SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag «Putins harte Hand» der «Tagesschau» beanstandet

5460
Mit Ihrer E-Mail vom 6. Mai 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 5. Mai 2018 und dort den Beitrag «Putins harte Hand».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Sie haben in der Tagesschau Hauptausgabe vom 5.5.18 19:30 einen Bericht über die Anti Putin Demonstration in Moskau gebracht. Ich bemängle in diesem Bericht das bewusste Weglassen eines sehr entscheidenden Fakts, dass die Demonstration in Moskau nicht offiziell bewilligt war. Herr Alexei Anatoljewitsch Nawalny hätte die Demonstration eingeben können, er hätte sie vermutlich zeitgleich am Rande vom Moskau bewilligt bekommen, wie schon mehrmals früher eingegeben und von ihm missachtet. Herr Nawalny und dito zumindest seine Anhänger in St. Petersburg haben dies nicht getan, sie haben an nicht bewilligten Orten demonstriert. Dies ist ein Fakt und in vielen anderen und besser recherchierten Berichten zu dieser Demonstration zu finden. Warum Herr Navalny immer wieder medienwirksam die russischen Gesetze bricht, sollte inzwischen auch Herrn Christoph Franzen bekannt sein. Warum Herr Franzen diese recht entscheidende Information in diesem vermutlich von ihm erstellten Beitrag nicht erwähnt, passt leider meiner Meinung nahtlos zu seiner stets parteiischen und manipulativen antirussischen Berichterstattung.

Dies wäre meine Beschwerde gewesen, aber bitte lassen sich mich aber noch folgende kritischen Äusserungen zur Berichterstattung von Herrn Franzen äussern. Seine Berichterstattung zu Russland kennen wir, er schildert uns ausschliesslich ein Bild von Willkür, Staatsgewalt, Korruption und aggressiven Auseinandersetzungen in und um die Länder um Russland herum. Wie wäre es, wenn Herrn Franzen quasi als Ausgleich dazu folgende Themen aufarbeiten würde:

- Wer ist Herr Navalny, wo wurde er ausgebildet, wer finanziert ihn? Was will eigentlich seine ‹Fortschrittspartei› und warum erreicht sie ausser Junge kaum jemand in Russland? Warum wurde ihr am 28. April 2015 die Zulassung als Partei wieder entzogen? Warum missachtet Herr Navalny als Rechtsanwalt so oft russisches Recht?
- Welche diskriminierenden (und teils auch völlig absurden) antirussischen Gesetze gibt es in den baltischen Staaten und weiteren osteuropäischen Staaten wie Ukraine, Georgien und Polen?
- Thema ‹Ukraine Konflikt›: Was ist mit Rechtsextremen in der ukrainischen Regierung, auf den Strassen und im Bürgerkrieg im Dombas? Was passierte am 2.Mai 2014 in Odessa, wer wurde dafür verurteilt? Wer schoss nach neusten Spekulationen auf dem Maydan? Wie sieht es mit Petros Poroschenko aus, ist er Politiker oder doch noch Geschäftsmann? Besitzt Poroschenko Anteile an Waffenfabriken? Wie zufrieden sind die Bürger mit seiner Politik? Was ist zwischen Micheil Saakaschwili und der Ukraine vorgefallen, warum kam es zum Bruch?

Hintergrund zu meiner Person: Ich bin ein 51jähriger Schweizer und seit über 20 Jahren mit einer Russin zusammen und davon 18 Jahre verheiratet, meine Frau findet Putin sehr gut, ich sehe Putin sehr kritisch aber auch leider nachvollziehbar alternativlos unter den gegebenen Einflüssen, welche seit dem Zerfall der Sowjetunion von innen und aussen auf Russland wirken. Ich spreche kein Russisch. Ich bin Buddhist und Pazifist, ich will somit auf keinen Fall Krieg und ich informiere mich mehrere Stunden pro Tag quer durch viele verschiedene Medien und Newsseiten, ich versuche ein ganzheitliches Bild von allen friedenssichernden, kriegstreiberischen und kriegerischen Vorgängen zu bekommen. Meiner Meinung bereiten breitagestellte Kreise ‹Schritt für Schritt› einen Krieg mit der NATO in Europa gegen Russland vor. Schon deshalb und durch viele weitere Meinungen von mir, so würden breite Kreise mich als Verschwörungstheoretiker titulieren.

