor der Staatsanwaltschaft Biel demonstriert. Es gibt einen O-Ton von einer Frau, die dort steht. Sie heisst Atanasta Bienert und sie sagt: <Eine Mutter braucht eine Unterstützung. Schwander hat richtig gehandelt.> Damit gibt sie die Meinung der ganzen Gruppe wieder. Frau Brcina, die von der Rundschau ebenfalls interviewt worden ist, war zu komplex in ihren Ausführungen. Es ist die redaktionelle Freiheit der Rundschau, den geeigneten O-Ton innerhalb der Gruppe auszuwählen.

2. <Mit unterschwelliger Schuldzuweisung zur Mutter, ohne fundierte Recherche, ohne jXche Möglichkeit der Mutter zur Stellungnahme.>

Das weisen wir zurück. Die Rundschau hat über den Anwalt von Frau C. Kontakt zu ihr aufgenommen. Frau C. sitzt im Regionalgefängnis Thun, die Rundschau hätte sie dort gern interviewt. Frau C. lehnte ab, wir schlugen dann vor, dass sie uns schriftlich Fragen beantwortet. Auch dies hat nicht geklappt. Stattdessen gab ihr Anwalt Krishna Müller ein Interview vor den Toren des Gefängnisses. Er gab die Sichtweise von Frau C. zum Fall wieder. Grundsätzlich fussten die Ausführungen zur betroffenen Mutter vollumfänglich auf den Aussagen beider Parteien.

3. <Der ganze Rundschaubericht war eine Ode an die staatlichen Organe.>

Das Gegenteil ist der Fall. Der Bericht lässt den ehemaligen und den derzeitigen Anwalt von Frau C. zu Wort kommen, dazu Pirmin Schwander, der die Kesb auf politischer Ebene bekämpft. Von der Kesb-Seite kommt nur Henriette Kämpf von der Kesb Biel zu Wort. Allerdings sagt sie etwas, was Frau X, der Beanstanderin, offensichtlich nicht gefällt. Nämlich, dass das Umfeld von Frau C. die Mutter nicht motiviert hat, mit der Kesb zusammenzuarbeiten und es deshalb zur Eskalation kam.

4. <Insiderinfos, welche Herrn Vogel zur Verfügung standen, wurden nicht zur Hinterfragung der Vorgehensweise von Kesb und Staatsanwaltschaft genutzt.>

Wir wissen nicht, von welchen ‚Insiderinfos‘ die Beanstanderin schreibt. Von ihr sind auf jeden Fall keine solchen vertraulichen und erhellenden Informationen zum Fall Sarah C. an die Rundschau gelangt. Allerdings hatten wir Einblick in umfangreiche Akten der Behörden, was wir aber schon im ersten Rundschau-Bericht über den Fall C. (31.8. 2016) offengelegt haben.

5. <Pirmin Schwander sollte auf persönlichkeitsverletzende Art und Weise fertiggemacht werden.>

Es war das zweite Mal innerhalb eines halben Jahres, dass die Rundschau über Pirmin Schwander und seinen Kampf gegen die Kesb berichtete. Schwander war schon nach der ersten Sendung sehr zufrieden mit der Art und Weise, wie die Rundschau über ihn und seine Mission berichtet hatte. Gerade deshalb hat er uns Hand geboten, eine Fortsetzungsgeschichte zu realisieren. Darin kann Schwander – zusammen mit seinem Anwalt – seine Beweggründe für sein Handeln und für seinen Kampf gegen die Kesb darlegen. In der ersten Sendung stand Nationalrat Schwander auch an der Rundschau-Theke Rede und Antwort. Selbstverständlich hat ihn Moderator Sandro Brotz aber auch damals kritisch angepackt, so wie es dem Auftrag eines unabhängigen Recherchemagazins entspricht. Herr Brotz sagte wörtlich: <Kritik an der Kesb ist legitim, aber gefährlich wird es, wenn eine persönliche Mission daraus wird.>

6. <Ein solches dramatisches Thema ist nicht für eine oberflächliche Berichterstattung geeignet.>

Die Rundschau hat ausführlich über den Fall von Sarah C. berichtet – innerhalb des gesetzten Senderahmens. Komplexere Ausweitungen wie beispielsweise die Verknüpfung mit der europäischen Menschenrechtskonvention würden den Rahmen sprengen.

Fazit: Die Rundschau berichtete kritisch, aber ausgewogen, fair und sachgerecht über den umstrittenen Fall von Frau C. – und lieferte damit einen wichtigen Diskussionsbeitrag zur aktuell geführten Kesb-Debatte. Der Autor hat die Konfliktlinien klar und transparent herausgearbeitet, so dass sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

Für die Redaktion von „10 vor 10“ und bezogen auf den Beitrag vom 3. Mai 2017 nahm ihr Redaktionleiter, Herr Christian Dütschler, Stellung:

„Neben dem Beitrag der Rundschau, den X hauptsächlich kritisiert, bemängelt die Beanstanderin auch den Beitrag ‚Wieviel Kompetenz soll die Kesb haben?‘, den 10vor10 in der Sendung vom 3. Mai 2017 ausgestrahlt hat.

