SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Keine europäische Einigkeit zu Syrien» der «Tagesschau» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 17. April 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 16. Mai 2018 und dort die Berichterstattung über die Suche nach politischen Lösungen nach dem Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Sachgerechtigkeitsgebot

Im Bericht wurde das Wesentlichste ausgelassen, nämlich dass dies ein völkerrechtswidriger Angriff der USA/GB/F auf Syrien war. Diese Unterlassung beeinträchtigt die eigene Meinungsbildung des Publikums. Vielmehr ist die Auslassung eine gezielte Manipulation.

Schutzes der öffentlichen Sicherheit: Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz nicht gefährden

Die Unterlassung der korrekten Darstellung der völkerrechtlichen Situation durch das Schweizer Staatsfernsehen gefährdet die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz.

Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit und der Schweizer Politiker. Meines Erachtens ist dies mit Unterstützung eines Angriffskrieges sowie Kriegshetze gleichzusetzen. Insofern widerspricht dies den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.

Das bestehende SRF System scheint solche Ungeheuerlichkeiten zu tolerieren. Es könnten aber auch Zeiten kommen, in denen die Autoren derartiger manipulativer Informationen persönlich gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Mail vom 17. April hat Herr X eine Beanstandung gegen die Berichterstattung zu Syrien in der Tagesschau vom 16. April eingereicht.

Fokus der Berichterstattung

Am 16. April, mehr als 60 Stunden nach den Luftschlägen der USA, Grossbritanniens und Frankreichs, lag der Fokus der Berichterstattung nicht mehr auf den eigentlichen Luftschlägen, sondern auf den Fragen ‹Wie weiter in Syrien, wie kann der Konflikt einmal beendet werden› sowie auf der aktuellen Situation rund um die Spezialisten der Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW), welche in der syrischen Hauptstadt Damaskus festsitzen und mit ihren Untersuchungen vor Ort noch nicht beginnen konnten.

Im ersten Beitrag werden die Probleme der OPCW geschildert, welche immer noch keinen Zugang nach Duma erhielt, nach Angaben Russlands und der Regierung Assads aus Sicherheitsgründen. Eine von der syrischen Regierung organisierte Journalistenreise nach Duma konnte dagegen stattfinden (siehe Artikel ‹Critics leap on reporter’s failure to find evidence in Duma› in ‹The Times› und ‹Expertenteam in Duma wird an der Arbeit gehindert› in ‹Neue Zürcher Zeitung›) [2]. Dieses Verhalten wirft zumindest Fragen auf.

Im zweiten Beitrag mit den dazugehörigen live-Gesprächen geht es um die Zukunft im Syrien-Konflikt. Dargestellt wird das Dilemma der Europäischen Union – einzelne Länder haben bei den Luftschlägen mitgemacht, andere nicht. Gezeigt werden auch Demonstrationen aus Damaskus, in denen sich die Menschen für Präsident Assad und gegen die Aggression der drei Westmächte aussprechen.

In den beiden live-Gesprächen mit SRF-Korrespondent Sebastian Ramspeck und Politik-Wissenschaftlerin Kristin Helberg ging es um die Rolle der EU und des Westens generell; es ging um strategische Überlegungen der Konfliktparteien und um Möglichkeiten und Schwierigkeiten beim Wiederaufbau des Landes.

Bezeichnung des Militärschlages

Der Angriff fand in der Nacht auf Samstag 14. April statt. In der Berichterstattung in der Hauptausgabe vom Samstag 14. April wird klar formuliert.[3] Die Tagesschau gebraucht das Wort ‹Vergeltung› und ‹Vergeltungsangriff›. USA-Korrespondent Peter Düggeli spricht von der ‹Rolle des Weltpolizisten› der USA. Der Iran wird den Worten ‹Verbrechen von Kriminellen› zitiert. Russland verlangt eine Sitzung des Sicherheitsrates, weil ‹der Westen internationales Recht gebrochen hat.› Die USA würden Terroristen unterstützen.

