SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Opposition protestiert in Russland» von «Tagesschau» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 29. Januar 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 28. Januar 2018 und dort den Beitrag «Opposition protestiert in Russland».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

1. Berichterstattung der SRF-Tagesschau vom 28.01.2018

«Schon der Ansage der Tagesschau-Hauptausgabe war es am 28.01.2018 zu entnehmen, dass das SRF im Bezug auf die Berichterstattung über russische Angelegenheiten eine klare Position contra amtierende Regierung einzunehmen scheint:

<Viele Russen, die nicht Vladimir Putin wiederwählen wollen, sind der Ansicht, dass sie gar keine echte Wahl haben, weil Putin keine echte Wahl mit echten Herausforderern zulasse. Sie dürfen sich heute bestätigt fühlen, so ist der wichtigste Oppositionelle Alexei Nawalny einmal mehr und eher unzimperlich auf dem Weg zu einer (unbewilligten, Anm. des Verfassers) Kundgebung in Moskau festgenommen worden. Zuvor war Nawalny bereits (aufgrund von Verurteilungen wegen Unterschlagung, Betrug und Widerstand gegen die Staatsgewalt, Anm. des Verfassers) von der Wahl ausgeschlossen worden. Seine Anhänger ruft er zu einem wie er es nennt aktiven Boykott der Wahl und zu Protesten auf – mit gemischtem Erfolg.>

Der mit diversen Halbwahrheiten (siehe o.g. Anmerkungen) gespickte Ankündigung steht der nachfolgende Beitrag in Parteilichkeit und Mutmassung in nichts nach:

<Es war ein Grossaufmarsch der Sicherheitskräfte heute auf der bekannten (...) Strasse in Moskau. Dieser Anblick mag manchen Putin-Kritiker von der Demonstration abgehalten haben.>

<Der landesweite Sturm der Entrüstung über die Nichtnomination Nawalnys blieb aus.>

<Aleksej Nawalny hatte landesweit viele Anhänger für seine Kandidatur gewinnen können. Insbesondere mit seinem Kampf gegen Korruption und die aggressive russische Aussenpolitik.>

<Schlussendlich wurde er aber nicht zugelassen, wegen einer offensichtlich politisch motivierten Verurteilung.>

2. Die realen Verhältnisse
<... das Lewada-Zentrum veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage zum Wahlverhalten, an welcher 1.600 Bürger in allen Regionen befragt wurden. Bei der Sonntagsfrage (‹Sollten die Wahlen am kommenden Wochenende stattfinden, ...›) sprachen sich 53 Prozent für eine Wahl Putins aus. Von denen, die aussagten, dass sie auf alle Fälle wählen gehen werden, lag der Prozentsatz sogar bei 83 Prozent.> [2] Laut diesem Institut erreichte dagegen Alexei Nawalny gerade mal 1 Prozent. Dieser Wert ist belastbar: Das ‘Lewada-Zentrum’ ist laut Reuters <das einzige vom russischen Staat bzw. russischen staatlichen Investitionen unabhängige Meinungsforschungsunternehmen>.
Der Mr. Ein-Prozent und ‹Kreml-Kritiker› ist von der kommenden Wahl ausgeschlossen, weil er wegen Unterschlagung bei Geschäften mit der Firma Yves Rocher vorbestraft ist. Weitere Vorstrafen erhielt er wegen Betrugs und als Wiederholungstäter wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Seine Widerstandshandlungen wären auch in der Schweiz im Rahmen einer Inhaftierung strafbar.
Nawalny widerfährt in Russland nichts anderes, als einem Schweizer ‹Oppositionellen› dieses Schlages hierzulande widerfahren würde. Nur würde ein solcher großmäuliger Schreihals und vorgeblicher Korruptionsgegner sicher nicht dauernd im russischen Staatsfernsehen als ‘Bundesrats-Kritiker’ aufgeblasen.

