SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«FOKUS: Die Rollstuhlfalle der SBB» von «10vor10» beanstandet I

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Mit Ihrer E-Mail vom 31. Januar 2018 haben Sie bei Schweizer Fernsehen SRF den Beitrag «FOKUS: Die Rollstuhlfalle der SBB»[1] in der Sendung «10vor10» beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ich beziehe mich auf die 10vor10-Sendung vom 29. Januar 2018. Hier wird berichtet, die neuen Bombardier-Doppelstöcker seien nicht BehiG-konform. Es wird suggeriert, dass SBB und Bombardier diesbezüglich einen Fehler gemacht haben, obwohl dies wahrscheinlich gar nicht der Fall ist, da der Zug den geltenden Normen entspricht (wie es die SBB in ihrem Statement bestätigt). Im Beitrag wird aber fast ausschliesslich auf die Ansichten der Behindertenverbände eingegangen, einige, in meinen Augen sehr wichtige Punkte von der Gegenseite, werden komplett ausgelassen.

Behindertenverbände konnten bereits 2011 eine Maquette besichtigen, wo sowohl die kritisierte Ram­pe, wie auch die Handläufe bereits so eingebaut gewesen sind: (siehe hier [2]). Der vom Staatrechtsprofessor vorgeschlagene «frühe Einbezug der Behindertenverbände» hat also stattgefunden.

Gemäss BehiG (SR 151.3 Art. 15) werden die einzuhaltenden Normen vom Bundesrat festgelegt, welcher wiederum das BAV damit beauftragt hat. In der entsprechenden Norm (TSI PRM 2014) steht, dass eine solche Rampe eine Steigung von höchstens 15% haben darf. Gemäss SRF vorliegenden und im 10vor10-Beitrag gezeigten Dokumenten, weist die im Doppelstöcker verbaute Rampe eine Steigung von 14% auf, ist also gesetzeskonform (wie es die SBB bestätigt). In dem vertraulichen Bericht der SBB, der im Beitrag zitiert wird, steht klar geschrieben, dass mit einem Anheben des Bodens die minimale Deckenhöhe gemäss TSI-Norm unterschritten würde. Der Zug wäre also mit einem höheren Boden nicht mehr normkonform (was möglicherweise Auswirkungen auf die Zulassung hätte). Der Sprecher spricht aber davon, dass ein Umbau «offensichtlich aus Kostengründen» nicht gemacht würde.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10» und Frau Corrine Stöckli, Redaktion «10vor10» schrieben:

Herr X beanstandet unseren mehrteiligen Sendungsschwerpunkt zur Rollstuhltauglichkeit der neuen SBB-Züge in der Sendung 10vor10 vom 29. Januar 2018[3].

Im Beitrag «Die Rollstuhlfalle der SBB»[4] geht es im Wesentlichen darum, dass die neuen Bahnwagen aus Sicht der Behindertenvertreter derartige Mängel aufweisen, dass sie dagegen vor Gericht ziehen. Zu Beginn des Beitrages wird aufgezeigt, was sich die SBB von den neuen Zügen erhofft, nämlich vor allem mehr Sitzplätze. Dann kommt der Behindertendachverband zu Wort und kann darlegen, warum er gegen die neuen Bahnwagen gerichtlich vorgeht. Anhand eines Amateurvideos werden darauf die verschiedenen Kritikpunkte der Behindertenvertreter aufgezeigt, insbesondere den zu steilen Ausstieg, bei dem die Rollstuhlfahrer auf Hilfe von Personal angewiesen sind. Dann wird im Beitrag festgehalten, dass sich Bombardier dazu nicht äussern will und dass die SBB davon ausgeht, dass der Zug gesetzeskonform sei. Ein Rechtsexperte ordnet die Situation darauf juristisch ein: Im Unterschied zur SBB meint er, dass der Kauf dieser Züge nicht gesetzeskonform sei, und spricht von einem Fiasko, das man hätte vermeiden können, indem man die Behindertenverbände früh ernsthaft involviert hätte. Ein vertraulicher Bericht der SBB legt im Beitrag dar, dass die Bundesbahnen unter anderem aus Kostengründen auf einen rollstuhlfreundlichen Umbau verzichten wollen. Der Behindertenverband hält darauf fest, dass er trotz hoher Mehrkosten an der Beschwerde festhalten will. Abschliessend verweist der Beitrag darauf, dass Bombardier und SBB nun bis zum 19. Februar Zeit haben, um vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Totalumbau abzuwenden.