Die Tagesschau hat die Luftangriffe als Vergeltung der USA, Grossbritannien und Frankreichs bezeichnet. Diese Formulierungen können nicht als rechtliche Rechtfertigung interpretiert werden.

Problematik Völkerrecht

In Syrien geschehen beinahe täglich – seit Beginn des Krieges – Verbrechen gegen das Recht und das Völkerrecht. Nur ein paar Beispiele: Der Einmarsch der Türkei im Norden Syriens; die amerikanische Präsenz in Syrien; die Terrorherrschaft des IS während mehrerer Jahre in weiten Teilen des Landes; die Bombardierungen der eigenen Bevölkerung durch die Regierungstruppen; Massaker, unmenschliche Haftbedingungen und Folter durch die Armee; Kriegsverbrechen auch durch die anderen Kriegsparteien in Syrien.

All diese Taten werden mangels Gerichtsbarkeit nicht verfolgt. Der Internationale Strafgerichtshof kann nicht aktiv werden, weil Damaskus ihn nicht anerkennt und weil Russland und China im Weltsicherheitsrat eine Überweisung nach Den Haag verhindern; dies schreibt die Syrien-Expertin Kristin Helberg in der ‹Zeit›.[4] Das Fazit ist klar: Völkerrechtsverletzungen geschehen in Syrien immer wieder, wobei alle Kriegsparteien Völkerrecht verletzen.

Wenn westliche Staaten mit einem Luftschlag auf einem mutmasslichen Chemiewaffen-Einsatz reagieren, ist das mutmasslich völkerrechtswidrig. Eine Klärung könnte erst eine international anerkannte Strafverfolgung des gesamten Krieges und entsprechend international anerkannte Gerichtsurteile geben. Die Sendung 10v10 hatte sich deshalb am Vorabend des Luftangriffs ausführlich mit dieser Problematik beschäftigt, konkret mit der Frage: Wann ist ein Militärangriff ohne UNO-Mandat legitim? [5]

Es gibt Konzepte, die bei einem militärischen Eingreifen ohne UNO-Mandat herangezogen werden können. Die ‹humanitäre Intervention› diente als Begründung für den Nato-Einsatz während des Kosovo-Krieges. Heutzutage spricht man unter Völkerrechtlern eher vom Konzept der ‹Responsability to Protect›. Allerdings steht dieses Konzept in Widerspruch zum in der UNO-Charta verankerten Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Der Völkerrechtler kommt im 10v10-Beitrag daher zum Schluss, dass ein westlicher Militärschlag gegen Syrien ‘streng dogmatisch gesprochen wahrscheinlich nicht völkerrechtskonform’ sei.

Ergänzende Bemerkungen

Der Beanstander drückt seine Besorgnis aus, die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens gefährde die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz. Da das Schweizer Fernsehen unabhängig vom staatlichen Handeln, etwas des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, arbeitet, sieht die Tagesschau keine Beeinträchtigung der Schweizer Aussenpolitik. Das Schweizer Fernsehen SRF arbeitet auf der Basis der Verfassung und des Gesetzes sowie einer Konzession des Bundes, es ist in keiner Art und Weise ein ‹Staatsfernsehen›, wie dies Herr X schreibt. Die staatichen Organe nehmen keinen Einfluss auf den Programminhalt. Im Gegenteil, in Verfassung (Art. 93, Abs. 3 der Bundesverfassung) und Gesetz (Art. 6 des Radio- und Fernsehgesetzes) ist die Programmautonomie der Veranstalter verankert.

Fazit

Die Tagesschau hat zwei Tage nach den Luftschlägen den Fokus auf die Thematik ‹Wie weiter in Syrien› gelegt. Die Tagesschau hat am Tag des Luftschlages klare Worte gewählt (Vergeltung). Sie hat die Stellungnahmen des angegriffenen Staates Syrien wie auch seiner Verbündeten Russland und Iran in die Berichterstattung aufgenommen. SRF hat in der hintergründigen Sendung 10v10 am Vorabend des Luftschlages die Problematik des Völkerrechtes aufgegriffen. Der interviewte Völkerrechtler der Universität Zürich spricht in diesem Beitrag von ‹streng dogmatisch gesprochen wahrscheinlich nicht völkerrechtskonform›.

