SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Fall Skripal – Das Labor Spiez unter verbalem Beschuss» «10vor10» beanstandet

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Mit Ihren E-Mails vom 17. und vom 18. April 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 17. April 2018 und dort den Beitrag «Fall Skripal – Das Labor Spiez unter verbalem Beschuss».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«10 vor 10 hat sich heute Abend, 17.4.2018, beim Bericht über Lawrow/Lab Spiez einen katastrophal unprofessionellen Bock geleistet mit der Aussage, unmittelbar vor dem Einblender mit BR Cassis, es handle sich um einen ‹Angriff auf das Lab Spiez›! Dabei handelt es sich vielmehr um eine inakzeptable Instrumentalisierung oder um einen inakzeptablen Missbrauch. Diese Fakenews ist nur wenig ‹besser› als die Instrumentalisierung des Lab Spiez durch Lawrow. Mit diesem Medienniveau beleidigt 10 vor 10 die Zuschauer. Wir haben ein Recht auf korrekte Informationen. Ich erwarte eine sofortige Korrektur und Entschuldigung im nächsten 10 vor 10.»

In einem Nachtrag vom 4. Mai 2018 verwiesen Sie auf einen NZZ-Artikel[2] und schrieben, «Anbei die NZZ-Meldung von heute, mit der zwar noch nichts bewiesen ist, die aber zeigt, dass la réalité dépasse la fiction auch für 10 vor 10 gilt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «10 vor 10» äußerte sich deren Redaktionsleiter, Herr Christian Dütschler:

«Herr X beanstandet den Beitrag ‹Fall Skripal – Das Labor Spiez unter verbalem Beschuss›, welchen wir im 10vor10 vom 17. April 2018 ausgestrahlt haben.

Im Zusammenhang mit der Vergiftung des ehemaligen russischen Doppelagenten Sergei Skripal haben wir im beanstandeten Beitrag darüber berichtet, dass nun das Labor Spiez im Zentrum der Kritik stehe: Es soll nämlich gemäss dem russischen Aussenminister Sergei Lawrow neben der Substanz ‹Nowitschok› auch Spuren des Kampfstoffs ‹BZ› gefunden habe – eine Substanz, die sich im Arsenal verschiedener Nato-Staaten finde. Wörtlich hiess es:

Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen OPCW habe in ihrem Schlussbericht nicht erwähnt, dass das Labor Spiez auch die Substanz ‹BZ› gefunden habe, kritisiert Lawrow weiter. Heute äusserte sich Bundesrat Cassis zu den Angriffen gegen Spiez.

Ignazio Cassis, Bundesrat und Aussenminister Schweiz:

<Ich kann im Allgemeinen sagen, dass wir hier mitten in einem Informationskrieg sind. (...)>

Der Beanstander kritisiert nun die Verwendung des Begriffs ‹Angriffe› gegen Spiez in der oben zitierten Passage. Er spricht dabei von einem ‹katastrophal unprofessionellen Bock›. Diese «Fakenews» sei <nur wenig ‹besser› als die unakzeptable Instrumentalisierung des Lab Spiez durch Lawrow>. In seinem ersten Nachtrag relativiert der Beanstander seine Wortwahl und nennt sie ‹missraten› - er meint aber immer noch, dass der Begriff <Angriff in diesem Zusammenhang irreführend> sei.

Wir können den Vorwurf des Beanstanders nicht nachvollziehen. Aussenminister Cassis selber spricht von einem ‹Informationskrieg›, d.h. dass mit gezielter Streuung von (Falsch)information oder Teilinformation versucht wird, einen politischen Vorteil zu erzielen. So ist selbstverständlich auch der Begriff ‹Angriff› zu verstehen – also nicht in einem militärischen Sinne, sondern im Sinne einer verbalen ‹Anfeindung resp. Kritik› (vgl. dazu auch die im Duden genannten Bedeutungen von ‹Angriff›.[3]) Der Begriff ‹Angriff› ist also zutreffend und in keiner Weise irreführend.

Im zweiten Nachtrag zitiert der Beanstander einen NZZ-Artikel , in dem der tschechische Präsident von Forschungen an einem Nervengift aus der Nowitschok-Klasse spricht. Darin geht es aber an keiner Stelle um das Labor Spiez oder die Substanz ‹BZ›, deren Nachweis durch das Labor Spiez der russische Aussenminister in unserem Beitrag behauptete. Der Artikel geht also thematisch am Inhalt unseres Beitrages vorbei, weshalb wir hier nicht näher darauf eingehen. Wir sind der Meinung, dass wir korrekt und sachgerecht berichtet haben und bitten Sie deshalb, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. «10 vor 10» hat den Sachverhalt redlich, fair und transparent zusammengefasst. Die Position des russischen Außenministers Lawrow wurde wiedergegeben, die Position des britischen Labors, das den Lead hat, die Position des Labors Spiez und die Position des Schweizer Außenministers Ignazio Cassis. Bis zum Beweis des Gegenteils hat man den Eindruck, dass Russland sich ertappt fühlt und sich jetzt an alles klammert, was den «Schuldspruch» ins Wanken bringt. Dabei hat Lawrow nicht eigentlich einen Angriff auf Spiez geführt, sondern Spiez zu Hilfe genommen und instrumentalisiert, um den Westen anzugreifen. Denn wäre die Substanz «BZ» tatsächlich gefunden worden und zwar in der echten Probe und nicht in einer Kontrollprobe, dann wäre Russland entlastet. Die Schweiz ist damit, wie Cassis sagte, in einen Informationskrieg geraten. Somit haben Sie Recht: Der Begriff «Angriff» in Bezug auf das Labor Spiez war falsch. Aber es handelte sich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet war, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinflussen. Denn die Berichterstattung im Gesamten war korrekt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fall-skripal---das-labor-spiez-unter-verbalem-beschuss?id=a62f0cf9-3e4b-4a80-a7d0-d587f40d8261&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[2] https://www.nzz.ch/international/tschechischer-praesident-raeumt-forschung-an-nowitschok-nervengift-ein-ld.1383045

[3] https://www.duden.de/rechtschreibung/Angriff

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