Auf den Beitrag folgen Einschätzungen durch unseren Korrespondenten aus Genf[5], den Autor des Beitrages. Er hält noch einmal fest, dass weder Bombardier noch die SBB Fragen nach dem Warum gegenüber 10vor10 beantworten wollten. Dann weist er darauf hin, dass die Behindertenvertreter erst im Dezember 2017 die Züge im tatsächlichen Zustand besichtigen konnten – die Behindertenvertreter seien also «zu wenig in den Bau der Züge involviert» gewesen. Es folgt ein Einspieler mit einem Zitat von Edith Graf-Litscher (SP) und von Ulrich Giezendanner (SVP), zwei Vertreter der Verkehrskommission des Nationalrates: Beide unterstützen die Behindertenvertreter und äussern sich kritisch bis sehr kritisch zur aktuellen Situation. Abschliessend kommt noch einmal unser Korrespondent aus Genf zu Wort und erklärt den gerichtlichen Instanzenzug und die Auswirkung für die Fahrpangestaltung aus Sicht der SBB bei einer weiteren Verzögerung.

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass der Beitrag in verschiedener Hinsicht fehlerhaft sei, da er bestimmte Fakten nicht erwähnt habe. Es werde suggeriert, dass SBB und Bombardier einen Fehler gemacht hätten, obwohl das wahrscheinlich gar nicht der Fall sei. Ob dies tatsächlich der Fall war oder nicht, werden letztlich die Gerichte entscheiden, worauf wir zum Schluss des Beitrages auch hinweisen. Als Journalisten ist es unsere Aufgabe, begründeter Kritik nachzugehen, Fragen aufzuwerfen und die Verantwortlichen damit zu konfrontieren. Und genau so sind wir im konkreten Fall vorgegangen. Gerne nehmen wir zu den konkreten Kritikpunkten Stellung.

1. Vorwurf: Im Beitrag werde fast ausschliesslich auf die Ansichten der Behindertenverbände eingegangen

Der Beanstander kritisiert, dass im Beitrag «fast ausschliesslich auf die Ansichten der Behindertenverbände eingegangen» worden sei.

Die gesetzlich garantierte Programmautonomie erlaubt, dass wir uns in einem Beitrag auf einen bestimmten Aspekt konzentrieren. Es müssen also nicht in jedem Beitrag zwingend alle Betroffenen gleichermassen zu Wort kommen (ausgenommen sind Beiträge zu Wahlen und Abstimmungen). Hingegen ist es wichtig, dass alle Betroffenen mit den wichtigsten Vorwürfen konfrontiert werden und sie sich mit ihrem besten Argument dazu äussern können. Das war hier in jeder Hinsicht der Fall.

Wir haben uns am Sendetag zwischen 11 und 12 Uhr per Mail an die SBB, Bombardier und an das BAV gewandt. Alle drei Akteure wurden in dem Mail mit den wichtigsten Vorwürfen, insbesondere mit dem Vorwurf, dass Rollstuhlfahrer nicht selbständig aus den Züge aussteigen könnten, konfrontiert und zu einer Stellungnahme vor der Kamera eingeladen (Mailverkehr im Anhang[6]).

Die Verantwortlichen bei SBB, Bombardier und dem BAV hätten also mehr als zehn Stunden Zeit gehabt, sich auf kritische Interview-Fragen vorzubereiten. Für die Antworten, die in einen online-Artikel einfliessen sollten, haben wir eine kürzere Frist gesetzt, die wir aber auf telefonische Bitte der SBB ohne Umstände verlängert haben.

Zu unserem Bedauern haben sowohl die SBB, Bombardier als auch das BAV ein Kamera-Interview abgelehnt. SBB und Bombardier lehnten auch die Einladung an ein Studiogespräch ab, bei welchem sie rund vier Minuten Gelegenheit gehabt hätten, dem Publikum ihre Sichtweise ungeschnitten darzulegen. Darauf haben sie verzichtet.

