SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Der Tod ist Teil des Geschäfts» von «10vor10» beanstandet

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Mit Ihrem ausführlichen Schreiben vom 17. Februar 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» vom 30. Januar 2018 und dort den Beitrag «Der Tod ist Teil des Geschäfts».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ausgangslage

«Im Januar wurde die Micarna von Marcel Niedermann, Journalist des Nachrichtenmagazins 10 vor 10, mit der Anfrage kontaktiert, ob eine neutrale Berichterstattung zur Pouletmast unter BTS möglich sei. Die zentrale Frage der Berichterstattung: Wie tierfreundlich ist BTS und was beinhaltet die Pouletmast unter diesem Label? Die Micarna hat sich bereit erklärt, dem Journalisten einen Einblick in die Pouletmast unter BTS zu geben und stand für ein Interview zur Verfügung. Der Dreh fand eine Woche später am 19. Januar 2018 statt. Der Beitrag, so die Information des zuständigen Journalisten Marcel Niedermann, hätte noch am gleichen Tag im 10 vor 10 ausgestrahlt werden sollen. Der Beitrag wurde daraufhin mehrfach verschoben und erschien anschliessend, ohne Vorabinformation, am 30. Januar 2018. Das Schweizer Radio und Fernsehen entschied sich, den Beitrag über eine Woche nach Dreh- und geplantem oder kommuniziertem Sendetermin und interessanterweise gleichzeitig zu publizieren, wie die im Beitrag zitierte Aktivistengruppe für eine vegane Schweiz ‹Tier im Fokus› ihre Medienmitteilung zur Schweizer Pouletmast unter dem Titel ‹Der grosse Hühner-Schwindel› (30.01.2018) sowie anonym und illegal gemachte Aufnahmen aus nicht weiter bestimmten Landwirtschaftsbetrieben (31.01.2018), veröffentlichte.

Während es beim Recherchegespräch, beim eigentlichen Dreh und auch beim Interview mit dem Journalisten um BTS als Haltungsform ging und lediglich der Vorwurf im Raum stand, dass es Tierrechtsaktivisten gibt, welche die Haltungsformen als nicht tierfreundlich einstufen, mussten die Verantwortlichen der Micarna am 30.01.2018 – notabene ohne Vorankündigung, dass der Beitrag an diesem Abend, nach 11-tägiger Verschiebung erscheinen soll – den gesendeten Beitrag zu Kenntnis nehmen. Aus Sicht der Micarna widerspricht der Beitrag zahlreichen publizistischen Leitlinien des Schweizer Radios und Fernsehen, sowie mehreren Richtlinien des Schweizer Presserats. Der Beitrag mischt Fakten und Meinungen, Aufnahmen werden rekontextualisert und Aussagen aus dem Zusammenhang geschnitten oder grundlegende Informationen weggelassen. Bei zahlreichen Aussagen fehlt eine Quellenangabe oder Aussagen werden weder überprüft, noch eingeordnet und fehlerhaft wiedergegeben.

Aus Sicht der Micarna widerspricht der ausgestrahlte Beitrag dem Sachgerechtigkeitsprinzip und der Unabhängigkeit der SRG, den Grundsätzen der Wahrheitsfindung, der klaren Trennung von Meinung und Fakten sowie der Quellenbearbeitung. Mittels eines von Beginn an stark geframten Sensationsbeitrags verunmöglicht der Journalist jegliche neutrale Berichterstattung zur unabhängigen Meinungsbildung der breiten Öffentlichkeit und damit die Erfüllung des eigentlichen Auftrages des Schweizer Radios und Fernsehen. Die Micarna hat daher entschieden, basierend auf den öffentlich zugänglichen publizistischen Leitlinien, der Journalismus-Charta der SRG SSR, sowie den Richtlinien des Schweizer Presserates, eine offizielle Beschwerde bei der Ombudsstelle für Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR einzureichen. Die detaillierten Verletzungen der publizistischen Leit- und journalistischen Richtlinien werden nachfolgend spezifiziert.

Auswahl und Transparenz in Bezug auf Beitragsteilnehmer und ihre Rollen

Micarna wurde angefragt, anhand eines Beispielbetriebes mit BTS als Haltungsform in der Pouletmast vorzustellen. Neben der Micarna würde auch der Schweizer Tierschutz zu Wort kommen. Des Weiteren wurde die Micarna informiert, dass die Aktivistengruppe ‹Tier im Fokus› im Beitrag vorkommen soll. Die Micarna wurde vorab weder über die genauen Vorwürfe informiert, noch vorgängig mit den später im Beitrag verwendeten anonymen Bilder konfrontiert. Ein Auszug der Bilder wurde der Micarna erst vor Ort und bei schlechter Internetverbindung auf einem Gerät des Journalisten abgespielt: ohne Informationen zu Quelle, Datum, Ort oder Glaubwürdigkeit der Aufnahmen. Die Anfrage ist rückblickend klar als Täuschung zu deklarieren, welche keinerlei Informationen zu der beabsichtigen Beitragsrichtung zuliess. Damit widerspricht die Redaktion der eigenen Journalismus-Charta, die klar festhält, dass die Redaktion <Transparenz über die Art und Weise (schafft), wie wir arbeiten, was wir wollen, wie wir vorgehen, was wir leisten können und was nicht.>[2] Zudem ist laut den publizistischen Leitlinien des SRF darauf zu achten, dass sich Journalisten <bei der Auswahl unserer Themen nicht instrumentalisieren (zu) lassen. Im Umgang mit Protagonistinnen und Protagonisten dürfen keine Zweifel an unserer Distanz aufkommen.>[3] In Anbetracht der Tatsache, dass die Redaktion sich in ihrem gesamten Beitragsinhalt auf die Ansichten einer Aktivistengruppe konzentriert, ohne unabhängige Stellen im Beitrag zu Wort kommen zu lassen, und in Anbetracht des ‹Zufalls›, dass der Beitrag so lange in seiner Publikation verzögert wurde, dass er auf den Tag genau mit einer Medienmitteilung (‹Der grosse Hühner-Schwindel›, 30.01.2018), sowie mit der Publikation verdeckter und illegal gemachter Aufnahmen auf dem YouTube Channel von ‹Tier im Fokus› (31.01.2018) zusammenpasst, lässt diese geforderte Distanz vermissen. Interessanterweise entschied 10 vor 10 ebenfalls, dass ein solcher Beitrag gleichzeitig mit einer grossflächigen und lange im Voraus geplanten Plakat- und Inseratekampagne von ‹Tier im Fokus› erscheint. Zu glauben, dass all diese Publikationszufälle wirklich solche sind, ist naiv. Zu glauben, dass sich die Redaktion bewusst von einer solchen Aktivistengruppe hat manipulieren lassen, ist in der aktuellen politischen Situation beängstigend und im Sinne einer unabhängigen Medieninstitution wie der SRG, im Interesse aller, hoffentlich falsch. Am wahrscheinlichsten ist, dass mehrere individuelle Fehler in der Einschätzung und Umsetzung der Berichterstattung zu einem plakativen Sensationsbeitrag, ohne fundierter Recherche und ohne der nötigen Distanz geführt haben.

Bereits die Anmoderation lässt diese Distanz missen, in dem der Moderator klar Stellung bezieht und daraufhin hinweist, dass <der Report von Marcel Niedermann zeigt (...), dass auch in dieser tierfreundlichen Pouletmast viele Tiere leidvoll verenden.> Zudem wird in ebendieser Moderation BTS als Haltungsstandart zynisch als <(dass) diese sogenannte ‹besonders tierfreundlich› Haltung aber alles andere, als tierfreundlich ist, (...)> bezeichnet um damit die Absurdität dieser Bezeichnung zu unterstreichen, ohne dabei zu erwähnen, dass es sich hierbei nicht um eine perfide Wortkonstruktion seitens Landwirt oder Produktionsunternehmen oder um ein Euphemismus für eine qualvolle Tierhaltung handelt, sondern dass BTS eine offizielle, von der eidgenössischen Vereinigung der Tierärztinnen und Tierätzen ist, deren Erarbeitung, Durchführung und Kontrollen eben diesen staatlichen Stellen unterliegt. In einer Anmoderation diese Bezeichnung ins Lächerliche zu ziehen, ohne diese betroffenen Stellen zu Wort kommen zu lassen, ohne diese Stellen überhaupt zu erwähnen und deren Überlegungen einzubauen, ist verstörend. Und vor allem unterstreicht diese klare Missachtung das Fairnessprinzip der SRG, die Ignoranz und die klar voreingenommene Haltung der Redaktion bereits zu Beginn der Ausstrahlung. Eine Haltung, welche sich anschliessend durch den gesamten Beitrag zieht und welche der Journalismus-Charta der SRG SSR klar widerspricht, welche verlangt, dass <kritischer Journalismus recherchiert entlastende und belastende Elemente: Wir pflegen keinen tendenziösen Thesen-Journalismus.> [4] Abgesehen davon, dass 10 vor 10 ihre Rechercheverantwortung in allen Belangen missachtet (siehe nachfolgende Ausführungen), Fehlinformationen ohne Prüfung oder Miteinbezug einer zweiten Quelle verbreitet und persönliche Meinungen als Tatsachenbehauptungen wieder gibt, kann eine Berichterstattung nicht viel ‹tendenziöser› anmoderiert und anschliessend vom Journalisten kommentiert werden, wie das Schweizer Radio und Fernsehen dies im besagten Beitrag tut. Dieser Ansatz des tendenziösen Boulevard-Journalismus ist bereits in der Auswahl der Zu-Wort-Kommenden augenscheinlich: Es redet David (eine liebe, nette Tierwohlgruppe, welche nichts weiter möchte, als das die Hühner ein glückliches und zufriedenes Leben führen) gegen Goliath (das böse Industrieunternehmen, welches per se aus Tierquälerei Profit schlagen will), zusammengeführt von einem völlig überforderten, unvorbereiteten Journalisten. Auf das Beiziehen von eigentlichen Fachexperten oder staatlichen Stellen wird gänzlich verzichtet. Verständlich; schliesslich würde eine neutrale Einschätzung oder gar eine fachliche Expertise die schöne Bibel-Metapher von Gut gegen Böse zerstören.

Im anschliessenden Beitrag wird weder auf den Schweizer Tierschutz eingegangen, noch auf die staatlichen Organisationen, welche die Voraussetzungen von BTS definieren. Dass der Schweizer Tierschutz nach dem Beitrag im Rahmen eines Studiogesprächs zu Wort kommt, tut nichts zur Sache: Im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung hat das leitende Organ – der Schweizer Tierschutzes – zwingend bereits im Beitrag seine Sicht der Dinge darlegen zu können. Insbesondere deshalb, weil die beiden Beiträge, die Reportage von Marcel Niedermann und das Studiogespräch, online einzeln abgelegt und als solche voneinander losgelöst zu betrachten sind. Das Schweizer Radio und Fernsehen verzichtet im Beitrag darauf hinzuweisen, woher Name und definierte Standards von BTS in der Pouletmast stammen. Der Beitrag suggeriert, dass diese Pouletmast eine Erfindung der Micarna sei und dass das Unternehmen ihre Konsumenten direkt täusche. 10 vor 10 verzichtet auf die Erklärung, dass diese Haltungsform durch die eidgenössische Vereinigung der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte definiert wurde und darauf, dass der Schweizer Tierschutz hinter dieser Haltungsform steht. Letzterer kommt erst anschliessend und vom Beitrag losgelöst zu Wort (auch online ist das Gespräch nicht Teil des Beitrages). Und nicht nur auf diese Erklärung verzichtet die Redaktion, es wird auch noch suggeriert, dass die Aktivistengruppe als variabler Vertreter vom Schweizer Tierschutz zu Wort kommt. Dass es sich dabei um eine militante Aktivistengruppe, mit dem Ziel einer fleischlosen Schweiz, handelt, darauf wird nicht eingegangen. Es wird, ganz im Sinne der klassischen boulevardesken Skandalberichterstattung, auf eine Extremistenorganisation gesetzt um der Metapher des heroischen Kampfes der edlen Ritter gegen die bösen Mächte gerecht zu werden.

Die bereits in der Anmoderation suggerierte Täuschung der Micarna gegenüber den Konsumenten begründet 10 vor10 im anschliessenden Beitrag weder mit Informationen von offizieller Seite, den zuständigen kantonalen Veterinärämtern, oder dem Schweizer Tierschutz, sondern stützt sich bei der Argumentation ausschliesslich auf Angaben einer Aktivistengruppe, welche jegliche Tierhaltung konsequent ablehnt. Nicht nur, dass das Schweizer Radio und Fernsehen darauf verzichtet, andere Stellen zu Wort kommen zu lassen, es legt die Absichten der Protagonisten nicht transparent dar. So wird ‹Tier im Fokus› als ‹Verein› bezeichnet, welcher sich für ‹die Tiere in der Massentierhaltung› einsetzt. 10 vor10 verzichtet gänzlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei ‹Tier im Fokus› nicht um eine offizielle Tierschutzorganisation, in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz, handelt, sondern um einen Verein, welcher jegliche Nutztierhaltung ablehnt und eine vegane Gesellschaft proklamiert. Für ‹Tier im Fokus› gibt es keine Tierhaltung, welche akzeptable ist. Für den Verein ist bereits die Haltung von Haustieren ein Verstoss gegen das Tierwohl. Wie soll sich ein solcher Verein zum Thema Tierwohl in der Landwirtschaft äussern, wenn es ein solches für den Verein gar nicht gibt. Damit widerspricht der Beitrag den publizistischen Leitlinien der SRG, welche besagt: <Für das Verständnis von inhaltlichen Positionen ist es wichtig, dass Personen nicht nur mit ihrer offiziellen Funktion benannt werden, sondern dass im Bedarfsfall auch weitergehende Interessenbindungen transparent gemacht werden.>[5] Der Beitrag von 10 vor10 suggeriert, dass es sich bei diesem ‹Verein› um eine glaubwürdige Schweizer Tierschutzgruppe handelt, welche nichts anderes als die Einhaltung von Tierwohlstandards im Sinne hat und verschweigt damit nachweislich die zentralen Absichten und Ziele von ‹Tier im Fokus›. Durch den gleichzeitigen Verzicht der Einordnung der gemachten Aussagen und / oder der gezeigten Bilder durch offizielle Organe, wie dem Schweizer Tierschutz oder der Vereinigung der Schweizer Tierärzte, welche die BTS-Standards definieren, widerspricht der Beitrag dem Unabhängigkeitsprinzip der SRG und dem Prinzip der Wahrheitssuche, wie vom Schweizer Presserat definiert, welches die Beachtung aller <verfügbaren und zugänglichen Daten> und <die Überprüfung und die allfällige Berichtigung> verlangt.[6]

Der gesamte Beitrag, inklusive der bereits in der Anmoderation formulierten Meinung, dass <auch in dieser tierfreundlichen Pouletmast viele Tiere leidvoll verenden> stützt sich auf die nicht nach-geprüften, teilweise falschen, Aussagen einer nicht transparent gemachten Aktivistengruppe und auf ‹anonym zugestelltes Bildmaterial› einer Drittquelle. Auswahl, Rollen und Absichten der Beitragsprotagonisten werden im Bericht oder in der Anmoderation zu keinem Zeitpunkt öffentlich und nachprüfbar gemacht. Des Weiteren verzichtet die Redaktion auf die zentrale Frage nach der Motivation der Aktivistengruppe: Laut dem zuständigen Journalisten, Marcel Niedermann, wurde der Redaktion die illegal gemachten Bilder anonym zugestellt und seien, laut nicht-überprüfbaren Quellen, im letzten Herbst entstanden. Gleichzeitig behauptet Tobias Sennhauser von ‹Tier im Fokus›, dass sich die Aktivistengruppe ausschliesslich für das Tierwohl einsetzt. Wenn dem so ist, stellen sich doch mehrere Fragen: Wenn es allen Beteiligten ausschliesslich um das Tierwohl geht, ...

