SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«FOKUS: Die Rollstuhlfalle der SBB» von «10vor10» beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 7. Februar 2018 haben Sie bei Schweizer Fernsehen SRF den Beitrag «FOKUS: Die Rollstuhlfalle der SBB»[1] in der Sendung «10vor10» beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

In 10vor10 hat SRF 1 in zwei Sendungen über die Klage, welche der Behindertendachverband Inclusion Handicap vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen den neuen SBB-Doppelstockzügen berichtet. Dies ist natürlich das Recht der Sendung, doch sind die Beiträge absolut einseitig und nach dem Schema «SBB böse, Bombardier böse» gestaltet worden, dazu wurde einmal mehr sich profilierenden Politikern wie Ulrich Giezendanner eine Plattform geboten. Für das sich dieser immer wieder über das angeblich «linke» Fernsehen aufregt, erhält dieser doch ziemlich oft eine Plattform.

Die Sendungsbeiträge haben zahlreiche Fakten vermissen lassen, welche zu einer ausgewogenen Berichterstattung gehören, zu der die SRG von Gesetzes wegen verpflichtet ist und das bei der No Billag-Abstimmung auch immer wieder als Argument vorgetragen wurde. Doch wurde just dies hier nicht eingehalten.

Personen, welche wirkliche Kenntnisse vom Eisenbahngeschäft oder vom Projekt FV-Dosto haben, kamen nicht zu Wort.

Folgende Fakten wurden vernachlässigt oder ausgelassen:

  • Die Rampen wurden getreu nach TSI-Norm gefertigt und diese sind verbindlich für Züge, welche international zugelassen werden sollen, was seit Bekanntgabe der Bestellung bekannt ist. Die Normen besagen eine maximale Steigung von 15 Prozent, diejenigen in den FV-Dosto betragen 14 Promille.
  • Die Rampen sind notwendig, weil in Deutschland und der Schweiz unterschiedliche Einstiegshöhen vorkommen
  • Die Handläufe enden bei den Türen früher, weil dazwischen in einem Kästchen Elemente des Türantriebs vorhanden sind, zu welchen das Lok- und Zugspersonal im Störungsfalle Zugriff haben muss, was bei Stangen davor aus physikalischen Gründen nicht mehr möglich wäre
  • Die Behindertenverbände waren sehr wohl in das Projekt involviert gewesen, eines der Verzögerungsjahre fusst ja in einer Klage dieser vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Das Bundesamt für Verkehr hat ganz klar definiert, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nicht gegen die TSI-Normen verstossen darf, das hätte man mit ein wenig Recherche herausgefunden, selbst auch die interviewten Rechtsexperten

Bei 10vor10 ist in den letzten Jahren eine Entwicklung zu reisserischem «Journalismus» à la 20 Minuten bemerkbar, dabei hat es das SRF doch gar nicht nötig, sich auf das Niveau von RTL und Konsorten zu senken.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10» und Frau Corrine Stöckli, Redaktion «10vor10» schrieben:

Herr X beanstandet unseren mehrteiligen Sendungsschwerpunkt zur Rollstuhltauglichkeit der neuen SBB-Züge in der Sendung 10vor10 vom 29. Januar 2018[2].

Im Beitrag «Die Rollstuhlfalle der SBB»[3] geht es im Wesentlichen darum, dass die neuen Bahnwagen aus Sicht der Behindertenvertreter derartige Mängel aufweisen, dass sie dagegen vor Gericht ziehen. Zu Beginn des Beitrages wird aufgezeigt, was sich die SBB von den neuen Zügen erhofft, nämlich vor allem mehr Sitzplätze. Dann kommt der Behindertendachverband zu Wort und kann darlegen, warum er gegen die neuen Bahnwagen gerichtlich vorgeht. Anhand eines Amateurvideos werden darauf die verschiedenen Kritikpunkte der Behindertenvertreter aufgezeigt, insbesondere den zu steilen Ausstieg, bei dem die Rollstuhlfahrer auf Hilfe von Personal angewiesen sind. Dann wird im Beitrag festgehalten, dass sich Bombardier dazu nicht äussern will und dass die SBB davon ausgeht, dass der Zug gesetzeskonform sei. Ein Rechtsexperte ordnet die Situation darauf juristisch ein: Im Unterschied zur SBB meint er, dass der Kauf dieser Züge nicht gesetzeskonform sei, und spricht von einem Fiasko, das man hätte vermeiden können, indem man die Behindertenverbände früh ernsthaft involviert hätte. Ein vertraulicher Bericht der SBB legt im Beitrag dar, dass die Bundesbahnen unter anderem aus Kostengründen auf einen rollstuhlfreundlichen Umbau verzichten wollen. Der Behindertenverband hält darauf fest, dass er trotz hoher Mehrkosten an der Beschwerde festhalten will. Abschliessend verweist der Beitrag darauf, dass Bombardier und SBB nun bis zum 19. Februar Zeit haben, um vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Totalumbau abzuwenden.

