«Tagesschau» zur Nichtberichterstattung über die Glarner Landsgemeinde beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 8. Mai 2018 beanstandeten Sie, dass die «Tagesschau» vom 6. Mai 2018 nicht über die gleichentags stattgefundene Glarner Landsgemeinde berichtet habe.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich finde es nicht in Ordnung, dass Personal des SRF in Glarus an der Landsgemeinde auffahren und schlussendlich nichts in der Tagesschau darüber berichtet wird.

Meiner Meinung nach gibt es keine direktere Demokratie als die Landsgemeinde, da es nur noch 2 Landsgemeinden in der Schweiz gibt sollte man auch über diese berichten.

Schliesslich machte man Werbung genau für solche Dinge bräuchte man die Billag Gebühren. Dann fährt man auf und es kommt nichts. Ich finde dies wirklich schlecht. Tagesschau vom 06.05.2018 ohne einen Pips der Landsgemeinde Glarus.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Redaktion der «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Mail vom 8. Mai hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 6. Mai eingereicht. Er kritisiert, dass in der Hauptausgabe von 19.30 Uhr nicht über die Landsgemeinde in Glarus berichtet wurde.

Berichterstattung

Die Tagesschau hat über die Landsgemeinde Glarus berichtet, und zwar in den Sendungen von 18 Uhr und in der Spätausgabe am Sonntagabend, nicht aber in der Ausgabe von 19.30 Uhr.

An Sonntagen mit eidgenössischen Vorlagen sendet SRF im Anschluss an Tagesschau von 18 Uhr jeweils ein Schweiz-aktuell Extra, das sich ausschliesslich den Wahlen und Abstimmungen in Kantonen und Gemeinden widmet. An Sonntagen ohne eidgenössische Vorlagen wird der Überblick über die wichtigsten kantonalen und kommunalen Vorlagen jeweils in die Tagesschau von 18 Uhr integriert, die an solchen Sonntagen jeweils verlängert wird. An solchen Sonntagen wird ein ‘Schweiz-aktuell-Fenster’ in die Tagesschau integriert, die Ergebnisse werden von einem Moderator/einer Moderatorin von Schweiz-aktuell präsentiert. Die Zeit um 18 Uhr ist bei SRF der Termin für den Überblick über die wichtigsten kantonalen und kommunalen Ergebnisse.

Die Sendung von 18 Uhr ist im Internet nicht abrufbar. In der Beilage findet sich der Text-Wortlaut der Sendung.[2]

In der Spätausgabe hat die Tagesschau über die Landsgemeinde berichtet. [3]

Tagesschau von 19.30 Uhr

Entscheidend für die Auswahl der Themen sind Aktualität, Relevanz und Schweiz-Bezug. Die Aktualität und der Schweiz-Bezug sind klar gegeben. Für die Relevanz gibt es keine eindeutigen Kriterien – was für einen Teil des Publikums wichtig ist, kann für einen anderen Teil des Publikums völlig unbedeutend sein.

Die Landsgemeinde ist eine Urform der Demokratie in der Schweiz; und daher in der Schweizer Tradition verankert. Nur noch zwei Kantone (AI und GL) kennen diese Form; andere Kantone haben sie abgeschafft. Das Bevölkerungswachstum, die Problematik des Stimmgeheimnisses, die Komplexität der Vorlagen und damit verbunden die lange Dauer haben dazu geführt. Als SRF-Korrespondent für die Innerschweiz erinnere ich mich noch gut an Nidwaldner Landsgemeinden zum Thema Wellenberg, die mehrere Stunden dauerten. Landsgemeinden haben deshalb auch für die Tagesschau eine erhöhte Relevanz; allerdings muss im Einzelfall immer die Bedeutung der traktandierten Geschäfte beurteilt werden.

Die Landsgemeinde ist formal betrachtet eine komprimierte Form von kantonalen Abstimmungen an einem einzigen Tag; in den Nicht-Landsgemeinde-Kantonen wird in der Regel viermal pro Jahr abgestimmt. Ein möglicher Massstab für die Tagesschau ist daher die Bedeutung einer oder mehrerer Abstimmungsvorlagen über den Kanton hinaus. Neben dem Aspekt der Tradition spielt also auch die Traktandenliste eine zentrale Rolle.

Aus der Traktandenliste der Glarner Landsgemeinde 2018[4] kann einem Geschäft überkantonale Bedeutung zugemessen werden. Es handelt sich um Traktandum 14 (Änderung des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus, respektive die Gewährung eines Rahmenkredites an die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen). Konkret ging es um finanzielle Beiträge an die beiden Skistationen Elm und Braunwald. Beide Skigebiete sind zwar keine Top-Skigebiete von nationaler Bedeutung; sie haben aber eine Bedeutung über den Kanton Glarus hinaus.