  • ... wieso macht man im Herbst illegale Aufnahmen und wartet mit der Veröffentlichung über drei Monate? In dieser Zeit fanden drei Mastzyklen mit jeweils 8000 Tieren statt. Die Aktivistengruppe, welche sich das Tierwohl als Hauptziel gesetzt hat, nimmt also bewusst in Kauf, dass die gefilmten Zustände, egal wie gut oder schlecht diese sind, noch über 20’000 Tiere betreffen.
  • .... wieso verweigert man jeglichen Austausch mit den verantwortlichen Unternehmen? ‹Tier im Fokus› lehnt jeglichen Datenaustausch ab, eine Nachprüfung der Quellen oder eine Kontrolle vor Ort ist damit unmöglich. Eine mögliche Verbesserung damit ebenfalls.
  • ... wieso brechen diese Aktivisten nachts in einen dunklen Stall mit schlafenden Tieren ein und nehmen damit bewusst in Kauf, Tiere aus Schock und Fluchtreflex in den Herztod hetzen.
  • ... wieso verweigert die Aktivistengruppe der Redaktion die Originaldaten der Aufnahmen, wenn sie nichts bezüglich Rechtschaffenheit zu befürchten hat? Der Quellenschutz der SRG würde die Verantwortlichen der Aufnahmen im Zweifelsfall schützen. Nichtsdestotrotz gibt die Gruppierung diese Informationen, unseres Wissens, nicht weiter und die Redaktion baut einen gesamten Beitrag auf diesen anonym gemachten, nicht nach zu prüfenden Aufnahmen auf.

Sachgerechte und korrekte Darstellung von Fakten

In der Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft wird definiert, dass das Schweizer Radio und Fernsehen <Ereignisse sachgerecht (darstellt) und die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck (bringt).>[7] Insbesondere News-Sendungen haben einen klaren Auftrag: <Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.>[8] Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) geht noch einen Schritt weiter und definiert: <Bei Sendungen mit Informationsgehalt muss das Publikum in die Lage versetzt werden, sich aufgrund der vermittelten Fakten und Meinungen eine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden zu können. Umstrittene Aussagen sowie Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein. (...) Erforderlich ist eine sorgfältige Recherche, die sich auf Details der Anschuldigungen erstreckt. Es ist überdies unabdingbar, den Standpunkt der Angegriffenen in geeigneter Weise darzustellen.> [9]

Das Schweizer Radio und Fernsehen verzichtet in ihrem Beitrag darauf, alle verfügbaren Fakten in Betracht zu ziehen, sondern stützt sich einzig und allein auf die Aussagen einer Aktivistengruppe und auf Bildmaterial aus unüberprüfbarer Quelle. Die Redaktion verzichtet auf die Anhörung und Einbettung der offiziellen Stellen und lässt Aussagen der Aktivistengruppe als wahr gelten, obwohl diese teilweise einfach und schnell als Falschaussagen entlarvt werden können. So kann die Aussage von Tobias Sennhauser, Präsident von ‹Tier im Fokus›, dass Tiere sterben, weil sie <unter ihrem Gewicht zusammenbrechen> (vgl. Beitragsausschnitt ab 02:49) mit tierärztlichen Daten widerlegt werden: Die Mehrheit der Tiere, welche im Rahmen der Mast sterben, tut dies in den ersten paar Tagen und meistens an Infektionskrankheiten, da die Tiere beispielsweise nicht kollektiv mit Antibiotika behandelt werden. Je älter die Tiere werden und je schwerer sie sind, desto kleiner ist die Mortalitätsrate. Damit widerspricht der Beitrag den eigenen publizistischen Leitlinien des SRF, welche definieren, dass <die Berichterstattung (sachgerecht ist), wenn sie alle verfügbaren Fakten in Betracht zieht und nur darstellt, was nach bestem Wissen und Gewissen für wahr gehalten wird.>[10] Nach <bestem Wissen und Gewissen für wahr gehalten> werden kann aber nur, was sich auf eine <sorgfältige Recherche> bezieht und genau diese Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Vorarbeit vernachlässigt die Redaktion in diesem Beitrag sträflich.

Laut den publizistischen Leitlinien des SRF setzt <Sachgerechtigkeit (...) bei den Journalistinnen und Journalisten Sachkenntnis und Kompetenz voraus, welche hier nachweislich nicht gegeben sind. So ist im gleichen Beitrag von einer ‹Mortalitätsrate von vier Prozent› (vgl. Beitragsausschnitt ab 03:08) sowie von einer ‹Freilaufhaltung› in der Pouletmast (vgl. Beitragsausschnitt ab 03:20) die Rede. Woher der Journalist die ‹Mortalitätsrate von vier Prozent› hat, wird nicht transparent gemacht. Wäre der Journalist seiner Pflicht einer ‹sorgfältigen Recherche› [11] ansatzweise nachgekommen und hätte sich bei seinen Aussagen nicht ausschliesslich auf eine Aktivistengruppe für eine vegane Schweiz gestützt, sondern bei der Micarna, dem Branchenverband Aviforum oder dem Schweizer Tierschutz nachgefragt, wäre klar geworden, dass diese Angabe nachweislich falsch ist. So beläuft sich die Mortalitätsrate bei BTS auf 2.5 Prozent. Damit ist sie marginal höher, als die Mortalitätsrate bei der Bio-Haltung, welche sich laut Beitrag zwischen 1.5 und 2.0 Prozent befindet. Gleichzeitig ist im Beitrag von einer ‹Freilaufhaltung› die Rede, welche nicht weiter definiert wird. Es gibt allerdings in der Pouletmast keine Freilaufhaltung. Es gibt eine Bio-Haltung, welche zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Temperatur-Bedingungen Auslauf in einem Gehege ermöglicht. Bei der Eierproduktion, einem ganz anderen Thema, gibt es eine ‹Freilandhaltung›. Eine ‹Freilaufhaltung› gibt es derweil auch hier nicht. 10 vor 10 suggeriert mit diesem Euphemismus, dass es eine Pouletmast mit freilaufenden Hühner gibt. Des Weiteren suggeriert 10 vor 10, dass sich die Tiere in einer solchen, vom Journalisten nachweislich erfundenen Pouletmast, frei bewegen können. Im Vergleich dazu, wird bei BTS zynisch darauf hingewiesen, dass der Wintergarten ‹erst bei einer Aussentemperatur von 12 Grad geöffnet wird›. 10 vor 10 verzichtet dabei auf den Hinweis, dass diese Temperatur-Bedingungen zum Beispiel auch bei der Freilandhaltung von Legehennen Gültigkeit besitzt. Also bei der Haltung, welche die Redaktion vermutlich mit ihrer Wortkonstruktion ‹Freilaufhaltung› meint; wobei sie gleichzeitig Äpfel mit Birnen vergleicht, sind Legehennen und Mastpoulets komplett unterschiedliche Rassen mit völlig unterschiedlichen Ansprüchen. Oder meint der Journalist vielleicht doch die Bio-Mast und verzichtet einfach einerseits darauf, diese Haltungsform korrekt zu bezeichnen weil der Euphemismus der ‹Freilaufhaltung› viel besser klingt und vergisst andererseits darauf hinzuweisen, dass auch bei der Bio-Mast die Küken erst ab dem 21. Lebenstag ins Freie dürfen, wenn sie alt genug sind, dass sie ihre eigene Körpertemperatur halten können? In diesem Zusammen interessant ist auch die Tatsache, dass 10 vor 10 sich dazu entschliesst, auf die Erklärung zu verzichten, dass die Tiere bei tieferen Temperaturen erfrieren würden und eine Beheizung eines Wintergartens bei Temperaturen unter 12 Grad zudem einen ökologischen Unsinn wären. Mit dem Verzicht der Wiedergabe aller zur Verfügung stehenden Fakten verunmöglicht die Redaktion die Bildung einer eigenen Meinung seitens der Fernsehzuschauer, basierend auf fundierten Informationen, sondern fährt durch Zurückbehaltung wichtiger Informationen, sowie der Einordnung gemachter Aussagen, auf der Skandalisierungsschiene der Boulevardmedien.

Nachprüfbarkeit und Bearbeitung von Quellen

Der Schweizer Presserat hält in seinen Richtlinien fest, dass der Ausgangspunkt der journalistischen Sorgfaltspflicht in der Überprüfbarkeit der Quellen liegt.[12] Und auch die publizistischen Leitlinien des Schweizer Radios und Fernsehen, verlangen <(...) Transparenz, indem Quellen nach Möglichkeit offengelegt werden, und verlangt eine faire Darstellung unterschiedlicher Meinungen (‘audiatur et altera pars’).>[13] 10 vor 10 stützt den gesamten Vorwurf der Nichteinhaltung von Tierwohlaspekten, sowie die bereits in der Anmoderation formulierten Meinung, dass <auch in dieser tierfreundlichen Pouletmast viele Tiere leidvoll verenden> auf Bilder von <versteckten Aufnahmen>. Die Angaben werden weder nachgeprüft, noch die Quellen dazu offengelegt. Im Gespräch während den Aufnahmen im Stall informiert der zuständige Journalist, Marcel Niedermann, dass sie anonyme Aufnahmen von der Aktivistengruppe ‹Tier im Fokus› erhalten hätten. Allerdings hätte auch die Redaktion – laut eigener Aussage – keine Möglichkeit deren Aktualität und Richtigkeit nachzuprüfen, da ihnen keine Quelldaten vorliegen würden. Damit stützt sich 10 vor 10 ausschliesslich auf Material einer Interessengruppe, laut eigener Aussage, nur das Tierwohl am Herzen liege, aber sich gleichzeitig einem Dialog und der Herausgabe der Beitragsinformationen verweigert. Nicht nur 10 vor 10 hat damit keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt dieser Bilder zu überprüfen. Auch die Micarna als Produktionsbetrieb hat keinerlei Möglichkeit dem Gezeigten auf den Grund zu gehen, weil dem Unternehmen weder Ort noch Zeit der Aufnahmen mitgeteilt werden. Damit missachtet das Schweizer Radio und Fernsehen nachweislich ihre Sorgfaltspflicht, da SRF die Quellen nicht nur nicht transparent macht, sondern nicht einmal selber nachprüfen kann, und widerspricht ihrer eignen Charta, welche definiert, dass <(...) nur Informationen aus verlässlichen Quellen> verarbeitet werden.[14] Des Weiteren widerspricht diese Vorgehensweise den Richtlinien des Schweizer Presserates: <Sie veröffentlichen nur Informationen, Dokumente Bilder, und Töne deren Quellen ihnen bekannt sind.>[15] Laut Angaben von Marcel Niedermann ist der Redaktion die Quelle dieser Aufnahmen nicht bekannt. Zudem ist die Angabe ‹Quelle: verstecke Aufnahme› keine transparente Quellenangabe und kann entsprechend vom Fernsehzuschauer oder dem Konsumenten in keiner Weise nachgeprüft werden. Laut den publizistischen Leitlinien des SRF sind die <Voraussetzung für die Publikation von Informationen in der Regel zwei gleichlautende, voneinander unabhängige Quellen. Wichtige Meldungen, insbesondere auch von Agenturen, für die keine zweite Quelle verfügbar ist, müssen überprüft und nachrecherchiert werden. In jedem Fall ist die Quelle anzugeben. Grundsätzlich gilt: Je schwieriger und unzuverlässiger die Quellenlage, desto wichtiger ist das Gebot, Transparenz herzustellen. Umstrittene Fakten sind als solche darzustellen.>[16] Abgesehen davon, dass die Quellenangabe ‹versteckte Aufnahmen› keine Quellenangabe ist, verzichtet 10 vor 10 in ihrer Berichterstattung auf den Hinweis, dass sie keinerlei Möglichkeiten hatten, die Angaben in den gezeigten Aufnahmen zu überprüfen und auch auf die Information, dass sich ‹Tier im Fokus› jegliches Datenaustausches verweigert; weder in Zusammenarbeit mit der Redaktion, noch mit den produzierenden Unternehmen.