Während Bombardier und das BAV auf das laufende Verfahren verwiesen und sich selbst schriftlich nicht äussern wollten, war am Sendetag einzig die SBB für eine schriftliche Stellungnahme bereit. Daraus hat 10vor10 die wichtigsten Punkte im Beitrag in Wort und Bild (Schrifttafel) erwähnt. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Wie ist es möglich, dass die SBB modernste Züge bauen lässt, aus denen Rollstuhlfahrer die nächsten 40 Jahre nur mit Hilfe von Personal aussteigen können? Hersteller Bombardier schweigt heute und verweist auf das laufende Verfahren. Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

((Wörtlicher Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme der SBB, zusätzlich eingeblendet auf einer Schrifttafel))

«Die SBB unternimmt im Bereich der Behindertengleichstellung grosse Anstrengungen und ist gewissen Forderungen der Behindertenverbände sogar aus freien Stücken entgegengekommen. Die SBB bedauert, dass es zu einem erneuten Gerichtsverfahren kommt.»

Zur Rolle des BAV und seiner Sichtweise hiess es im Beitrag wörtlich:

Wie eng hat das Bundesamt für Verkehr den grössten Zugskauf in der Geschichte der SBB begleitet? Das Amt sagt, es habe bei diesem Geschäft keine Aufsichtspflicht und lehnt wegen des laufenden Verfahrens ein Interview ab.

Auch in der Live-Schaltung hat unser Korrespondent nochmals festgehalten, dass weder der Hersteller Bombardier, noch die SBB gegenüber 10vor10 Stellung nehmen wollten zur Frage, wie das passieren konnte.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir im Beitrag die mit einem Umbau der Zustiegsrampe verbundenen «hohen finanziellen Risiken» ausdrücklich erwähnt und die Vertreterin des Behindertenverbands darauf angesprochen haben, dass die Behindertenorganisationen mit ihrer Beschwerde Millionenkosten verursachen könnten. Wörtlich hiess es im Beitag:

Hohe finanzielle Risiken. Dennoch hält Inclusion Handicap an der Beschwerde fest.

Reporter: "Damit verursachen die Behindertenorganisationen Millionenkosten!"

Wir haben die Behindertenvertreter also durchaus kritisch befragt und nicht einfach ihre Sichtweise übernommen.

Aus journalistischer Sicht ist es zwar bedauerlich, dass weder Bombardier noch die SBB oder das BAV vor der Kamera Stellung nehmen wollten. Dass kritisierte Firmen oder Behörden keine Stellung zu Kritik nehmen wollen, darf uns als Journalisten aber nicht davon abhalten, über solche Themen zu berichten. Wir haben die Haltung der drei Akteure im Beitrag erwähnt, und dort, wo uns zumindest eine schriftliche Stellungnahme vorlag (SBB), haben wir daraus die besten Argumente publiziert. Zusätzlich haben wir die Gründe, die aus Sicht der SBB gegen einen Umbau der kritisierten Zustiegsrampe sprechen, aus einem vertraulichen Dokument der SBB zitiert (siehe weiter unten). Zudem haben wir die Gegenseite, also den Behindertenverband, mit kritischen Fragen konfrontiert. Es kann uns also nicht vorgeworfen werden, im Beitrag sei «fast ausschliesslich auf die Ansichten der Behindertenverbände eingegangen» worden. Aus journalistischer Sicht haben wir korrekt gehandelt.

2. Vorwurf: Behindertenverbände seien bereits 2011 in das Projekt involviert gewesen

Der Beanstander meint, dass «der vom Staatsrechtsprofessor vorgeschlagene ‘frühe Einbezug der Behindertenverbände’ also stattgefunden» habe. Korrekt ist, dass die Behindertenverbände im Zusammenhang mit den neuen Zügen bereits früher gerichtlich gegen die SBB vorgingen. Ihre damalige Kritik basierte auf der Typenskizze und dem Besuch des Modells («Maquette») im Jahre 2011, also nicht auf einer Besichtigung des realen Zuges. Diese erste Beschwerde haben wir im Beitrag erwähnt. Wörtlich hiess es:

Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt, und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

Festzuhalten ist dazu, dass es im erwähnten Urteil in keiner Weise um die Einstiegsrampe oder damit verbundene technischen Normen ging, sondern um gänzlich andere Punkte wie z.B. die Verlegung des Rollstuhlbereichs in den Speisewagen (vgl. BGE 139 II 289)[7]. Im Beitrag haben wir auf dieses Urteil gegen eine Beschwerde der Behindertenvertreter explizit verwiesen und an keiner Stelle behauptet, die Behindertenvertreter seien in den Prozess überhaupt nicht involviert gewesen, wie der Beanstander suggeriert. Unser Korrespondent hält dann auch in der Live-Schaltung korrekt fest, dass «die SBB und wohl auch Bombardier die Behindertenvertreter zu wenig in den Bau der Züge involviert» hätten. Im Beitrag haben wir deutlich und korrekt festgehalten, dass sie den realen Zug erst besichtigen konnten als er fertig war:

Nach jahrelangem Bau konnten die Behindertenvertreter erst Mitte Dezember den fertigen Zug besichtigen.

