«Rundschau»-Beitrag «Gold-Deal mit Eritrea» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 18. September 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Rundschau“ (Fernsehen SRF) vom 30. August 2017 und dort den Beitrag „Gold-Deal mit Eritrea“.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„- Gleich zu Beginn heisst es auf dem Schlauchboot, dass wären Eritreer. Dabei handelt es sich klar und deutlich erkennbar um Schwarzafrikaner die sich optisch von den Eritreern massgeblich unterscheiden.

- Dann weiter: ‚Auf der Flucht vor dem Regime, jahrelanger Militär- und Frondienst.‘ Das ist eine unbewiesene Behauptung, unbestätigte Berichte sprechen inzwischen von einer Personalstärke des Militärs zwischen 250.000 und 300.000.[2]

- Das die Eritreer Herr Mekkonnen und Herr Gebremeskel solche Aussagen machen müssen, ist vollkommen logisch nachvollziehbar. In der digitalen Welt ist es sattsam bekannt, dass man wegen Perspektivlosigkeit kein Asyl bekommt. Wenn ich ein armer Mensch in einem armen Land wäre, würde ich genau das Gleiche tun. Hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein möbliertes Zimmer, 900.- pro Monat, KK, Selbstbehalt, Strom, Trinkwasser, Freizeit – Angebot, usw. Ich habe volles Verständnis für die Afrikaner, Araber, Asiaten, usw. die kommen wollen.

- 2005 gab es das Bundesgericht-Entscheid den National-Service als Asylgrund anzuerkennen. Die Vorleistungen für die Bisha- Mine begannen 2008, 2011 wurde die Produktion aufgenommen; ein Zusammenhang zwischen Asyl und Bisha-Mine besteht nicht.

- Im nächsten Filmabschnitt heisst es wieder manipulativ die ‚umstrittene‘ Mine fördert Zink, Kupfer und Gold. Zu sehen ist eine hochmoderne, westliche Rohstoffförderungsanlage. An solchen hochkomplexen Anlagen / Maschinen / Spezial – LKW‘s lässt kein Unternehmen, schon in ureigenster Angelegenheit, dehydrierte Menschen arbeiten; das ist völlig abwegig. Die Reporter hätten ja kurz nach Baden fahren und ABB–Verantwortliche dazu befragen können. Ausserdem ist zu erkennen, dass es einstöckige Häuser mit normalen Fenster und Türen gibt, ein Magazin oder sonstiger Maschinenraum scheidet so schon von vornherein aus. Man hat den Eindruck, dass es sich hierbei um Umkleideräume, Kantinen, usw. handelt, später sieht man auch im Beitrag Arbeiter in normaler Alltagskleidung aus dem Bus steigen.

- 40 % von dem Minen-Anteil gehören dem eritreischen ‚Regime‘ hat es geheissen, insgesamt wird das Wort Regime 8 x in dem Beitrag genannt. Die Regierung gibt keine Zahlen bekannt, sie ist dazu auch nicht nach int. Recht verpflichtet, aber der kanadische Konzern Nevsun ist an der kanadischen Börse kodiert und hat Informationspflichten. März 2014 ist ein 320 seitiger technischer Report erschienen, ebenso ein jährlicher ‚Corporate Social Report‘. Es wäre Aufgabe der SRF–Reporter gewesen, das zu recherchieren und darüber unabhängig, neutral berichten. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde in eklatanter Art und Weise auf das Gröbste missachtet.

- Nach internationalem Bodenrecht ist ein Staat berechtigt über die eigenen Bodenschätze zu verfügen; das ist unbestritten. Das mausarme Land baut davon nach 30 Jahren Krieg Strassen, Schulen, Krankenhäuser, usw. Eritrea ist das einzige Land in Afrika, welches sechs von acht Millennium–Zielen erreicht hat. Nichtsdestotrotz wurde das legitime Nutzungsrecht reisserisch, ohne überprüfbare Quellen als ‚persönliche Bereicherung des Regimes‘ dargestellt.