Des Weiteren verzichtet 10 vor 10 in ihrer Berichterstattung darauf hinzuweisen, dass unter anderem auch der Berner Kantonstierarzt, Reto Wyss, drauf hinweist, dass <das unsachgemässe Eindringen und Bewegen in Hühnerställen zum stressbedingten Verenden von Tieren führen (kann).>[17] 10 vor 10 stützt seinen gesamten Beitrag aber genau auf solche illegal gemachten und der Redaktion auch als solche anonym und nicht nachzuprüfende Aufnahmen, welche nicht nur den publizistischen Leitlinien des Schweizer Radios und Fernsehen widersprechen, sondern auch nach StGB, Artikel 179, strafrechtlich verfolgt werden. <Aufnahmen mit versteckter Kamera und heimliche Tonaufnahmen im Privatbereich sowie deren Weiterverbreitung sind nach Artikel 179bis ff. StGB grundsätzlich verboten. SRF stellt sich auf den Standpunkt, dass heimliche Bild- und Tonaufnahmen gerechtfertigt sein können, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Publikation eines Sachverhalts besteht und dieser nur mit versteckten Aufnahmegeräten belegt werden kann.>[18] Inwiefern das öffentliche Interesse bei anonym gemachten Aufnahmen in einer Masthalle, nachts, während der Ruhephase von Tieren, welche im Sinne der Skandalisierung in den Tod gehetzt werden, gegeben ist, muss die Ombutsstelle klären. Aus Sicht der Micarna ist zu bezweifeln, dass solche Aufnahmen, ohne korrekter Einordnung und Einschätzung von professioneller Seite, beispielsweise einem Kantonstierarztes oder dem Schweizer Tierschutz, dem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen vermag. Es ist viel mehr davon auszugehen, dass die Redaktion von Beginn weg, einem ‹tendenziösen Thesen-Journalismus› folgte, welcher die bereits zu Beginn des Beitrages festgestellte These der Missachtung von Tierwohl, basierend auf einer falsch ausgewiesenen Mortalitätsrate, stützen sollte und damit zu keinem Zeitpunkt das Interesse an einer sachgerechten Einordnung bestand.[19] Des Weiteren hält der Schweizer Presserat fest, dass bei der Beschaffung von Informationen keine unlauteren Methoden eingesetzt werden dürfen: <Sie bedienen sich bei der Beschaffung von Informationen, Tönen, Bildern und Dokumenten keiner unlauteren Methoden. Sie bearbeiten nicht oder lassen nicht Bilder bearbeiten zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals.>[20] Dadurch, dass 10 vor 10 nach eigenen Angaben weder weiss, wer Absender der illegalen Aufnahmen ist, noch wann oder wo diese entstanden sein sollen, haben sie auch keinerlei Gewissheit über den Wahrheitsgehalt dieser Aufnahmen. Die Redaktion kann nicht ausschliessen, dass die gezeigten Bilder ‹zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals› bearbeitet worden sind. Die Redaktion hat unsres Wissens weder Informationen zum Absender der Bilder, noch eine Garantie zu Ort und Datum der Aufnahmen, deren Bearbeitung oder deren Richtigkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Bilder ein Zusammenschnitt aus unterschiedlichsten Aufnahmen sind, ist relativ hoch. 10 vor 10 verzichtet darauf, die Information offen zu legen. Der Beitrag suggeriert die Wahrhaftigkeit der Aufnahmen und damit die Darstellung einer Stallsituation, die mit grösster Wahrscheinlichkeit so nicht korrekt ist. Wie im Interview mit X von der Micarna dargestellt, ist es normal, dass es in der Pouletmast zu toten Tieren kommt. Diese werden von den Produzenten bei den täglichen Kontrollgängen ordnungsgemäss aus dem Stall entfernt, in einer Gefriertruhe bei der Halle bis zum Ende des Mastzyklus’ gelagert und der Befund im Detail protokolliert. Die Filmaufnahmen hingegen suggerieren, dass Tiere über mehrere Tage krank oder gar tot im Stall vor sich hin vegetieren, dass tote Tiere einfach illegal entsorgt werden und diese Angaben bei ‹offiziellen Besuchen› nicht ersichtlich seien. Aussagen, die nachweislich falsch, irreführend und tendenziös sind. Die Redaktion stützt sich dabei einzig auf die Aussagen der illegal gemachten und anonym eingereichten Filmaufnahmen. Die obligatorische Gefriertruhe zur Aufbewahrung toter Tiere bis zum Ende der Mast, ist sogar Teil dieser Aufnahmen, wird aber nicht weiter erklärt und dient letztlich einzig und allein einer Boulevard-Berichterstattung, welche von Beginn an einem Ziel folgt: der Skandalisierung der Pouletmast. Zu diesem Zweck, werden illegal gemacht Filmaufnahmen zu einem Beitrag zusammengeschnitten um so den Eindruck zu erwecken, dass dies der einzig wahre Einblick in eine Masthalle sei. Damit widerspricht der Beitrag nicht nur den Richtlinien des Schweizer Presserates sondern auch der Programmcharta der SRG, welche besagt, dass Journalisten in ihren <Informationssendungen bestrebt (sind), der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. (...) Wir verbreiten nur Informationen aus zuverlässigen Quellen. (...) Wir lehnen jede Form von Manipulation oder Verzerrung der Wahrheit mit Hilfe von Bild, Ton oder Text ab. Unsere Informationen beschaffen wir auf rechtlich zulässige und ethisch korrekte Art und Weise.>[21] Die im Beitrag genutzten Bilder sind weder ‹rechtlich zulässig›, noch ‹ethisch korrekt› erstellt und nachweislich in der Postproduction durch die Aktivistengruppe bearbeitet worden (unterschiedliche Ställe, andere Lichtverhältnisse, anderes Stall-Layout).

10 vor 10 greift aber nicht nur auf illegal gemachte und nachweislich bearbeitete Bilder zurück, sondern nutzt die eigenen Aufnahmen für eine gekonnte Skandal-Kontextualisierung ihres Aussagewunsches: BTS ist böse. Bestes Beispiel hierfür sind die Aufnahmen des abgedunkelten Stalles (vgl. Beitragsausschnitt ab 01:57), welche zur Antextung der illegal gemachten Aufnahmen verwendet werden. Was passt schliesslich besser zu illegal gemachten Skandalaufnahmen, welche nachts in einem dunkel Stall, ohne Tageslicht nur mit Taschenlampe beleuchtet, gefilmt wurden, als eine Aufnahme eines Stalles, in welchem das Licht ausgemacht wird? Wunderschöne Einbettungsmöglichkeit, gestalterischer Freiraum, Skandalbilder perfekt ins Szene gesetzt und dann erst noch mit eigenen Aufnahmen vom Betrieb. Der Hacken dabei? Die Abdunkelung des Stalles ist keine Tierquälerei. Das Licht wird weder ausgemacht, um die Tiere in Panik zu versetzen oder ihnen das Tageslicht zu rauben und noch weniger, damit sogenannte Tierschützer mit einer Taschenlampe einbrechen müssen. Die Verdunkelung eines BTS-Stalls hat einen guten Grund und dieser wurde dem Journalisten nicht nur vor Ort erklärt, sondern vorgeführt. Im Vergleich zur konventionellen Pouletmast und vor allem im Vergleich zum Ausland hält sich BTS nämlich an den natürlichen Tages- und Nacht-Rhythmus der Tiere. Das heisst, die Tiere haben nicht durchgehend das Gefühl, dass Tag und damit Fressenszeit ist, sondern dass es dunkel und damit Nacht wird: Die Tiere werden ruhig, legen sich hin und schlafen. Ein Umstand, der dem Journalisten vor Ort erklärt und gezeigt wurde. Es wurde vorgeführt, was im Stall geschieht, wenn das Licht ausgeht, es wurde gezeigt, was passiert, wenn die Tiere das Gefühl erhalten, dass es Nacht ist. Und was macht der Journalist, Marcel Niedermann, aus diesen Aufnahmen? Nichts, wäre akzeptabel. Schliesslich können nicht alle Aspekte im Detail ausgearbeitet und erklärt werden. Eine solche Rekontextualisierung von Aufnahmen, eine solche Verfremdung der Absichten ist aber nicht nur verwerflich und absolut unethisch, es widerspricht auch jeglichem Sachgerechtigkeitsgebot der SRG und dem Schweizer Presserat, welcher klar festhält, dass Journalisten unter keinen Umständen Bilder <zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals> bearbeiten oder bearbeiten lassen.[22]

Missachtung des Fairnessprinzips

Der gesamte News-Beitrag stützt sich auf nicht nachvollziehbare und nicht überprüfbare Bilder einer Drittquelle. Die Aussagen der Aktivistengruppe ‹Tier im Fokus› werden vom verantwortlichen Journalisten, Marcel Niedermann, als wahr angesehen und als Tatsachenbehauptungen im Bericht wiedergegeben. Tatsachenbehauptungen, welche die Micarna mit klaren Fakten widerlegen kann (siehe Beispiel zur Mortalitätsrate). Das Problem: Die Micarna wird zu diesen besagten Vorwürfen gar nicht befragt. Das Fairnessprinzip, welches sich aus dem <ethischen Gebot der Anhörung beider Seiten (‘audiatur et altera pars’)> ableitet und festhält, dass <Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören> sind, wird insofern nicht in angemessenem Masse berücksichtigt, als dass der Interviewpartner zwar mit einer Frage in diese Richtung, nicht aber mit den eigentlichen Vorwürfen konfrontiert wird.[23] Zwar wird X im Rahmen des Interviews vor Ort mit den Aufnahmen konfrontiert, die Fragen des Journalisten, Marcel Niedermann, beziehen sich anschliessend aber nicht auf die gemachten Behauptungen von ‹Tier im Fokus› sondern leidlich auf die Frage, ob es in der Pouletmast zu toten Tieren kommen kann. Was der Mediensprecher der Micarna selbstverständlich bejaht. Marcel Niedermann verzichtet nicht nur darauf, seinen Interviewpartner mit den konkreten Vorwürfen zu konfrontieren, er rekontextualisiert anschliessend die gemachten Aussagen noch so, dass es den Anschein erweckt, die Antworten von X stünden im direkten Bezug zu den gemachten Vorwürfen. Vorwürfe, welche aber dem Interviewpartner zu keinem Zeitpunkt als solche vorgelegt wurden. Im Gegenteil: Das gesamte Interview handelt von der Haltung und der Spezifikationen in Bezug auf BTS in der Pouletmast. Erst ganz am Ende des Gespräches werden dem Interviewpartner kurz auf einem iPad die illegal gemachten und anonym dem SRF zugestellten Aufnahmen gezeigt und die Frage nach der Mortalität gestellt. Damit verstösst der Journalist gegen Kapitel 6 der publizistischen Leitlinien des SRF, welches besagt, dass der <Interviewpartner informiert werden (muss), wo das Interview eingesetzt wird, welche Stossrichtung der Beitrag hat und wie das Interview oder Zitate daraus voraussichtlich eingebettet werden.>[24] Die Stossrichtung des abschliessenden Beitrages war in keiner Weise kongruent mit den Informationen vor oder während des Interviews. Weder die Einordnung der einzelnen BTS-Standards wurde Rechnung getragen, noch kommt der Schweizer Tierschutz oder die zuständigen Behörden zu Wort. Des Weiteren beantwortet X bei seinem Interview nicht den Vorwurf der hohen Mortalität in Bezug auf das Gewicht der Tiere, sondern lediglich die Frage nach der situativen Mortalität in der Pouletmast im Allgemeinen. Damit kann er als ‹die interviewte Person› auch nicht ‹zu den wesentlichen Punkten Stellung nehmen›, sondern bezieht seine Antwort auf eine andere Frage, als dass sie im Rahmen der Rekontextualisierung im Beitrag ersichtlich ist.[25] Eine solche Rekontextualierung eines Gespräch ist nicht Leitlinienkomfrom. So ist eine Kürzung von Gesprächen zwar erlaubt, sie <unterliegt (aber) den üblichen journalistischen Regeln der Fairness. Ein Gespräch ist so zu kürzen, dass kritische Zuschauerinnen und Zuhörer die gekürzte Version als faire Zusammenfassung der längeren Version beurteilen würden.>[26] Einem Umstand der die Berichterstattung in keiner Weise Rechnung trägt. Das gesamte Interview von X wurde auf eine einzige Antwort gekürzt und diese so rekontextualisiert, dass sie als Antwort auf einen Vorwurf zu verstehen ist, welcher dem Interviewpartner in dieser Weise gar nicht gestellt worden ist. Sollte Marcel Niedermann zu Beginn des Drehs die genaue Stossrichtung des Beitrages noch nicht bewusst gewesen sein oder die Vorwürfe wurden erst im Nachhinein formuliert, dann hat der Journalist die Pflicht, den Interviewpartner mit den neuen Vorwürfen zu konfrontieren: <Ergeben sich zwischen Interview- und Publikationstermin wesentliche neue Aspekte, muss die interviewt Person noch einmal Stellung nehmen können.>[27] Der verantwortliche Journalist, Marcel Niedermann, ging entweder naiv und unvorbereitet in das Interview und widersprach damit dem Kapitel 9 der publizistischen Leitlinien des SRF, welche besagt, dass <ein Gespräch (immer) gut vorbereitet sein und kompetent geführt werden (muss)>, oder er ging mit dem klaren Ziel und der geplanten Irreführung des Interviewpartners in das Gespräch, welches einer klaren und absichtlichen Täuschung und damit einem Widerspruch bezüglich der Journalismus-Charta gleichkäme: <Wir schaffen Transparenz über die Art und Weise, wie wir arbeiten, was wir wollen, wie wir vorgehen, was wir leisten können und was nicht.> [28]