Auch der Rechtsexperte behauptet nicht, dass die Behindertenvertreter überhaupt nicht involviert gewesen seien. Er meint im Beitrag aber, dass man diese zu einem früheren Zeitpunkt ernst hätte nehmen müssen:

Markus Schefer, Professor für Staatsrecht, Universität Basel

«Man hätte diese Unsicherheit vermeiden könne, in dem man sehr früh die Behindertenverbände ernst genommen hätte. Indem man schon früh an die Sache herangegangen wäre, mit der Idee, wir wollen das behindertenkonform machen, und es ist nicht einfach ein mühsames Übel, das man jetzt halt auch noch abhaken muss. Dann denke ich, hätte man sicherstellen können, dass man nicht so ein Fiasko hätte wie jetzt.»

Tatsächlich ist es so, dass die Behindertenvertreter über Jahre hinweg mehrmals vergebens eine Begehung der neuen Züge bei der SBB gefordert haben (entsprechende Dokumente konnte 10vor10 einsehen). Der SonntagsBlick[8] bestätigte die Einschätzung des Korrespondenten und den Umstand, der verweigerten Besichtigung seitens der SBB. Den realen Zug konnten die Behindertenvertreter - wie im Beitrag korrekt festgehalten - tatsächlich erst im Dezember 2017 besuchen, sie wurden also – mit den Worten unseres Korrespondenten – «zu wenig in den Bau der Züge involviert».

Der Beanstander weist darauf hin, dass in der Maquette von 2011 «sowohl die kritisierte Rampe wie auch die Handläufe bereits so eingebaut gewesen seien». Es versteht sich von selbst, dass ein Modellwagen nie eins zu eins dem fertigen Zug entspricht. Es ist korrekt, dass im vom Beanstander angeführten Video der Handlauf und eine Rampe zu sehen sind. Hingegen ist in unserem Beitrag auch zu sehen, dass sich zumindest die Rollstuhlrampe im realen Zug deutlich von derjenigen in der Maquette unterscheidet.

Rampe in der Maquette 2011 (Timecode 4.58 im Video des Beanstanders)

Rampe im realen Zug 2017 (Timecode 3.10 in unserem Beitrag)

Tatsache ist, dass sich die Frage der Rampe im Zusammenhang mit der Maquette weder den Behindertenvertreter noch der SBB gestellt hatte. Die Behindertenverbände haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie die realen Verhältnisse gerne geprüft hätten.

Weiter gilt es festzuhalten, dass Hersteller Bombardier in seinem Promotionsfilm für die neuen Züge die fraglichen Handläufe durchgehend bis zum Treppenende dargestellt hat – wie heute von den Behindertenverbänden gefordert. Diesen Bombardier-Promotionsfilm hat 10vor10 im Beitrag gezeigt, deklariert als «Computeranimation» und verglichen mit der heutigen Baurealität der Züge.

3. Vorwurf: In dem von 10vor10 erwähnten Bericht stehe, dass die Rampe mit 14% gesetzeskonform sei und der Wagen mit einem höheren Boden nicht mehr normkonform wäre

Der Beanstander ist der Meinung, dass die Rampe gemäss den TSI-Normen bis zu 15%-Steigung haben dürfe, die tatsächliche Rampe hingegen eine Steigung von 14% aufweise. Der Beanstander folgert daraus, dass die Rampe «also gesetzeskonform (wie es die SBB bestätigt)» sei. Weiter schreibt er, «dass mit einem Anheben des Bodens die minimale Deckenhöhe gemäss TSI-Norm unterschritten würde. Der Zug wäre also mit einem höheren Boden nicht mehr normkonform». Das stünde so in dem von uns zitierten vertraulichen Bericht der SBB klar geschrieben.