Leider geben meiner Meinung die Schweizer Polit- und Nachrichten Sendungen öfters bei aussenpolitischen Themen kein gutes Bild ab. Viele internationale Berichterstattungen sind meiner Meinung unkritisch von anderen teils fragwürdigen Quellen übernommen oder unbewusst oder bewusst manipulativ und unter Weglassung von entscheidenden Fakten erstellt. Man übernimmt schnell Schlagzeilen und bleibt an Themen nicht dran, wenn sich einmal der Pulverstaub verzogen hat.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Mail vom 6. Mai hat Herr X eine Beanstandung gegen den Tagesschau-Bericht vom 5. Mai über die Demonstration von Oppositionellen in Russland eingereicht. Er äussert sich zudem sehr kritisch zur ganzen Berichterstattung von Christof Franzen, Russland-Korrespondent von SRF.

Demonstrationsfreiheit

Gemäss Artikel 31 der russischen Verfassung haben die Bürger ‹das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln›. Ausdrücklich erwähnt dieser Verfassungsartikel ‹Kundgebungen, Demonstrationen und Umzüge›. Dieses Recht wird in Artikel 29 eingeschränkt; ‹Propaganda und Agitation, die zu sozialem, rassenbedingtem, nationalem oder religiösen Hass und Feindschaft aufstacheln› sind ‹unzulässig›.[2]

Eine friedliche Demonstration gegen die Amtseinsetzung des gewählten Präsidenten Wladimir Putin durch die Opposition kann in einem Rechtsstaat wohl nicht als Aufstachelung zu Hass interpretiert werden. In Artikel 30 wird zudem ausdrücklich die ‹Betätigungsfreiheit gesellschaftlicher Vereinigungen garantiert›.

Herr X verweist in seiner Beanstandung indirekt auf die Ausführungsgesetzgebung zum Demonstrationsrecht; darin werden die verfassungsmässigen Grundfreiheiten stark eingeschränkt. Er schreibt selber, eine Bewilligung wäre gestützt auf dieses restriktive Gesetz für einen Ort am ‹Rande von Moskau› wohl bewilligt worden.

Die Demonstranten verweisen darauf, dass sie verfassungsmässig das Recht haben auf freie Meinungsäusserung und auf Versammlungsfreiheit. Sie betonen, dass solche Aktionen nicht bewilligt werden müssen, sondern dass nur eine Informationspflicht bestehe. Alexej Nawalny hat in einem entsprechenden Tweet am Tag selber die Journalisten darauf hingewiesen:[3]

Дорогие журналисты и дорогие все. Запомните: не бывает такой вещи как ‚несогласованная акция‘. По конституции у нас порядок проведения митингов уведомительный. Так что бывает ‚акция‘ и "акция, которую незаконно пытаются запретить". Пишите правильно.

Tweet übersetzen 03:27 - 5. Mai 2018

Die Behörden sehen das natürlich anders. Sie beziehen sich insbesondere auf die neueren Gesetze, in denen das Demonstrationsrecht geregelt ist und die für Vergehen teils harte Strafen vorsehen. Diese Gesetze sind ein Resultat der grossen Protestkundgebungen der Jahre 2011 und 2012.

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg letztes Jahr festgehalten, dass bei früheren ähnlichen Aktionen Russland die Versammlungsfreiheit verletzt habe:

< Russia violated the rights of opposition politician and anti-corruption campaigner Alexei Navalny by breaking up demonstrations and detaining him on seven occasions between 2012 and 2014 ...>[4]

Die Richter wiesen darauf hin, dass sie die Verstöße nicht für Einzelfälle hielten. Sie warnten vor einem abschreckenden Effekt.

