SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Kati Vogt, die muslimische Gynäkologin» von «Heute Morgen» beanstandet

5480
Mit Ihrer E-Mail vom 23. Mai 2018 haben Sie den Beitrag «Kati Vogt, die muslimische Gynäkologin»[1] in der Radiosendung «Heute Morgen» vom 11. Mai 2018 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Beitrag vom 11.05.2018 Frauenärztin mit Kopftuch für Migrantinnen

SRF, Nachrichten vom 07.00 Uhr

Der Beitrag vom 11.05.2018 über die Frauenärztin in Bern, die ein Kopftuch trägt war tendenziös, schlecht recherchiert und liess minimale journalistische Standarts vermissen. Die Verantwortlichen von SRF für diese Reportage liessen sich von der Medbase Gruppe (Migros) als Werbebotschafter zur besten Sendezeit missbrauchen. Im Artikel kamen dann nur Vertreter zu Wort, die ihr Geld auch mit Migranten verdienen. Ich vermisste eine kritische Stimme, die die Konvertitin Vogt ins richtige Licht gerückt hätte. Das hat überhaupt nichts mit Weltoffenheit zu tun. Im Gegenteil! Die Haltung einer Konvertitin ist naturgemäss nahe beim politischen, radikalen Islam, der sehr frauenverachtend ist. Ein solches Medizinverständnis ist schlussendlich das Gegenteil von Integration. Es wäre bei diesem Bei­trag zwingend gewesen, die Meinung der Islamkennerin und Verfechterin für einen liberalen Islam, Frau Saida Keller Messahli einzuholen. Gerade erfahren wir immer wieder von mörderischen An­schlagserien aus Indonesien oder islamischen Messerattacken aus Paris. dieser Sendung vom Frei­tag unterstützt die SRF die radikalislamische Szene in der Schweiz. Ist es aus Unkenntnis oder ist es Berechnung.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor Radio SRF, schrieb:

Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, zur Beanstandung 5480 Stellung nehmen zu können. Ich tue das als Mitglied der Radio-Chefredaktion und dort als Bereichsleiter «SRF4News», welches die Morgen­informationssendung «Heute Morgen» für die Programme von SRF 1, SRF 2 Kultur und SRF 4 News produziert.

Die Beanstandung richtet sich gegen einen Beitrag der Sendung vom 11. Mai 2018. Darin wird die Fachärztin Kati Vogt portraitiert, die seit Anfang April in einem Praxiszentrum als Fachärztin für Gynä­kologie und Geburtshilfe arbeitet.

In der Beanstandung wird der Beitrag kritisiert, er lasse journalistische Standards vermissen, sei schlecht recherchiert und tendenziös. Es wird behauptet, die Haltung einer Konvertitin sei «natur­gemäss nahe (...) beim radikalen Islam, der frauenverachtend» sei. Eine Gegenstimme, in der Person der Islamkennerin Saida Keller-Messahli zum Thema wäre deshalb zwingend gewesen. Stattdessen seien nur Personen zu Wort gekommen, die «ihr Geld mit Migranten verdienen». Nicht zuletzt hätten wir uns vom Arbeitgeber der neuen Ärztin als Werbebotschafter missbrauchen lassen.

Ich nehme dazu wie folgt Stellung:

Tendenziöse Darstellung, journalistische Standards

Zu den Qualitätsstandards unserer täglichen Arbeit gehört, dass wir uns an Fakten orientieren. Das taten wir auch im vorliegenden Fall.

Deshalb gingen wir bei diesem Portrait bewusst nicht von Überlegungen aus, die der Beanstandung zugrunde liegen. Zum Beispiel: Nur weil in jüngerer Zeit Konvertiten – auch in der Schweiz – wiederholt Positionen eines radikalen, frauenverachtenden oder gar gewaltbereiten Islamismus vertra­ten, ist es kein Fakt, sondern blosse Unterstellung, dass alle Konvertiten «naturgemäss» solche Positio­nen verträten. Wäre die Gynäkologin Kati Vogt in der Vergangenheit durch entsprechende Äusserun­gen in der Öffentlichkeit oder in einer öffentlichen Funktion aufgefallen, hätten wir das selbstverständ­lich thematisieren müssen, zum Beispiel, indem wir eine Islamismus-Expertin wie Frau Saida Keller-Messahli zu Wort hätten kommen lassen.