- Einer Sammelklage in Kanada sich anzuschliessen ist kein Beweis und kein richterliches Urteil. Herr Gebremeskel wurde nicht gefragt, wieviel er finanziell oder in einer sonstigen Form dazu beitragen muss und welche Erfolgsaussichten er dabei hat. Ist das die in den Leitlinien hochgepriesene Sicherung des publizistischen Qualitätsstandards?

- Die Aussagen von Frau Feri / SP erstaunen, sie war ja auf der ‚Politiker–Reise‘ in Eritrea von 2016 dabei, wie auch die damalige Aargauer Asyldirektorin Susanne Hochuli von den Grünen.[3] Exakt eine Woche später kommt am 06.09.2017 ein Beitrag in der Rundschau.[4] Eritrea ist sicher keine Vorzeige–Demokratie, aber es gibt laut Wikipedia auch nur 24 Demokratien weltweit. Hier wird mit ganz unterschiedlichen Ellen gemessen.

- Herr Müller / FDP hat vollkommen recht mit seiner Aussage: ‚Zuerst kommt das Fressen und dann die Moral.‘ [5] So schreibt das EDA: ‘China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Die beiden Länder führen zudem Dialoge in vielen Bereichen wie z.B. Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte und Migration, Bildung und Wissenschaft sowie Finanzen. Die Schweiz und die Volksrepublik China pflegen seit 1950 bilaterale Beziehungen. China gehört zu jenen aussereuropäischen Staaten, die in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2008–2011 und in der Internationalen BFI-Strategie des Bundes von 2010 als Schwerpunktländer der Schweiz für die Forschungszusammenarbeit definiert wurden.‘ Aber: ‚Das hohe Ausmass der Anwendung der Todesstrafe in China ist eines der tödlichsten Geheimnisse des Landes. Die Behörden lassen nach wie vor jedes Jahr Tausende Menschen hinrichten.‘ [6] Es wird ja auch schon ständig in den MSM berichtet, wie dort ein richtig industrieller Organhandel vonstattengeht.[7]

Seit der Machtübernahme durch die ‚Eritrean People ́s Liberation Front‘ (EPLF) am 26. Mai 1991 ist kein Todesurteil mehr vollstreckt worden. Die Todesstrafe wird für Mord aber auch für Landesverrat oder Spionage ausgesprochen. Bis heute wurden alle Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt.[8]

Das Radio- und Fernsehgesetz stellt in Artikel 4 folgende Mindestanforderungen an den Programminhalt: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.‘[9]

Das ist in diesem redaktionellen Teil in mehrfacher Hinsicht in eklatanter Art und Weise verstossen worden und deswegen eine scharfe Beschwerde wegen offensichtlichen Verfassungsbruch und erwarte Ihre detaillierte Begründung.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der „Rundschau“, schrieb:

„Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Frau X, soweit die Kritik unseren Beitrag betrifft.

Zu den einzelnen Vorwürfen:

Auf dem Schlauchboot seien gar keine Eritreer gewesen

1. Weil die Boote im Mittelmeer meist Flüchtlinge aus mehreren afrikanischen Staaten transportieren, kann in der Tat nicht ausgeschlossen werden, dass auf dem ersten Bild auch Menschen aus Westafrika zu sehen sind. Aufgrund der Perspektive (Köpfe von oben, teilw. unscharf) ist für die Redaktion nicht klar ersichtlich, ob auf dem ersten Bild tatsächlich Menschen aus Westafrika zu sehen sind. Später im Rohmaterial, wenn sich die Flüchtlinge auf dem Schiff der Hilfsorganisation ‚Save the children‘ befinden, sind für die ‚Rundschau‘ Menschen ostafrikanischer Herkunft erkennbar.