Auf den Beitrag folgen Einschätzungen durch unseren Korrespondenten aus Genf[4], den Autor des Beitrages. Er hält noch einmal fest, dass weder Bombardier noch die SBB Fragen nach dem Warum gegenüber 10vor10 beantworten wollten. Dann weist er darauf hin, dass die Behindertenvertreter erst im Dezember 2017 die Züge im tatsächlichen Zustand besichtigen konnten – die Behindertenvertreter seien also «zu wenig in den Bau der Züge involviert» gewesen. Es folgt ein Einspieler mit einem Zitat von Edith Graf-Litscher (SP) und von Ulrich Giezendanner (SVP), zwei Vertreter der Verkehrskommission des Nationalrates: Beide unterstützen die Behindertenvertreter und äussern sich kritisch bis sehr kritisch zur aktuellen Situation. Abschliessend kommt noch einmal unser Korrespondent aus Genf zu Wort und erklärt den gerichtlichen Instanzenzug und die Auswirkung für die Fahrpangestaltung aus Sicht der SBB bei einer weiteren Verzögerung.

Der Beanstander ist nun der Meinung, dass der Beitrag in verschiedener Hinsicht fehlerhaft sei, da er bestimmte Fakten nicht erwähnt habe. Gerne nehmen wir zu seinen Kritikpunkten Stellung.

Vorwurf: Bericht sei absolut einseitig und nach dem Schema «SBB böse, Bombardier böse» gestaltet worden

Der Hauptvorwurf des Beanstanders ist, dass wir «absolut einseitig» und nach dem Schema «SBB böser, Bombardier böse» berichtet hätten. Damit sind wir nicht einverstanden.

Die gesetzlich garantierte Programmautonomie erlaubt, dass wir uns in einem Beitrag auf einen bestimmten Aspekt konzentrieren. Es müssen also nicht in jedem Beitrag zwingend alle Betroffenen gleichermassen zu Wort kommen (ausgenommen sind Beiträge zu Wahlen und Abstimmungen). Hingegen ist es wichtig, dass alle Betroffenen mit den wichtigsten Vorwürfen konfrontiert werden und sie sich mit ihrem besten Argument dazu äussern können. Das war hier in jeder Hinsicht der Fall.

Wir haben uns am Sendetag zwischen 11 und 12 Uhr per Mail an die SBB, Bombardier und an das BAV gewandt. Alle drei Akteure wurden in dem Mail mit den wichtigsten Vorwürfen, insbesondere mit dem Vorwurf, dass Rollstuhlfahrer nicht selbständig aus den Züge aussteigen könnten, konfrontiert und zu einer Stellungnahme vor der Kamera eingeladen (siehe Mailverkehr im Anhang)[5].

Die Verantwortlichen bei SBB, Bombardier und dem BAV hätten also mehr als zehn Stunden Zeit gehabt, sich auf kritische Interview-Fragen vorzubereiten. Für die Antworten, die in einen online-Artikel einfliessen sollten, haben wir eine kürzere Frist gesetzt, die wir aber auf telefonische Bitte der SBB ohne Umstände verlängert haben.

Zu unserem Bedauern haben sowohl die SBB, Bombardier als auch das BAV ein Kamera-Interview abgelehnt. SBB und Bombardier lehnten auch die Einladung an ein Studiogespräch ab, bei welchem sie rund vier Minuten Gelegenheit gehabt hätten, dem Publikum ihre Sichtweise ungeschnitten darzulegen. Darauf haben sie verzichtet.