Entsprechend äussert sich auch der Europarats-Vertreter. Nach Ansicht des Menschenrechtskommissars des Europarats steht es in Russland schlecht um die Versammlungsfreiheit. <In den vergangenen Monaten (...) gab es eine scharfe Reaktion der Behörden auf bestimmte unangemeldete, aber überwiegend friedliche öffentliche Proteste>, schreibt Nils Muiznieks in einem in Straßburg veröffentlichten Bericht. Er beobachte außerdem wachsende Intoleranz gegenüber kleinen unangemeldeten Demonstrationen.[5]

Man hätte erwähnen können, dass diese Demonstration am 5. Mai in Moskau von den Behörden nicht bewilligt war. Gewisse Zeitungen haben es gemacht, andere haben es unterlassen (Le Monde) oder nur ganz am Rande erwähnt (New York Times, Le Figaro, Washington Post oder La Stampa).[6]

Schweizer Fernsehen SRF verschliesst sich dem Aspekt der Bewilligung nicht; in einem hintergründigen Beitrag zu den Demonstrationen vor einem Jahr in der Sendung 10v10 vom 12. Juni 2017 wird die Nicht-Bewilligung erwähnt: < .... nimmt eine nicht bewilligte Protestaktion gegen Korruption an der Staats-Spitze ein unrühmliches Ende....>[7]

Die Information, die Demonstration sei nicht bewilligt gewesen, hätte zwingend verlangt, dass auch die Sicht der Demonstranten, welche sich auf die Verfassung berufen, in den Beitrag hätte aufgenommen werden müssen. Die ‹Illegalität› müsste also aus der Grundhaltung eines freiheitlich-liberalen Rechtsstaates in Frage gestellt werden. Letztlich sind es immer die Staatsorgane, welche über legal oder illegal entscheiden – und zwar nicht immer nach den Grundsätzen der Demokratie oder der Menschenrechte. In dieser Logik ist – um ein anderes Beispiel zu erwähnen – jede Demonstration gegen Präsident Maduro in Venezuela ‹illegal›. Das Demonstrationsrecht, respektive dessen Einschränkung, betrifft die Wurzeln des Rechtsstaates.

Fokus des Beitrages

Die Frage der Bewilligung oder Nichtbewilligung ist also sehr umstritten, sowohl in Russland selber wie auch aufgrund von Urteilen und Berichten internationaler Gremien. Es war weder zentral noch sinnvoll in einem tagesaktuellen Beitrag diese Grundsatz-Frage der Bewilligung zu erörtern. Die Frage der Bewilligung, respektive Nicht-Bewilligung, war nicht im Fokus der aktuellen Berichterstattung.

Zentral waren an diesem Samstag andere Aspekte: Die Behörden sind massiv gegen friedliche Demonstranten vorgegangen. Dies nachdem sie vor den Wahlen mehrere Male entsprechende Aktionen mehr oder weniger unbehelligt zugelassen hatten.

Der Beitrag, gestaltet in der Tagesschau-Redaktion in Zusammenarbeit mit Christof Franzen vor Ort in Moskau, konzentriert sich auf das aktuelle Geschehen in Russland wenige Tage vor der Amtseinführung von Präsident Wladimir Putin. Das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten wird in mehreren Medienberichten als ‹hart› bezeichnet. Der Einsatz von paramilitärischen Gruppen (Männer in Kosakenuniform) wird in praktisch allen Berichten erwähnt. So schreibt die Neue Zürcher Zeitung von ‹rücksichtslosem Vorgehen› der Sicherheitskräfte und von ‹willkürlichen und brutalen Festnahmen›.[8]

Im In-Statement hat Christof Franzen klar festgehalten, dass <landesweit nur wenige tausend Menschen auf die Strassen> gingen. Er hat schon selber die Bedeutung dieser Demonstrationen relativiert. Trotzdem war aufgrund des harten Eingreifens der Polizei und der hohen Zahl an Verhaftungen eine Berichterstattung von 1:30 Minuten angemessen.