Im Schlussbericht zum Fall 5222 (Nicht-Berichterstattung über die Einreichung der Pflegeinitiative) hat die Ombudsstelle festgehalten, dass auch auf die Berichterstattung über einen Parteitag oder eine Landsgemeinde verzichtet werden kann, ‘wenn einfach nichts Wichtiges verhandelt wird’.

Aus diesen Überlegungen (Sachabstimmung Tourismus) hätte die Landsgemeinde Glarus in der Hauptausgabe mit einer Meldung erwähnt werden sollen. Ein längerer Beitrag in der Hauptausgabe war aber nicht zwingend. Zwingend war dagegen die ausführliche Berichterstattung über den 2. Wahlgang der Staatsratswahlen im Kanton Genf, bei dem noch sechs von sieben Sitzen zu besetzen waren und die CVP einen ihrer beiden Staatsratssitze verlor.

Zudem hat die Tagesschau mit der Vereidigung der Schweizer Garde und der Rekrutierung für angehende Gardisten, die in der Schweiz exklusiv von einer Personalberatungsfirma in Glarus durchgeführt wird, ein anderes ‘Glarner’ Thema an diesem Sonntag in der Sendung gehabt.

Bedeutung der Landsgemeinde

Schweizer Radio und Fernsehen SRF wissen sehr wohl um die Bedeutung und die Tradition der Landsgemeinden. Im Jahre 2013 hat die Redaktion Schweiz-aktuell in einer Spezialsendung die ganze Landsgemeinde aus Glarus übertragen.[5]

Diese mehrstündige live-Reportage mit vielen zusätzlichen Elementen war deutlich mehr, als SRF und auch andere Medien sonst über kantonale Abstimmungen berichten können.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Problematik. Sie haben Recht: Die Glarner Landsgemeinde ist ein wichtiges Ereignis, das Medienberichterstattung verdient. Es ist eines der Schlüsselereignisse der direkten Demokratie. Die Landsgemeinden sind darum bemerkenswert, weil sie Tradition und Moderne verknüpfen, Volk und Regierung unter freiem Himmel Auge in Auge einander gegenüberstellen, Staatsakt und Volksfest zugleich sind und es fertigbringen, den politischen Prozess dergestalt zu rationalisieren, dass alle wichtigen Geschäfte eines Jahres an einem einzigen Tag besprochen und entschieden werden.[6] Die Landsgemeinden waren ursprünglich die Herrschaftsform aller ländlichen Regionen der Eidgenossenschaft, soweit sie souverän oder teil-souverän waren. So gab es sie in Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Außerrhoden, aber auch im Toggenburg, im Gasterland, im Urserntal, im Haslital, im Obersimmental, im Oberwallis, in der Leventina, in den schwyzerischen Bezirken und in den bündnerischen Kreisen. Leider haben die Kantone Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Außerrhoden zwischen 1848 und 1998 die Landsgemeinde abgeschafft. So bleiben noch Appenzell Innerrhoden und Glarus.[7]

Mich haben die Landsgemeinden seit jeher beeindruckt. An der Innerrhoder, Glarner, Nidwaldner und Obwaldner Landsgemeinde war ich zum Teil mehrfach zugegen; die Außerrhoder habe ich wiederholt durch die Direktübertragung an Radio oder Fernsehen erlebt. Die Kritiker verweisen stets auf den Ausschluss der Nichtanwesenden (es gibt keine briefliche und elektronische Stimmabgabe), auf die offene Stimmabgabe (das Stimmgeheimnis ist nicht gewahrt) und auf die Ungenauigkeit (die Mehrheit wird in der Regel nur geschätzt, nicht gezählt; nur in ganz seltenen Fällen wird in Appenzell ausgezählt, in Glarus nie). Für die Anhänger der Landsgemeinde wiegen indessen die Vorteile diese Nachteile längst auf: Es ist ein politisches System, in dem die interpersonale Kommunikation (also der mündliche Austausch im Vorfeld und an der Versammlung selber) die mediale Kommunikation ergänzt.[8] Die Verantwortung der Gewählten, aber auch des gesamten Volkes wird durch den feierlichen Eid, den alle schwören, bewusst. Die Begrenztheit der Macht der Regierenden wird sichtbar, weil ihnen das Volk durch Wahlen und Nichtwahlen, aber auch durch überraschende Mehrheiten in Sachfragen immer wieder den Meister zeigt. Die Mitbestimmungsrechte der Bürger sind enorm (Abänderungsanträge zu Vorlagen in Glarus, Einzelinitiativen in Appenzell Innerrhoden). Ritual und Volksfest machen den Anlass attraktiv.