Dazu drei Anmerkungen:

Erstens hat die SBB ihre technischen Argumente für diese Konstruktion der Eingangsrampe erst eine Woche nach der Publikation des beanstandeten Beitrages nachgereicht. Sobald die SBB erstmals entsprechende technische Argumente vorbrachten, sind wir in der Folge auf die technischen Hintergründe in einem ganzen Beitrag vertieft eingegangen, wobei die SBB diese im Interview erklärten: Im Beitrag «Wie kam es zur SBB-Rollstuhlfalle?[9]», den wir am 13. Februar 2018 ausgestrahlt haben, konnte ein SBB-Vertreter ausführlich darlegen, warum es die Rampe aus technischer Sicht so braucht. Mittels einer aufwändigen animierten Grafik haben wir unserem Publikum die unterschiedlichen technischen Anforderungen zudem bildhaft aufgezeigt. Ein unabhängiger Eisenbahnexperte erklärte zusätzlich, warum bei älteren Zügen der flache Ausstieg möglich war, bei den neuen Zügen, die auch nach Deutschland verkehren sollen, nun aber nicht mehr. Anders als der Beanstander meint, haben wir also die oben erwähnten Fakten nicht etwa vernachlässigt, sondern die SBB hat am Sendetag in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf keine Art und Weise solche technischen Argumente angeführt. Erst mehr als eine Woche später hat die SBB die technischen Argumente vorgebracht und im Beitrag vom 13. Februar auch vor der Kamera geäussert.

Zweitens, und das scheint uns wichtig, haben wir im Beitrag explizit gesagt, dass die SBB davon ausgeht, dass «der Zug gesetzeskonform sei». Mit Bezug auf ein Bundesgerichtsurteil im Jahr 2013 schreibt die SBB in ihrer schriftlichen Stellungnahme nämlich: «Die Typenskizze und das Pflichtenheft des Fahrzeuges wurden somit letztinstanzlich als gesetzeskonform und nichtdiskriminierend beurteilt.» Dieses Argument der SBB haben wir im Beitrag genannt:

Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt, und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

Drittens ist die Frage der Gesetzeskonformität nicht etwa klar, wie der Beanstander suggeriert, sondern wird vom Bundesgericht und Rechtsexperten anders beurteilt. Für den von uns zitierten Rechtsexperten ist klar, dass die TSI-Normen nicht anwendbar sind, wenn sie dem Behindertengleichstellungsgesetz widersprechen. Unser Rechtsexperte Markus Schefer gilt als Koryphäe in Sachen öffentliche Beschaffung und Behindertengleichstellungsgesetz und berät seit Jahren Städte und Kantone zu entsprechenden juristischen Fragen. Dass das Behindertengleichstellungsgesetz in der Gesetzeshierarchie über den TSI-Normen steht, meint nicht nur er, sondern geht auch aus dem bereits oben zitierten Bundesgerichtsurteil hervor:

«Aus den soeben zitierten Normen ergibt sich..., dass das in Verfassung und Gesetz enthaltene Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Behinderte auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs gilt. Verstiesse untergeordnetes Verordnungsrecht [Anmerkung von 10vor10: dazu gehören auch die TIS-Normen] hiegegen, wäre ihm die Anwendung zu versagen.» (BGE 139 II 289, S.296 f.E. 2.3)

Anders als der Beanstander meint, verstossen die TSI-Normen also laut Rechtssprechung und dem von 10vor10 befragten Experten durchaus gegen das Behindertengleichstellungsgesetz, wenn diese dazu führen, dass Behinderte den öffentlichen Verkehr nicht selbständig benützen können. Wichtig ist, dass wir in unserem Beitrag auf der Basis ihrer schriftlichen Stellungnahme und eines zusätzlichen SBB-Dokuments nach bestem Wissen und Gewissen die besten Argumente der SBB genannt haben.

4. Vorwurf: Im Beitrag heisse es, dass ein Umbau «offensichtlich aus Kostengründen nicht gemacht würde»

Der Beanstander kritisiert, dass es im Beitrag heisst, dass «ein Umbau ‘offensichtlich aus Kostengründen’ nicht gemacht würde». Die kritisierte Passage im Beitrag heisst wörtlich:

In diesem vertraulichen Bericht schreibt die SBB, dass - ohne Zwang - die Züge nicht rollstuhlfreundlich umgebaut werden - offensichtlich aus Kostengründen.

"Eine Anhebung der Zustiegsplattform ist mit hohen konstruktiven, terminlichen und finanziellen Risiken verbunden. Der Vorschlag kann bei diesem Projekt nicht umgesetzt werden."