Während Bombardier und das BAV auf das laufende Verfahren verwiesen und sich selbst schriftlich nicht äussern wollten, war am Sendetag einzig die SBB für eine schriftliche Stellungnahme bereit. Daraus hat 10vor10 die wichtigsten Punkte im Beitrag in Wort und Bild (Schrifttafel) erwähnt. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Wie ist es möglich, dass die SBB modernste Züge bauen lässt, aus denen Rollstuhlfahrer die nächsten 40 Jahre nur mit Hilfe von Personal aussteigen können? Hersteller Bombardier schweigt heute und verweist auf das laufende Verfahren. Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

((Wörtlicher Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme der SBB, zusätzlich eingeblendet auf einer Schrifttafel))

«Die SBB unternimmt im Bereich der Behindertengleichstellung grosse Anstrengungen und ist gewissen Forderungen der Behindertenverbände sogar aus freien Stücken entgegengekommen. Die SBB bedauert, dass es zu einem erneuten Gerichtsverfahren kommt.»

Zur Rolle des BAV und seiner Sichtweise hiess es im Beitrag wörtlich:

Wie eng hat das Bundesamt für Verkehr den grössten Zugskauf in der Geschichte der SBB begleitet? Das Amt sagt, es habe bei diesem Geschäft keine Aufsichtspflicht und lehnt wegen des laufenden Verfahrens ein Interview ab.

Auch in der Live-Schaltung hat unser Korrespondent nochmals festgehalten, dass weder der Hersteller Bombardier, noch die SBB gegenüber 10vor10 Stellung nehmen wollten zur Frage, wie das passieren konnte.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir im Beitrag die mit einem Umbau der Zustiegsrampe verbundenen «hohen finanziellen Risiken» ausdrücklich erwähnt und die Vertreterin des Behindertenverbands darauf angesprochen haben, dass die Behindertenorganisationen mit ihrer Beschwerde Millionenkosten verursachen könnten. Wörtlich hiess es im Beitrag:

Hohe finanzielle Risiken. Dennoch hält Inclusion Handicap an der Beschwerde fest.

Reporter: «Damit verursachen die Behindertenorganisationen Millionenkosten!»

Wir haben die Behindertenvertreter also durchaus kritisch befragt und nicht einfach ihre Sichtweise übernommen.

Aus journalistischer Sicht ist es zwar bedauerlich, dass weder Bombardier noch die SBB oder das BAV vor der Kamera Stellung nehmen wollten. Dass kritisierte Firmen oder Behörden keine Stellung zu Kritik nehmen wollen, darf uns als Journalisten aber nicht davon abhalten, über solche Themen zu berichten. Wir haben die Haltung der drei Akteure im Beitrag erwähnt, und dort, wo uns zumindest eine schriftliche Stellungnahme vorlag (SBB), haben wir daraus die besten Argumente publiziert. Zusätzlich haben wir die Gründe, die aus Sicht der SBB gegen einen Umbau der kritisierten Zustiegsrampe sprechen, aus einem vertraulichen Dokument der SBB zitiert (siehe weiter unten). Zudem haben wir die Gegenseite, also den Behindertenverband, mit kritischen Fragen konfrontiert. Es kann uns also nicht vorgeworfen werden, die Berichterstattung sei «absolut einseitig» und nach dem Schema «SBB böse, Bombardier böse» gestaltet worden. Aus journalistischer Sicht haben wir korrekt gehandelt.

1. Vorwurf: Nicht erwähnt, dass Rampen getreu nach TSI-Norm gefertigt worden seien; dass Rampen wegen verschiedener Einstiegshöhen notwendig seien; dass Handläufe wegen Elemente des Türantriebs früher endeten.

Der Beanstander schreibt, dass die Rampe getreu nach TSI-Norm gefertigt sei und diese verbindlich für Züge seien, welche international zugelassen werden sollen. Dieses Argument hat die SBB in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 29. Januar 2018 mit keinem Wort als Grund für die umstrittene Rampe erwähnt. Stattdessen hat die SBB in ihrem Mail auf das Urteil von 2013 verwiesen.