Missachtung der Trennung von Meinungen und Fakten

Bereits von Beginn an lässt der Beitrag keinen Zweifel offen, auf welcher Seite der Protagonisten der Journalist steht. Bereits in der Anmoderation des Beitrages wird auf die Scheinheiligkeit der Bezeichnung ‹besonders tierfreundliche Stallhaltung› hingewiesen, ohne dabei zu erwähnen woher diese Bezeichnung kommt oder wer die Bezeichnung bzw. die Einhaltung dieser Standards überprüft. Basierend auf der Tatsache, dass in einer Pouletmast, wie in allen Mastbetrieben, Tiere sterben, wird auf ein schlechtes Tierwohl hingewiesen. Ohne dabei zu berücksichtigen, dass diese Mortalitätsrate bei der Bio-Haltung beispielsweise lediglich marginaler tiefer ist und mit unter darauf zurückzuführen ist, dass in der BTS-Pouletmast prophylaktisch kein Antibiotika eingesetzt werden. Die Meinung der Redaktion bezüglich der BTS-Haltung wird bereits in der Moderation als allgemeingültiger Fakt dargestellt. Sarkastische Bemerkungen, wie die Tatsache, dass ein Wintergarten <erst bei einer Aussentemperatur von 12 Grad geöffnet wird>, werden ohne Hinweis auf die kommentierende Funktion der Aussage oder einer Erklärung, wieso dem so ist, namentlich weil die Tiere sonst wirklich qualvoll sterben würden, als Fakt wiedergegeben. Es wird darauf verzichtet, dem BTS-Standard jegliche andere Haltungsform, als Vergleichswert gegenüber zu zustellen: weder in Bezug auf die Bio-Haltung, noch in Bezug auf die Standarthaltung im In- oder gar Ausland. Im Gegenteil: BTS wird in einen Pseudovergleich mit einer nicht existierenden ‹Freilaufhaltung› gesetzt. Die Kommentare des Journalisten suggerieren dabei eine täuschende Absicht seitens der Produzenten und suggerieren eine Skandalaufdeckung seitens Redaktion, welche schlicht nicht vorliegt. Der gesamte Beitrag basiert einzig auf der Meinung einer Aktivistengruppe, welche sich gegen jegliche Nutztierhaltung einsetzt, und der Ansicht des Journalisten, Marcel Niedermann, dass die Tatsache, dass Tiere in der Pouletmast sterben ein Hinweis auf mangelndes Tierwohl sein muss. Damit widerspricht der Beitrag sowohl dem Schweizer Presserat, welcher festhält, dass <(...) das Publikum zwischen Fakten und kommentierenden, kritisierenden Einschätzungen unterscheiden kann>[29] sowie den publizistischen Leitlinien des Schweizer Radios und Fernsehen, welche ebenfalls unterstreichen, dass <umstrittene Aussagen sowie Ansichten und Kommentare als solche erkennbar sein> müssen.[30] Zu keinem Zeitpunkt findet diese Trennung statt. Zu keinem Zeitpunkt wird zwischen Faktenlage und Meinung der Redaktion und der Aktivistengruppe unterschieden. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass der gesamte Beitrag auf einer vorgefertigten Meinung seitens Redaktion aufbaut und diese Meinung als Tatsachendarstellung wiedergegeben wird. Eine Ansicht, welche bereits in der zynischen Anmoderation und der Bemerkung <der Report von Marcel Niedermann zeigt (...), dass auch in dieser tierfreundlichen Pouletmast viele Tiere leidvoll verenden.> zu tragen kommt und sich durch den gesamten Beitrag zieht. Nur so ist auch die Bemerkung bei 02:12 zu erklären, in welcher der Journalist festhält, dass die illegal gemachten Bilder anscheinend <(...) zeigen, was bei offiziellen Besichtigungen nicht zu sehen ist>. Gezeigt wird dazu eine Gefriertruhe mit toten Tieren. Ein Skandal? Investigativer Journalismus? Mitnichten. Diese Gefriertruhe ist bei jedem offiziellen Besuch zu sehen. Diese Gefriertruhe wird sogar bei jedem offiziellen Besuch des Schweizer Tierschutzes kontrolliert. Jedes Tier, welches während eines Mastzyklus stirbt, muss aussortiert und gelagert werden, damit Tierärzte und Kontrolleure den Kadaver untersuchen können. Zu behaupten, dass der Einblick, welcher die Micarna am Beispiel dieses Produzenten in die BTS-Pouletmast gibt, sei irreführend, ist eine Unterstellung, eine unlautere Behauptung ohne irgendwelchen Fakten, die so etwas belegen. Die Micarna hat sich bewusst dafür entschieden, 10 vor 10 Einblick in eine Masthalle zu ermöglichen, in welcher Tiere leben, die bereits ausgewachsen sind. Wenn die Micarna wirklich ein verfälschtes Bild hätte wiedergeben wollen, etwas zeigen wollen, dass lediglich «bei offiziellen Besichtigungen» zu sehen ist, hätte sich das Unternehmen vermutlich eher für einen Stall mit süssen, kleinen Küken entschieden und nicht für einen mit ausgewachsenen Mastpoulets kurz vor der Schlachtung. Die Offenheit und Transparenz seitens der Micarna wird von der SRG nicht nur mit Füssen getreten, sie wird schamlos ausgenutzt und für die Kontextualisierung ihres gewählten Skandal-Frames genutzt.

Fazit

Die Micarna ist enttäuscht. Nicht weil es keine schöne Berichterstattung zur Pouletmast gegeben hat, schliesslich erwartet die Micarna von einem Nachrichtenmagazin der SRG keine PR-Berichterstattung, aber weil jegliche Grundgebote der Sachgerechtigkeit und der Fairness in diesem Zusammenhang mit Füssen getreten werden. Weil 10 vor 10 bewusst und mit voller Absicht tendenziösen Skandaljournalismus betreibt, der von Beginn weg auf die klare Vermischung von Fakten und Meinungen setzt, Fehlinformationen als recherchierte und überprüfte Tatsachen wiedergibt und sich von einer militanten Aktivistengruppe manipulieren lässt. Damit missachtet die Redaktion, ihren publizistischen Auftrag, dass <bei Sendungen mit Informationsgehalt, das Publikum in die Lage versetzt werden (muss), sich aufgrund der vermittelten Fakten und Meinungen eine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden zu können>[31] Der Beitrag von 10 vor 10 stützt sich von Beginn weg auf eine vorgefertigte Meinung, basierend auf anonymen, illegal gemachten und nicht überprüfbaren Aufnahmen von Drittquellen. Wie soll sich in einem solchen Kontext das Publikum eine eigene Meinung bilden?

Eine Nachrichtenredaktion, deren Berichterstattung inhaltlich und zeitlich so schön mit den Publikationszeiten und Beitragsinhalten einer Aktivistengruppe übereinstimmt, kann nicht unabhängig sein. In diesem Zusammenhang klingt es fast ein bisschen zynisch, wenn in der Journalismus-Charta zu lesen ist: <Unsere Haltung wie unser Angebot sind unabhängig. Wir treffen journalistische Entscheide frei von Einflüssen aus Politik, Wirtschaft und von sonstigen Interessengruppen. Wir beugen uns keinem Druck. Wir entscheiden unabhängig von persönlichen Interessen oder Neigungen. Wir lassen uns nicht bestechen. (...) Es zählen die Qualität und Professionalität. Guter Journalismus ist: Information suchen, prüfen, überprüfen, einordnen, gewichten, erklären, bei Bedarf kommentieren und richtigstellen.>[32]

  • Wo wurden diese Informationen gesucht?
  • Wie wurden diese Informationen überprüft?
  • Welche Quellen wurden zur Aufbereitung und zur Überprüfung der Informationen beigezogen?
  • Wer ordnete diese Information im Beitrag ein? Und eine solche Einordnung hat zwingen im Beitrag zu erfolgen und nicht in einem abgesetzten, unabhängig publizierten Gesprächs.
  • Wer erklärte die gemachten Aussagen?
  • Wer stellte Fehlinformationen, wie die falsche Mortalitätsrate, richtig?
  • Und in wie fern, ist die mehrfach verschobene Publikation zu erklären, die dann per Zufall direkt mit einer nationalen Kommunikationskampagne der Aktivistengruppe zur Propagierung einer veganen Schweiz zusammen erscheint?

Auf diese Fragen muss die Redaktion zwingend eine glaubwürdige Erklärung vorweisen können, möchten sie ihrer eigenen Journalismus-Charta Rechnung tragen: <In der Flut von Informationen legen wir Wert auf die Glaubwürdigkeit und Relevanz unseres Angebots. Wir verbreiten nur Informationen aus verlässlichen Quellen. Wir sind bestrebt, die Aktualität unter Berücksichtigung aller massgeblichen Aspekte und Ansichten abzubilden. (...) Wo wir Position beziehen, gründet dies auf unserer fachlichen Beurteilung und den Werten der Aufklärung. Kommentare machen wir erkennbar. Wir lehnen jede Form von Manipulation oder Verzerrung der Wahrheit mit Hilfe von Bild, Ton und Text ab.>

Die Verantwortlichen der Micarna sind der Überzeugung, dass das Nachrichtenmagazin 10 vor 10 mit dem Beitrag ‹Der Tod ist Teil des Geschäfts› klaren publizistischen Leitlinien der SRG, sowie zahlreichen journalistischen Grundsätzen des Schweizer Presserates widerspricht und erwartet von der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eine offizielle Überprüfung der Beanstandung.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antwortete der Redaktionsleiter, Herr Christian Dütschler, wie folgt:

«Die Micarna, vertreten durch Herrn X und Frau Y von deren Medienstelle, beanstandet unseren mehrteiligen Sendungsschwerpunkt zur Pouletmast in der Sendung 10vor10 vom 30. Januar 2018.

Im Beitrag ‹Der Tod ist Teil des Geschäfts› [33] wurde aufgezeigt, wie Tiere im Rahmen einer ‹besonders tierfreundlichen Stallhaltung› (BTS) leben und teilweise verenden. Zu Beginn des Beitrages kam die Bäuerin eines BTS-Stalles zu Wort, die dem Publikum ausführlich erklärte, warum BTS aus ihrer Sicht ‹wirklich eine tierfreundliche Haltung› sei. Darauf folgten anonyme Bilder, auf welchen verletzte und tote Tiere in ‹BTS Ställen der grossen Produzenten Micarna, Bell und Frifag› zu sehen waren. Der Präsident des Vereins Tier im Fokus (TIF), dem die Aufnahmen von anonymer Quelle zugespielt worden waren, erklärte darauf, was BTS aus seiner Sicht bedeute, nämlich ‹Massentierhaltung mit all ihren Folgen, wie beispielsweise eine hohe Mortalitätsrate›. Im Anschluss äusserte sich der Sprecher der Micarna dazu und stellt sich auf den Standpunkt, dass ‹eine gewisse Mortalitätsrate einfach normal› sei. Als Vergleichsbeispiel zeigte der Beitrag dann die Situation und insbesondere die Mortalitätsrate bei der Freilandhaltung auf. In einem zweiten Zitat zeigte der Micarna-Vertreter darauf auf, welche ökonomischen Gründe für die BTS sprechen. Auf Nachfrage des Reporters zum Tierwohl hielt er zudem fest, dass ‹das Tierwohl mit BTS so hoch wie möglich in diesem System› sei. Zum Schluss des Beitrages äusserte sich zum zweiten Mal die Bäuerin eines BTS-Stalles und erklärte, dass sie BTS trotz der toten Tiere als tierfreundlich erachte: <Man entsorge die [toten Tiere] auch, wie es sich gehört, da stehe ich voll dahinter, ja, das gibt es halt, wenn man Tiere hat>.

Darauf folgte ein Studio-Gespräch mit Cesare Sciarra, dem Chef Kontrolle beim Schweizer Tierschutz.[34] Darin hält er fest, dass tote Tiere ‹ein stückweit dazugehören› und dass <BTS im Vergleich dazu, was in der Schweiz als gesetzliche Grundlage vorgegeben ist, ein rechter Schritt vorwärts> sei. Auf die Feststellung des Moderators, dass sich der Konsument unter BTS etwas Anderes vorstelle, hält der Studiogast fest, dass die ‹ganz ungeschickte Formulierung vom Bund erfunden worden› sei. BTS sei zwar ein Schritt vorwärts, aber <bis dorthin, wo es für die Tiere wirklich gut ist», sei es «noch ein Stückchen weiter>. Dann fragt der Moderator nach dem Vergleich mit dem Ausland und der Studiogast legte dar, dass die Verlustraten in der EU mit 10 bis15 Prozent teilweise deutlich höher seien: <Da kann man schon sagen, in der Schweizer BTS ist man in einem guten Bereich>. Darauf nimmt der Moderator Bezug auf die Aussage des Micarna-Vertreters und fragt nach, ob <eine gewisse Mortalitätsrate bei Masttieren normal> sei. Der Vertreter des Schweizer Tierschutzes bestätigte das: <Wenn man es so billig haben möchte und in solchen Mengen, dann wird es so sein, ja>. Der Moderator schliesst das Gespräch mit dem Hinweis, dass es ‹nicht zuletzt auch beim Konsumenten› liege, das zu entscheiden.

Zusammenfassend handelt es sich also um eine kritische Berichterstattung zum Thema BTS. Wir haben das Thema aufgegriffen, weil die Bezeichnung ‹besonders tierfreundliche Stallhaltung› umstritten ist und sich viele Konsumenten darunter eine tierfreundlichere Haltung vorstellen, als es tatsächlich der Fall ist (vgl. Artikel Tagesanzeiger vom 18.3.2018: ‹Irreführung, staatlich gefördert› [35] Wichtig ist, dass das Thema und die am Beitrag beteiligten Protagonisten allen Beteiligten von Anfang an bekannt waren. Im Beitrag kamen die BTS-Unterstützer (Bäuerin, Micarna-Vertreter) insgesamt 5x zu Wort, der BTS-Kritiker (TIF-Vertreter) genau 1x. Der Studiogast vom Schweizerischen Tierschutz vertrat eine differenzierte Haltung, wobei er klar die mit der BTS verbundenen Fortschritte hervorstrich.

Die Beanstander üben nun harsche Kritik am Beitrag und stützen sich dabei an verschiedenen Stellen auf falsche Annahmen. So ist vorab anzumerken, dass die Micarna offenbar davon ausgeht, dass der Beitrag isoliert zu betrachten sei. Die Beanstander meinen wörtlich: <Dass der Schweizer Tierschutz nach dem Beitrag im Rahmen eines Studiogesprächs zu Wort kommt, tut nichts zur Sache: Im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung hat das leitende Organ – des Schweizer Tierschutzes – zwingend bereits im Beitrag seine Sicht der Dinge darlegen zu können.> Dem ist selbstverständlich nicht so. Wir sind im Rahmen der gesetzlich garantierten Programmautonomie in der Gestaltung unserer Berichterstattung frei. Es ist ein gängiges Vorgehen, dass die Sichtweise des Studiogastes im Beitrag selbst nicht vorkommt, da er ja direkt im Anschluss seine Sichtweise ausführlich und an prominenter Stelle darlegen kann. Die Idee, die einzelnen Teile einer Berichterstattung zum selben Thema isoliert zu betrachten, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Unser Entscheid, den Vertreter des Schweizer Tierschutzes nicht wie ursprünglich geplant im Beitrag, sondern in einem ausführlichen Studiogespräch zu interviewen, führte sogar dazu, dass dessen Sichtweise und Einschätzungen mehr Gewicht erhielten – ganz im Sinne der Beanstander also. Der folgende Vorwurf der Beanstander geht also von einem falschen Sachverhalt aus: <Durch den gleichzeitigen Verzicht der Einordnung der gemachten Aussagen und / oder der gezeigten Bilder durch offizielle Organe, wie dem Schweizer Tierschutz oder der Vereinigung der Schweizer Tierärzte, welche die BTS-Standards definieren, widerspricht der Beitrag dem Unabhängigkeitsprinzip der SRG und dem Prinzip der Wahrheitssuche (...)> Entgegen der Behauptung der Beanstander haben wir genau das gemacht: Der Schweizer Tierschutz konnte die gemachten Aussagen und die gezeigten Bilder sehr wohl einordnen. Solche und ähnliche Vorwürfe finden sich an mehreren Stellen im Beitrag. Sie alle gründen auf der falschen Annahme, dass der Beitrag isoliert zu betrachten sei, und greifen deshalb ins Leere.

Das Schreiben der Beanstander ist sehr ausführlich und wiederholt dieselben oder ähnliche Vorwürfe über das ganze Dokument verteilt in den verschiedensten Formulierungen. Nach mehrmaligem Lesen haben wir uns entschieden, uns nicht an die Struktur des Dokuments zu halten, sondern aus dem Wust von Vorwürfen nach bestem Wissen und Gewissen die wichtigsten herauszukristallisieren. An verschiedenen Stellen haben uns die Beanstander falsch zitiert oder suggerieren etwas, das so nicht stimmt. Das haben wir in den entsprechenden Passagen richtiggestellt. Gerne nehmen wir nun zu den einzelnen Vorwürfen Stellung.