Grundsatzkritik

Auch wenn es weit über die konkrete Beanstandung zur Sendung vom 5. Mai hinausgeht, so möchte ich doch Folgendes festhalten. Den Vorwurf, die Berichterstattung von Christof Franzen vermittle ‹ausschliesslich ein Bild von Willkür, Staatsgewalt, Korruption und aggressiven Auseinandersetzungen› weist SRF zurück. Christof Franzen hat neben der aktuellen Berichterstattung viele Reportagen und Filme realisiert, welche ein sehr differenziertes Bild Russlands und seiner Menschen zeigen. Ich denke etwa an die derzeit ausgestrahlte DOK-Serie ‹Abenteuer Moskau›, an der Christof Franzen mitarbeitet.[9] Für den Gemeinschaftssender 3-sat (ARD, ZDF, ORF und SRF) hat Christof Franzen eine vierteilige Serie über Russland unter dem Titel ‹Mein anderes Russland› realisiert.[10]

Die weiteren Themenvorschläge nehmen wir entgegen. Dazu ist festzuhalten, dass SRF beispielsweise den Konflikt in der Ostukraine in der Vergangenheit immer aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet hat.

Fazit

Die Tagesschau hat in einem Newsbeitrag sachgerecht über die Demonstrationen wenige Tage vor der Amtseinführung von Präsident Wladimir Putin berichtet. Die Notwendigkeit einer Bewilligung für eine Demonstration ist umstritten; deren Behandlung hätte den Rahmen einer kurzen Aktualitätsberichterstattung gesprengt. Die Meinungsbildung des Publikums war aus Sicht der 99Tagesschau nicht beeinträchtigt.8998888

Die pauschale Kritik an der Arbeit von Russland-Korrespondent Christof Franzen weisen wir zurück. Christof Franzen zeichnet in seinen vielen Berichten, Reportagen und Dokumentationen ein sehr differenziertes Bild des Landes, mit einer grossen Empathie für die Menschen in diesem Land.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie nahmen Anstoss daran, dass in der Berichterstattung über die von Alexej Nawalny inszenierten Demonstrationen gegen Präsident Wladimir Putin in Russland nicht erwähnt wurde, dass sie unbewilligt waren. Ich finde auch, es wäre der Redaktion kein Stein aus der Krone gefallen, wenn sie gleich von Anfang an von «unbewilligten Demonstrationen» gesprochen hätte. Die grundsätzlichen Ausführungen von Herrn Lustenberger zum Demonstrationsrecht sind zwar sehr wertvoll, aber sie hätten, wie er selber sagt, im kurzen Bericht aus Moskau kaum Platz gehabt. Man kann aber nicht nur dann den Hinweis geben, dass eine Demonstration unbewilligt war, wenn gleichzeitig auf die russische Verfassung und die dort verankerte Demonstrationsfreiheit verwiesen wird. Nur weil die Demonstration unbewilligt war, hatte die Polizei überhaupt eine Legitimation, so hart durchzugreifen. Nawalny scheint es noch und noch darauf anzulegen, lieber mit relativ wenigen Leuten unbewilligt auf die Twerskaja oder auf den Manegeplatz zu gehen und sich verhaften zu lassen, als bewilligt mit vielen Leuten irgendwo am äußeren Ring zu demonstrieren. Die provozierte Polizei ergibt viel wirkungsvollere Bilder für die Weltmedien. Umgekehrt hat gerade der von Ihnen so arg kritisierte Christof Franzen die Ereignisse sehr sachgerecht und differenziert eingeordnet. Dies bringt mich zum Fazit, dass ich Ihre Beanstandung teilweise (weil die Qualifikation als «unbewilligt» fehlte) unterstütze.

Was Ihre grundsätzliche Kritik betrifft, so haben Sie insofern Recht, als es immer darum geht, beide Seiten anzuhören, zu prüfen, ob die Fakten stimmen und zu differenzieren. Leider erweist sich der Journalismus – neben internationalen Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz – als praktisch einzige unabhängige und kritische Kraft, die ausschließlich an der Wahrheit interessiert ist. Fast alle Regierungen betreiben PR und lügen. Die Ukrainer lügen, aber die Russen genau so, die Syrer lügen, die Amerikaner lügen – man kann es endlos fortsetzen. Es ist zwar immer gut, alternative Quellen zu konsultieren, aber viele dieser Quellen sind keine wirklichen Alternativen, weil sie Propaganda im Interesse von Auftraggebern oder Sponsoren betreiben und darum ihrerseits nicht zuverlässig sind. Da hilft nur, wenn Journalistinnen und Journalisten möglichst vor Ort recherchieren und so die Wahrheiten herausfinden können.