Auch die unterschiedlichen Einstiegshöhen für die Züge in Deutschland und der Schweiz und die Erklärung für die abrupt endenden Handläufe liess die SBB in ihrer Stellungnahme unerwähnt. Mit Bezug auf ein Bundesgerichtsurteil im Jahr 2013 schreibt die SBB in ihrer schriftlichen Stellungnahme: «Die Typenskizze und das Pflichtenheft des Fahrzeuges wurden somit letztinstanzlich als gesetzeskonform und nichtdiskriminierend beurteilt.» Dieses Argument der SBB haben wir im Beitrag genannt:

Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt, und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

Zudem haben wir die zentrale, ablehnende Begründung für eine andere Rampe, die uns in Form eines vertraulichen Berichts vorlag, zusätzlich zitiert:

In diesem vertraulichen Bericht schreibt die SBB, dass – ohne Zwang – die Züge nicht rollstuhlfreundlich umgebaut werden. Offensichtlich aus Kostengründen.

((Schrifttafel))

«Eine Anhebung der Zustiegsplattform ist mit hohen konstruktiven, terminlichen und finanziellen Risiken verbunden. Der Vorschlag kann bei diesem Projekt nicht umgesetzt werden.»

10vor10 hat also über die schriftliche Stellungnahme der SBB hinaus ein SBB-Dokument gezeigt, das die wichtigsten Gründe für den Entscheid gegen eine Anhebung der Zustiegsrampe erklärt.

Tatsache ist, dass die SBB ihre technischen Argumente für diese Konstruktion der Eingangsrampe erst eine Woche nach der Publikation des beanstandeten Beitrages nachgereicht hat. Sobald die SBB erstmals entsprechende technische Argumente vorbrachten, sind wir in der Folge auf die technischen Hintergründe in einem ganzen Beitrag vertieft eingegangen, wobei die SBB diese im Interview erklärten: Im Beitrag «Wie kam es zur SBB-Rollstuhlfalle?[6]», den wir am 13. Februar 2018 ausgestrahlt haben, konnte ein SBB-Vertreter ausführlich darlegen, warum es die Rampe aus technischer Sicht so braucht. Mittels einer aufwändigen animierten Grafik haben wir unserem Publikum die unterschiedlichen technischen Anforderungen zudem bildhaft aufgezeigt. Ein unabhängiger Eisenbahnexperte erklärte zusätzlich, warum bei älteren Zügen der flache Ausstieg möglich war, bei den neuen Zügen, die auch nach Deutschland verkehren sollen, nun aber nicht mehr.

Anders als der Beanstander meint, haben wir also die oben erwähnten Fakten nicht etwa vernachlässigt, sondern die SBB hat am Sendetag in ihrer schriftlichen Stellungnahme in keiner Art und Weise solche technischen Argumente angeführt. Erst mehr als eine Woche später hat die SBB die technischen Argumente vorgebracht und im Beitrag vom 13. Februar vor der Kamera geäussert. Wichtig ist, dass wir in unserem Beitrag auf der Basis ihrer schriftlichen Stellungnahme und eines zusätzlichen SBB-Dokuments nach bestem Wissen und Gewissen die besten Argumente der SBB genannt haben.

2. Vorwurf: Behindertenverbände seien sehr wohl in das Projekt involviert gewesen

Der Beanstander meint, dass wir nicht erwähnt hätten, dass die Behindertenverbände sehr wohl in das Projekt involviert gewesen seien – eines der Verzögerungsjahre fusse ja in einer Klage dieser vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Es ist korrekt, dass die Behindertenverbände im Zusammenhang mit den neuen Zügen bereits früher gerichtlich gegen die SBB vorgingen. Ihre damalige Kritik basierte auf der Typenskizze und dem Besuch des Modells («Maquette», eine Holzkonstruktion) im Jahre 2011, also nicht auf einer Besichtigung des realen Zuges. Diese erste Beschwerde haben wir im Beitrag erwähnt. Wörtlich hiess es:

Die SBB sagt, das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt, und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform.