Anlass für den beanstandeten Beitrag war eine anstehende Abstimmung im Kanton Schwyz: Am 21. Mai stimmten die Schwyzer und Schwyzerinnen über die Frage ab, ob die Kompetenzen der kantonalen KESB wieder eingeschränkt werden sollten. Wir haben das Thema aufgegriffen, weil die kantonale Abstimmung als Stimmungstest für die angekündigte Volksinitiative zur KESB auf nationaler Ebene galt.

Der Beitrag begleitete Nationalrat Primin Schwander, den Kopf hinter der Schwyzer KESB-Initiative, an ein Abstimmungs-Podium, und zeigte die emotionale Debatte auch von Seiten des Publikums auf. Dabei hatte Pirmin Schwander in drei verschiedenen Zitaten Gelegenheit, die wichtigsten Argumente der Initiativ-Befürworter auszuführen. Dazu konnten die Initiativ-Gegner Peter Leuenberger, Amtsvorsteher der KESB Innerschweiz (zwei Zitate), und Ivo Husi, Fürsorge-präsident Schwyz (ein Zitat), Stellung nehmen.

Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass im Beitrag beide Seiten ihre wichtigsten Argumente präsentieren konnten. Die Argumente der Initiativ-Gegner und der Initiativ-Befürworter nahmen im Beitrag ähnlich viel Raum ein. Das zeigt auch eine zeitliche Analyse: Der erste Teil des Beitrages fokussierte ausschliesslich auf Pirmin Schwander und die Argumente der Initiativ-Befürworter (gut 1 Minute, inklusive zwei Zitate von Pirmin Schwander). In einem zweiten Teil wurden die die Argumente der Initiativ-Gegner thematisiert (knapp 1 Minute, inkl. Zitat Peter Leuenberger, Publikumsvotum und Zitat Ivo Husi). Es folgten schliesslich zwei ähnlich lange Zitate von Initiativ-Befürworter Pirmin Schwander und von Initiativ-Gegner Peter Leuenberger. Die Zuschauer wurden also durch den Beitrag über die wichtigsten Argumente der Initiativ-Befürworter und der Initiativ-Gegner informiert und konnten sich aufgrund dessen eine eigene Meinung bilden.

Die Beanstanderin kritisiert nun den Beitrag in verschiedener Hinsicht. Aus der Fülle von Kritik haben wir uns auf die wichtigsten Vorwürfe konzentriert, zu denen wir gerne Stellung nehmen. Wir halten uns dabei an die Gliederung der Beanstanderin.

1. <Die fehlende Stimme der Betroffenen>

Gemäss der gesetzlich garantierten Programmautonomie sind wir frei in der Wahl des Themas und der Gestaltung des Beitrages. Wir haben uns entschieden, im Vorfeld der kantonalen Abstimmung einen kontradiktorischen Beitrag zu machen, der die Hauptargumente der Befürworter und Gegner der Abstimmungsvorlage aufzeigt. In unserem Beitrag kam auf Seiten der Initiativ-Befürworter Pirmin Schwander, einer der prominentesten KESB-Kritiker, zu Wort. Er nahm in seinen Argumenten mehrfach auf die Betroffenen Bezug:

Pirmin Schwander, Nationalrat SVP/SZ:

<Jetzt haben sie alles aufgelistet, die Behördensicht usw. Aber wo ist die Sicht der Betroffenen? (...)>

Pirmin Schwander, Nationalrat SVP/SZ:

<Wir wollen zurück zu den Menschen. Wir wollen dorthin zurück, wo die Betroffenen Probleme haben. Wir wollen, dass die Verhältnisse vor Ort besser einbezogen werden, dass die Gemeinden, welche den Ort kennen, die Familie kennen, die Strukturen der Gemeinde und Familien kennen, dass dieses Wissen mehr und schneller beigezogen wird.>

Es hätte den Rahmen des Beitrages inhaltlich und zeitlich gesprengt, Betroffene zu einem konkreten Fall zu interviewen. Anders als die Beanstanderin meint, hat 10vor10 die Sicht der Betroffenen und deren Kritik an der KESB immer wieder in verschiedenen Beiträgen ausführlich aufgezeigt und Verantwortliche damit konfrontiert. Als Beispiel seien folgende Beiträge angeführt:

29.03.2017 10vor10: Bundesrat zieht Bilanz zur KESB (+ Studiogespräch mit Michael Allgäuer von der KESB Zürich)[4]