Unbewiesene Behauptung betr. der Fluchtgründe

2. Das Staatssekretariat für Migration hat am 22.6.2016 ein ‚Update‘ zur Lage in Eritrea veröffentlicht. Dieses Update basiert auf einer eigenen Schweizer Fact-Finding-Mission, die sich detailliert mit dem eritreischen ‚National Service‘ auseinandergesetzt hat. Der eritreische Nationaldienst unterscheidet sich von den Armeen anderer Staaten darin, dass dieser nicht nur der Landesverteidigung, sondern auch dem zivilen Aufbau dient. Rund die Hälfte der Wehrdienstpflichtigen leistet tatsächlich Militärdienst, die andere Hälfte wird im zivilen Bereich eingesetzt. Insbesondere für grosse Infrastrukturprojekte wird gerne auf Angehörige des Nationaldienstes zurückgegriffen. Besonders umstritten ist die Dauer dieses obligatorischen Dienstes. Das SEM schreibt dazu in seinem Bericht: ‚Entgegen der 2014 und 2015 gemachten Ankündigungen haben die eritreischen Behörden den Nationaldienst bisher nicht auf die gesetzlich vorgesehenen 18 Monate beschränkt. Der Dienst ist weiterhin zeitlich unbefristet und dauert meist mehrere Jahre.‘ Gemäss dem SEM dauert der Dienst heute durchschnittlich zwischen 5 bis 10 Jahren. Zur Entlöhnung schreibt das Staatssekretariat in seinem Bericht: ‚Bis Ende 2015 verdienten Angehörige des Nationaldienstes gemäss übereinstimmenden Angaben der meisten Quellen rund 500 Nakfa im Monat, während der Ausbildung deutlich weniger.‘ Gemäss aktuellem Wechselkurs entsprechen 500 Nakfa rund 32 Schweizer Franken. Laut dem SEM-Bericht ist dies ein zu geringer Lohn für den Lebensunterhalt in Eritrea.

Zu den Aussagen der Herren Mekkonnen und Gebremeskel

3. Daniel Mekonnen hat keine Aussagen zu der Situation in Eritrea oder zu seinen Fluchtgründen gemacht. Abadi Gebremeskel hat sich ausschliesslich zu den konkreten Arbeitsbedingungen während seines Einsatzes beim Bau der Bisha-Mine geäussert (siehe dazu Punkt 4). Abadi Gebremeskel und seine Familie leben als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Es gibt deshalb keine ausländerrechtlichen Gründe, sich mit falschen Angaben zu Eritrea medial zu exponieren.

Zu den Arbeitsbedingungen

4. Die Vorwürfe von Abadi Gebremeskel und anderen Arbeitern beziehen sich auf die Phase des Baus der Mine. Wir haben dies im Beitrag auch betont. Die Mine wurde vom staatlichen eritreischen Baukonzern Segen gebaut. Dass die Arbeitsbedingungen während dem Bau der Mine schlecht waren und dass Angehörige des Nationaldienstes gegen ihren Willen auf der Baustelle arbeiten mussten, haben mehrere internationale Qualitätsmedien unabhängig voneinander berichtet.[10] Die ‚Rundschau‘ möchte unterstreichen, dass sie keine Angaben zu den heutigen Arbeitsbedingungen in der Mine gemacht hat.

Zur Rolle des ‚Regimes‘

5. Die «Rundschau» hat die Regierung Eritreas mehrmals als ‚Regime‘ bezeichnet, weil es sich nicht um eine demokratisch legitimierte Regierung handelt. Gemäss dem Länderbericht der europäischen Asylorganisation EASO vom Mai 2015 stellt sich die Lage wie folgt dar: ‚Da die Verfassung nie umgesetzt worden ist, gibt es in Eritrea keine Gewaltentrennung. Das Parlament ist seit mehr als zehn Jahren nicht mehr zusammengetreten, die Minister haben nur wenige Befugnisse, Präsident und Militär greifen in die Justiz ein. Die formellen Institutionen des Staats dienen nur als Fassaden und sind bedeutungslos, Präsident Isaias regiert das Land informell per Dekret.‘ Darum ist es aus unserer Sicht legitim und angezeigt, die Regierung als ‚Regime‘ zu bezeichnen.

Die ‚Rundschau‘ kennt den ‚Corporate Social Report‘ der Bisha-Mine-Company und hat ihn zur Kenntnis genommen. Der Report bezieht sich auf den Betrieb der Mine. Die im Beitrag erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf die Bauphase der Mine. Dass die Mine zu 40% dem eritreischen Staat gehört, ist öffentlich bekannt und auf der Homepage [11] einsehbar. Die ‚Rundschau‘ hat Nevsun mit sämtlichen Vorwürfen konfrontiert und eine Stellungnahme eingeholt. Die ‚Rundschau‘ hat die Position von Nevsun mit einer Schrifttafel wiedergegeben. Und hat zudem Ausschnitte aus dem Corporate-Social-Responsibility-Video der Mine gezeigt.