Festzuhalten ist dazu, dass es im erwähnten Urteil in keiner Weise um die Einstiegsrampe oder damit verbundene technischen Normen ging, sondern um gänzlich andere Punkte wie z.B. die Verlegung des Rollstuhlbereichs in den Speisewagen (vgl. BGE 139 II 289[7]). Im Beitrag haben wir auf dieses Urteil gegen eine Beschwerde der Behindertenvertreter explizit verwiesen und an keiner Stelle behauptet, die Behindertenvertreter seien in den Prozess überhaupt nicht involviert gewesen, wie der Beanstander suggeriert. Unser Korrespondent hält dann auch in der Live-Schaltung korrekt fest, dass «die SBB und wohl auch Bombardier die Behindertenvertreter zu wenig in den Bau der Züge involviert» hätten. Im Beitrag haben wir deutlich und korrekt festgehalten, dass sie den realen Zug erst besichtigen konnten als er fertig war:

Nach jahrelangem Bau konnten die Behindertenvertreter erst Mitte Dezember den fertigen Zug besichtigen.

Auch der Rechtsexperte behauptet nicht, dass die Behindertenvertreter überhaupt nicht involviert gewesen seien. Er meint im Beitrag aber, dass man diese zu einem früheren Zeitpunkt ernst hätte nehmen müssen:

Markus Schefer, Professor für Staatsrecht, Universität Basel

«Man hätte diese Unsicherheit vermeiden könne, in dem man sehr früh die Behindertenverbände ernst genommen hätte. Indem man schon früh an die Sache herangegangen wäre, mit der Idee, wir wollen das behindertenkonform machen, und es ist nicht einfach ein mühsames Übel, das man jetzt halt auch noch abhaken muss. Dann denke ich, hätte man sicherstellen können, dass man nicht so ein Fiasko hätte wie jetzt.»

Tatsächlich ist es so, dass die Behindertenvertreter über Jahre hinweg mehrmals vergebens eine Begehung der neuen Züge bei der SBB gefordert haben (entsprechende Dokumente konnte 10vor10 einsehen). Der SonntagsBlick[8] bestätigte die Einschätzung des Korrespondenten und den Umstand, der verweigerten Besichtigung seitens der SBB. Den realen Zug konnten die Behindertenvertreter - wie im Beitrag korrekt festgehalten - tatsächlich erst im Dezember 2017 besuchen, sie wurden also – mit den Worten unseres Korrespondenten – «zu wenig in den Bau der Züge involviert».

3. Vorwurf: Das BAV habe klar definiert, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nicht gegen die TSI-Norm verstossen dürfe.

Der Beanstander ist der Meinung, das BAV habe «ganz klar definiert, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nicht gegen die TSI-Normen verstossen» dürfe. Für den von uns zitierten Rechtsexperten ist hingegen klar, dass die TSI-Normen nicht anwendbar sind, wenn sie dem Behindertengleichstellungsgesetz widersprechen. Unser Rechtsexperte Markus Schefer gilt als Koryphäe in Sachen öffentliche Beschaffung und Behindertengleichstellungsgesetz und berät seit Jahren Städte und Kantone zu entsprechenden juristischen Fragen. Dass das Behindertengleichstellungsgesetz in der Gesetzeshierarchie über den TSI-Normen steht, meint nicht nur er, sondern geht auch aus dem bereits oben zitierten Bundesgerichtsurteil hervor:

«Aus den soeben zitierten Normen ergibt sich..., dass das in Verfassung und Gesetz enthaltene Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Behinderte auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs gilt. Verstiesse untergeordnetes Verordnungsrecht [Anmerkung von 10vor10: dazu gehören auch die TIS-Normen] hiegegen, wäre ihm die Anwendung zu versagen.» (BGE 139 II 289, S.296 f.E. 2.3)

Anders als der Beanstander meint, verstossen die TSI-Normen also laut Rechtsprechung und dem von 10vor10 befragten Experten durchaus gegen das Behindertengleichstellungsgesetz, wenn diese dazu führen, dass Behinderte den öffentlichen Verkehr nicht selbständig benützen können. Die Frage haben wir also entgegen der Meinung des Beanstanders in unseren Recherchen abgeklärt. Im Bericht standen sie nicht im Vordergrund, da zu diesem Zeitpunkt uns gegenüber keiner der Beteiligten den Vorrang der technischen Normen behauptete. Zudem, und das scheint uns wichtig, haben wir im Beitrag explizit gesagt, dass die SBB davon ausgehen, dass der Zug gesetzeskonform sei.