08.09.2016 10vor10: Bilanz nach vier Jahren KESB (+ Studiogespräch mit Guido Marbet vom KESB-Aufsichtsorgan)[5]

10.08.2016 10vor10: KESB gerät erneut unter Druck (Angehörige von Behinderten)[6]

29.01.2016 10vor10: KESB muss Kommunikation verbessern [7]

07.12.2015 10vor10 Mehr Rechte für KESB-Betroffene[8]

06.01.2015 10vor10: Nach Drama in Flaach: Mitsprache bei Kinderschutz-Entscheiden[9]

Dazu kommen zahlreiche weitere Beiträge von SRF. Hier ein paar Beispiele aus der jüngsten Zeit:

11.06.2017 SRF Portal «Die Behörde ist nicht bürgernah» [10]

11.06.2017 SRF Reporter Kast und die KESB[11]

11.06.2017 SRF Arena Diskussion in der Arena um den Film «Kast und die KESB»[12]

03.03.2016 SRF Dok Zwei Seiten der Wahrheit – die KESB in der Kritik[13]

Die Kritik an der KESB auch aus Sicht der Betroffenen wird also immer wieder in 10vor10 und SRF thematisiert. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Betroffenen «keine Stimme» hätten, gar «gesichts- und argumentationslos» seien.

2. <Das höchst brisante Votum von Frau X wurde zensuriert>

5. <Fehlende Voten des Abends, welche 10vor10 dem Publikum vorenthielt>

Die Beanstanderin kritisiert, dass ihr eigenes Votum und diejenigen anderer Podiums-Besucher im Beitrag nicht gezeigt worden sind. Im beanstandeten Beitrag ging es nicht darum, das besuchte Podium wiederzugeben. Schon in der Moderation wird deutlich, dass es um die Initiative im Kanton Schwyz und deren nationale Bedeutung geht. Wörtlich hiess es in der Moderation:

<Vier nüchterne Buchstaben stehen für eine höchst emotionale Debatte. Die KESB, die Kinder und Erwachsenenschutzbehörde, steht seit ihrer Gründung vor vier Jahren immer wieder in der Kritik. Zu bürokratisch, zu hart sei sie, heisst es immer wieder. Die Kritik hat politische Folgen. Der Kanton Schwyz stimmt am 21. Mai über eine Initiative ab, welche der kantonalen KESB wieder Kompetenzen wegnehmen will. Eine Abstimmung, die weit über den Kanton Schwyz hinaus hohe Beachtung findet.>

Das von der Beanstanderin besuchte Podium stand nicht an sich im Fokus des Beitrages, sondern vielmehr exemplarisch für den Abstimmungskampf. So hiess es gleich zu Beginn des Beitrages:

<Dieser Mann hat eine Mission. Nationalrat Pirmin Schwander ist der Kopf hinter der Schwyzer KESB-Initiative und auch national der bekannteste KESB-Kritiker. Im Schwyzer Abstimmungskampf ist er beinahe täglich an Veranstaltungen unterwegs mit seiner Botschaft. Wie hier an einem Podium in Schwyz.>

Abgesehen von einem O-Ton von Initiativ-Befürworter Pirmin Schwander und einem O-Ton eines Initiativ-Gegners, der weiter unten in unserer Stellungnahme diskutiert wird, gab es im Beitrag keine Stimmen vom abgehaltenen Podium. Das entspricht dem Konzept des Beitrages, der nicht das Podium an sich zum Thema hatte, sondern die Hauptargumente der Befürworter und Gegner anhand weniger Protagonisten darstellen wollte.

Mit Pirmin Schwander haben wir auf Seiten der Initiativ-Befürworter einen der wichtigsten KESB-Kritiker auch auf nationaler Ebene zu Wort kommen lassen. Er ist zudem Nationalrat im Kanton Schwyz – also dem Kanton, dessen Abstimmung im Beitrag zur Debatte stand.

Die Aussage der Beanstanderin und weitere ‚fehlende Voten des Abends‘ haben wir nicht ‚zensuriert‘, sondern aufgrund des Konzept des Beitrages weggelassen. Bei der Gestaltung von kurzen Fernsehbeiträgen sind wir regelmässig gezwungen, uns auf einige wenige Aussagen zu beschränken. Die Beanstanderin hat sich am Podium zudem hauptsächlich zu konkreten Fällen und Erfahrungen mit der KESB Aargau geäussert. Eine solche Aussage über die Vorgänge und Verhältnisse in einem anderen Kanton hätte in unserem Beitrag über die Abstimmung im Kanton Schwyz für Verwirrung gesorgt. Auch aus diesem Grund haben wir darauf verzichtet. Das ist keine Zensur, sondern eine nach journalistischen Kriterien getroffene Auswahl.

3. <Die Stimmungsmache von Sepp Bruhin ohne jXchen Informationswert>

Die Beanstanderin kritisiert, dass wir ein Publikums-Votum eines Initiativ-Gegners gezeigt haben, <der nach Stammtischmanier auf den Tisch geklopft> hat. Die beanstandete Stelle im Beitrag lautete wörtlich:

<Zurück im Saal gehen die Emotionen hoch. Schwander muss Kritik einstecken.

Sepp Bruhin, Schübelbach (Quote aus dem Publikum):

‚Ich kann nicht verstehen, Pirmin, dass Du Dich so in dieser Initiative verfangen kannst, so etwas abschaffen möchtest, nach nur vier Jahren. Da muss ein tiefer, tiefer Frust in Dir vorhanden sein.‘

Ein System nach nur vier Jahren wieder zu ändern, das mache keinen Sinn und bringe hohe Kosten, sagen die Initiativgegner.>

Dass die Diskussion um die KESB sehr emotional geführt wird, wurde bereits in der Moderation erwähnt. Wörtlich hiess es:

<(KESB) Vier nüchterne Buchstaben stehen für eine höchst emotionale Debatte. Die KESB, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, steht seit ihrer Gründung vor vier Jahren immer wieder in der Kritik.>

Und am Schluss des Beitrages hiess es:

<Noch selten warf ein Urnengang in Schwyz so hohe Wellen. Dies auch, weil es ein Stimmungstest ist für die KESB auf nationaler Ebene.>

Die kritisierte Wortmeldung aus dem Publikum soll im Beitrag nun genau das veranschaulichen: Dass es im Abstimmungskampf sehr emotional zu und her ging und auch direkt auf den Mann geschossen wurde. Den Zuschauern und Zuschauerinnen wurde zweifellos deutlich, dass die Aussage des Mannes aus dem Publikum in weiten Teilen unsachlich und emotional war. Sie stand – wie die Beanstanderin richtig erkannt hat – exemplarisch für die emotionale Abstimmungsdebatte.

Darüber hinaus enthielt das von der Beanstanderin kritisierte Votum auch einen sachlichen Vorwurf, nämlich dass eine Systemänderung nach nur vier Jahre keinen Sinn mache. Die sachliche Kritik im Votum wurde im Beitrag direkt im Anschluss aufgegriffen und beide Seiten, Initiativ-Gegner und der prominente Initiativ-Befürworter Pirmin Schwander selber konnten sich dazu äussern. Wörtlich hiess es unmittelbar nach dem Votum aus dem Publikum:

<Ein System nach nur vier Jahren wieder zu ändern. Das mache keinen Sinn und bringe hohe Kosten, sagen die Initiativgegner.

Ivo Husi, Fürsorgepräsident Schwyz

‚Wir arbeiten heute gut miteinander. Es gibt da und dort Dinge, die man verbessern muss. Aber das hat auch noch Zeit.‘

Pirmin Schwander, Nationalrat SVP/SZ

‚Ich rege mich natürlich auf, wenn Behördenmitglieder kommen und sagen, es laufe gut, man müsse jetzt nur den Behörden noch etwas Zeit geben. Hier geht es um Menschen, hier geht es um Kinder, da muss jeder Fall von Anfang an gut laufen. Da kann man nicht sagen, man müsse halt daraus lernen.‘

Das gezeigte Publikumsvotum hatte also für den Beitrag eine doppelte Funktion: Es stand einerseits exemplarisch für die Emotionalität in der Abstimmungsdebatte und wies andererseits auf ein sachliches Argument in der Abstimmungsdebatte hin, zu dem sich Initiativ-Gegner und Initiativ-Befürworter gleich im Anschluss äussern durften. Von einer Aussage «ohne Informationswert» und einem «entstellenden» Votum zu sprechen, ist also falsch.

4. <Wie man es der KESB wieder so leicht als möglich machte, nicht konkret auf bestehende Vorwürfe, die 10vor10 bekannt waren, einzugehen>

Die Beanstanderin ist der Meinung, wir hätten die KESB nicht kritisch befragt und sie mit wichtigen Fragen nicht konfrontiert. Das ist falsch. Unser Reporter hat insbesondere den Amtsvorsteher der KESB Innerschwyz direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, die KESB sei praxisfern und unmenschlich. Die Passage im Beitrag lautet wörtlich:

<Praxisfern und unmenschlich. Diesen Vorwürfen entgegnet der Leiter der KESB Innerschwyz vehement.

Peter Leuenberger, Amtsvorsteher KESB Innerschwyz

Das Gerede davon, dass wir völlig menschenfern seien und dass wir nur noch in einem Elfenbeinturm arbeiten würden, das kann ich so nicht nachvollziehen. Jeder von uns führt ein Leben, steht irgendwo in diesem Leben und hat dazu noch eine Ausbildung.‘>

Und an anderer Stelle sagt derselbe KESB-Vertreter zum Image der Unmenschlichkeit wie folgt:

Peter Leuenberger, Amtsvorsteher KESB Innerschwyz

<Bei der KESB haben wir mit Leuten zu tun, mit Menschen, die einen Schwächezustand haben oder mit Eltern, die mit ihren Kindern nicht klar kommen oder die Streit haben, zum Beispiel ums Besuchsrecht. Wenn die KESB dort entscheiden und eingreifen muss, dann ist es immer ein Einschnitt in die persönlichen Freiheiten. Und dass man da nicht unbedingt einverstanden ist, das ist klar.>

Gleichzeitig hatten die Initiativ-Befürworter im Beitrag genügend Gelegenheit, ihre Argumente zu platzieren. Es versteht sich dabei von selbst, dass wir uns in einem kurzen Fernsehbeitrag auf die wichtigsten Argumente beschränken müssen. In unserem Beitrag fanden folgende Argumente der Initiativ-Befürworter Platz:

a) Aktuell fehle die Sicht der Betroffenen in der Beurteilung (‚unmenschlich‘)

Im Beitrag hiess es (Zitat + direkt anschliessender Beitragstext):

O-Ton Pirmin Schwander aus dem Podium:
<(...) Aber wo ist die Sicht der Betroffenen?(...)»
Schwanders Kritik: Die KESB schaue nicht auf die Betroffenen und sei unmenschlich.>

b) Die Verhältnisse vor Ort (Gemeinde, Familie) müssten besser und schneller miteinbezogen werden

Im Beitrag hiess es (Zitat):

Pirmin Schwander, Nationalrat SVP/SZ
<Wir wollen zurück zu den Menschen. Wir wollen dorthin zurück, wo die Betroffenen Probleme haben. Wir wollen, dass die Verhältnisse vor Ort besser einbezogen werden, dass die Gemeinden, welche den Ort kennen, die Familie kennen, die Strukturen der Gemeinde und Familien kennen, dass dieses Wissen mehr und schneller beigezogen wird.>

a) Die Fachleute der kantonalen KESB seien weiter weg von den Betroffenen als die Verantwortlichen in den Gemeinden (‚praxisfern‘)

Im Beitrag hiess es (Beitragstext):
<Konkret will Schwanders-Initiative, dass der Kinder- und Erwachsenenschutz wieder in die Verantwortung der Gemeinden geht. Die heutige kantonale Organisation sei zu weit weg vom Menschen und das führe zu praxisfernen Entscheiden.>

b) Zu Tage getretene Schwächen der KESB seien inakzeptabel und gingen auf Kosten der Betroffenen

Im Beitrag hiess es (Zitat):

Pirmin Schwander, Nationalrat SVP/SZ
<Ich rege mich natürlich auf, wenn Behördenmitglieder kommen und sagen, es laufe gut, man müsse jetzt nur den Behörden noch etwas Zeit geben. Hier geht es um Menschen, hier geht es um Kinder, da muss jeder Fall von Anfang an gut laufen. Da kann man nicht sagen, man müsse halt daraus lernen.>

Selbstverständlich gibt es noch weitere Argumente. Auch hier müssen wir eine journalistische Auswahl treffen. Entscheidend scheint uns, dass die Befürworter und Gegner der Initiative mit ihren besten Argumenten und ähnlich ausführlich zu Wort kamen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung über die kantonale KESB-Initiative bilden konnte.

6. <Vorbereitung und Nachforschungen zu einer Sendung>

Die Beanstanderin räumt ein, dass <in diesem Beitrag des 10vor10 nicht sämtliche Voten der Gegner untergraben wurden und Pirmin Schwander mindestens einmal einen gewissen Raum für Ausführungen bekam>, so dass <seine Darlegungen zumindest nachvollziehbar> waren. Trotzdem hält sie den Beitrag für eine <Scheinberichterstattung ohne vertieften Hintergrund>. SRF müsse das Thema <breitflächig abdeckend recherchieren>, das Thema müsse <raus aus dem ‘Schämdi Eggli’>.

Wir haben in dem kurzen Fernsehbeitrag – der nicht einmal vier Minuten dauerte – wie in der Moderation angekündigt, die wichtigsten Argumente der Gegner und der Befürworter der KESB-Initiative im Kanton Schwyz und deren Bedeutung für die gesamte Schweiz aufgezeigt. Dass in einem solch kurzen Beitrag das Thema nicht umfassend dargestellt werden kann, versteht sich von selbst. Im 10vor10 und in anderen Sendegefässen greift SRF das Thema aber immer wieder aus verschiedenen Perspektiven auf, insbesondere auch aus Sicht der Betroffenen (siehe Punkt 1 oben).