1. Vorwurf: Der Beitrag sei mehrfach verschoben und schliesslich ohne Vorabinformation am 30. Januar 2018 ausgestrahlt worden – gleichzeitig wie der Verein Tier im Fokus seine Medienmitteilung zur Schweizer Pouletmast veröffentlicht hätte.

Die Beanstander kritisieren, dass der ursprünglich für den 19. Januar geplante Beitrag <mehrfach verschoben und anschliessend, ohne Vorabinformation, am 30. Januar 2018> erschien – interessanterweise gleichzeitig, wie die im Beitrag zitierte Aktivistengruppe für eine vegane Schweiz ‹Tier im Fokus› ihre Medienmitteilung zur Schweizer Pouletmast» veröffentlichte.

Der erste Teil des Vorwurfs, dass der Beitrag ohne Vorabinformation ausgestrahlt worden sei, betrifft unseren Umgang mit den Protagonisten eines Beitrages. Wir bemühen uns, diese über den Ausstrahlungszeitpunkt eines Beitrages zu informieren. Dies ist auch im konkreten Fall geschehen. Da die Berichterstattung zum Thema Pouletmast keinen tagesaktuellen Bezug hatte, bekamen tagesaktuelle Themen mehrfach den Vorrang. Dieses Vorgehen ist normal und wiederspiegelt die Realitäten auf einer News-Redaktion. X von Micarna erhielt vom Autor Marcel Niedermann des Beitrages folgende SMS:

19.1.2018

Niedermann an X:

«Beitrag nicht heute Abend, sondern auf kommenden Dienstag [ 23.1.18] geplant.»*

22.1.2018

Niedermann an X:

«Beitrag auf Mittwoch [24.1.18] verschoben»*

23.1.2018

X an Niedermann:

«Danke für die Info»

24.1.2018

Niedermann an X:

«Aufgrund der aktuellen Ereignisse und des WEF folgt der Beitrag kommende Woche [29.1. – 2.2.18]»*

*Anmerkung: Daten in Klammern zur Verständlichkeit nachträglich eingefügt.

Anders als es im Beanstandungsschreiben heisst, wurde X also von Seiten 10vor10 korrekt informiert und wusste Bescheid, in welcher Woche der Beitrag ausgestrahlt werden würde.

Der zweite Teil des Vorwurfs suggeriert, dass wir die Publikation des Beitrages bewusst bis zum Tag der Medienmitteilung von Tier im Fokus zurückgehalten hätten. Auch hätte 10vor10 <interessanterweise> entschieden, <dass ein solcher Beitrag gleichzeitig mit einer grossflächig und lange im Voraus geplanten Plakat- und Inseratekampagne von ‹Tier im Fokus› erscheint.> Dieser Vorwurf wiegt schwer. Selbstverständlich lassen wir uns von keiner Gruppe für ihre Zwecke instrumentalisieren. Wichtig ist, dass wir sowohl Micarna als auch TIF per SMS gleichermassen über die bevorstehende Ausstrahlung informiert haben.

Festzuhalten ist, dass wir nie auf die Agenda und die beabsichtigte Kommunikation von TIF geachtet haben und uns beim Ausstrahlungstermin in keinem Moment von TIF beeinflussen liessen. Davon dass der TIF am Tag der Ausstrahlung eine Medienmitteilung versenden würde, hatten wir keine Kenntnisse. Anders als die Beanstander suggerieren, gab es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Absprache zwischen uns und dem TIF. Wir haben den Zeitpunkt unserer Berichterstattung in unabhängiger Weise aufgrund der Tagesaktualität und des Themenmix unserer Sendung bestimmt. In der Folge hat offenbar TIF den Zeitpunkt der Ausstrahlung dafür genutzt, ein eigenes Communiqué zu verfassen.

2. Vorwurf: Stimmen wie der Schweizerische Tierschutz komme im Beitrag nicht zu Wort.

Die Beanstander stellen sich auf den Standpunkt, dass <offizielle Organe, wie der Schweizer Tierschutz oder die Vereinigung der Schweizer Tierärzte, welche die BTS-Standards definieren> im Beitrag nicht zu Wort kommen. Das stimmt so nicht. Wie oben einführend dargelegt gehört zur Berichterstattung auch das an den Beitrag direkt anschliessende Studiogespräch. Unser Studiogast war Cesare Sciarra, Chef Kontrolle beim Schweizerischen Tierschutz. Im Studiogespräch hatte er während rund zwei Minuten Gelegenheit, die Aussagen im Beitrag und insbesondere die ‹besonders tierfreundliche Stallhaltung› im Vergleich zu den rechtlichen Vorgaben und den Verhältnissen in der EU einzuordnen. Die Behauptung der Beanstander, der Schweizer Tierschutz komme nicht zu Wort, ist schlicht falsch.

3. Vorwurf: Die Micarna sei in täuschender Weise vorab weder über die genauen Vorwürfe informiert, noch vorgängig mit den später im Beitrag verwendeten anonymen Bilder konfrontiert worden.

Die Beanstander schreiben: <Die Micarna wurde vorab weder über die genauen Vorwürfe informiert, noch vorgängig mit den später im Beitrag verwendeten anonymen Bilder konfrontiert. Ein Auszug der Bilder wurde der Micarna erst vor Ort und bei schlechter Internetverbindung auf einem Gerät des Journalisten abgespielt: ohne Information zur Quelle, Datum, Ort oder Glaubwürdigkeit der Aufnahmen. Die Anfrage ist rückblickend klar als Täuschung zu deklarieren, welche keinerlei Informationen zu der beabsichtigten Beitragsrichtung zuliess.> Damit sind wir nicht einverstanden.

Die Beanstander schreiben, <dass lediglich der Vorwurf im Raum stand, dass es Tierrechtsaktivisten gibt, welche die Haltungsformen als nicht tierfreundlich einstufen.> Das entspricht dem Kernvorwurf des Beitrages. X wusste zudem, um welche Tierschutzgruppe es sich handelte. So schreiben die Beanstander: <Des Weiteren wurde Micarna informiert, dass die Aktivistengruppe ‹Tier im Fokus› im Beitrag vorkommen soll>. Unser Autor hat in den telefonischen Vorgesprächen die Vorwürfe von der Tierschutzorganisation ‹Tier im Fokus› gegenüber X zudem konkretisiert:

  • BTS sei für den Konsumenten irreführend, er stelle sich darunter eine tierfreundlichere Mast vor.
  • Die in den anonymen Aufnahmen dokumentierte Tatsache, dass viele Tiere sterben oder sich verletzen würden, zeige, dass die BTS-Haltung nicht tiergerecht sei.

Die Beanstander wussten also sehr wohl, um welche Vorwürfe es ging.

Zudem hat der Autor gegenüber X auf die anonymen Aufnahmen hingewiesen und ihm erläutert, was darauf zu sehen ist: Verletzte und tote Tier in Pouletmast-Ställen. X hat nie gefragt, ob er die Bilder vorab sehen könne. Am Interview-Termin vom 19. Januar hat unser Autor X einen Zusammenschnitt[36] der längeren Rohaufnahmen auf dem Ipad gezeigt. Es dauerte ein wenig, bis die Internet-Verbindung stand, dann lief das Video problemlos ab – was übrigens auch im Beitrag zu sehen ist (vgl. Time-Code 2.57’). Wenn die Beanstander mit ‹der schlechten Internetverbindung› suggerieren wollen, dass die Bilder nicht erkennbar gewesen sein sollen, dann ist das falsch: X hat vor Ort dieselben klar erkennbaren Aufnahmen gesehen, von denen wir anschliessend im beanstandeten Beitrag einen Ausschnitt übernommen haben. Vor Ort zeigte sich X weder schockiert von den Aufnahmen, noch deutete er in irgendeiner Weise an, dass die Aufnahmen von den telefonischen Schilderungen durch unseren Autor abweichen würden und er sie gerne früher gesehen hätte.

Anders als die Beanstander schreiben, verfügte X über alle vorhanden ‹Informationen zu Quelle, Datum, Ort oder Glaubwürdigkeit der Aufnahmen›. So wusste er, dass es sich um Aufnahmen handelte, die TIF über eine anonyme Quelle erhalten und uns weitergeleitet hatte. Auch Ort und Zeitraum der Aufnahmen waren ihm bekannt: Unser Autor hat X im Mail vom 17. Januar 2018 [37] nämlich gebeten, ihm zu bestätigen, dass drei explizit genannte BTS-Ställe zum fraglichen Zeitpunkt (Sept./Okt. 2017) für die Micarna produzierten. X wusste, dass es sich dabei um die drei Ställe handelt, die auf den anonymen Aufnahmen zu sehen sind. Darauf hat X unserem Autor telefonisch bestätigt, dass die drei genannten Ställe zum fraglichen Zeitpunkt für Micarna produziert hätten. Unser Autor hat X telefonisch auch erläutert, dass auf den Rohaufnahmen [38] des zugespielten Materials, der Standort (mittels Aufnahme der Koordinaten auf einem GPS-Gerät) und der Zeitraum der Aufnahmen (mittels Aufnahmen eines Zeitschriftenkopfes) zu sehen sei und wir die Aufnahmen nach gründlicher Abklärung für glaubwürdig halten. X verfügte also über alle notwendigen Informationen zu den anonymen Aufnahmen. Es stimmt also schlicht und einfach nicht, dass <Micarna als Produktionsbetrieb keinerlei Möglichkeit hatte, dem Gezeigten auf den Grund zu gehen, weil dem Unternehmen weder Ort noch Zeit der Aufnahmen mitgeteilt> wurden.

Wichtig ist, dass wir die anonymen Aufnahmen selbstverständlich nicht ungeprüft übernommen haben. Sie waren für uns Ausgangspunkt für unsere eigenen Recherchen, bei welchen wir zum Schluss kamen, dass die Aufnahmen als glaubwürdig einzustufen sind.

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass Micarna wusste, welchen Fragen im Beitrag nachgegangen werden sollte und dass im Beitrag kritische Aussagen von TIF und die am Telefon geschilderten und vor Ort gezeigten, anonymen Aufnahmen vorkommen werden. Dass Micarna von unserer Seite ebenfalls kritisch befragt wird, versteht sich von selbst. Wir dürfen davon ausgehen, dass die professionellen Medienvertreter von Micarna, der – wie sie selber auf ihrer Webseite schreibt – ‹führenden Fleisch-, Geflügel-, und Seafoodproduzentin der Schweiz›, im Zusammenhang mit den kommunizierten Vorwürfen kritische Fragen unsererseits erwarten, sich entsprechend vorbereiten und die Gelegenheit nützen, ihre Sichtweise darzulegen. Dass unsere ‹Anfrage rückblickend klar als Täuschung zu deklarieren› sei, ist ein schwerer Vorwurf, den wir in aller Form zurückweisen und nicht einmal ansatzweise nachvollziehen können.

4. Vorwurf: 10vor10 hat illegale Aufnahmen verwendet.

Die Beanstander werfen uns vor, wir würden den <gesamten Beitrag auf (...) illegal gemachte und der Redaktion auch als solche anonym [zugespielte] und nicht nachzuprüfende Aufnahmen> stützen.

Selbstverständlich stützten wir unseren Beitrag nicht nur auf die genannten Aufnahmen, sondern nutzten diese als Ausgangspunkt für eigene Recherchen. Wie die Aufnahmen genau entstanden sind entzieht sich unserer Kenntnis. Als Redaktion haben wir im Vorfeld mit unserem Rechtsdienst und der Chefredaktion abgeklärt, ob wir die besagten Aufnahmen verwenden können.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat ausserdem in einem Entscheid den Einsatz der versteckten Kamera im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass bei überwiegendem öffentlichem Interesse der Einsatz der versteckten Kamera möglich sein muss. Hier ist das überwiegende öffentliche Interesse klar zu bejahen, da die Frage, wie Fleisch produziert wird, eine Diskussion ist, die eine Grosszahl der Konsumenten betrifft.

Unter einer ‹besonders tierfreundlichen Stallhaltung› stellt sich der Konsument eine weit tierfreundlichere Haltung vor als das tatsächlich der Fall ist.[39] Es besteht also ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer richtigen Einordnung der BTS und für uns eine Pflicht zur Aufklärung.

Wie weiter unten dargelegt, ist die Realität von toten und kranken Tieren an offiziellen Besichtigungen naturgemäss nicht zu sehen – nicht zuletzt, weil die Bauern angehalten sind, mehrmals täglich Entsorgungen durchzuführen. Die versteckten Aufnahmen zeigen die Situation in der Nacht, während der keine Entsorgungen stattfinden. Die kurze Sequenz von rund 15 Sekunden zeigt im über vierminütigen Beitrag also schlicht einen anderen Aspekt der Realität, welcher auf andere Weise nicht hätte aufgezeigt werden können.

Wir sind deshalb der Meinung, dass die Ausstrahlung der besagten Aufnahmen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gestützt ist.

5. Vorwurf: Der Beitrag suggeriere, dass die BTS Pouletmast eine Erfindung der Micarna sei.

Die Beanstander schreiben: Das SRF <verzichtet im Beitrag, darauf hinzuweisen, woher Name und definierte Standards von BTS in der Pouletmast stammen. Der Beitrag suggeriert, dass diese Pouletmast eine Erfindung der Micarna sei und dass das Unternehmen ihre Konsumenten direkt täusche.>.

Damit sind wir nicht einverstanden. Bereits in der Anmoderation sagen wir, dass es sich um eine offizielle Bezeichnung handelt. Wörtlich hiess es:

«<(...) Mehr als die Hälfte davon kommt aus der Schweiz, und hier meistens aus ‹besonders tierfreundlicher Stallhaltung›. Das ist jetzt nicht unsere Formulierung, besonders tierfreundliche Stallhaltung, kurz BTS, das ist eine offizielle Bezeichnung.>

Wenn wir von einer ‹offiziellen Bezeichnung› sprechen, geht unser Publikum davon aus, dass die Bezeichnung nicht von einem privaten Unternehmen, sondern von einer staatlichen Institution oder einer anderen unabhängigen Stelle geschaffen wurde. Genau das ist der Fall: BTS wurde, wie die Beanstander selber schreiben, <durch die eidgenössische Vereinigung der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte definiert>. BTS ist die offizielle Bezeichnung eines fakultativen Bundesprogrammes und wird auch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen so verwendet.

Auch im Beitrag wurde klar, dass BTS nicht eine Erfindung resp. Bezeichnung von Micarna ist, sondern die Branche generell betrifft. So hiess es:

10vor10 wurden Bilder zugespielt, auf denen BTS-Ställe der grossen Produzenten Micarna, Bell und Frifag zu sehen sind.

