Der Zugang zu den Medien ist eine völkerrechtliche Pflicht

«Die No-Billag-Initiative ist ein Angriff auf Errungenschaften, die für Menschen mit einer Sinnesbehinderung von grosser Bedeutung sind. Nicht nur, aber auch deshalb stehen die Behindertenorganisationen engagiert für ein Nein zur Initiative ein. Ein Gastkommentar von Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin Inclusion Handicap.

Wenn wir am 4. März über die No-Billag-Initiative abstimmen, dann betrifft dies den Alltag und das Medienangebot von sehr vielen Menschen. Einige davon sind aber besonders betroffen, denn für Menschen mit Sinnesbehinderung würde der Zugang zu politischen Informationen auf einen Schlag massiv eingeschränkt.

Die SRG SSR bereitet einen grossen Teil ihrer Sendungen so auf, dass auch Menschen mit einer Sinnesbehinderung Zugang dazu haben. Die Verpflichtung, barrierefrei zugängliche Sendungen anzubieten, wurde 2004 im Rahmen der Totalrevision in das Radio- und Fernsehgesetz integriert. Seither hat die SRG die Anzahl der barrierefrei aufbereiteten Sendungen kontinuierlich erhöht, und gemäss aktueller Vereinbarung ist bis 2022 eine weitere Steigerung vorgesehen: 80 Prozent der TV-Sendungen sollen bis dann untertitelt und jährlich 900 Stunden Sendungen mit Audiodeskription versehen werden. Letzteres sind «Hörfilme», bei denen das bewegte Bild laufend erläutert wird. Diese Angebote erlauben blinden und sehbehinderten sowie gehörlosen und schwerhörigen Menschen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum TV-Angebot.

Namentlich die Informationssendungen haben eine zentrale Bedeutung für die politische Meinungsbildung: Für blinde Bürgerinnen und Bürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das «Echo der Zeit» wichtige Informationsquellen. Die «Tagessschau» in Gebärdensprache wiederum erfreut sich bei gehörlosen Personen grosser Beliebtheit.

«Für blinde Bürgerinnen und Bürger sind qualitativ hochstehende Radiosendungen wie zum Beispiel das ‹Echo der Zeit› wichtige Informationsquellen.»

Der Zugang zu den Medien im Allgemeinen sowie zur politischen Information im Speziellen ist eine völkerrechtliche Pflicht, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Sendungen, die dies auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen sicherstellen, sind allerdings nicht rentabel und deshalb auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen. Genau diese Grundlage will die No-Billag-Initiative jedoch entziehen! Das würde den Alltag sehr vieler Menschen betreffen, jene mit einer Sinnesbehinderung jedoch noch stärker als manch andere.

Als Präsidentin von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, setze ich mich deshalb klar für ein Nein zu No Billag ein. Ich danke Ihnen für Ihre Solidarität und Unterstützung.»

Text: Magazin LINK/Pascale Bruderer Wyss

Bild: Portrait Pascale Bruderer Wyss: zVg.; Morgan Schwab: SRF/Oscar Alessio

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