Was die Tagesschau ebenfalls nicht beachtet, ist, dass Nawalny <(...) ein böser nationalistischer Hetzer ist, der schon mal einen Toast auf den Holocaust ausbringt oder Kaukasier mit Wanzen und Schaben vergleicht>.[3] Für solche grandiosen Schweinereinen würde der Mann wohl auch in der Schweiz keinen anhaltenden Wahlerfolg geniessen können.
An Nawalny, von der SRF-Tagesschau zum wiederholten Male absolut unkritisch dargestellt, ist nichts Besonderes dran – außer, dass er eine kriminelle Vita hat und nachweislich von westlichen NGOs als Putin-Abwehrwaffe gehätschelt und geschmiert wird. Dass er als ‹Kreml-Kritiker› ständig medial aufgemandelt wird, obwohl er ein vollkommen aussichtloser Kandidat wäre, wenn er denn hätte antreten dürfen, hat folglich keinen journalistisch vertretbaren Grund. Es geschieht vielmehr im Kontext antirussischer Propaganda und hetzerischer Kampagnen.

Und genau dafür scheint sich das SRF seit Jahren immer intensiver herzugeben. Gerade in der Vorphase der ‹No-Billag›-Abstimmung wäre es für redaktionelle Berichterstattungen umso wichtiger, Sachverhalte gut recherchiert, reflektiert und transparent wiederzugeben. Mit dem unmotivierten und offensichtlichen Putin-Bashing geben sich Zuschauer wie ich nicht zufrieden – will ich transatlantische Propaganda, kann ich die Tagesschau auch auf ARD schauen oder die Süddeutsche Zeitung abonnieren.

3. Beschwerdepunkte

In Übereinstimmung mit Art. 4 und 5 des Radio- und Fernsehgesetzes wurden im Rahmen dieser Berichterstattung folgende Prinzipien verletzt:

Sachgerechtigkeitsgebot:

-Das SRF lässt bekannte Tatsachen und Hintergründe des sog. ‹Oppositionspolitikers› Nawalny bewusst aus. Zu einer sachgerechten Darstellung hätte zumindest die unparteiische Offenlegung seiner Verurteilungen sowie die Hervorhebung seiner eindeutig rechtsradikalen Gesinnung gehört. Die laut SRF zugrundeliegende politische Motivation für seine Verurteilungen ist zudem rein spekulativ und hat in redaktionellen Beiträgen nichts verloren.

-Das SRF stellt unbelegbare Vermutungen auf: Sowohl der Effekt der Polizeipräsenz auf das Erscheinen von Putin-Kritikern an besagter Demonstration als auch die Erwartung eines ‘landesweiten Sturms’ aufgrund der Nichtnomination Nawalnys (wohlgemerkt mit Unterstützungsraten im 1%-Bereich) sind rein spekulative Mutmassungen und haben in redaktionellen Beiträgen nichts verloren.

Transparenzgebot:

-Die Behauptung, dass Nawalny landesweit viele Anhänger habe sowie Korruption und eine sog. ‹aggressive russische Aussenpolitik› bekämpft werden müsse, gründet entweder auf seinen eigenen Aussagen oder ist grottenschlecht recherchiert. Auf alle Fälle hat die Beschreibung und Gewichtung der angeblichen ‹aggressiven russischen Aussenpolitik› als redaktionelles Element nicht das Geringste in einem neutralen Beitrag zu suchen.

4. Abschliessende Bemerkungen
Dass Newsmeldungen, die offensichtlich aus westlichen/transatlantischen Interessensgruppierungen mit dem Ziel der Destabilisierung eines amtierenden Regimes stammen, nicht hinterfragt und differenziert, sondern scheinbar wie in diesem Fall als Copy-paste widergegeben werden, widerspricht dem journalistisch-redaktionellen Anspruch der Tagesschau diametral und ist kein gutes Omen für deren Fortbestand (vgl. No-Billag).

Sollten derartige Berichterstattungen tatsächlich den Ansprüchen des SRF genügen, werde ich mein NEIN zu besagter Initiative nochmals überdenken müssen. Zusammengefasst schneidet sich das SRF ins eigene Fleisch, wenn es auf den Zug politisch motivierter Berichterstattung aufspringt und die westliche Deutungshoheit gebetsmühlenartig und unreflektiert nachplappert. Neutrale Beiträge, die durchaus auch kritisch sein dürfen, wären angesagt – und nicht das plumpe Putin-Bashing, das uns Zuschauern mittlerweile schon würgend zum Hals raus quillt und einfach nur noch peinlich ist – im Minimum eine Richtigstellung zur besten Sendezeit wäre dafür angebracht.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Frau Regula Messerli, stellvertretende Redaktionsleiterin:

«Herr X beanstandet den Beitrag ‹Opposition protestiert in Russland› in der Hauptausgabe der Tagesschau am 28. Januar 2018. Am Tag der Sendung wurde der Oppositionelle Alexej Nawalny einmal mehr festgenommen. Anlässlich dieser Tagesaktualität zeigten wir im beanstandeten Beitrag auf, dass Nawalnys Aufruf zu Protesten gemischten Erfolg zeigte: Zwar fand die angekündigte Demonstration in Moskau statt, jedoch mit weniger Demonstranten als erwartet. Unser Korrespondent fängt im Beitrag die Stimmung der Demonstranten ein, erklärt die Hintergründe und ordnet die Chancen der Opposition ein.

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass wir im beanstandeten Beitrag ‹eine klare Position contra amtierende Regierung› einnehmen und ‹Putin-Bashing› betreiben. Nawalny hingegen werde ‹absolut unkritisch dargestellt› und <Newsmeldungen, die offensichtlich aus westlichen/transatlantischen Interessensgruppierungen mit dem Ziel der Destabilisierung eines amtierenden Regimes stammen> werden nicht hinterfragt, sondern ‹copy-paste› wiedergegeben.

Mit der Kritik des Beanstanders sind wir nicht einverstanden. Vorab möchten wir anmerken, dass wir im beanstandeten Beitrag selbstverständlich und offensichtlich keine Newsmeldung ‹copy-paste› wiedergegeben haben, sondern dass unser Korrespondent vor Ort recherchiert und die Demonstranten befragt hat. Gerade in Staaten, denen immer wieder Propaganda vorgeworfen wird, üben unsere Korrespondenten eine besonders wichtige Rolle aus: Sie sind es, die Geschichten vor Ort recherchieren, Newsmeldungen verifizieren und die sich direkt mit politischen Akteuren, Betroffenen und anderen Journalisten und Beobachtern austauschen. Dabei dürfen sie weder unkritisch sein, noch sich scheuen, die Dinge beim Namen zu nennen - gerade, wenn das Machtgefälle gross ist und es um wichtige Werte wie Menschenrechte und Demokratie geht.

In diesem Sinne nehmen wir zu den konkreten Vorwürfen gerne Stellung. Wir konzentrieren uns dabei auf die vom Beanstander explizit genannten Beschwerdepunkte unter Punkt 3 seines Schreibens.

1. Vorwurf: SRF lasse bekannte Tatsachen und Hintergründe des sog. ‹Oppositionspolitikers› Nawalny bewusst aus. Gefehlt hätten zumindest die unparteiische Offenlegung Nawalnys Verurteilungen sowie die Hervorhebung seiner eindeutig rechtsradikalen Gesinnung. Die politische Motivation für seine Verurteilung sei rein spekulativ.

Im Rahmen der rechtlich garantierten Programmautonomie sind wir frei in der Wahl des Themas. Wir haben uns entschieden, über die Proteste der Opposition zu berichten und diese einzuordnen. Beim beanstandeten Beitrag handelt es sich also nicht etwa um ein Porträt von Nawalny, das ihn als Person und Politiker umfassend darstellt. Im beanstandeten Beitrag wurden deshalb die vom Beanstander vermissten ‹bekannten Tatsachen und Hintergründe› nur soweit erwähnt, als es für das Verständnis des Beitrages nötig war.

Der Beanstander ist der Meinung, dass die ‹Verurteilungen› Nawalnys hätten ‹unparteiisch offengelegt› werden müssen. Zudem sei die erwähnte politische Motivation für seine Verurteilungen ‘rein spekulativ’.

Im Beitrag heisst es wörtlich:

<Schlussendlich wurde er [Nawalny] aber nicht zugelassen – wegen einer offensichtlich politisch motivierten gerichtlichen Verurteilung>.

Wir haben die Verurteilung, die zu Nawalnys Ausschluss von den Wahlen führte, also durchaus erwähnt, hingegen nicht näher ausgeführt. An dieser Stelle die Details der Verurteilung zu erklären, hätte nicht nur den zeitlichen Rahmen des Beitrages bei weitem gesprengt, sondern war für das Verständnis des Beitrages auch nicht entscheidend - zumal wir im selben Satz darauf hingewiesen haben, dass diese politisch motiviert war.

Der Beanstander bezeichnet die im Beitrag genannte ‹politische Motivation› hinter dem Urteil als ‹rein spekulativ›. Damit sind wir nicht einverstanden. Nawalny wurde mehrfach festgenommen und verurteilt. Im Beitrag geht es um das Urteil, das Nawalnys Zulassung zu den Präsidentschaftswahlen verhindert hat. Anders als der Beanstander schreibt, wurde die Kandidatur Nawalnys aber nicht wegen der Verurteilung im Fall ‹Yves Rocher›, sondern wegen der Verurteilung im Fall ‹Kirovles› von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. (Anmerkung: Auch im Fall ‹Yves Rocher› spricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von einer ‹willkürlichen› Entscheidung (vgl. z.B. <Urteile gegen Nawalny-Brüder ‹willkürlich›> am 17.10.2017 auf www.tagesschau.de)).[4]

Im entscheidenden Fall, also dem Fall ‹Kirovles›, ging es ursprünglich um den Vorwurf der Veruntreuung. Der EGMR stufte das russische Verfahren in seinem Urteil aber als unfair ein und brummte dem russischen Staat eine Entschädigungszahlung auf: Die Justiz sei in Verletzung von Artikel 6 der Menschenrechtskonvention willkürlich vorgegangen, und das kritisierte Geschäft sei legale Praxis. Wörtlich heisst es im Urteil zudem zur politischen Motivation hinter dem Urteil der russischen Gerichte:

<It is obvious for the Court, as it must also have been for the domestic courts, that there had been a link between the first applicant’s [Alexej Nawalny] public activities and the Investigative Committee’s decision to press charges against him. It was therefore the duty of the domestic courts to scrutinise his allegations of political pressure and to decide whether, despite that link, there had been a genuine cause for bringing him to justice. (...) Having omitted to address these allegations the courts have themselves heightened the concerns that the real reason for the applicants’ prosecution and conviction was a political one. (CASE OP NAVALNYY AND OFITSEROV v. RUSSIA, Urteil vom 23.2.2016) [5]

Mit anderen Worten: Für den EGMR ist offensichtlich, dass es einen Zusammenhang zwischen den politischen Aktivitäten Nawalnys und der Anklage gegen ihn gibt. Indem sie diesen Vorwurf nicht untersucht hatten, hätten die russischen Gerichte selber Grund zur erhöhten Besorgnis gegeben, dass die tatsächliche Motivation und Verurteilung Nawalnys politischer Natur war.

Nach der Rückweisung an die russischen Gerichte haben diese in derselben Sache ein neues Urteil zu Lasten Nawalnys gefällt – und dabei das ursprüngliche, vom EGMR harsch kritisierte Urteil, weitgehend wörtlich übernommen. Die politische Motivation hinter dem Urteil ist für verschiedene Leitmedien offensichtlich. So schrieb die NZZ am 8.2.17 im Artikel ‹Nawalny bleibt in den Mühlen der Justiz›:[6]

<Allerdings zieht kaum ein Beobachter in Zweifel, dass das Verfahren gegen den Störenfried Nawalny inszeniert und politisch gelenkt ist.>

Basierend auf dem neuen Urteil zulasten Nawalyns hat die Zentrale Wahlkommission Nawalnys Kandidatur schliesslich abgelehnt. Der diplomatische Dienst der EU (EEAS) hat am 26.12.2017 in einer Pressemeldung [7] umgehend darauf reagiert und spricht von ernsthaften Zweifeln am politischen Pluralismus und an der Aussicht auf demokratische Wahlen in Russland. Wörtlich hiess es zudem im Zusammenhang mit dem Urteil im Fall ‹Kirovles› gegen Nawalny:

<Politically-motivated charges should not be used against political participation.>

Auch der EEAS geht also klar von einer politisch motivierten Verurteilung Nawalnys aus. Auch wenn ein abschliessender Beweis naturgemäss schwierig bis unmöglich ist, so widerspricht in einem Interview anlässlich der grossen Jahres-Pressekonferenz 2017 nicht einmal Wladimir Putin selbst dem Vorwurf, das Verfahren gegen Nawalny sei fiktiver Natur gewesen. Stattdessen rechtfertigt er den Eingriff von oben mit politischen Argumenten:[8]