Ich habe mich über die antirussischen Gesetze in den baltischen Staaten stets geärgert. Nicht, weil es um Russland ging, sondern weil es um schon lange dort ansässige und zur Landeskultur gehörende Minderheiten ging. Sprache gehört zur Identität, und es ist richtig, wenn sich Lettland, Estland und Litauen zur Mehrsprachigkeit bekennen. In Lettland beträgt der Anteil der Russen 26,9 Prozent; rechnet man die Weißrussen und Ukrainer dazu, dann sind es 32,4 Prozent, deren Herkunftsland die frühere Sowjetunion war. In Estland sind es 25 bzw. 28 Prozent, in Litauen 5,8 bzw. 7,5 Prozent. Da diese Länder alle dem Europarat angehören, sind Minderheiten durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Auch Russland gehört dem Europarat an, verweigert aber den Vollzug von Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wenn sie dem russischen Verfassungsrecht widersprechen.

Soweit ich es beobachten kann, bemühen sich Radio und Fernsehen SRF um eine vielfältige, nach allen Seiten kritische und differenzierte Berichterstattung. Auch Christof Franzen reiht sich da ein. Und wie schon Herr Lustenberger schrieb, werden Ihre Anregungen gerne entgegengenommen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-05-05-2018-1930?id=f0e07473-0968-4bef-b49c-35125fdcfe01

(Schlagzeile zu Beginn, Bericht ab 03:05)

[2] http://www.constitution.ru/de/part2.htm

[3] https://twitter.com/navalny

[4] https://www.reuters.com/article/us-russia-politics-navalny/russia-violated-opposition-leaders-rights-european-court-rules-idUSKBN15H1NT

[5] https://www.zeit.de/news/2017-09/29/demonstrationen-russischer-oppositioneller-nawalny-festgenommen-29111208

[6] https://www.nytimes.com/2018/05/05/world/europe/russia-protests-navalny-putin.html

[7] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/protest-gegen-das-system-putin?id=1e6add18-1e24-49fd-a46d-cd8501ded48d

[8] Vgl. Beilage Nawalny

[9] https://www.srf.ch/sendungen/abenteuermoskau; https://www.srf.ch/play/tv/dok-abenteuer-moskau/video/abenteuer-moskau---schweizer-unter-goldenen-kuppeln?id=11479110-8fe2-4499-9837-8e39c304ff61

[10] http://www.3sat.de/page/?source=/sfdrs/196526/index.html

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Über die Relevanz von «Tagesschau»-Beiträgen

Über die Relevanz von «Tagesschau»-Beiträgen

Ombudsmann Roger Blum hatte sich bei einer Beanstandung der «Tagesschau» vom 30. April 2017 vor allem mit der Relevanz verschiedener Beiträge zu befassen. Welche Informationen sind relevant genug, damit sie es in die «Tagesschau» schaffen? Welchen Fokus wählt die Redaktion bei einem Ereignis und warum?

Weiterlesen

Bild von «50 Jahre Sechstagekrieg» beschäftigt auch den Ombudsmann

«50 Jahre Sechstagekrieg» beschäftigt auch den Ombudsmann

Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des «Tagesschau»-Beitrags «50 Jahre Sechstagekrieg». Ein Fernsehzuschauer bemängelt den Bericht als unvollständig, einseitig und nicht sachgerecht. Zudem kritisiert er den Interviewpartner als antiisraelisch. Ombudsmann Roger Blum wertet den «Tagesschau»-Bericht und den gewählten Interviewpartner als zulässig. Allerdings hätte die unmittelbare Vorgeschichte des Sechstagekrieges gemäss Blum erwähnt werden müssen.

Weiterlesen

Bild von Beanstandung eines «Tagesschau»-Beitrags teilweise unterstützt

Beanstandung eines «Tagesschau»-Beitrags teilweise unterstützt

Der «Tagesschau»-Beitrag vom 10. Juni 2019 zum Bauprojekt eines dritten Hafenbeckens in Basel und dem damit verbundenen Projekt Gateway Basel Nord wurde als einseitig beanstandet. Ombudsmann Roger Blum unterstützt die Beanstandungen teilweise.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht