Moderatorin Andrea Vetsch bei der Anmoderation
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF hat Abstimmung über KESB nicht einseitig dargestellt

Im Zentrum des « Rundschau » -Beitrags vom 8. Februar 2017 steht Nationalrat Pirmin Schwander und dessen Kampf gegen die KESB. Dieser Beitrag sei nicht fundiert recherchiert und einseitig parteiisch gewesen. Zudem hätten KESB-Gegner keine Plattform erhalten und Schwander sei vorverurteilt worden, findet eine Beanstanderin. Sie und ein weiterer Beanstander kritisieren auch den « 10vor10 » -Beitrag vom 3. Mai 2017. Dieser begleitete Pirmin Schwander an ein Abstimmungs-Podium anlässlich der Abstimmung über die KESB-Initiative im Kanton Schwyz. Hier lautet der Vorwurf, der Beitrag sei nicht ausgewogen gewesen. Initiativ-Befürworter und Betroffene seien nicht oder zu wenig zu Wort gekommen. Ombudsmann Roger Blum und sein Stellvertreter Manfred Pfiffner sehen keinen Verstoss gegen Programmrecht und können die Beanstandungen nicht unterstützen.

Im beanstandeten «Rundschau»-Beitrag (Ombudsfall Nr. 5096) sei es weder um eine detaillierte Analyse des Falls Sarah C. noch um eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der KESB als Institution gegangen, stellt Ombudsmann Roger Blum fest. Im Zentrum habe der Kampf des Schwyzer Nationalrats Pirmin Schwander gegen die geltende KESB-Ordnung gestanden. Mario Poletti, Redaktionsleiter «Rundschau», ergänzt, Schwander habe im Beitrag die Beweggründe für sein Handeln und für seinen Kampf darlegen können. Die Konfliktlinien seien klar und transparent aufgezeigt worden, das Publikum habe sich jederzeit eine eigene Meinung bilden können. Insgesamt habe die «Rundschau» kritisch, ausgewogen, fair und sachgerecht über den umstrittenen Fall von Frau C. berichtet.

Nach Auffassung von Roger Blum sind die verschiedenen Positionen im Beitrag zur Geltung gekommen. Schwander habe seine Positionen mehrfach darlegen können. Dass Frau C. sich nicht selbst, sondern nur über ihren Anwalt habe äussern können, habe mehr an ihr selber als an der Redaktion gelegen. Der Ombudsmann sieht die Programmrechte durch den «Rundschau»-Beitrag nicht verletzt.

KESB ist immer wieder Thema

Anlass für den ebenfalls kritisierten «10vor10»-Beitrag (Ombudsfälle 5081 und 5096) sei die anstehende Abstimmung im Kanton Schwyz gewesen, hält Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10», fest. Die Schwyzer KESB-Initiative habe die Kompetenzen der kantonalen KESB wieder einschränken wollen. Da auf nationaler Ebene ebenfalls eine KESB-Initiative angekündigt worden sei, sei die Schwyzer Abstimmung als Stimmungstest interessant gewesen. Der Fokus des Beitrags habe nicht auf dem Podium gelegen. Vielmehr sei dieses exemplarisch für den Abstimmungskampf gestanden, so Dütschler. Die gezeigten Aussagen seien nach journalistischen Kriterien ausgewählt worden. Zum Vorwurf, im «10vor10»-Beitrag seien Antworten von Podiumsteilnehmern bzw. Aussagen aus dem Publikum verschwiegen worden, meint Dütschler:

«Ob die Aussagen aus dem Publikum oder von den Podiums-Teilnehmern stammen, scheint uns für die Ausgewogenheit nicht entscheidend. Viel wichtiger ist, dass Befürworter und Gegner ähnlich viel Raum erhalten und mit ihren besten Argumenten gezeigt werden. Das war im Beitrag der Fall.» Christoph Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10»

Das Publikum habe einen angemessenen Eindruck des Abstimmungskampfes erhalten. Zudem sei die Bedeutung der Schwyzer KESB-Initiative für die gesamte Schweiz aufgezeigt worden. Ein kurzer Fernsehbeitrag könne ein Thema nicht umfassend abdecken, betont Dütschler. Doch sowohl «10vor10» als auch andere SRF-Sendegefässe würden das Thema immer wieder und aus verschiedenen Perspektiven – auch aus Sicht der Betroffenen – aufgreifen.

Ombudsmann Roger Blum und sein Stellvertreter Manfred Pfiffner sind sich einig, dass der beanstandete «10vor10»-Beitrag nicht gegen das Programmrecht verstossen hat. Das Vielfaltsgebot sei eingehalten worden. Ausserdem sei die KESB immer wieder Thema von SRF-Sendungen – und dies durchaus kritisch.


Schlussbericht 5081 der Ombudsstelle (verfasst von Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann)

Schlussbericht 5096 der Ombudsstelle (verfasst von Roger Blum, Ombudsmann)

Zur «Rundschau» vom 8. Februar 2017

Zu «10vor10» vom 3. Mai 2017


Text: SRG.D/dl

Bild: Moderatorin Andrea Vetsch in «10vor10» vom 3. Mai 2017, SRF

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