Wladimir Putin (Time-Code 2.21):

«... zur Person, die Sie erwähnen[9]: Wir haben heute schon über die Ukraine gesprochen. Wollen Sie, dass auf unseren Plätzen Dutzende von Saakaschwilis[10] herumlaufen? Die Personen von denen sie reden, das sind Saakaschwilis, nur in der russischen Variante. Und sie wollen, dass solche Saakaschwilis die Situation im Lande destabilisieren? Wollen Sie, dass wir einen Maidan[11] nach dem anderen haben? Dass es bei uns Versuche von staatlichen Umstürzen gibt? Das hatten wir alles schon. Wollen Sie das alles bei uns haben? Ich bin überzeugt, dass die absolute Mehrheit der Russen das nicht will. Und wir lassen das nicht zu. Natürlich braucht es Konkurrenz. Und es wird sie geben. Aber es ist eine Frage der Radikalität.»

Frei zusammengefasst sagte Putin also: Wir haben im Namens des Volkes entschieden, Nawalny nicht an die Wahlen zu lassen, weil wir ihn für zu radikal halten.

Es ist für uns also klar, dass die politische Motivation der Verurteilung Nawalnys eine Tatsache und nicht wie der Beanstander meint ‹rein spekulativ› ist. Als Journalisten ist es unsere Aufgabe, die Dinge beim Namen zu nennen – gerade wenn Werte wie Menschenrechte und Demokratie auf dem Spiel stehen. Der Satz <Schlussendlich wurde er aber nicht zugelassen – wegen einer offensichtlich politisch motivierten gerichtlichen Verurteilung> ist also korrekt und sachgerecht.

Zusätzlich meint der Beanstander, zu einer sachgerechten Darstellung hätte auch ‹die Hervorhebung seiner eindeutig rechtsradikalen Gesinnung› gehört. Wie bereits angemerkt, handelt es sich beim Beitrag nicht um ein Porträt Nawalnys, das seinen Werdegang und verschiedene Facetten seiner Person aufgreift. Seine Gesinnung war deshalb nicht Thema des Beitrages. Auch sein politisches Programm (‹Kampf gegen Korruption und die aggressive russische Aussenpolitik›) wurde nur insoweit erwähnt, als es für das Verständnis des Beitrages nötig war. Im Zusammenhang des beanstandeten Beitrages war es aus journalistischer Sicht nicht nötig und schon gar nicht zwingend, Nawalnys frühere Gesinnung, von der er in der Zwischenzeit weitgehend Abstand genommen hat, zu thematisieren. Auch hier war unsere Berichterstattung also sachgerecht.

2. Vorwurf: SRF stelle unbelegbare Vermutungen auf: Sowohl der Effekt der Polizeipräsenz auf das Erscheinen von Demonstranten als auch die Erwartung eines ‘landesweiten Sturms’ aufgrund der Nichtnomination Nawalnys seien rein spekulative Mutmassungen.

Der Beanstander kritisiert unsere Aussagen zum Effekt der Polizeipräsenz und zum erwarteten landesweiten Sturm der Entrüstung. Wörtlich lautet die kritisierte Passage im Beitrag:

<Es war ein Grossaufmarsch der Sicherheitskräfte heute auf der zentralen Twerskaja-Strasse in Moskau. Dieser Anblick mag manche Putin-Kritiker von der Demonstration abgehalten haben – immerhin gab es landesweit Dutzende von Verhaftungen. Aber auch sonst hat man heute den Eindruck: Die Luft bei den Oppositionellen ist etwas draussen. Der landesweite Sturm der Entrüstung über die Nicht-Nomination Nawalnys blieb aus. Teils tönte es fast schon resigniert.>

Wie gross der Effekt der Polizeipräsenz auf das Erscheinen von Demonstranten im konkreten Fall tatsächlich war, ist kaum belegbar. Unser Korrespondent formuliert die Passage darum korrekt und für das Publikum erkennbar als Vermutung (<Dieser Anblick mag manche Putin-Kritiker von der Demonstration abgehalten haben.>). Belegbar ist hingegen, dass es ‹landesweit Dutzende von Verhaftungen› gab. Dass diese Tatsache Putin-Kritiker abschreckt und sogar von der Teilnahme an einer Demonstration abhalten kann, liegt auf der Hand. Dem Autor des Beitrages wurde in persönlichen Gesprächen mit Putin-Kritikern zudem mehrfach bestätigt, dass die grosse Polizeipräsenz zusammen mit den massiv verschärften Demonstrationsvorschriften eine abschreckende Wirkung hat. Unsere Aussage bezüglich des Effekts der Polizeipräsenz war also sowohl differenziert als auch korrekt.

Auch die Erwartung eines ‹landesweiten Sturms der Entrüstung› aufgrund der Nichtnomination Nawalnys sei eine ‹rein spekulative Mutmassung› und habe in einem redaktionellen Beitrag nichts verloren, meint der Beanstander. Anders als der Beanstander suggeriert, handelt es sich hier nicht etwa um eine Mutmassung des Autors, sondern vielmehr um die konkrete und auf seiner Internetseite mehrfach erwähnte Erwartung Nawalnys und seiner Anhänger. Wie in der Moderation erwähnt, proklamiert Nawalny einen ‹aktiven Boykott› und ruft seine Anhänger immer wieder zu Protesten auf. Dass dieser Aufruf nur ‹gemischten Erfolg› hat, machen wir im Beitrag klar: <Aber auch sonst (Anmerkung: Also abgesehen vom Effekt der Polizeipräsenz) hat man heute den Eindruck: Die Luft bei den Oppositionellen ist etwas draussen. Der landesweite Sturm der Entrüstung über die Nicht-Nomination Nawalnys blieb aus.> Es handelt sich also auch hier mitnichten um eine «rein spekulative Mutmassung» sondern um ein Abgleich der Erwartungen der Nawalny-Anhänger mit der Realität durch unseren Korrespondenten – und dieser fällt nicht zugunsten Nawalnys aus. Auch hier haben wir korrekt und sachgerecht berichtet.

3. Vorwurf: Die Behauptung, dass Nawalny landesweit viele Anhänger hätte, sowie Korruption und eine sog. ‹aggressive russische Aussenpolitik› bekämpft werden müsse, gründe entweder auf Nawalnys Aussagen oder sei grottenschlecht recherchiert.

Der Beanstander stört sich an den im Beitrag verwendeten Begriffen ‹viele Anhänger› und ‹aggressive russische Aussenpolitik›. Die beanstandete Passage im Beitrag lautet wörtlich:

<Alexej Nawalny hatte landesweit viele Anhänger für seine Kandidatur gewinnen können. Insbesondere mit seinem Kampf gegen Korruption und die aggressive russische Aussenpolitik.>

Wie viele Anhänger Nawalny tatsächlich hat, weiss niemand. Um das aufzuzeigen, bräuchte es freie und faire Wahlen. Der Beanstander verweist auf die Zahlen des Lewada-Zentrum, das - wie der Beanstander richtig schreibt - als anerkanntes und unabhängiges Meinungsforschungsunternehmen gilt. Anders als der Beanstander schreibt, kommt Nawalny bei der aktuellsten Umfrage des Lewada-Zentrums [12] zu den Präsidentschaftswahlen nicht auf 1%, sondern auf 2% Unterstützer. Im Vergleich zu der Anzahl Personen, die sich für Putin aussprechen, ist der Anteil immer noch verschwindend klein. Zu bedenken ist hier aber, dass sich rund 90 Prozent der Russen über das staatliche Fernsehen informiert, in dessen Programmen Nawalny als verurteilter Verbrecher bezeichnet wird. Umstritten ist auch, wie viele Russen und Russinnen sich bei Umfragen zu Putin überhaupt offen zu äussern wagen.

Trotz der tiefen Umfragewerte gilt Nawalny als der wichtigste Oppositionelle, der mit Ausdauer und persönlichem Risiko für einen politischen Wandel kämpft. Dabei schaffte er es in der Vergangenheit immer wieder, erstaunlich viele Menschen zu mobilisieren (vgl. z.B. den Artikel ‹Achtungserfolg für Nawalny› zu den Bürgermeisterwahlen in Moskau 2013 in der NZZ)[13] – und dies in einem Land, dessen Bevölkerung weitgehend politisch resigniert hat.