Zum ‚Nutzungsrecht‘

6. Eritrea publiziert kein Staatsbudget. Es ist deshalb für die ‚Rundschau‘ nicht nachvollziehbar, wie die Gewinne aus der Bisha-Mine verwendet werden. Die ‚Rundschau‘ hat der Regierung Eritreas keine persönliche Bereicherung unterstellt. Durch die fehlende Transparenz ist z.B. auch für die Bürgerinnen und Bürger Eritreas nicht einsehbar, wie die hohen Gewinne aus der Mine tatsächlich eingesetzt worden sind.

Zur Sammelklage in Kanada

7. Das Urteil des kanadischen Gerichts wird in den nächsten Monaten erwartet. Tatsächlich ist eine Anklage kein Gerichtsurteil. Das hat die ‚Rundschau‘ auch nicht behauptet. Die ehemaligen Arbeiter haben gegenüber dem Gericht aber eidesstattliche Erklärungen abgegeben.[12] Sie würden sich also strafbar machen, wenn ihre Aussagen falsch wären. Dies erhöht die Glaubwürdigkeit der Aussagen der ehemaligen Arbeiter.

Zu den Aussagen von Politikerinnen

8. Frau Feri war tatsächlich auf der Politiker-Reise nach Eritrea dabei. Gerade deshalb sind ihre Aussagen von besonderer Glaubwürdigkeit. Sie schreiben richtig, dass die ‚Rundschau‘ am 6.9.2017 eine Reportage zur Situation der Jugend in Eritrea publiziert hat. Diese aufwändig recherchierte und lange Reportage zeigt gerade, dass sich die ‚Rundschau‘ redlich bemüht, ein ausgewogenes und differenziertes Bild zur Situation in Eritrea zu zeichnen. Die Menschenrechtslage in China war nicht Gegenstand der ‚Rundschau‘-Berichterstattung. Deshalb können wir uns dazu nicht äussern.

Fazit:

Wir können die Kritik der Beanstanderin nicht nachvollziehen. Die ‚Rundschau‘ hat exklusive Zahlen über das importierte Gold aus Eritrea publiziert. Der Bericht war umfassend recherchiert. Es kamen betroffene Eritreer und Politiker zu Wort, auch das kanadische Unternehmen, die Schweizer Goldschmelze sowie die Behörden wurden konfrontiert und konnten ihre Stellungnahmen abgeben. Das alles geschah transparent und für das Publikum nachvollziehbar, so dass eine freie Meinungsbildung jederzeit gegeben war.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie sind offensichtlich eine Sympathisantin der gegenwärtigen politischen Ordnung von Eritrea. Das ist Ihr gutes Recht. Und ich verstehe gut, dass Sie sich ärgern, wenn dieses von Ihnen bewunderte Land in einem Fernsehbeitrag eher negativ gezeichnet wird (obwohl sich die Hauptkritik des Beitrags an die Adresse der kanadischen Minen-Besitzerin und schweizerischer Goldschmelz-Firmen richtet).

Es gibt ja auch Gründe, Eritrea zu loben – etwa wegen der hohen Alphabetisierungsrate, der für Afrika eher geringen Kindersterblichkeit, der geringen Kriminalität. Es ist zudem anerkennenswert, dass Eritrea die Todesstrafe zwar noch ausspricht, aber regelmäßig in Haftstrafen umwandelt. Doch der Maßstab, nach dem Länder im internationalen Vergleich einzustufen sind, sind die weltweit anerkannten Prinzipien. Eritrea ist seit 1993 Mitglied der Vereinten Nationen (UNO). Wer UNO-Mitglied ist, anerkennt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948. Dort werden alle die Grundrechte eingefordert, die Eritrea nicht einhält, darunter auch das Recht auf freie Wahlen.