4. Vorwurf: Sich profilierenden Politikern wie Ulrich Giezendanner eine Plattform geboten

Der Beanstander kritisiert, dass im Beitrag «einmal mehr sich profilierenden Politikern wie Ulrich Giezendanner eine Plattform geboten» werde. Dafür, dass «sich dieser immer wieder über das angeblich ‘linke’ Fernsehen aufregt, erhalte dieser doch ziemlich oft eine Plattform».

Die Haltung eines Politikers gegenüber SRF ist für uns kein Grund, diesen zu meiden oder umgekehrt diesen vorzuziehen. Wir suchen unsere Interviewpartner nach sachlichen Kriterien aus. Im konkreten Fall haben wir uns für die Meinungen zweier Vertreter aus der Verkehrskommission des Nationalrates entschieden. Mit Edith Graf-Litscher, der Präsidentin der Verkehrskommission, und mit Ulrich Giezendanner haben wir zwei Politiker ganz unterschiedlicher politischer Couleur zitiert: Erstere aus der SP, Letzterer aus der SVP. Es machte also aus journalistischer Sicht durchaus Sinn, Ulrich Giezendanner zum Thema zu befragen.

5. Fazit

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass unsere Berichterstattung (Beitrag und Live-Schaltung) zum Thema in jeder Hinsicht sachgerecht war und sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Dass die SBB, Bombardier und das BAV darauf verzichtet haben, sich vor der Kamera oder gar in einem ausführlichen Studiogespräch zu den Vorwürfen zu äussern, darf für uns kein Grund sein, auf eine kritische Berichterstattung zu verzichten. Dort, wo wir über Argumente insbesondere der SBB verfügten, haben wir diese in unseren Beitrag eingebaut. Anzumerken ist, dass – soweit uns bekannt – in den zahlreichen Medienberichten nach dem Beitrag von Seiten der SBB oder Bombardier kein Punkt unserer Berichterstattung als in irgendeiner Weise falsch oder unzutreffend korrigiert wurde. Auch die SBB signalisierte uns nach der Ausstrahlung des Beitrages in keiner Art und Weise, dass wir falsch berichtet hätten. Hingegen hat die SBB wichtige Argumente (z.B. die Auslandfahrtauglichkeit) rund eine Woche nach unserem Beitrag nachgereicht. Ein entsprechender Bericht[9] unsererseits folgte kurz darauf, mit nunmehr ausführlicher Stellungnahme eines SBB-Vertreters (13.2.). Auch über die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts ein paar Tage später haben wir in unserer Sendung berichtet[10] (16.2.), wobei dieses Mal nicht nur die Behindertenvertreter, sondern auch die SBB vor der Kamera Stellung nahmen.

Wir bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung.

«10vor10» – so das Sendungsportrait – vertieft als Nachrichtenmagazin die wichtigsten Themen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Die Sendung soll sich mit gut recherchierten Hintergrundgeschichten, überraschenden Ansätzen und starken Reportagen profilieren. Markenzeichen der Sendung sind Schwerpunkte und Serien, die ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten[11]. «10vor10» zeigt im beanstandeten Beitrag, warum die neusten Bahnwagen der SBB ein Grund für eine Klage des Behindertendachverbands sind. Der öffentliche Verkehr muss für alle zugänglich sein, auch für Menschen mit Handicap. Denn gerade dieser Personengruppe gibt der ÖV ein Stück Selbstständigkeit zurück[12].

In Ihrem ersten Kritikpunkt führen Sie an, dass «10vor10» über die Klage, welche der Behindertendachverband Inclusion Handicap vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen den neuen SBB-Doppelstockzügen geführt hat, in zwei Sendeteilen berichtet. Dies ist – genau wie Sie schreiben – «natürlich das Recht der Sendung». Die verfassungsrechtlich verankerte Programmautonomie[13] erlaubt es nämlich, in einem Beitrag einen bestimmten Fokus einzunehmen. Das war in der beanstandeten Sendung genau der Fall. Der Beitrag wird ausserdem mit der Marke «FOKUS» gekennzeichnet.

Des Weiteren führen Sie an, dass der Beitrag «absolut einseitig und nach dem Schema „SBB böse, Bombardier böse“ gestaltet worden» sei und «Ulrich Giezendanner eine Plattform geboten» wurde. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10» und Frau Corrine Stöckli, Redaktion «10vor10» haben in ihrer Stellungnahme dazu ausführlich geantwortet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nochmals festzuhalten, dass alle Akteure mit den wichtigsten Kritikpunkten konfrontiert werden und sie sich mit ihrem jeweils besten Argument dazu äussern können.