Die Berichterstattung der Tagesschau und von SRF kann keineswegs als Unterstützung eines Angriffskrieges oder gar Kriegshetze verstanden werden. SRF bemüht sich sehr um eine vorsichtige Wortwahl; in den Sendungen wird konsequent von einem ‹mutmasslichen› Giftgaseinsatz gesprochen.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich wundere mich ein wenig, dass Sie die dritte «Tagesschau»-Sendung nach dem westlichen Militärschlag beanstanden. Sie müssten doch eigentlich wissen, dass das Fernsehen rollend, fortlaufend berichtet und nicht jeden Tag alles repetiert, was schon gesagt worden ist. Es ist darum eher befremdlich, ausgerechnet von dieser Sendung zu erwarten, dass sie die Völkerrechtswidrigkeit des Militärschlages behandelt. Das hat die Sendung «10 vor 10» zuvor bereits getan. Es ist daher keine «gezielte Manipulation», wenn die «Tagesschau» am dritten Tag nicht mehr darauf zurückkommt, sondern nachzeichnet, wie die Europäer auf diplomatischem Weg nach einer politischen Lösung für Syrien suchen. Und der Beitrag enthält als Highlight das Interview mit der deutschen Politikwissenschaftlerin, Journalistin und Syrien-Spezialistin Kristin Helberg, die aufzeigt, welche Bedingungen die Europäer an Russland und Syrien richten müssten, damit sie sich finanziell am Wiederaufbau des geschundenen Landes beteiligen, und welche Hausaufgaben die USA zu erfüllen hätten. Kristin Helberg ist sehr kritisch gegenüber den USA, aber im diesem Schlussbericht beigefügten «Zeit»-Artikel dokumentiert sie auch, warum Präsident Assad als Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden muss. Die Beweislast ist erdrückend.

Es ist vor diesem Berichterstattungs-Hintergrund absurd und geradezu infam, wenn Sie SRF unterstellen, einen Angriffskrieg zu unterstützen und Kriegshetze zu betreiben. Das können Sie eigentlich nur behaupten, wenn Sie sich eine ganz bestimmte Brille aufsetzen.

Und ich möchte noch zwei Punkte klarstellen:

1. Fernsehen SRF ist kein «Staatsfernsehen». Der Staat bestimmt zwar mit dem Radio- und Fernsehgesetz den Rahmen für die Rundfunkmedien und bestimmt auch, dass für den Service public Gebühren eingezogen werden, aber inhaltlich mischt er sich in die Programme nicht ein. Das Radio- und Fernsehgesetz hält in Artikel 3a dezidiert fest: «Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig.»[6]

2. Radio und Fernsehen SRF sind für die schweizerische Außenpolitik nicht verantwortlich. Da sie vom Staat unabhängig sind, sind sie auch nicht verpflichtet, die völkerrechtlichen Bindungen der Schweiz mitzutragen und a priori gutzuheißen. Die primäre Aufgabe der Medien ist es, eine Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber dem Staat, dem Parlament und der Regierung auszuüben und nicht, der Politik zuzujubeln. SRF kann die schweizerische Außenpolitik gut finden, muss aber nicht.

Per saldo gibt es für mich keinerlei Anlass, Ihre Beanstandung zu unterstützen. Ich schließe mich der Argumentation von Herrn Lustenberger voll an.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-16-04-2018-1930?id=6dca702e-2039-486e-81ac-eb9e359d1078 (Syrien-Berichterstattung ab 05:50 bis 14:18)

[2] Vgl. Beilage Presseartikel

[3] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-14-04-2018-1930?id=cc412fed-ebc6-48fb-b848-cf7380f3e556

[4] https://www.zeit.de/politik/ausland/2016-11/baschar-al-assad-syrien-kriegsverbrechen-anklage

[5] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-13-04-2018?id=754faa2c-f29e-4d60-9e6e-fe4a60c39c77

[6] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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