Seit der Französischen Revolution hat sich die Volkssouveränität Bahn gebrochen: Zuoberst steht der Wille des Volkes, nicht der Wille des Königs oder einer Junta, die sich an die Macht geputscht hat. Die Volkssouveränität wird ausgedrückt durch allgemeine, freie, gleiche, regelmäßige und geheime Wahlen. So steht im Artikel 21 der UNO-Menschenrechtscharta:

„ (1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“[13]

Dieses Recht fehlt heute in Eritrea, genauso wie der Anspruch auf unabhängige Gerichte und wie die Medienfreiheit. In der Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ liegt Eritrea auf dem zweitletzten Platz vor Nordkorea (Rang 179 von 180).[14] Aufgrund all dieser Fakten kann man in Eritrea nicht von einem demokratischen politischen System und nicht einmal von einem autoritären politischen System reden; man muss das Land ein totalitäres politisches System nennen, da eine Partei und ihre Kader alles bestimmen: die Politik, die Justiz, die Wirtschaft, die Kultur. Der Begriff „Regime“ ist daher am Platz.

Dass man auch in einem solchen Land ganz gut leben kann, wenn man vorsichtig und politisch enthaltsam ist, zur urbanen Bevölkerung gehört und beruflich vorwärts kommt, zeigte der „Rundschau“-Beitrag „Jung in Eritrea: Zwischen Feiern und Fliehen“ vom 6. September 2017, der eine Woche nach dem von Ihnen angefochtenen Beitrag ausgestrahlt wurde.[15] Diesen Beitrag haben Sie nicht beanstandet, obwohl auch hier der Charakter des Regimes klar benannt wird.

Der angefochtene Beitrag hatte seine Berechtigung, denn die Bevölkerung eines Landes, das Asylbewerber aufnimmt, die vor der Polizei und den Folterknechten Eritreas fliehen, hat ein Recht darauf zu erfahren, dass Firmen in der Schweiz im Auftrag der eritreischen Regierung Goldbarren gießen. An diesem Beitrag haben Sie in einer ganzen Anzahl von Punkten Kritik geübt. Herr Poletti hat indes alle Ihre Kritikpunkte entkräftet. Einzig beim Bild des Flüchtlingsbootes ist nicht zweifelsfrei feststellbar, ob sich unter den Passagieren Eritreer befinden oder nicht. Dies wäre aber ein Mangel in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet ist, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen. Man kann also sagen: Der Beitrag war sauber recherchiert, die Fakten stimmten, die verantwortliche Minenbesitzerin wurde nicht vorverurteilt, der Beitrag war insgesamt sachgerecht. Er verstieß meines Erachtens an keiner Stelle gegen das Radio- und Fernsehgesetz, und von einem Verfassungsbruch – wie Sie schreiben – kann mitnichten die Rede sein. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/gold-deal-mit-eritrea?id=a7f475ef-f9e9-44ba-85ce-a4e330a5d0ac&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Streitkr%C3%A4fte_Eritreas

[3] https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/eritrea-reise-susanne-hochulis-stich-ins-wespennest

[4] https://www.srf.ch/news/international/ich-wuerde-mein-heimatland-nie-verlassen

[5] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/bilatereale-beziehungen-schweiz-china.html

[6] https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/dok/2017/chinas-toedlichstes-geheimnis

[7] https://www.youtube.com/watch?v=ZPbKjrSYGQA

[8] http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_eritrea.html

[9] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[10] https://www.theguardian.com/global-development/2016/oct/14/canadian-firm-nevsun-resources-new-forced-labour-claims-eritrea-bisha-mine; http://www.reuters.com/investigates/special-report/eritrea-mining-nevsun/;

http://www.taz.de/!5235932

[11] www.nevsun.com

[12] http://www.reuters.com/investigates/special-report/eritrea-mining-nevsun/

[13] https://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/

[14] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2017/Rangliste_der_Pressefreiheit_2017_-_Reporter_ohne_Grenzen.pdf

[15] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/jung-in-eritrea-zwischen-feiern-und-fliehen?id=37d52352-a2d2-436f-a9c2-7065af658fa6&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

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