Dazu zeigten wir im Beitrag folgenden Ausschnitt aus dem Dokument:

Die Rückmeldung datiert vom 12.1.2018, war also offensichtlich eine Reaktion auf die durch die Behindertenverbände geäusserte Kritik nach dem Besuch des realen Zuges im Dezember 2017. Die Aussage, dass die SBB neben den im Beitrag ebenfalls genannten «konstruktiven» und «terminlichen» Risiken auch «aus Kostengründen» auf einen Umbau verzichte, belegt oben gezeigtes Dokument klar. Wir haben also korrekt berichtet.

5. Fazit

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass unsere Berichterstattung (Beitrag und Live-Schaltung) zum Thema in jeder Hinsicht sachgerecht war und sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Dass die SBB, Bombardier und das BAV darauf verzichtet haben, sich vor der Kamera oder gar in einem ausführlichen Studiogespräch zu den Vorwürfen zu äussern, darf für uns kein Grund sein, auf eine kritische Berichterstattung zu verzichten. Dort, wo wir über Argumente insbesondere der SBB verfügten, haben wir diese in unseren Beitrag eingebaut. Anzumerken ist, dass – soweit uns bekannt – in den zahlreichen Medienberichten nach dem Beitrag von Seiten der SBB oder Bombardier kein Punkt unserer Berichterstattung als in irgendeiner Weise falsch oder unzutreffend korrigiert wurde. Auch die SBB signalisierte uns nach der Ausstrahlung des Beitrages in keiner Art und Weise, dass wir falsch berichtet hätten. Hingegen hat die SBB wichtige Argumente (z.B. die Auslandfahrtauglichkeit) rund eine Woche nach unserem Beitrag nachgereicht. Ein entsprechender Bericht[10] unsererseits folgte kurz darauf, mit nunmehr ausführlicher Stellungnahme eines SBB-Vertreters (13.2.). Auch über die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts ein paar Tage später haben wir in unserer Sendung berichtet[11] (16.2.), wobei dieses Mal nicht nur die Behindertenvertreter, sondern auch die SBB vor der Kamera Stellung nahmen.

Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags.

«10vor10» – so das Sendungsportrait – vertieft als Nachrichtenmagazin die wichtigsten Themen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Die Sendung soll sich mit gut recherchierten Hintergrundgeschichten, überraschenden Ansätzen und starken Reportagen profilieren. Markenzeichen der Sendung sind Schwerpunkte und Serien, die ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuch­ten[12]. «10vor10» zeigt im beanstandeten Beitrag, warum die neusten Bahnwagen der SBB ein Grund für eine Klage des Behindertendachverbands sind. Der öffentliche Verkehr muss für alle zugänglich sein, auch für Menschen mit Handicap. Denn gerade dieser Personengruppe gibt der ÖV ein Stück Selbstständigkeit zurück[13].

Zu Ihrem ersten Beanstandungspunkt, dass im Beitrag fast ausschliesslich auf die Ansichten der Be­hin­dertenverbände eingegangen werde, haben Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10» und Frau Corrine Stöckli, Redaktion «10vor10», ausführlich geantwortet. Die verfassungsrechtlich ver­ankerte Programmautonomie[14] erlaubt es, in einem Beitrag einen bestimmten Fokus einzu­neh­men. Dies war hier genauso und der Beitrag läuft zudem unter der Bezeichnung «FOKUS». Wie bereits erwähnt sollen sich alle Betroffenen mit dem «best argument» äussern können. Aus dem der Ombudsstelle vorliegenden E-Mail-Verkehr von «10vor10» mit der SBB, Bombardier und dem Bundesamt für Verkehr geht hervor, dass die drei Parteien sich entsprechend hätten äussern können und ihnen die Verantwortlichen von «10vor10» dazu Sendezeit eingeräumt hätten. Weitere Fakten beziehungsweise das Vorgehen zur Gestaltung der Sendung sind in der Stellungnahme der Redaktion ausführlich dargelegt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Verantwortlichen journalistisch korrekt gehandelt haben und keinesfalls «fast ausschliesslich auf die Ansichten der Behindertenverbände eingegangen» wurde.