Insbesondere bei der Berichterstattung zu Abstimmungsthemen achtet SRF darauf, dass Initiativ-Befürworter und -Gegner angemessen zu Wort kommen. Von einer ‚Informationseinschränkung‘ auf Seiten der KESB-Gegner, wie sie die Beanstanderin in ihrem Schreiben moniert, kann keine Rede sein. Die genannten Vorwürfe können wir deshalb nicht nachvollziehen.

7. <Gegner der KESB verdienen eine breite Präsentierungspalette>

Die Beanstanderin meint, dass <Klein- und Kleinsthäppchen bei einem nicht nur höchst kontroversen, sondern auch noch höchst brisanten Thema> nicht ausreichen würden. Es brauche <zuerst einmal eine klare, ungeschönte Präsentation des IST Zustandes (von Seiten der Betroffenen).>

Auch hier verweisen wir wieder darauf, dass wir in einem einzelnen, kurzen Beitrag das Thema nicht umfassend abdecken können. SRF hat seit der Gründung der KESB verschiedentlich und ausführlich über das Thema berichtet. Dabei haben wir immer wieder auch die Sicht der Betroffenen und die starke Kritik an der KESB dargestellt (siehe Punkt 1 oben) – mit anderen Worten hat also SRF gerade eine solche <klare, ungeschönte Präsentation des IST Zustandes> gemacht und den Betroffenen und Kritikern eine ‚breite Präsentierungspalette‘ geboten, wie es die Beanstanderin in ihrem Schreiben fordert.

Im beanstandeten Beitrag stand der Abstimmungskampf im Kanton Schwyz im Fokus. In journalistisch sauberer Machart konnten dabei die Initiativ-Befürworter und Initiativ-Gegner beide ihre wichtigsten Argumente bringen. Gleichzeitig wurde auf die Bedeutung dieser Abstimmung für eine kommende Initiative auf nationaler Ebene hingewiesen. Mehr wollte und konnte der beanstandete Beitrag nicht leisten, was bereits in der Moderation so angekündigt worden (siehe Punkt 2 + 5 oben) und so für unser Publikum klar erkennbar war.

8. <Bevorstehende Unterschriftensammlung/Initiative>

Die Beanstanderin verweist auf die anstehende ‚nationale Unterschriftensammlung der Reformen zur KESB‘ und meint, <dass hierbei ein klar umrissener Auftrag für das Fernsehen besteht, umfassend zu informieren.>

Wie oben dargelegt berichten wir immer wieder über die KESB und ihre Arbeit (siehe Punkt 1). Gerade auch im Hinblick auf eine mögliche nationale KESB-Initiative wurde und wird das Thema auf SRF regelmässig aufgegriffen. Als Beispiel sei noch einmal das Sendegefäss ‚Arena/Reporter‘ genannt, welches sich am 11. 6. 2017 ganz dem Thema KESB [14]widmete. Im Vorlauf zur breiten Diskussion gab es einen ausführlichen Dokumentarfilm, der einen konkreten Fall und insbesondere auch die Sicht der Betroffenen aufzeigte. Das Thema KESB wird mit Sicherheit auch in Zukunft Teil unserer Berichterstattung sein.

Aus den oben genannten Gründen sind wir der Meinung, dass wir sachgerecht berichtet haben und bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Sie haben in Ihrer Eingabe den Fall von Sarah C. sehr eindrücklich geschildert, und es ist effektiv erschütternd, was diese Frau durchmachen musste. Mich beeindruckt Ihr Engagement, und mich beeindruckt auch, wie beharrlich Sie Ihre Sache vertreten. Mich beeindruckt ebenso das Engagement von Nationalrat Pirmin Schwander, vor allem, weil er nicht nur politische Forderungen stellt, sondern sich auch konkreter Fälle annimmt. Dass er den Anwalt von Sarah C. finanziell unterstützt hat, zeigt zunächst einmal, dass es ihm ernst ist.

Die Behörden aber sehen die Sache offensichtlich anders. Sie haben Frau C. für unfähig erklärt, für ihre Kinder zu sorgen. Dadurch wurde sie straffällig, als sie mit ihrem jüngsten Kind ins Ausland verschwand. Und entsprechend wurden auch ihr Anwalt, der sie zeitweise begleitete, sowie Nationalrat Schwander, der finanzielle Unterstützung leistete, strafrechtlich verfolgt. Es kommt immer auf die Optik an, und wenn die Behörden mal eine Richtungsentscheidung gefällt haben, ist es schwierig, den Kurs wieder zu ändern.

Als Ombudsmann habe ich weder über Frau C. noch über die KESB in Biel noch über die Strafjustiz zu richten. Meine Aufgabe ist es, die beiden von Ihnen beanstandeten Sendungen zu überprüfen: War das Fernsehen tendenziös, manipulativ? Wurde das Publikum durch die Beiträge in die Irre geführt, so dass es falsche Schlüsse zog?