Im Ombudsmann-Schlussbericht 5222, der im Januar 2018 erging, habe ich über die Schlüsselereignisse der direkten Demokratie, zu denen auch die Landsgemeinden zählen, geschrieben: «Solche Schlüsselereignisse muss die «Tagesschau» abdecken, wenn es um eidgenössische Anlässe geht, und «Schweiz aktuell»muss es, wenn es sich um kantonale Anlässe handelt. Manchmal müssen es beide. «10vor10» hingegen als weniger ereignisbezogene und mehr hintergrundorientierte Sendung muss es nicht. Und niemand muss es, wenn die Relevanz eines anderen Ereignisses so groß ist, dass alles andere dahinter zurücktritt (beispielweise an einem Tag wie dem 11. September 2001, als die Terroranschläge auf die Twin Towers in New York und das Pentagon in Washington stattfanden). Es kann sich auch aufdrängen, auf die Berichterstattung über einen Parteitag oder eine Landsgemeinde zu verzichten, weil einfach nichts Wichtiges verhandelt wird.»[9]

Also: Zunächst einmal gehört die Berichterstattung über eine Landsgemeinde in die Sendung «Schweiz aktuell», weil es sich um ein kantonales Schlüsselereignis handelt. Dort werden auch andere kantonale Abstimmungen beleuchtet. Zwingendes Thema in der Hauptausgabe der «Tagesschau» müsste eine Landsgemeinde nur sein, wenn sie einen aufsehenerregenden Entscheid fällt (wie damals, als die Glarner Landsgemeinde die Zahl der Gemeinden auf Antrag eines Bürgers radikal von 20 auf 3 reduzierte) oder wenn eine überraschende Wahl oder Abwahl stattfindet (wie seinerzeit, als die Obwaldner Landsgemeinde Ständerat Jost Dillier nicht wiederwählte). Die Genfer Wahlen, die am gleichen Tag wie die Glarner Landsgemeinde ein unerwartetes Ergebnis zeitigten, waren ein zwingendes «Tagesschau»-Thema. An der diesjährigen Glarner Landsgemeinde war kein Thema derart herausragend, dass es zwingend in die Hauptausgabe der «Tagesschau» gehörte. Natürlich war die Geschichte über die Schweizergarde nicht von überragender Relevanz, aber sie machte das Rekrutierungsproblem bekannt und sie hatte an dem Tag den aktuellen Aufhänger, dass die neuen Gardisten vereidigt wurden. Auch die Geschichte über die Eringer Kuhkämpfe war nicht von riesiger Relevanz, aber es ist ja das Bestreben der «Tagesschau», immer auch einen unterhaltenden oder kulturellen Stoff zu bieten. Man hätte also die Glarner Landsgemeinde mit einer Kurzmeldung erwähnen können, aber nicht zwingend müssen.

Denn entscheidend ist ja, dass das Fernsehen über die Landsgemeinde entgegen Ihrer Annahme tatsächlich berichtet hat: Es hat in der «Tagesschau» um 18 Uhr im «Schweiz aktuell»- Fenster berichtet. Und es hat in der Spätausgabe der «Tagesschau» berichtet, und zwar ausführlich. Auch wenn wegen der überregionalen Relevanz der Tourismusförderung für die Skigebiete Braunwald und Elm eine Meldung in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vertretbar gewesen wäre, kann ich den Entscheid der Redaktion, anderen Themen den Vorzug zu geben, nachvollziehen, zumal es die beiden anderen Berichte über die Landsgemeinde am Fernsehen ja effektiv gab. Ich habe daher größte Sympathie für Ihr Anliegen, unterstütze aber im formellen Sinn Ihre Beanstandung nicht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-06-05-2018-1930?id=d88e822a-7b93-453c-9f2e-0ce122a3b173

[2] Vgl. Beilage «Schweiz aktuell“, 6.5.2018

[3] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau-spaetausgabe-wochenende/video/tagesschau-vom-06-05-2018-2200?id=0a221447-899e-427e-b770-689901aa36e9

[4] http://www.landsgemeinde.gl.ch/node/513

[5] https://www.srf.ch/news/regional/ostschweiz/landsgemeinde-glarus

[6] Vgl. Möckli, Silvano/ Peter Stahlberger (1987): Landsgemeindedemokratie. In: Linder, Wolf (Hrsg.); Abstimmungen und Wahlen. Schweizerisches Jahrbuch für Politische Wissenschaft 27/1987. Bern: Haupt, S.237-259.

[7] Über beide gibt es auch online abrufbare Filme. Appenzell Innerrhoden: https://www.youtube.com/watch?v=RVr9uSPDFTo, Glarus: https://www.youtube.com/watch?v=O6Kv8eKHIR4

[8] Blum, Roger/ Barbara Köhler (2006): Partizipation und Deliberation in der Versammlungsdemokratie. Schweizer Landsgemeinden mit Kommunikationsdefiziten? In: Imhof, Kurt/ Roger Blum/ Heinz Bonfadelli/ Otfried Jarren (Hrsg.): Demokratie in der Mediengesellschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.285-303.

[9] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2018/01/05/tagesschau-und-10vor10-wegen-nichtberichterstattung-uber-einreichung-pflegeinitiative-beanstandet/

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