Ihr zweiter Beanstandungspunkt bezieht sich darauf, dass die Behindertenverbände schon im Jahr 2011 in das Projekt involviert gewesen seien. Auch hier ist festzuhalten, dass «10vor10» korrekt berichtet hat. Sämtliche Punkte wurden richtig wiedergegeben. In der Live-Schaltung hält der Korrespondent fest, dass «die SBB und wohl auch Bombardier die Behindertenvertreter zu wenig in den Bau der Züge involviert» hätten. Und auch der beigezogene Rechtsexperte, Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel, behauptet nicht, dass man die Behindertenvertreter aussen vorgelassen hätte. Er sagt im Interview: «Man hätte diese Unsicherheit vermeiden können, in dem man sehr früh die Behindertenverbände ernst genommen hätte». Auch hier verweise ich zusätzlich auf die zahlreichen Details in der Stellungnahme der Redaktion.

In Ihrem dritten Beanstandungspunkt geht es um die Rampe am Einstieg, die mit 14% Steigung gesetzeskonform sei und um die Eisenbahnwagen, die mit einem höheren Boden nicht mehr normkonform wären. «10vor10» ist auf die technischen Details im Beitrag vom 13. Februar 2018[15] ausführlich mit einer Grafik und zusätzlich mit einem kurzen Experteninterview mit Walter von Adrian, Chefredaktor Schweizer Eisenbahn-Revue, eingegangen. Dies ist angesichts dessen, dass die SBB am Ausstrahlungstages des von Ihnen beanstandeten Beitrags in der schriftlichen Stellungnahme keine technischen Argumente angeführt hatte, nachvollziehbar. So ist die Aussage, dass die SBB davon ausgeht «der Zug [sei] gesetzeskonform» passend. Eindeutig ist, dass die TSI-Normen in der Gesetzeshierarchie unter dem Behindertengleichstellungsgesetz stehen. Somit verstossen die TSI-Normen, die Eigenschaften für die Teilsysteme der Eisenbahnen festlegen, damit ein durchgängig nutzbares Eisenbahnsystem gewährleistet werden kann, gegen das Behindertengleichstellungsgesetz.

Ihrem letzten Kritikpunkt, dass im Betrag gesagt wurde, ein Umbau würde «offensichtlich aus Kostengründen» nicht gemacht, steht entgegen, dass «10vor10» die Rückmeldung der SBB vom 12. Januar 2018 (in der Stellungnahme mit einem Screenshot aus der Sendung belegt) berichtete, dass «Eine Anhebung der Zustiegsplattform mit hohen konstruktiven, terminlichen und finanziellen Risiken verbunden [ist]. Der Vorschlag kann bei diesem Projekt nicht umgesetzt werden».

Abschliessend lässt sich konstatieren, dass der von Ihnen beanstandete Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat. Die Fakten wurden richtig dargestellt. Das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c&startTime=69.034

[2] https://youtu.be/ybWTG0-NH1I?t=4m58s

[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-29-01-2018?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c

[4] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-die-rollstuhlfalle-der-sbb?id=1d08060a-ad96-4f4a-9f5a-04a960ea265d

[5] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-einschaetzungen-aus-genf?id=0742d6dd-711e-49df-a3fd-898402232c80

[6] Die Ombudsstelle SRG.D ist im Besitz des E-Mail-Verkehrs.

[7] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&from_year=1954&to_year=2018&sort=relevance&insertion_date=&from_date_push=&top_subcollection_clir=bge&query_words=139+II+289&part=all&de_fr=&de_it=&fr_de=&fr_it=&it_de=&it_fr=&orig=&translation=&rank=1&highlight_docid=atf%3A%2F%2F139-II-289%3Ade&number_of_ranks=4&azaclir=clir

[8] https://www.blick.ch/news/wirtschaft/beschwerde-gegen-neue-doppelstockzuege-sbb-schenkten-behinderten-kein-gehoer-id7932883.html

[9] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wie-kam-es-zur-sbb-rollstuhlfalle?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[10] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wie-kam-es-zur-sbb-rollstuhlfalle?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[11] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/sbb---problemzuege-duerfen-per-februar-fahren?id=6f09051b-fb86-4558-8bb6-e33be92a19da

[12] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/sendungsportraet

[13] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/rollstuhlfalle-der-sbb-ende-der-diesel-motoren-ikea

[14] Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie des Ver­anstalters. Die Redaktionen verfügen über einen weiten Spielraum in der Wahl der Themen, des Sendekonzepts und der inhaltlichen Bearbeitung und Gestaltung, so etwa bei der Wahl der Gesprächspartner bzw. Protagonisten und der eingesetzten Bild- oder Tonmittel.

[15] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&startTime=20.316

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