Bericht «Kriegsverbrechen in Syrien» auf Radio SRF und SRF News beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 13. November 2017 beanstandeten Sie den Artikel „Kriegsverbrechen in Syrien: Die Frau, die Assad das Fürchten lehren könnte“ auf SRF News vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Dieser Artikel ist weder sachlich noch ist er wahrheitsgetreu. Ich bitte Sie daher, diesen Artikel zu überprüfen. Im Artikel fehlen wichtige Informationen in Bezug auf Amerika.“
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, schrieb;
„Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert einen Artikel, der auf SRF News publiziert wurde. Dieser Artikel wiederum basiert auf einem Beitrag in der Radio-Sendung ‚Rendezvous am Mittag‘.[2]
Der Beitrag, so der Beanstander, sei weder sachlich noch wahrheitsgetreu. Ausserdem fehlten wichtige Informationen in Bezug auf Amerika. Der Beanstander sagt allerdings mit keinem Wort, was in dem Beitrag er als nicht sachgerecht oder nicht wahrheitsgetreu empfindet und welche Informationen in Bezug auf Amerika nicht erwähnt wurden.
Es ging in dem Beitrag und entsprechend im Online-Artikel um ein Gespräch mit Catherine Marchi-Uhel, die von Uno-Generalsekretär Antonio Guterres im Spätsommer mit der Leitung des ebenfalls neugeschaffenen Uno-Mechanismus zur Sammlung und Sichtung von Beweismaterial für Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen betraut wurde. Dieser Mechanismus – zurzeit zusammengesetzt aus zehn, bald aus sechzig Leuten – basiert auf einer Resolution der Uno-Generalversammlung.
Eine Mehrheit der Mitglieder der Generalversammlung will verhindern, dass Menschenrechtsverbrechen in Syrien auf ewige Zeit ungesühnt bleiben. Um Amerika ging es hingegen nicht mal am Rande. Die USA wurden entsprechend in dem Beitrag auch gar nicht erwähnt, zumal sie weder bei der Schaffung noch bei der Arbeit dieses neugeschaffenen Uno-Organs eine zentrale Rolle spielen.
Mangels jeglicher Begründung für die Beanstandung sehe ich mich leider ausserstande, inhaltlich dazu Position zu beziehen. Wir bitten Sie daher, die Beanstandung abzuweisen.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Sie behaupten, dass der Beitrag nicht wahr sei. Wahr ist aber, dass die Regierung Assad, ihre Armee und ihre Geheimdienste Abertausende von Verbrechen begangen haben. Wahr ist, dass es Tausende von Fotos aus den syrischen Gefängnissen gibt, die das belegen. Wahr ist, dass Russland ein Verfahren gegen die Baath-Regierung vor dem Internationalen Strafgerichtshof mit einem Veto blockiert. Wahr ist, dass die Uno nun eine Struktur zur Sammlung und Verfolgung der Verbrechen am Sicherheitsrat vorbei aufgezogen hat. Ich sehe nicht, inwiefern dieser Beitrag das Publikum hinters Licht führt. Und wenn Sie Belege hätten für Fehler, dann hätten Sie sie vorbringen müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Ich kann daher Ihre Beanstandung mitnichten unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://www.srf.ch/news/international/kriegsverbrechen-in-syrien-die-frau-die-assad-das-fuerchten-lehren-koennte
[2] https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=eea2257e-e1e2-47cd-98fb-67b0401ee497
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