Es gab und gibt aber in diesem konkreten Fall keine begründete Annahme für diese Fragestellung (beispielsweise: «fördert die Anstellung einer konvertierten muslimischen Ärztin, den radikalen Islamis­mus?»), sie konnte für uns deshalb nicht Orientierungspunkt sein. Der Umkehrschluss scheint mir eher richtig: Hätten wir uns an dieser Fragestellung orientiert wäre der Vorwurf der tendenziösen Bericht­erstattung, die journalistische Standards unterschreitet, eher zulässig gewesen.

Ein Inserat zur Teamerweiterung in einer medizinischen Praxis ist eigentlich ein alltäglicher Vorgang und deshalb kaum Anlass zur journalistischen Berichterstattung. Im konkreten Fall ging es aber um ein Inserat mit teilweise arabischem Text und einem Bild, das die neue Ärztin mit Kopftuch zeigt. Ohne, dass das im Inserat erwähnt worden wäre, war es naheliegend, dass hier ein medizinisches An­gebot (auch) für muslimische Patientinnen bekannt gemacht wird. Das schien uns ein aussergewöhnli­cher Vorgang zu sein, wir nahmen das Inserat deshalb zum Anlass die betreffende Ärztin zu portraitie­ren. Wir orientierten uns dabei an der Grundfrage, ob eine Fachärztin mit muslimischem Hintergrund einem Bedürfnis der Patientinnen (in diesem Fall ausschliesslich Frauen) entspreche.

Andrea Weber, Geschäftsführerin des Schweizerischen Hebammenverbandes beantwortet die Frage im Beitrag in dieser Kurzform: «Es ist ein Bedürfnis und es ist an der Zeit, dass das jemand abdeckt.»

Die Fakten zu dieser Fragestellung lassen sich zum Beispiel aus der Bevölkerungsstatistik ableiten. Wie in der Anmoderation zum Beitrag erwähnt, stieg der Anteil der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz seit 1970 auf heute über fünf Prozent oder knapp 400‘000 Personen. Entsprechend gehören muslimische Patientinnen und Patienten zum medizinischen Betreuungsalltag in der Schweiz. Die Be­handlung von muslimischen Patientinnen und Patienten ist für beide Seiten anspruchsvoll. Einerseits aus kulturell/religiösen Unterschieden, andererseits auch häufig aufgrund der sprachlichen Schwierig­keiten. Fakt ist deshalb ebenfalls, dass in Fachkreisen der Bedarf an mehr und besseren transkulturel­len Kompetenzen (TKK) in der medizinischen Pflege seit langem formuliert wird. So wird zum Beispiel im Journal «Pflegesicht» (Jahresbericht 2014) des Uni-Kinderspitals Zürich festgestellt: «Nicht ohne Grund gilt heute der Erwerb von TKK als eine der Schlüsselqualifikationen für das Pflegefachpersonal.» In der Ausgabe 1/2015 der Berner Spitex-Zeitung «Mittendrin» ist zu lesen: «Um Patienten wirksam behandeln zu können, müssen wir sie verstehen – sprachlich, aber auch kulturell.». In einem Artikel von 2007 (Titel: «medizinethische Aspekte im Umgang mit muslimischen Patienten») stellte die Deut­sche Medizinische Wochenschrift fest, dass mangelnde sprachliche und kulturelle Kompetenzen des Pflegepersonals zu schlechterer Versorgungsqualität, längeren Behandlungen und entsprechend auch höheren Kosten im Gesundheitswesen führen können.

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen mag es erstaunen, dass eine muslimische Gynäkologin in einem medizinischen Zentrum auch heute noch eine Ausnahme darstellt, wie wir das mit unserer Re­cherche im Beitrag ebenfalls belegen. Umso mehr schien und scheint es mir richtig, dass wir die Fach­ärztin im Kontext der transkulturellen Pflege und nicht, wie von der Beanstandung gefordert, als po­tentielle Bedrohung für unsere Gesellschaft portraitierten.

Dass die Frau keine gebürtige Muslimin ist, ist aus meiner Sicht nicht relevant. Es gibt nur ungefähre Angaben zur Zahl der in der Schweiz lebenden Konvertiten. Die Berner Religionswissenschaftlerin Susanne Leuenberger schätzt ihre Zahl auf rund 10'000. All diesen Menschen pauschal eine radikal­gläubige Haltung zuzuschreiben, nur weil sie nicht als Muslime zur Welt kamen, ist, wie eingangs er­wähnt, nicht nur aus journalistischer Sicht unseriös.