Im Studiogespräch wird der Vertreter des Schweizerischen Tierschutz noch deutlicher und erklärt, woher die Bezeichnung BTS genau stammt:

<Das [BTS] ist eine ganz ungeschickte Formulierung, die ist vom Bund erfunden worden, das ist der Name eines Bundesbeitragsprogramms.>

Anders als die Beanstander meinen, suggerieren wir in keiner Art und Weise, dass BTS ‹eine Erfindung der Micarna sei› und diese ‹den Konsumenten so direkt täusche›. Im Gegenteil: Das Publikum weiss, dass es sich um eine offizielle Bezeichnung handelt und die damit verbundene Problematik weit über die Micarna hinausgeht.

6. Vorwurf: Eine Einordnung des Vereins Tier im Fokus fehle gänzlich.

Die Beanstander schreiben: <So wird ‹Tier im Fokus› als ‹Verein› bezeichnet, welcher sich für ‹die Tiere in der Massentierhaltung› einsetzt.> Auch diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch. Korrekt ist, dass wir TIF im Beitrag als ‹Verein, der sich für eine fleischlose Ernährung einsetzt› bezeichnen. Es ist also klar, dass die Tierschutzorganisation sehr weitgehende Ziele verfolgt, wie eben eine fleischlose Ernährung.

Weiter schreiben die Beanstander: <10vor10 verzichtet gänzlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei ‹Tier im Fokus› nicht um eine offizielle Tierschutzorganisation, in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz, handelt, sondern um einen Verein, welcher jegliche Nutztierhaltung ablehnt und eine vegane Gesellschaft proklamiert.> Genau das haben wir in aller Kürze gemacht. In einem kurzen Fernsehbeitrag müssen wir uns auf das Wesentliche beschränken. Mit der Beschreibung von TIF als einen ‹Verein, der sich für eine fleischlose Ernährung einsetzt› sagen wir in aller Kürze viel: Nämlich, dass sich TIF für eine Gesellschaft einsetzt, welche auf Fleisch, also auch auf Massentierhaltung, verzichtet. Wir sind der Ansicht, der Hinweise auf das Ziel einer «fleischlosen Ernährung» war eine zutreffende Einordnung.

Ob man das Ziel und die Ansichten von TIF als radikal beurteilt oder nicht, darüber kann sich unser Publikum eine eigene Meinung bilden. Zudem wird die im Beitrag geäusserte Kritik von TIF gleich im Anschluss von unserem Studiogast vom Schweizer Tierschutz differenziert in Bezug auf die rechtlichen Vorgaben und auf die Verhältnisse im Ausland eingeordnet. Der Vertreter des Schweizer Tierschutzes wird dabei von unserem Publikum im Vergleich zum TIF als Tierschutzorganisation mit gemässigteren Ansichten wahrgenommen.

Anders als die Beanstander uns vorwerfen, haben wir das erklärte Ziel von TIF – eine fleischlose Gesellschaft – also durchaus transparent gemacht.

Zu den übrigen Vorwürfen, in welchen die Beanstander das konkrete Vorgehen von TIF kritisieren und die sich direkt an TIF richten, erübrigt sich eine Stellungnahme unsererseits. Wir möchten einzig darauf hinweisen, dass die ‹Aktivistengruppe der Redaktion die Originaldaten der Aufnahmen› keineswegs verweigert hat wie die Beanstander schreiben: Unser Autor hat die Rohaufnahmen mit Orts- und Datumsnachweis (mittels Aufnahmen eines GPS und eines Zeitschriftenkopfs) bei TIF eingefordert und erhalten, worüber X auch Bescheid wusste.

7. Vorwurf: Es stimme nicht, dass ‹Tiere unter ihrem Gewicht zusammenbrechen› würden.

Die Beanstander schreiben, dass die Aussage von TIF, <dass Tiere sterben, weil sie ‹unter ihrem Gewicht zusammenbrechen› (...) mit tierärztlichen Daten widerlegt werden> könne. <Die Mehrheit der Tiere, welche im Rahmen der Mast sterbe, tut dies in den ersten paar Tagen und meistens an Infektionskrankheiten (...)>. Belege für ihre Aussage führen die Beanstander keine an. Gleichzeitig schliessen die Beanstander auch nicht aus, dass ein Teil der Tiere tatsächlich ‹unter ihrem Gewicht zusammenbricht›.

Wörtlich sagte der TIF-Vertreter im Beitrag:

Tobias Sennhauser, Präsident Tier im Fokus:

<Die besonders tierfreundliche Haltung, das, was effektiv dahintersteckt, das ist nichts Anderes als Massentierhaltung mit all ihren Folgen, wie beispielsweise hohe Mortalitätsrate, sowie zahlreiche Tiere, die verletzt sind, die Probleme an den Beinen oder an der Brust haben, weil sie so stark auf Hochleistung gezüchtet sind, dass sie wortwörtlich unter ihrem Gewicht zusammenbrechen.»

Für die Zuschauer ist die kritisierte Aussage, dass ‹zahlreiche Tiere› letztlich unter ihrem Gewicht zusammenbrechen, klar dem TIF-Vertreter zuordenbar. Der kritisierte Aspekt der Aussage scheint plausibel und betrifft zudem nicht den Kernpunkt der Kritik. Beim eigentlichen Kernpunkt der Kritik des TIF-Vertreters geht es um die Höhe der Mortalitätsrate im Vergleich zu anderen Haltungsformen. Für unseren Autor bestand kein Anlass, die Aussage des TIF-Vertreters zu hinterfragen. Tatsache ist, dass die vergleichsweise hohe Mortalitätsrate mit der Haltungsform zusammenhängt. Selbst wenn tatsächlich der grössere Teil der Tiere an ‹Infektionskrankheiten› stirbt und nur der kleinere Teil ‹an ihrem Gewicht zusammenbricht›, ändert sich am Kerngehalt des Beitrages nichts: Nämlich, dass bei der Haltungsform BTS deutlich mehr Tiere vorzeitig verenden als zum Beispiel bei der Freilandhaltung.

8. Vorwurf: Die genannte Mortalitätsrate von 4 Prozent sei falsch.

Die Beanstander schreiben: <Woher der Journalist die ‹Mortalitätsrate von vier Prozent› hat, wird nicht transparent gemacht.> Und weiter: Hätte sich der Journalist <bei seinen Aussagen nicht ausschliesslich auf eine Aktivistengruppe für eine vegane Schweiz gestützt, sondern bei der Micarna, dem Branchenverband Aviforum oder dem Schweizer Tierschutz nachgefragt, wäre klar geworden, dass diese Angabe nachweislich falsch ist. So beläuft sich die Mortalitätsrate bei BTS auf 2.5 Prozent.> Belege für eine allgemeine Mortalitätsrate bei BTS von Masthühnern von 2.5 Prozent führen die Beanstander keine an.

Dazu zwei Präzisierungen, die uns wichtig sind: Erstens haben wir nicht wie die Beanstander schreiben ‹von einer Mortalitätsrate von vier Prozent› gesprochen. Warum uns die Beanstander genau das unterstellen, erstaunt uns. In seiner Frage an den Micarna-Vertreter erwähnt unser Reporter nämlich ausdrücklich eine Mortalitätsrate «von bis zu 4 Prozent», d.h. es geht bei den 4 Prozent also nicht um einen fixen Wert, sondern um einen Maximalwert. Abgesehen von der direkten Frage des Reports an X haben wir die Mortalitätsrate von BTS an keiner anderen Stelle im Beitrag erwähnt.

Zweitens haben wir uns bei diesen Angaben nicht wie die Beanstander meinen auf TIF gestützt, sondern auf Vorgespräche mit verschiedenen Akteuren. So ging unser Studiogast, Cesare Sciarra vom Schweizerischen Tierschutz, in Vorgesprächen mit dem Autor bei BTS ‹von ungefähr 4 Prozent Mortalität› aus. Aber auch verschiedene Landwirte, die Pouletmast betreiben, haben bei unserer telefonischen Recherche diesen Wertebereich bestätigt. Dass nicht nur Tierschutzorganisationen, sondern auch Geflügelproduzenten von diesem Wertbereich ausgehen, bestätigte auch die Frifag: In einem Artikel, bei dem eine Berner BTS-Hühnerfarm von TIF kritisiert wurde, äusserte sich der Geschäftsleiter des Geflügelproduzenten Frifag, Andi Schmal, zur Mortalitätsrate bei BTS und bezeichnete eine Abgangsrate von ‹1 bis 4 Prozent› als «‹leider normal›. Wörtlich heisst es im Artikel aus dem Jahr 2016:

(....), sagt Geschäftsleiter Andi Schmal. Alle Betriebe würden durch geschulte Techniker regelmässig besucht, beraten und kontrolliert. Sogar ein eigener Bestandes-Tierarzt sei angestellt worden Eine ‹Abgangsrate› von 1 bis 4 Prozent sei normal. <Unsere Partnerbetriebe sind angewiesen, tote Tiere im Rahmen der regelmässigen Stallbegehungen – mehrmals pro Tag – zu entfernen.> Schmal kündigt an, dass die internen Kontrollen verschärft würden.[40]

Die kritisierte Beitrags-Passage zur Mortalitätsrate lautete wörtlich:

Dass Tiere sterben geben Produzenten wie die Micarna offen zu. Aber diese Form der Pouletmast erlaube es, ein hochwertiges Produkt zu einem guten Preis zu produzieren.

Frage Reporter:

<Bei der besonders tierfreundlichen Stallhaltung, wie wir es hier gesehen haben, sterben bis zu vier Prozent der Tiere, kann man das als tierfreundliche bezeichnen?»>

X, Sprecher Micarna:

<Eine gewisse Mortalität bei Masttieren ist einfach normal.>

Diese Masthühner in einem Stall mit Freilaufhaltung leben fast doppelt so lange, bis sie geschlachtet werden. Sie legen weniger schnell an Gewicht zu und haben viel Bewegungsfreiheit. Nur 1 bis 2 Prozent der Tiere sterben in einem solchen Stall vorzeitig

Unser Autor hat den Micarna-Sprecher also direkt mit dem allgemeinen Maximalwert bei der BTS konfrontiert (im ungeschnittenen Interview sogar mehrmals, wobei X dem Wert nie widersprochen hat). Seine Antwort haben wir im Beitrag vollständig und ungekürzt wiedergegeben. Der Micarna-Sprecher und gleichzeitige Beanstander hätte also im Interview die beste Gelegenheit gehabt, den Wert in Bezug auf die Micarna-Ställe zu relativieren. Das hat er nicht getan. Es gab für uns deshalb keinen Anlass, davon auszugehen, dass die durchschnittliche Mortalitätsrate bei BTS-Micarna-Ställen tiefer sei als die uns gegenüber von verschiedener Seite genannte Mortalitätsrate ‹von bis zu 4 Prozent› bei Ställen mit BTS im Allgemeinen. Auch in den rund zehn Tagen bis zur Ausstrahlung des Beitrages hat uns X keinen anderen Wert für die Mortalitätsrate in Micarna-Ställen nachgereicht.

Als die Micarna uns gegenüber am Tag nach der Sendung auf die Mortalitätsrate von 2.5 Prozent in Micarna-Ställen mit BTS hinwiesen, haben wir auf unserer Webseite in der Rubrik «Korrekt»[41] umgehend eine Präzisierung publiziert:

<‹10vor10› hat am 30. Januar 2018 berichtet, dass in der Pouletmast auch bei besonders tierfreundlicher Stallhaltung (BTS) ‹bis zu 4%› der Tiere sterben würden. Der Fleischproduzent Micarna legt Wert auf die Feststellung, dass in Micarna-Ställen die Mortalität im langjährigen Durchschnitt bei 2.5% liegt.>

Christian Dütschler, Redaktionsleiter 10vor10

Anzumerken ist, dass im Zusammenhang mit der oben genannten Präzisierung ein Telefongespräch zwischen X und dem Redaktionsleiter von 10vor10 stattfand. Dabei hat der Redaktionsleiter X explizit und mehrmals darauf hingewiesen, dass im Beitrag von einer Mortalitätsrate von ‹bis zu vier Prozent› die Rede sei – und nicht von ‹vier Prozent›. Obwohl das für die Beanstander auf einfache Weise nachprüfbar gewesen wäre, haben sie zu unserem Erstaunen in der Beanstandung wiederum konsequent und fälschlicherweise von ‹vier Prozent› gesprochen. Anzumerken ist zudem, dass es unseres Wissens keine wissenschaftliche Studie gibt, welche die Mortalitätsrate bei BTS generell auf 2.5 Prozent beziffern würde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Micarna-Sprecher im Interview in keiner Weise dementiert hat, dass die genannte, allgemeine Mortalitätsrate bei BTS von ‹bis zu vier Prozent› auch für die Micarna-Ställe gilt. Er hat auch während den mehr als zehn Tagen zwischen dem Interview und der Ausstrahlung des Beitrages darauf verzichtet, uns gegenüber die allgemeine BTS-Mortalitätsrate für die Micarna-Ställe zu spezifizieren. Die Micarna wurde erst nach der Ausstrahlung des Beitrages aktiv: Als sie nachträglich den konkreten Durchschnittswert für die Micarna-Ställe lieferte, haben wir diesen auf unserer Webseite im Sinne einer Präzisierung in Bezug auf Micarna-Ställe publiziert.

9. Vorwurf: Der Begriff Freilaufhaltung sei falsch.

Die Beanstander schreiben: <Gleichzeitig ist im Beitrag von einer ‹Freilaufhaltung› die Rede, welche nicht weiter definiert wird. Es gibt allerdings in der Pouletmast keine Freilaufhaltung. Es gibt eine Bio-Haltung, welche zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Temperatur-Bedingungen Auslauf in einem Gehege ermöglicht Bei der Eierproduktion, einem ganz anderen Thema, gibt es eine ‹Freilandhaltung›>.

An dieser Stelle haben wir tatsächlich anstatt des technisch präzisen Begriffs ‹Freilandhaltung› den Begriff ‹Freilaufhaltung› verwendet. Wir glauben aber nicht, dass sich unser Publikum deswegen in irgendeiner Weise eine falsche Vorstellung von dieser Haltungsform machte.