Im Zentrum des „Rundschau“-Beitrags stand der Kampf von Nationalrat Pirmin Schwander gegen die geltende KESB-Ordnung, und konkretisiert wurde der Kampf am Fall Sarah C. Im Zentrum des „10 vor 10“-Beitrags stand die konkrete Abstimmung über Schwanders KESB-Initiative im Kanton Schwyz.

Nehmen wir uns zuerst den „Rundschau“-Beitrag vor. Die Redaktion konnte nicht negieren, dass bestimmte Behörden-Entscheide im Fall Sarah C. gefallen waren, die bestimmte Konsequenzen hatten. Sie konnte zwar diese Entscheide hinterfragen, da aber Pirmin Schwander im Fokus stand, ging es gar nicht in erster Linie darum, den Fall Sarah C. im Detail aufzuarbeiten. Er diente bloss als Aufhänger, weil Nationalrat Schwander deswegen in ein Verfahren geraten war, das ihn die parlamentarische Immunität kostete und das ihn zwang, zur Einvernahme nach Biel zu reisen. Ob der Journalist Thomas Vogel genügend recherchiert hat und ob er den Fall à fonds kennt, kann ich letztlich nicht beurteilen. Ich muss würdigen, was das Publikum gesehen hat: den ausgestrahlten Beitrag. Und in diesem Beitrag kamen die verschiedenen Positionen zur Geltung – ob jeweils mit den besten Argumenten, bleibt offen. In diesem Beitrag wurde Nationalrat Schwander in keiner Weise Paparazzi-artig verfolgt und fertiggemacht, sondern kritisch begleitet. Er konnte mehrfach seine Position darlegen. Dass Sarah C. sich nicht selber äußern konnte, liegt wohl, wie die Herr Poletti darlegt, mehr an ihr selber als an der „Rundschau“. Wer von den Unterstützerinnen von Sara C. dann letztlich im Beitrag vorkam, musste die Redaktion selber entscheiden. Da spielt oft eine Rolle, wer eine Sache in kurzer Zeit am besten auf den Punkt bringen kann, ohne sich in Details zu verlieren und ohne beim Publikum zu viel Vorwissen vorauszusetzen. Es gibt kein „Recht auf Antenne“. Das Radio- und Fernsehgesetz sagt in Artikel 6, Absatz 3 klar: „Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“[15] Das Fernsehen ist daher nicht verpflichtet, den KESB-Gegner-Organisationen eine breite Plattform zur Verfügung zu stellen.

Im Beitrag ging es weder um eine detaillierte Analyse des Falls Sarah C., noch um eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der KESB als Institution. Das zweite haben andere Sendungen von SRF geleistet – Herr Dütschler hat auf eine ganze Anzahl hingewiesen. Der Beitrag wollte, so wie ich ihn verstanden habe, zeigen, dass sich Nationalrat Pirmin Schwander wohl verrannt hat, obschon er vor allem Gutes tun wollte. Es war kein Beitrag, der SVP-Bashing betrieb. Ein Mann wie Schwander, der einen solchen Kampf führt, wäre mit Sicherheit auch zum Thema eines Fernsehbeitrags geworden, wenn er einer anderen Partei angehörte.

Dennoch: Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass der Beitrag etwas skeptischer gegenüber der KESB hätte ausfallen können. Sätze über Sarah C. wie, sie sei „eine launische, schwierige Person“, waren nicht unbedingt nötig, zumal sie selber im Beitrag nicht auftrat. Heikel war auch der Blick in das psychiatrische Gutachten, den man als Eingriff in die Privatsphäre taxieren kann, der aber dadurch legitimiert ist, dass der Fall Sarah C. auch durch ihre Unterstützerinnen längst öffentlich geworden ist. Rechtlich hat sich die Redaktion daher meiner Ansicht nach mit dem „Rundschau“-Beitrag nichts zuschulden kommen lassen. Er lag voll im Rahmen der Programmautonomie.

Sehen wir uns jetzt noch den Beitrag von „10 vor 10“ vom 3. Mai 2017 an. Er wurde in der sensiblen Phase von sechs Wochen vor einer Volksabstimmung ausgestrahlt. Das Schwyzer Volk stimmte am 21. Mai 2017 über die von Nationalrat Pirmin Schwander gestartete Volksinitiative „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ ab. Die Initiative wurde bei einer Stimmbeteiligung von 46,5 Prozent mit 24‘511 (51,4 Prozent) gegen 23‘199 (48,6 Prozent) verworfen.[16] Das knappe Ergebnis zeigt, dass die Kritik an der KESB in der Bevölkerung durchaus auf Resonanz stiess. Interessant ist, dass sich einmal mehr ein Gegensatz zwischen Alt-Schwyz (den dem Vierwaldstättersee zugewandten Bezirken) und Außerschwyz (den dem Zürichsee zugewandten Bezirken) auftat: Die Außerschwyzer Bezirke March und Höfe nahmen die Initiative an, alle anderen lehnten sie ab, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