Lew Gudkow, Soziologe und Leiter des Lewada-Zentrums, erklärte die politische Stimmung in Russland kürzlich in der NZZ wie folgt:[14]

<Es fehlt eine Vorstellung davon, dass sich an den Machtverhältnissen je etwas ändern könnte. Putin ist bereits siebzehn Jahre an der Macht, und die Leute verstehen, dass er es mit grösster Wahrscheinlichkeit auch in den nächsten sechs Jahren bleiben wird. Vor diesem Hintergrund ist ihnen klar, dass nichts zu machen ist und man sich mit der Lage abfinden muss. Jedenfalls gibt es bei einer überwältigenden Mehrheit keine Hinweise auf eine Bereitschaft, persönlich aktiv zu werden. Die Unzufriedenen gehen schlicht nicht mehr an die Urne. Deshalb stellen wir von Jahr zu Jahr erstens einen Rückgang der Wahlbeteiligung fest und zweitens einen wachsenden Verlust des Vertrauens in den Wahlprozess. Die Mehrheit hält Wahlen für etwas Unehrliches und Inszeniertes. Diese Entmutigung führt dazu, dass nur noch die Konformisten wählen gehen.>

Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der zusammenfassenden Aussage unseres Korrespondenten im Beitrag wieder. Indem er abschliessend auf die grosse Mehrheit der Russen verweist, stellt er gleichzeitig die ‹vielen Anhänger› Nawalnys in einen grösseren Kontext:

<Eine grosse Mehrheit der Russinnen und Russen glaubt nicht, dass man mit Protesten oder mit Wahlen etwas am Alltag ändern kann. Und viele sind auch bereit und willens, mit dem bisherigen Präsidenten Wladimir Putin weiterzuleben.>

Die Aussage unseres Korrespondenten zu den ‹vielen Anhängern› Nawalnys war im Kontext des Beitrages also durchaus korrekt.

Weiter meint der Beanstander, dass Nawalny seit Jahren einen Kampf gegen die Korruption in Russland führe, gründe auf ‹seinen eigenen Aussagen oder ist grottenschlecht recherchiert›. Belege dafür führt er keine an. Entgegen der Auffassung des Beanstanders ist hingegen Nawalnys Kampf gegen Korruption breit belegt. Eine gute Übersicht zu Nawalnys Wirken im Bereich der Korruptionsbekämpfung gibt der Artikel ‹Ich weiss, dass meine Arbeit gefährlich ist› in der NZZ vom 1.4.2016.[15] Als Beispiel seien auch Nawalnys Enthüllungen über Ministerpräsident Medwedew aus dem Jahr 2017 genannt: Das Video [16]wirft ihm einen äusserst luxuriösen Lebensstil vor und wurde bereits rund 26 Millionen Mal angeklickt. Medwedews Popularität sackte in der Folge gemäss dem Lewada-Zentrum deutlich ab. Nawalnys Kampf gegen die Korruption ist also eine Tatsache, die niemand ernsthaft bestreiten kann.

Auch der Begriff ‹aggressive russische Aussenpolitik› stört den Beanstander. In Anbetracht der Krim-Annexion und der verdeckten Kriegsführung in der Ostukraine, scheint uns der Ausdruck gerechtfertigt. Natürlich ordnen verschiedene Beobachter dieses Verhalten als Reaktion auf die westliche Politik ein. Diese Frage hier auch noch zu behandeln, hätte den Rahmen des Beitrages aber bei weitem gesprengt. Festzuhalten ist, dass SRF auch die russische Perspektive immer wieder aufgezeigt (siehe z.B. den Artikel ‹Russland verstehen – der Botschafter im Gespräch› [17]oder ‹Russland will Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur sein› [18]). Auch hier war unsere Berichterstattung also sachgerecht.

4. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass wir in unserem Beitrag aufgezeigt haben, dass die Opposition in Russland kurz vor den Wahlen weniger Menschen mobilisieren kann als auch schon. Wir erklären die aktuelle Situation der Opposition und ordnen deren Chancen im Hinblick auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen ein. Dabei haben wir Vermutungen als solche deutlich gemacht und dort, wo es nötig war, die Dinge beim Namen genannt. Dies sehen wir insbesondere dann als wichtige journalistische Aufgabe, wenn es um Menschenrechte und Demokratie geht. Einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot oder das Transparenzgebot können wir nicht erkennen. Unser Korrespondent hat die Vorgänge für das Publikum verständlich eingeordnet, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Von einem ungerechtfertigten «Putin-Bashing» kann keine Rede sein. Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich kurzfassen, denn Frau Messerli hat gut dokumentiert belegt, dass der Bericht sachgerecht war. Ich schließe mich ihrer Analyse an. Natürlich haben Sie Recht mit dem Anspruch, dass über Russland korrekt berichtet wird. Putin ist kein Monster, das die Medien hierzulande permanent verteufeln müssen, sondern ein intelligenter und schlauer Machtpolitiker, der konsequent die Interessen seines Landes durchzusetzen sucht. Es gibt legitime Interessen Russlands, aber auch illegitime. Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass der Journalismus einen Maßstab braucht. Dazu gehören die kritische Recherche, die die Wahrheit herausfinden möchte, die Demokratie und die Menschenrechte. Gäbe es diesen Maßstab nicht, würde man jeder Lüge und jeder Propaganda aufsitzen – ob einer amerikanischen oder russischen, britischen oder chinesischen, saudischen oder iranischen. Dieser Maßstab verlangt beispielsweise, dass die «Tagesschau» eine politisch motivierte Verurteilung als solche bezeichnet. Er verlangt, dass man sich an den Urteilen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Völkerrecht orientiert. Er verlangt, dass man Wahlen nur dann als frei und gleich bezeichnet, wenn jedermann, der die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt, kandidieren kann, wenn der Wahlkampf nicht behindert wird, wenn Medien frei über die Kandidaturen und deren Programme berichten können und wenn die Auszählung der Stimmen nicht manipuliert wird. Man mag von Alexej Nawalny oder von Xenia Sobtschak halten, was man will: Es gehört zur Berichterstattungspflicht, ihre Aktivitäten zu spiegeln und einzuordnen. Genau das hat die «Tagesschau» im Fall Nawalny getan. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/opposition-protestiert-in-russland?id=f721b2c0-6bfa-4b56-9a59-c0bfd56fd10b&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://deutsch.rt.com/russland/37113-russland-umfragen-ergeben-hohe-zustimmung/

[3] http://spiegelkabinett-blog.blogspot.ch/2015/01/die-navalny-kampagne-in-der-ard.html

[4] https://www.tagesschau.de/ausland/nawalny-egmr-101.html

[5] https://hudoc.echr.coe.int/eng#

[6] https://www.nzz.ch/international/kreml-kritiker-alexei-nawalny-schuldig-gesprochen-ld.144308

[7] https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/37894/decision-russian-central-election-commission-bar-alexei-navalny-running-2018-presidential_e

[8] https://www.youtube.com/watch?v=1IaLbfeyqUM

[9] Präsident Putin nimmt den Namen Nawalny praktisch nie in den Mund.

[10] Der prowestliche georgische Expräsident Micheil Saakaschwili macht sich zurzeit als oppositioneller Strassenpolitiker in der Ukraine stark. In Russland gilt er seit dem Kaukasuskrieg von 2008 als Feigling.

[11] Maidan gilt in Russland als Synonym für „vom Westen inszenierte (farbige) Revolutionen“.

[12] https://www.levada.ru/en/2017/11/15/the-russian-presidential-election-2/

[13] https://www.nzz.ch/achtungserfolg-fuer-nawalny-1.18146857

[14] https://www.nzz.ch/international/putin-ist-ein-teflon-praesident-ld.1343369

[15] https://www.nzz.ch/international/der-kreml-kritiker-nawalny-im-gespraech-ich-weiss-dass-meine-arbeit-gefaehrlich-ist-ld.10923

[16] https://www.youtube.com/watch?v=qrwlk7_GF9g&t=374s

[17] https://www.srf.ch/news/international/russland-verstehen-der-botschafter-im-gespraech

[18] https://www.srf.ch/news/international/russland-will-teil-der-europaeischen-sicherheitsarchitektur-sein

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