Die Beanstander schreiben weiter: <10vor10 suggeriert mit diesem Euphemismus, dass es eine Pouletmast mit freilaufenden Hühner gibt.> Die genau definierte Freilandhaltung bietet den Hühnern tatsächlich ‹Freilauf›, in der Fachterminologie als ‹Weideauslauf› bezeichnet (Weidefläche mind. 2 m2 pro Masthuhn, vgl. z.B. die Anforderungen an die Freilandhaltung von Masthühnern von Coop Naturafarm [42]). Die Tiere haben also durchaus Freilauf, von einer Beschönigung, wie uns die Beanstander vorwerfen, kann keine Rede sein. Dass wir im Beitrag versehentlich von ‹Freilaufhaltung› statt vom technisch präziseren Begriff ‹Freilandhaltung› mit Freilauf gesprochen haben, ändert nichts am Eindruck, den das Publikum erhalten hat: Es gibt neben der BTS eine tierfreundlichere Haltungsform, bei der die Hühner vergleichsweise grossen Auslauf im Freien und weit mehr Bewegungsmöglichkeiten haben.

Zusammenfassend konnte sich das Publikum eine korrekte Vorstellung von der alternativen Haltungsform machen. Dass wir statt des technisch präzisen Begriffs ‹Freilandhaltung› den Begriff ‹Freilaufhaltung› verwendet haben, betrifft einen Nebenpunkt, der das Publikum aber in keiner Weise daran hinderte, sich eine eigene Meinung über die tierfreundlichere Haltungsform zu bilden.

10. Vorwurf: Es fehle eine transparente Quellenangabe bei den versteckten Aufnahmen.

Wir haben die versteckt aufgenommenen Bilder nach vorgängiger Abklärung mit unserem Rechtsdienst mit dem Einblender ‹Quelle: versteckte Aufnahmen› versehen. Es wäre falsch gewesen, als Quelle ‹Tier im Fokus› anzugeben, weil TIF die Aufnahmen nicht selbst gemacht hat, sondern diese dem Verein gemäss eigenen Angaben anonym zugespielt worden sind. Zudem heisst es im Beitragstext zu den Bildern:

Diese verstörenden Bilder hat der Verein Tier im Fokus von anonymen Quellen erhalten, ein Verein, der sich für eine fleischlose Ernährung einsetzt.

Wir haben das Publikum also korrekt informiert, so dass es sich eine eigene Meinung über die Aufnahmen bilden konnte.

11. Vorwurf: Die Aufnahmen seien nachweislich bearbeitet worden.

Die Beanstander schreiben: <Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Aufnahmen ein Zusammenschnitt aus unterschiedlichsten Aufnahmen sind, ist relativ hoch.> An anderer Stelle sprechen die Beanstander von Aufnahmen, die <nachweislich in der Postproduction durch die Aktivistengruppe bearbeitet worden> sind.

Wie bereits erläutert, hat uns TIF die ausführlichen, ungeschnittenen Aufnahmen der drei Ställe Alchenstorf, Bundkofen und Payerne (welche, wie mit X abgeklärt, zum fraglichen Zeitpunkt auch für die Micarna produzierten) am Stück zur Verfügung gestellt. Mit anonymen Quellen geht 10vor10 besonders sorgfältig um und übernimmt sie keineswegs ungeprüft. Nachdem wir das Material akribisch auf seine Glaubwürdigkeit geprüft haben, gehen wir davon aus, dass das Rohmaterial [43] unbearbeitet und nicht manipuliert worden ist. Bei den von uns gezeigten Aufnahmen handelt es sich um einen Zusammenschnitt, der verschiedene Ställe zeigt. Im Beitragstext ist konsequenterweise auch nicht von einem ‹Stall›, sondern von ‹Ställen› die Rede. Wörtlich hiess es:

10vor10 wurden Bilder zugespielt, auf denen BTS-Ställe der grossen Produzenten Micarna, Bell und Frifag zu sehen sind. Sie zeigen, was bei offiziellen Besichtigungen nicht zu sehen ist: Verletzte und tote Tiere, die Teil der Mast sind.

Dass es sich um einen Zusammenschnitt handelt, haben wir also transparent gemacht. Anderweitig wurde das Material nicht bearbeitet. Es kann also in keiner Art und Weise von einer Manipulation gesprochen werden, wie die Beanstander suggerieren.

12. Vorwurf: Skandal-Kontextualisierung durch Bilder der im Stall ausgehenden Lichter.

Die Beanstander kritisiert, dass wir beim Übergang von den Bildern des BTS-Stalles von Bäuerin Susanne Geisser zu den versteckten Aufnahmen ein Bild gewählt haben, das die ausgehenden Lichter im Stall zeigt. Sie meinen,10vor10 würde den Effekt ‘<für eine gekonnte Skandal-Kontextualisierung ihres Aussagewunsches: BTS ist böse> nutzen.

Die ausgehenden Lichter stellen – ähnlich einer Schwarzblende – schlicht den Übergang von den Aufnahmen bei Tageslicht im Stall zu einer neuen Sequenz, nämlich den versteckten Aufnahmen in der Dunkelheit dar. Es handelt sich um einen visuellen Effekt, dem das Publikum keine inhaltliche Aussage zumisst. Der Vorwurf ist für uns nicht nachvollziehbar.

Weiter schreiben die Beanstander: <Die Abdunkelung des Stalles ist keine Tierquälerei.> Anders als die Beanstander suggerieren, haben wir das im Beitrag an keiner Stelle gesagt oder auch nur angedeutet.

13. Vorwurf: Die Aussagen von TIF würden im Bericht als Tatsachenbehauptung wiedergegeben.

Die Beanstander schreiben: <Die Aussagen der Aktivistengruppe ‹Tier im Fokus› werden vom verantwortlichen Journalisten, Marcel Niedermann, als wahr angesehen und als Tatsachenbehauptungen im Bericht wiedergegeben.> Damit sind wir nicht einverstanden.

Wörtlich sagte der TIF-Vertreter im Beitrag:

Tobias Sennhauser prangert an, dass die Produzenten mit dem Label BTS werben.

Tobias Sennhauser, Präsident Tier im Fokus:

<Die besonders tierfreundliche Haltung, das, was effektiv dahintersteckt, das ist nichts Anderes als Massentierhaltung mit all ihren Folgen, wie beispielsweise hohe Mortalitätsrate, sowie zahlreiche Tiere, die verletzt sind, die Probleme an den Beinen oder an der Brust haben, weil sie so stark auf Hochleistung gezüchtet sind, dass sie wortwörtlich unter ihrem Gewicht zusammenbrechen.>

Der TIF-Vertreter hat also ausgedrückt, dass er die ‹besonders tierfreundliche Haltung› für alles andere als eine tierfreundliche Haltung halte. Die Aussage von Tobias Sennhauser von TIF ist für die Zuschauer klar als dessen Meinung erkennbar. Der Reporter hat im Anschluss den Vorwurf in seinen eigenen Worten dem Micarna-Vertreter unterbreitet und diesem die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Das ist ein normaler journalistischer Vorgang. Es stimmt nicht, dass wir die «Aussagen der Aktivistengruppe (...) als Tatsachenbehauptung im Bericht wiedergegeben» hätten.

Direkt im Anschluss an den Beitrag wird die Meinungsäusserung des TIF-Vertreters zudem durch unsren Studiogast vom Schweizerischen Tierschutz eingeordnet.

14. Vorwurf: Das Interview mit X sei rekontextualisiert worden.

Die Beanstander schreiben: <Das gesamte Interview von X wurde auf eine einzige Antwort gekürzt und diese so rekontextualisiert, dass sie als Antwort auf einen Vorwurf zu verstehen ist, welcher dem Interviewpartner in dieser Weise gar nicht gestellt worden ist.> Diese Aussage ist in zweifacher Hinsicht falsch.

Erstens wurde das Interview mit X nicht auf ‹eine einzige Antwort› gekürzt, sondern er kommt im Beitrag dreimal zu Wort (inkl. Antwort auf Nachfrage). Anzumerken ist hier noch einmal, dass sich zusätzlich die BTS-Bäuerin in vier Aussagen (inkl. Antwort auf Nachfrage) ausführlich dazu äussern kann, warum sie die BTS für tierfreundlich hält. Zudem ordnet der Vertreter des Schweizerischen Tierschutzes die BTS im anschliessenden Studiogespräch in einen grösseren Kontext ein.

Zweitens gibt X in seinem ersten Zitat direkt und für das Publikum klar ersichtlich Antwort auf die Frage des Journalisten, welche die früher im Beitrag formulierte Kritik des TIF-Vertreters im Kern aufgreift. Die kritisierte Passage lautet wörtlich:

Tobias Sennhauser, Präsident Tier im Fokus:

<Die besonders Tierfreundliche Haltung, das, was effektiv dahintersteckt, das ist nichts Anderes als Massentierhaltung mit all ihren Folgen, wie beispielsweise hohe Mortalitätsrate, sowie zahlreiche Tiere, die verletzt sind, die Probleme an den Beinen oder an der Brust haben, weil sie so stark auf Hochleistung gezüchtet sind, dass sie wortwörtlich unter ihrem Gewicht zusammenbrechen.>

Dass Tiere sterben geben Produzenten wie die Micarna offen zu. Aber diese Form der Pouletmast erlaube es, ein hochwertiges Produkt zu einem guten Preis zu produzieren.

Frage Reporter: <Bei der besonders tierfreundlichen Stallhaltung, wie wir es hier gesehen haben, sterben bis zu 4% der Tiere, kann man das als tierfreundliche bezeichnen?>

X, Sprecher Micarna:

<Eine gewisse Mortalität bei Masttieren ist einfach normal.>

Diese Masthühner in einem Stall mit Freilaufhaltung leben fast doppelt so lange, bis sie geschlachtet werden. Sie legen weniger schnell an Gewicht zu und haben viel Bewegungsfreiheit. Nur 1 bis 2 Prozent der Tiere sterben in einem solchen Stall vorzeitig.

Für den Fleischproduzenten Micarna zählt jedoch nicht nur die Sterberate. Denn nur bei der BTS Haltung kann der Preis fürs Poulet tief gehalten werden.

X, Sprecher Micarna:

<Diese Tiere haben eine sehr optimale Verwertung des Futters. Der Bodenbedarf ist relativ gering und die Mastdauer ist auch relativ gering und auch der Aufwand um zu heizen, aber auch um diese Tiere zu halten ist in einem sehr nachhaltigen Verhältnis.>

Reporter: <Und das Tierwohl?>

X, Sprecher Micarna:

<Das Tierwohl ist mit BTS so hoch wie möglich in diesem System.>

Der Aufbau ist einfach und klar: Der Reporter stellt eine Frage, welche den Kerngehalt des Vorwurfes des TIF-Vertreters aufgreift, und der Micarna-Sprecher beantwortet sie. Von einer ‹Rekontextualisierung›, so dass die Antworten von X falsch verstanden werden, kann also keine Rede sein. Dass <die Micarna zu den besagten Vorwürfen gar nicht befragt wird> ist offensichtlich falsch, stellt doch unser Reporter X die entscheidende Frage: <Bei der besonders tierfreundlichen Stallhaltung, wie wir es hier gesehen haben, sterben bis zum vier Prozent der Tiere – kann man das als tierfreundliche bezeichnen?>

Die Beanstander schreiben weiter, dass <erst ganz am Ende des Gesprächs dem Interviewpartner kurz auf einem iPad die illegal gemachten und anonym dem SRF zugestellten Aufnahmen gezeigt und die Frage nach der Mortalität gestellt> wurde. Das ist falsch. Die Frage nach der Tierfreundlichkeit im Zusammenhang mit der Mortalitätsrate von ‹bis zu vier Prozent› war eine der zentralen Fragen und wurde X bereits im ersten Teil des Interviews mehrmals gestellt.

15. Vorwurf: Die Bemerkung zum Wintergarten sei sarkastisch.

Die Beanstander schreiben: <Sarkastische Bemerkungen, wie die Tatsache, dass ein Wintergarten ‹erst bei einer Aussentemperatur von 12 Grad geöffnet wird›, werden ohne Hinweis auf die kommentierende Funktion der Aussage oder einer Erklärung, wieso dem so ist, namentlich weil die Tiere sonst wirklich qualvoll sterben würden, als Fakt wiedergegeben.>

Wörtlich heisst die kritisierte Passage im Beitrag:

Susanne Geisser, Bäuerin Oberriet SG:

<Ein wichtiges Merkmal bei der BTS sind die Sitzhocker und dementsprechend gibt es auch mehr Fläche im Stall, also das macht 10% aus, und sie sitzen da gerne drauf, verstecken sich auch gerne, also haben sie auch noch Abwechslung.>

Abwechslung und frische Luft, das Tierwohlprogramm BTS schreibt ebenfalls einen geschützten Wintergarten vor, der allerdings nur ab 12 Grad Aussentemperatur geöffnet wird.

Susanne Geisser, Bäuerin Oberriet SG:

<Wir haben da so ein Törchen, das man hochmachen kann, da dürfen sie raus, wenn es eine gewisse Temperatur draussen hat, ab dem 21. Tag.>

Unbestritten ist, dass die Tiere erst ab 12 Grad Aussentemperatur in den Wintergarten dürfen. Der Begriff ‹Wintergarten› ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den technischen ‹Aussenklimabereich›. Der umgangssprachliche Begriff ‹Wintergarten›, den die Bäuerin so nutzte und den wir von ihr übernommen haben, könnte aber so verstanden werden, dass die Tiere diesen Bereich im Winter nutzen können. Um diesen Eindruck zu vermeiden, haben wir die Temperaturangabe genannt. Dass der Wintergarten für die BTS-Hühner erst ab 12 Grad zugänglich ist, hängt übrigens auch mit ihrer Konstitution zusammen: Die Richtlinien für die Freilandhaltung von Coop Naturfarm[44] beispielsweise schreiben ‹langsam wachsende Hühnerrassen› vor, wobei der Aussenklimabereich erst bei ‹Aussentemperaturen unter 0 Grad› eingeschränkt werden darf. Im Unterschied zu den BTS-Hühner haben die Freilandhühner offenbar eine deutlich stärkere Konstitution und ertragen Temperaturen weit unter 12 Grad.

In der Art, wie wir erwähnt haben, dass der Wintergarten erst ab einer Aussentemperatur von 12 Grad zugänglich ist – eingebettet zwischen zwei Zitaten einer sympathischen BTS-Bäuerin – können wir keinen Sarkasmus erkennen. Auch an keiner anderen Stelle im Beitrag oder in der Anmoderation können wir Sarkasmus oder Zynismus erkennen. Dieser Eindruck der Beanstander ist rein subjektiv.

16. Vorwurf: Die Trennung von Meinungen und Fakten sei missachtet worden.

Die Beanstander schreiben: <Zu keinem Zeitpunkt wird zwischen Faktenlage und Meinung der Redaktion und der Aktivistengruppe unterschieden.> Damit sind wir nicht einverstanden.

