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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF «Rundschau»-Beitrag «Gerechtigkeit für Quadroni» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 7. Dezember 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 27. November 2019 und dort den Beitrag «Gerechtigkeit für Quadroni».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Sendung ist nicht sachlich auf unabhängiger Ausstrahlung ausgerichtet. Dem Kanton Graubünden wird zu schlecht dargestellt und bremst die Volkswirtschaft. Es wirft die Arbeit der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden in ein falsches Licht, da es nur linke Politansichten vertritt. Jeder hätte so gehandelt, wenn er die Fakten der Familie Quadroni kennt.

Zudem vermischt es zivilrechtliche Ermittlungen (Fall Quadroni Adam) und hindert staatliche Untersuchungen. Die GR-PUK legt es unmissverständlich und wahrheitsgetreu dar.

Jetzt reicht es: Ich verbitte solche Lügen im Deutschweizer Fernsehen auszustrahlen. Das ist der Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt. Zudem werde ich diese Zürcher Sender SRF1+ZWEI aus meiner TV-Senderpalette entfernen!!! Ein tief enttäuschter besorgter Bündner.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme.

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X. Wir weisen die Vorwürfe zurück, auch wenn wir festhalten müssen, nicht alle Punkte der Beanstandung komplett verstanden zu haben. Herr X äussert pauschale Kritik und nennt keine konkreten Stellen des Beitrags. Wir versuchen die einzelnen Kritikpunkte so gut es geht zu beantworten.

Der Kanton Graubünden werde zu schlecht dargestellt und (der Beitrag?) bremse die Volkswirtschaft: Wir weisen darauf hin, dass der Bündner Kartellskandal einer der grössten Fälle von Submissionsabreden ist, den es in der Schweiz je gab. Jahrelang sprachen Bündner Bauunternehmen Aufträge im Gesamtwert von mehreren hundert Millionen Franken ab. Zum Nachteil von Kanton, Gemeinden und SteuerzahlerInnen. Die Wettbewerbskommission hat mehrere Verfahren eröffnet und Bussen in Millionenhöhe ausgesprochen. Wenn das ein schlechtes Licht auf Graubünden wirft, ist es nicht wegen der Rundschau oder anderen Medien, die darüber berichten, sondern wegen den Firmen, die an den Absprachen teilgenommen haben und dadurch der Allgemeinheit grossen Schaden zugefügt haben. Zudem: Nicht Medienberichte bremsen die Volkswirtschaft, sondern illegale Absprachen, die zu Kartellsituationen wie in Graubünden führen und die freie Marktwirtschaft lahmlegen.

Es würden Mitarbeitende des Kantons in ein falsches Licht gestellt und nur linke Ansichten verbreitet: Ein unverständlicher Vorwurf. Der Rundschau-Beitrag fasst grösstenteils zusammen, was im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK steht. Dort werden einzelnen MitarbeiterInnen des Kantons Fehler und Verfahrensmängel vorgeworfen. Die PUK vertritt nicht nur linke Ansichten, sondern stellt sich aus Mitgliedern aller Parteien zusammen. Die Linken sind in der PUK klar in der Minderheit.

Der Satz: <Jeder hätte so gehandelt, wenn er die Fakten der Familie Quadroni kennt>, ist in unseren Augen nicht nachvollziehbar, problematisch und stellt leider einmal mehr Whistleblower Adam Quadroni unter Generalverdacht. Was meint Herr Meier genau damit? Kennt er die Fakten der Familie Quadroni? Die PUK und der Bericht des ehemaligen Staatsanwalts Andreas Brunner kritisieren die Behörden genau auch in diesem Punkt: dass sie den Fall von Adam Quadroni und seiner Familie nicht gründlich und professionell genug analysiert haben.

