«Arena/Reporter»-Bericht war ausgewogen
In der Sendung «Arena/Reporter» vom 11. Juni 2017 ging es um den Fall der Familie Kast und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Ein Beanstander kritisiert den Filmbeitrag von «Reporter» als unausgewogen und nicht sachgerecht. Zudem hätten allgemeine Ausführungen darüber gefehlt, wie ein Kindesschutzverfahren ablaufe. In der anschliessenden «Arena»-Diskussion habe die Moderation weder Basiswissen noch Fakten nachliefern können. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.
Seit diesem Sommer gibt es die Sendung «Arena/Reporter», die jeweils an einem Sonntagabend ausgestrahlt wird. Zuerst führt ein «Reporter»-Film in das Thema des Abends ein. Anschliessend diskutieren die Moderatoren mit ihren Gästen darüber. In die Diskussion werden auch eigene Geschichten der Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer einbezogen.
Der «Reporter»-Film und die anschliessende «Arena»-Diskussion hätten einen differenzierten Einblick in den ‹Fall Kast› ermöglicht, ist Nathalie Rufer, Redaktionsleiterin «Reporter», überzeugt. Die Sendung habe den Fall kritisch, differenziert und fair hinterfragt. Gleichzeitig habe die Diskussionssendung einen interessanten Einblick in das Thema KESB ermöglicht.
Jonas Projer, Redaktionsleiter «Arena», ergänzt, dass für die «Arena»-Diskussion zwei kompetente und rhetorisch starke Fachleute ausgewählt worden seien, welche die KESB hätten verteidigen können. Zudem sei von ihnen auch das gewünschte Basiswissen eingebracht worden.
Sendung als Ganzes betrachten
Ombudsmann Roger Blum erinnert daran, dass man die Sendung «Arena/Reporter» als Gesamtpaket betrachten müsse. Der «Reporter»-Film sei Ausgangspunkt und Thema der anschliessenden «Arena»-Diskussion. So hätten die beiden «Arena»-Gäste die Position der KESB und der Familiengerichte sehr kenntnisreich und eloquent verfochten.
Das Publikum habe ein rundes Bild zum konkreten Fall Kast sowie allgemein zur Praxis der KESB erhalten. Der «Reporter»-Film und die «Arena»-Diskussion zusammen seien durchaus sachgerecht und ausgewogen gewesen, so Blum. Er kann die Beanstandung nicht unterstützen.
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