Abstimmung zur KESB-Initiative im Kanton Schwyz

Bezirke

Ja-Anteil in %

Nein-Anteil in %

Gersau

37,1

62,3

Küssnacht

40,3

59,7

Einsiedeln

43,4

56,6

Schwyz

44,0

56,0

Höfe

53,4

46,6

March

58,5

41,5

Ebenso zeigte sich ein Gegensatz zwischen Talgemeinden und Berggemeinden: In Alt-Schwyz stimmten die hochgelegenen (und bevölkerungsärmeren) Gemeinden Muotathal, Rothenturm, Oberiberg, Unteriberg, Alpthal und Steinerberg der Initiative zu, die tiefergelegenen (und einwohnerstärkeren) lehnten ab. In Riemenstalden teilten sich die Stimmen halb-halb. Da nicht bekannt ist, dass die Außerschwyzer mehr und anders Fernsehen gucken als die Alt-Schwyzer und dass die Bewohner kleinerer Bergdörfer das Fernsehen anders wahrnehmen als die Bewohner größerer Talgemeinden, kann man sicher nicht behaupten, dass „10 vor 10“ die Abstimmung in dieser oder anderer Weise beeinflusst hat.

Und die Sendung war ja auch im Hinblick auf die Abstimmung tipptopp: Die Befürworter und Gegner kamen gleichgewichtig zum Zug. Die wichtigen Argumente fielen. Das Vielfaltsgebot war eingehalten. Ihre weiteren Vorwürfe zielen deshalb ins Leere.

Einen Teil Ihrer Vorwürfe sind daraus entstanden, dass Sie den „10 vor 10“-Beitrag als Versammlungsbericht missverstanden haben. Die Versammlung in Schwyz war aber nur ein Fundus, aus dem sich die Redaktion bedient hat, um die Argumente beider Seiten zu spiegeln. Das Fernsehen sendet generell keine Versammlungsberichte – Direktübertragungen beispielsweise bei Bundesratswahlen ausgenommen. Nicht einmal die Lokalzeitungen bietet Versammlungsberichte, in denen alle Votanten erwähnt werden. Diese Protokollmethode gehört längst der Vergangenheit an. Ich kann am Beitrag von „10 vor 10“ nichts entdecken, was gegen das Programmrecht verstossen könnte.

Wenn ich das alles bilanziere, dann habe ich großen Respekt vor Ihrem Engagement und großes Verständnis für Ihre Wut über die Behördenentscheide im Fall Sarah C., aber in Bezug auf Fernsehen SRF kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen, zumal die KESB immer wieder Thema von Sendungen ist, und durchaus kritisch.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/schwanders-kampf-gegen-die-kesb-nur-verlierer?id=b868d714-b6fd-4bae-9f3e-6951d1b02436

[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/newsflash?id=8e1c84ac-7fe5-4a4e-aa95-ff015f357a48

[3] http://www.presserat.ch/Documents/Erklaerung2008.pdf

[4] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-bundesrat-zieht-bilanz-zur-kesb?id=ac8a826a-8ce5-45e0-bcbd-f0f773ac0b3b

[5] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/vier-jahre-kesb-bilanz-tuerkei-einstiegsloehne-einer-lehre

[6] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/kesb-geraet-erneut-unter-druck?id=dbd12c9b-c935-44e9-9e8d-223e77f2d216

[7] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/kesb-muss-kommunikation-verbessern?id=7e3993a7-374e-41e8-97a4-9aa24e60c767

[8] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/mehr-rechte-fuer-kesb-betroffene?id=bc4c3d36-796c-4652-a68b-ec8bdbf19210

[9] http://www.rtr.ch/play/tv/10vor10/video/nach-drama-in-flaach-mitsprache-bei-kinderschutz-entscheiden?id=2ecf6a77-41eb-4b67-8d2d-ffa54b38ec03&station=12fb886e-b7aa-4e55-beb2-45dbc619f3c4

[10] https://www.srf.ch/sendungen/dok/die-behoerde-ist-nicht-buergernah

[11] https://www.srf.ch/sendungen/reporter/kast-und-die-kesb

[12] http://www.srf.ch/medien/news/arenareporter-der-film-kast-und-die-kesb-als-grundlage-der-diskussion/

[13] https://www.srf.ch/sendungen/dok/zwei-seiten-der-wahrheit-die-kesb-in-der-kritik

[14] https://www.srf.ch/sendungen/arenareporter

[15] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[16] https://www.sz.ch/behoerden/abstimmungen-wahlen/archiv/ergebnisse-der-abstimmung-vom-21-mai-2017-kanton.html/72-416-415-665-5045

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