Die SBB, Bombardier und auch das Bundesamt für Verkehr wurden seitens «10vor10» angefragt, hatten ausreichend Zeit sich vorzubereiten und die Möglichkeit sich vor laufender Kamera zu äussern. Alle drei haben ein Kamera-Interview abgelehnt. Die Haltung der drei Akteure wurde im Beitrag erwähnt, die schriftliche Stellungnahme der SBB mit den besten Argumenten gezeigt. Auch wenn der ganze Beitrag unter der Hauptfrage stand: «Wie kann so etwas passieren?» wurde der Behindertendachverband Inclusion Handicap ebenfalls kritisch befragt. So konfrontiert SRF-Korrespondent Marc Meschenmoser die Juristin des Behindertendachverbandes Inclusion Handicap, Caroline Hess-Klein mit der Frage: «Damit verursachen die Behindertenorganisationen Milliardenkosten?[14]». Es lässt sich konstatieren, dass von einer «absolut einseitigen» Berichterstattung und dem von Ihnen formulierten Schema «SBB böse, Bombardier böse» keine Rede sein kann.

Sie monieren in der Folge, dass Fakten nicht erwähnt beziehungsweise ausgelassen worden seien, so die Problematik rund um die Eingangsrampe sowie die wegen der Türantriebselemente verkürzten Handläufe. Die SBB hat in der E-Mail an «10vor10» auf das Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2013 verwiesen. Sie hält in der Stellungnahme fest, dass die Typenskizze und das Pflichtenheft des Fahrzeuges letztinstanzlich als gesetzeskonform und nichtdiskriminierend beurteilt wurde. Im Beitrag wurde diese Begründung erwähnt. Ausserdem wurde ein SBB-Dokument gezeigt, das die wichtigsten Argumente für den Beschluss gegen eine Anhebung der Eingangsrampe erklärt. Erwähnenswert ist, dass «10vor10» nach Bekanntwerden der technischen Details durch die SBB am 13. Februar 2018 einen weiteren Beitrag[15] zur Thematik ausgestrahlt hat. Dieser war ausführlich und für das Laienpublikum mit einer leicht zu verstehenden Grafik versehen. Zusätzlich ging «10vor10» dabei auch mit einem kurzen Experteninterview mit Walter von Adrian, Chefredaktor Schweizer Eisenbahn-Revue, auf die Problematik ein. Dies alles ist angesichts dessen, dass die SBB am Ausstrahlungstag des von Ihnen beanstandeten Beitrags in der schriftlichen Stellungnahme keine technischen Argumente angeführt hatte, nachvollziehbar. So ist die Aussage, dass die SBB davon ausgeht «der Zug [sei] gesetzeskonform» passend.

Ein weiterer Beanstandungspunkt bezieht sich darauf, dass die Behindertenverbände sehr wohl in das Projekt involviert gewesen seien. Auch hier ist festzuhalten, dass «10vor10» korrekt berichtet hat. «10vor10» hält im Beitrag fest, dass die SBB sagt, «das Bundesgericht habe bereits 2013 eine erste Beschwerde der Behinderten abgelehnt, und geht davon aus, der Zug sei gesetzeskonform»[16]. Der beigezogene Rechtsexperte, Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel, behauptet ausserdem nicht, dass man die Behindertenvertreter aussen vorgelassen hätte. Er sagt im Interview: «Man hätte diese Unsicherheit vermeiden können, in dem man sehr früh die Behindertenverbände ernst genommen hätte». Auch hier verweise ich zusätzlich auf die weiteren Ausführungen in der Stellungnahme der Redaktion.

Im nächsten Kritikpunkt führen Sie an, das Bundesamt für Verkehr habe klar definiert, dass das Behindertengleichstellungsgesetzt nicht gegen die TSI-Norm verstossen dürfe. Es ist klar, dass die TSI-Normen in der Gesetzeshierarchie unter dem Behindertengleichstellungsgesetz stehen. Somit verstossen die TSI-Normen , die Eigenschaften für die Teilsysteme der Eisenbahnen festlegen, damit ein durchgängig nutzbares Eisenbahnsystem gewährleistet werden kann, gegen das Behindertengleichstellungsgesetz. Dies belegt das in der Stellungnahme zitierte Bundesgerichtsurteil (BGE 139 II 289, S.296 f.E. 2.3) und auch der beigezogene Rechtsexperte, Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel äussert sich dahingehend. Auch für ihn ist klar, dass die TSI-Normen nicht anwendbar sind, wenn sie dem Behindertengleichstellungsgesetz zuwiderlaufen.