Der Beitrag vermische zivilrechtliche Ermittlungen und hindere staatliche Untersuchungen: Es ist ja gerade eine der Aufgaben der PUK, abzuklären, ob die persönlichen Verfahren gegen Adam Quadroni einen Zusammenhang mit den kantonsweiten Kartellabsprachen haben. Die PUK kommt in ihrem ersten Bericht zum Schluss, dass der Polizeieinsatz gegen Adam Quadroni nicht durch Mitglieder des Kartells instrumentalisiert worden ist. Das wurde im Rundschau-Beitrag mehrmals wiederholt. In einem zweiten Bericht wird die PUK nun auch untersuchen, welche Rolle der Kanton bei den illegalen Bauabsprachen hatte. Die Rundschau behindert keinesfalls diese ‘staatlichen’ Untersuchungen, sondern ist – wie ein grosser Teil der Bevölkerung in Graubünden – höchst gespannt auf das Resultat.

Fazit: Der Beitrag der Rundschau war sachgerecht, faktentreu und ausgewogen. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ausgangspunkt des Beitrags war der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission des Großen Rates zum Bündner Bauskandal. Darüber zu berichten war geradezu Pflicht, und die «Rundschau» war hier der Bote, nicht der Verursacher oder Absender. Die «Rundschau» nahm allerdings die Gelegenheit wahr, anwaltschaftlich aus der Sicht von Adam Quadroni zu berichten. Das ist legitim, sofern jene, die im Rahmen eines solchen Berichts beschuldigt werden, die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern. Die lokalen Beschuldigten haben darauf verzichtet, Stellung zu nehmen. So weit, so gut. Die «Rundschau» hat allerdings die Geschichte weitergetrieben: Im Gegensatz zur Parlamentarischen Untersuchungskommission, die feststellte, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Baukartell und den behördlichen Eingriffen gegenüber Adam Quadroni gebe, behauptet die «Rundschau» aufgrund eigener Dokumente, es gebe diesen Zusammenhang dennoch. Er soll über eheliche Verbindungen laufen. Die Parlamentarische Untersuchungskommission konnte dazu nicht verbindlich Stellung nehmen, da sie die Dokumente nicht kennt, erklärte sich aber bereit, diese zu prüfen, sobald sie ihr vorliegen.

Es mag für jene, die mit Adam Quadroni nicht nur gute Erfahrungen gemacht haben, schwer zu akzeptieren sein, dass er jetzt zur «Ikone» hochstilisiert wird. Man muss aber dazu sagen, dass Whistleblowers in der Schweiz viel zu wenig geschützt sind und dass jene, die wie Adam Quadroni den Mut haben, einen Skandal öffentlich zu machen, regelmässig «unten durch» müssen. Insofern ist es im Sinne der Gerechtigkeit und der politischen Hygiene äusserst wichtig, dass die Parlamentarische Untersuchungskommission dem Whistleblower Recht gibt und ihn so rehabilitiert. Und es ist aus den gleichen Gründen legitim, dass die «Rundschau» dem beipflichtet. Mit «links» hat dies nichts zu tun.

Ein ungutes Gefühl habe ich dennoch. Denn es werden in der Sendung Personen «verurteilt», ohne dass ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise dargelegt wird. Zwar werden keine Namen genannt, aber im Engadin weiß man natürlich, um wen es sich handelt. Da sie sich nicht äußern wollten, haben sie sich selber einen Nachteil verschafft. Aber womöglich hätte man im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Material gefunden, wie sie ihr Handeln rechtfertigten. Dass dies im Beitrag der «Rundschau» fehlt, muss ich als Mangel taxieren. In der Hauptsache kann ich zwar Ihre Beanstandung nicht unterstützen, aber in Bezug auf diesen Punkt muss ich Ihnen Recht geben, auch wenn Sie ihn in Ihrer tatsächlich ziemlich unklaren Beanstandung nicht konkret anführen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/gift-in-der-kartoffel-kunstschnee-gegen-klimawandel-whistleblower-quadroni?id=a0b0fd7c-5bed-42b3-a9cc-cc49bfac32ae

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