Es ist für das Publikum klar ersichtlich, was die Meinung des TIF-Vertreters und welches die Meinungen der BTS-Bäuerin und des Micarna-Vertreters sind. Die im Beitragstext genannten Fakten sind korrekt und nachprüfbar.

Wörtlich heisst ein von den Beanstandern genanntes Beispiel, bei der sie eine Vermischung von Fakten und Meinungen erkennen wollen:

<Basierend auf der Tatsache, dass in einer Pouletmast, wie in allen Mastbetrieben, Tiere sterben, wird auf ein schlechtes Tierwohl hingewiesen. Ohne dabei zu berücksichtigen, dass diese Mortalitätsrate bei der Bio-Haltung beispielsweise lediglich marginal tiefer ist und mitunter darauf zurückzuführen ist, dass in der BTS-Pouletmast prophylaktisch kein Antibiotika eingesetzt wird.>

Es stimmt nicht, dass wir im Beitrag von ‹einem schlechten Tierwohl› gesprochen haben, die Bewertung des Tierwohls überlassen wir letztlich dem Publikum. Wir haben zuerst die Meinung des TIF-Vertreters publiziert, dann mit den versteckten Aufnahmen einen Beleg für tote und verletzte Tiere gezeigt, und schliesslich den Micarna-Vertreter direkt damit konfrontiert. Dann haben wir die BTS mit einer anderen, unbestrittenermassen tierfreundlicheren Haltungsform verglichen und durch unseren Studiogast schliesslich im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben und dem Ausland einordnen lassen. Wie schlecht das Tierwohl in der BTS tatsächlich ist, darüber konnte sich das Publikum also eine eigene Meinung bilden.

Weiter ist anzumerken: Die von den Beanstandern oben erwähnte Bio-Haltung spielte in unserem Beitrag keine Rolle. Hingegen erwähnten wir die generelle Mortalitätsrate bei der Freilandhaltung im Beitrag (‹1 bis 2 Prozent›), die deutlich tiefer ist als die generelle Mortalitätsrate bei der BTS.

Insgesamt ist festzuhalten, dass wir im Beitrag keine Vermischung von Meinungen und Fakten erkennen können.

17. Vorwurf: 10vor10 behaupte, der Einblick von Micarna in den Stall sei irreführend.

Im Beitragstext heisst es:

Sie [die versteckten Aufnahmen] zeigen, was bei offiziellen Besichtigungen nicht zu sehen ist: Verletzte und tote Tiere, die Teil der Mast sind.

Die Beanstander kritisieren dabei: <Zu behaupten, dass der Einblick, welcher die Micarna am Beispiel dieses Produzenten in die BTS-Pouletmast gibt, sei irreführend, ist eine Unterstellung, eine unlautere Behauptung ohne irgendwelche Fakten, die so etwas belegen.> Die Beanstander meinen auch, dass die Filmaufnahmen suggerieren, <dass Tiere über mehrere Tage krank oder gar tot im Stall vor sich hin vegetieren, dass tote Tiere einfach illegal entsorgt werden>.

Festzuhalten ist, dass wir an keiner Stelle im Beitrag gesagt haben, dass der Einblick in den BTS-Stall irreführend sei. Naturgemäss gibt es eine gewisse Kluft zwischen dem, was man bei offiziellen Besichtigungen zu sehen bekommt und der Alltagsrealität. So hat 10vor10 schon mehrmals an offiziellen Besichtigungen von Mastbetrieben teilgenommen, aber nie waren dann tote Tiere zu sehen. Die Bäuerin sagt im Beitrag selbst, dass man die toten Tiere auch entsorge, wie es sich gehöre. Dass die Betriebe angewiesen sind, tote Tiere bei den regelmässigen Stallbegehungen – also mehrmals pro Tag – zu entfernen, bestätigt auch der Geflügelproduzent Frifag [45] Es versteht sich von selbst, dass man insbesondere vor einer offiziellen Besichtigung seinen Betrieb aufräumt und eine solche Entsorgung macht. Man kann von den Stallbetreibern kaum erwarten, dass sie die toten Tiere in Erwartung des Besuches liegen lassen.

Die versteckten Aufnahmen zeigen, was eben auch zur Realität gehört: Tote und kranke Tiere. Es wird dabei aber in keiner Weise suggeriert, dass diese <über mehrere Tage krank oder gar tot im Stall vor sich hinvegetieren>. Es wird schlicht und einfach ein zusätzlicher Aspekt der Realität aufgezeigt. Im Beitrag haben wir denn auch nicht andeutungsweise gesagt, dass es sich dabei um eine bewusste «Irreführung» handelt. Vielmehr haben wir die schlichte Tatsache festgehalten, dass die versteckten Bilder eben aufzeigen, was bei einer offiziellen Besichtigung naturgemäss nicht zu sehen ist.

18. Fazit

Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen versucht, in dem Wust von Vorwürfen, die in weiten Teilen auf falschen Annahmen gründen, die wichtigsten herauszukristallisieren und dazu Stellung zu nehmen.

Wir sind der Meinung, dass wir ein wichtiges Thema aufgegriffen und dieses korrekt umgesetzt haben. Insbesondere wurde die Micarna vorgängig mit den Vorwürfen konfrontiert. Im Beitrag selbst kommen die beiden BTS-Unterstützer (Micarna-Vertreter, Bäuerin) in rund fünf Zitaten zu Wort. Sie hatten also ausführlich Gelegenheit, ihre Sichtweise darzulegen und dem Publikum die Vorteile von BTS zu erklären. Die kritische Haltung von TIF, dessen Vertreter im Beitrag einmal zu Wort kommt, wird im direkt anschliessenden Studiogespräch mit dem Schweizerischen Tierschutz zudem differenziert eingeordnet.

Das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung bilden. Im Kerngehalt erfährt es, dass – was vielen Konsumenten nicht bewusst ist – auch bei der BTS im Vergleich zu tierfreundlicheren Haltungsformen viele Tiere verenden. Umgekehrt wird dem Publikum durch unsere Berichterstattung auch klar, dass BTS deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und im Vergleich zu den Haltungsformen im Ausland gleichzeitig die deutlich tierfreundlichere Variante ist.

Anders als die Beanstander meinen, haben wir weder ‹tendenziösen Skandaljournalismus› betrieben, noch haben wir ‹Fakten und Meinungen vermischt›. Wir haben sachgerecht und fair berichtet und bitten Sie deshalb, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ihre sehr ausführliche Beanstandung, die zu vielen Details der Sendung immer wieder Bestimmungen der Schweizerischen Bundesverfassung und des Radio- und Fernsehgesetzes, Pflichten des Journalistenkodex, Punkte der Publizistischen Leitlinien von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sowie Ausführungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) anführt, birgt die Gefahr, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht oder sich fragt: «Where is the beef?». Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10 vor 10», hat daher aus Ihrer Begründung 17 Vorwürfe herausdestilliert und sie Schritt für Schritt beantwortet, auch wieder – notgedrungen – ausführlich. Auf diese Weise ist dieser Schlussbericht zu einem der dicksten der letzten Jahre geworden. Die Dicke des Schlussberichtes entspricht indes in keiner Weise der Relevanz der beanstandeten Punkte.

Als Ombudsmann habe ich den Blickwinkel des Publikums einzunehmen. Ich schaue mir die Sendung an und frage: Wird in der Kontroverse eine der Parteien ungerechtfertigt negativ dargestellt? Wird eine der Parteien ungerechtfertigt positiv dargestellt? Wird das Publikum manipuliert, weil entscheidende Fakten fehlen oder weil sich eine Partei nicht mit ihren besten Argumenten wehren kann?

Was sehen wir denn in dem Beitrag, der notabene nicht nur aus dem Bericht, sondern auch aus dem anschließenden Interview besteht und als Fokus unter dem Titel «Tod in der Pouletmast» präsentiert wird? Das Bundesgericht verlangt, dass bei einer Kritik aus dem Publikum immer die gesamte Sendung in Betracht gezogen wird[46], und das ist hier der aus zwei Teilen bestehende Fokus. Wir sehen in dem Beitrag, wie Hühner-Mastställe, die nach dem Prinzip der «besonders tierfreundlichen Stallhaltung» (BTS) eingerichtet sind, aussehen, dass aber trotz BTS dennoch Tiere während der rund 40tägigen Mastkur verenden. Belegt wird dies durch anonym aufgenommene Bilder aus verschiedenen Schweizer Ställen, die mit verschiedenen Poulet-Produzenten assoziiert sind, nicht nur mit der «Micarna». Wir hören den Sprecher der Organisation «Tier im Focus», Tobias Sennhauser, der aus der Perspektive des Tierschutzes argumentiert, und den Sprecher der «Micarna», nämlich Sie, Herr X, der aus der Perspektive der Produktivität argumentiert, und wir lernen aus dem Gespräch mit Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz, dass BTS ein Fortschritt sei, aber aus Sicht des Tierschutzes noch nicht genüge, dass sich aber die Schweiz im Vergleich mit der Europäischen Union durchaus sehen lassen könne .

Es geht letztlich um das Problem, dass trotz BTS auch während der Mastzeit Tiere umkommen – ein Problem, das eigentlich einer zynischen Haltung entspringt, denn die Hühner werden ja gerade gezüchtet, um schließlich umgebracht und als Poulets auf den Markt gebracht zu werden. Aber das ist eben die «schizophrene» Situation unserer Gesellschaft: Wir alle befürworten den Tierschutz, und fast alle von uns essen Fleisch. Auch ich esse gern hin und wieder ein Poulet. Im Fernsehbeitrag geht es letztlich um die Frage, ob die Tiere vor ihrem sicheren Tod ein möglichst stressfreies und artgerechtes Leben haben. Welche Anforderungen heute gelten, ist geregelt.[47]

Wenn ich nun die Sendung aus dem Blickwinkel des Publikums anschaue, dann finde ich alle wesentlichen Fragen gestellt und behandelt. Keine Konfliktpartei wurde daran gehindert, ihre besten Argumente vorzutragen. Keiner Seite wurde ein Vorwurf gemacht, auf den sie nicht reagieren konnte. Etliche Ihrer Vorwürfe gründen darauf, dass Sie nicht richtig hingehört haben. Bei anderen haben Sie eine Feindseligkeit Ihnen gegenüber konstruiert, die so nicht besteht. Herr Dütschler hat Ihre Vorwürfe Punkt für Punkt widerlegt, aus meiner Sicht überzeugend. Es bleiben eigentlich nur zwei Kritikpunkte:

  • Dass keine Quellentransparenz der Bilder bestand, nicht einmal gegenüber der Redaktion, ist unschön. Aber es ist rechtlich zulässig, ausnahmsweise so vorzugehen, weil nur auf diese Weise dokumentiert werden konnte, dass Tiere verenden.
  • Der Begriff «Freilaufhaltung» anstelle von «Freilandhaltung» war ein Fehler. Aber es handelt sich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet ist, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen.

Vor allem aber: Ich muss Sie auf die Programmautonomie aufmerksam machen. Sie ist der auf den Rundfunk bezogene Ausdruck der Medienfreiheit. Zur Programmautonomie gehört beispielsweise die Wahl eines Themas, die Definition der Fragestellung, die Auswahl der Gesprächspartner, die Bestimmung des Ausstrahlungszeitpunkts. Solange dabei das Publikum nicht manipuliert wird, ist eine Sendung sachgerecht. Da ich keine Manipulation feststellen kann, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-30-01-2018?id=3059f4b1-79e0-440c-bb40-e64482803fdc&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[3] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 3.2. Distanz zu Protagonisten, S. 26

[4] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[5] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 5.2. Transparenz bei Interessenbindungen von Protagonisten, S. 39.

[6] https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/

[7] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8, Artikel 93.

[8] Radio- und Fernsehgesetz Art. 4 Abs. 2 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[9] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, Anhang 5.

[10] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 1.2. Sachgerecht, vielfältig, unabhängig, S. 13.

[11] Vgl. UBI, https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, Anhang 5.

[12] https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/, Richtlinie 3.1.

[13] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 5.3. Transparenz über Bild- und Tonquellen ,S. 40.

[14] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[15] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/, Pflicht Nr. 3

[16] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 5.1. Quellenprüfung, S. 39

[17] vgl. 20 Minuten. Tierrechtler zeigen Pouletmäster an, 02. Februar 2018

[18] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, 6.6. Versteckte Kamera und heimliche Tonaufnahmen, S. 50.

[19] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[20] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/, Pflicht Nr. 4

[21] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[22] https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/, Pflicht Nr. 4

[23] https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/ , Richtlinie 3.8

[24] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf,, 6.2. Regeln bei Interviews, S. 47.

[25] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf,, 6.2. Regeln bei Interviews, S. 47.

[26] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf,, 6.2. Regeln bei Interviews, S. 47.

[27] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf,, 6.2. Regeln bei Interviews, S. 47.

[28] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[29] https://presserat.ch/journalistenkodex/richtlinien/ , Richtlinie 3.8

[30] Vgl. UBI, https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf, Anhang 5.

[31] Vgl. UBI, https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf,,Anhang 5.

[32] https://www.srgssr.ch/was-wir-tun/qualitaet/journalismus-charta/

[33] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-der-tod-ist-teil-des-geschaefts?id=9ee35e44-cc8a-4193-a3c5-5b306ce6a400&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[34] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-studiogespraech-mit-cesare-sciarra?id=1cbdfc1d-b15b-488d-9882-7ea6ba800296

[35] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/irrefuehrung-staatlich-gefoerdert/story/17477511

[36] https://www.youtube.com/watch?v=cauKDn6BlBs&feature=youtu.be

[37] Siehe Anhang.

[38] https://www.youtube.com/watch?v=6Ef-D1eCcEI&list=PLZ9_9DPeg0yPMtxuaK1ovIG01y4c3aGmw&index=1

[39] Vgl. Artikel im „Tages-Anzeiger“ vom 18.3.2018 „Irreführung, staatlich gefördert“.

[40] http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Glueckliche-Schweizer-Huehner-sind-ein-Maerchen--20445489

[41] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[42] http://www.coop.ch/content/dam/naturafarm/standards/rl-cnf-poulet-d.pdf

[43] https://www.youtube.com/watch?v=nxpaHR-xPnI&list=PLZ9_9DPeg0yPMtxuaK1ovIG01y4c3aGmw&index=4

[44] http://www.coop.ch/content/dam/naturafarm/standards/rl-cnf-poulet-d.pdf

[45] Vgl. Artikel in „20 Minuten“

[46] Tribunal fédéral, Arrêt du 1er mai 2009, 2C_882/2008 http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm.

[47] https://www.schweizer-gefluegel.ch/de/gefluegelhaltung/haltungsarten-und-anforderungen.html

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