Schliesslich monieren Sie, dass einmal mehr sich profilierenden Politikern wie Ulrich Giezendanner eine Plattform geboten würde und dieser ziemlich oft eine Plattform erhalte, obwohl er sich über das angeblich „linke“ Fernsehen aufrege. «10vor10» hat zwei Statements aus der Verkehrskommission des Nationalrats eingeholt. Diese Kommission drängt sich im vorliegenden Fall auf. Die beiden interviewten Personen stammen aus sehr unterschiedlich positionierten Lagern. Die Präsidentin der Verkehrskommission, Frau Edith Graf-Litscher ist Mitglied der SP, Herr Ulrich Giezendanner ist Mitglied der SVP. Es wurden also die Meinungen von zwei Sachverständigen eingeholt, welche zudem die politische Spannweite innerhalb der Kommission abbilden.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass der von Ihnen beanstandete Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat. Die Fakten wurden richtig dargestellt. Das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c&startTime=69.034

[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-29-01-2018?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c

[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-die-rollstuhlfalle-der-sbb?id=1d08060a-ad96-4f4a-9f5a-04a960ea265d

[4] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-einschaetzungen-aus-genf?id=0742d6dd-711e-49df-a3fd-898402232c80

[5] Der E-Mail-Verkehr liegt der Ombudsstelle SRG.D vor.

[6] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wie-kam-es-zur-sbb-rollstuhlfalle?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[7] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&from_year=1954&to_year=2018&sort=relevance&insertion_date=&from_date_push=&top_subcollection_clir=bge&query_words=139+II+289&part=all&de_fr=&de_it=&fr_de=&fr_it=&it_de=&it_fr=&orig=&translation=&rank=1&highlight_docid=atf%3A%2F%2F139-II-289%3Ade&number_of_ranks=4&azaclir=clir

[8] https://www.blick.ch/news/wirtschaft/beschwerde-gegen-neue-doppelstockzuege-sbb-schenkten-behinderten-kein-gehoer-id7932883.html

[9] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wie-kam-es-zur-sbb-rollstuhlfalle?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[10] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/sbb---problemzuege-duerfen-per-februar-fahren?id=6f09051b-fb86-4558-8bb6-e33be92a19da

[11] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/sendungsportraet

[12] https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/rollstuhlfalle-der-sbb-ende-der-diesel-motoren-ikea

[13] Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG gewährleisten die Programmautonomie des Ver­anstalters. Die Redaktionen verfügen über einen weiten Spielraum in der Wahl der Themen, des Sendekonzepts und der inhaltlichen Bearbeitung und Gestaltung, so etwa bei der Wahl der Gesprächspartner bzw. Protagonisten und der eingesetzten Bild- oder Tonmittel.

[14] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c&startTime=69.034 [Time Code: ab 07:12]

[15] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/wie-kam-es-zur-sbb-rollstuhlfalle?id=43f4f4f3-8aef-42e7-9eed-b23c6d4ae862&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[16] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aef1ab85-2e31-42cf-bba6-34d0bf25ca0c&startTime=69.034 [Time Code: ab 05:01]

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Der «10vor10»-Beitrag «Die Macht der Evangelikalen» beleuchtete die Rolle der Evangelikalen im brasilianischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ein Beanstander findet, der Beitrag habe die Freikirchen in ein schlechtes und unwahres Licht gerückt. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe nicht bestätigen.

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Bild von «10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

«10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

In einem Video provozierte die deutsche Band «Rammstein» mit einer KZ-Szene. «10vor10» vom 5. Juni 2019 berichtete darüber. Eine Zuschauerin beanstandete diesen Beitrag. Sie kritisiert die zynische Verwendung des Holocausts zu Werbezwecken durch die Band. SRF habe mitgeholfen, das unermessliche Leid des Holocausts zu verharmlosen, findet sie.

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