Nur Protagonisten, die mit «Migranten ihr Geld verdienen»

Dieser Punkt ist weder relevant, noch korrekt. Von den vier Personen, die im Beitrag vorkommen, be­schäftigt sich nur eine Person, Lolita Tschanz, die bei der Caritas Bern den Flüchtlingsdienst leitet, be­ruflich ausschliesslich mit Migrantinnen und Migranten. Die andern drei arbeiten mit Menschen unab­hängig ihrer Herkunft. Umkehrschluss: Es käme niemandem in den Sinn, einem Bäcker vorzuwerfen, er verdiene «sein Geld mit Migranten», nur weil er auch an ausländische Kunden Brot verkauft. Der Kritikpunkt in der Beanstandung scheint zudem zu unterstellen, die Voten im Beitrag – und damit die ganze Darstellung – seien einseitig. Auch das lässt sich widerlegen. So wird gerade die Caritasvertre­terin, die das Angebot grundsätzlich begrüsst, zum Schluss des Beitrags zitiert, es könne allerdings nicht der Anspruch aller Bevölkerungsgruppen sein, eigenes medizinisches Fachpersonal zu haben. Hingegen brauche es offene Menschen mit Verständnis für die Patienten.

Werbeplattform

Auch für diesen Kritikpunkt kann ich keine begründete Grundlage erkennen. Der Name der Medbase-Gruppe, bei der die portraitierte Gynäkologin angestellt ist, kommt im Beitrag gar nicht vor. Auch hier haben wir nach journalistischen Kriterien gearbeitet. Wäre der Name des Arbeitgebers für das Publi­kum inhaltlich relevant gewesen, oder hätte er dem besseren Verständnis des Beitrags gedient, hätten wir ihn genannt. Auf unserer Webseite, auf der wir das Thema noch zusätzlich mit einem zusätzlichen Interview erweiterten, haben wir unter anderem das Inserat der Medbasegruppe, zur Dokumentation abgebildet. Dort ist der Name natürlich zu sehen, nicht zuletzt um das Inserat als «Original» erkennbar zu machen. Deswegen aber die Idee einer Werbebotschaft für das Publikum zu wähnen, scheint mir abenteuerlich.

Fazit:

Mit dem Beitrag über die konvertierte muslimische Gynäkologin Kati Vogt in Bern haben wir, we­nigstens in Ansätzen, versucht die fachlich/medizinischen Aspekte zu beleuchten. Wir haben uns dabei an Fakten und einer – aus fachlicher Sicht offensichtlich relevanten – Fragestellung orientiert. Wir ha­ben das Thema mit unterschiedlichen Expertinnen und Experten beleuchtet und mit Recherchen hin­terlegt. Aus meiner Perspektive behandelt der Beitrag zwar kurz (man könnte daraus eine lange Hin­tergrundsendung gestalten) und auf Kernaussagen reduziert, aber sachgerecht und handwerklich sau­ber ein wichtiges Thema. Von einer tendenziösen Berichterstattung oder fehlenden journalistischen Standards kann nach meinem Dafürhalten keine Rede sein.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Die Sendung «Heute Morgen» ist die Morgeninformation von Radio SRF. Gemäss dem Sendungsportrait[2] liefert «Heute Morgen» fun­dierte Informationen über die wichtigsten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftli­chen Ereignisse und Entwicklungen, die relevant sind für die Schweiz. Die Sendung zeigt neben Fakten auch die Bedeutung der Ereignisse auf und erleichtert es, aktuelle Entwicklungen einzuordnen. «Heute Morgen» ist unabhängig, nimmt keine Rücksicht auf Interessengruppen und ist nur dem Publikum ver­pflichtet.

Der von Ihnen kritisierte Radiobeitrag zeigt ein gesellschaftlich relevantes Thema für die Schweiz auf. Insofern ist es nachvollziehbar, dass Radio SRF das Portrait über die Fachärztin, dipl. med. Kati Vogt, gemacht hat. Ausserdem liegt die Themenauswahl in der im Radio- und Fernsehgesetz veran­ker­ten Programm­auto­nomie des Senders, die besagt, dass die Programmveranstalter in der Ge­staltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktio­nellen Publikationen frei sind (RTVG, Art. 6 Abs. 2)[3].

Das Sachgerechtigkeitsgebot[4], das ebenfalls im Radio- und Fernsehgesetz verankert ist, verlangt im Artikel 4 Absatz 2, dass redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.

Im Beitrag wird die Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Frau Kati Vogt, portraitiert. Sie arbei­tet seit Anfang April dieses Jahres in einem Praxiszentrum. Zudem kommen im gut zweieinhalb­minüti­gen Sendebeitrag verschiedene Akteure zu Wort, die sich differenziert und auch kritisch äussern. Es sind dies Dr. med. Peter Schertenleib, Bern; Lolita Tschanz, Abteilungsleiterin Flüchtlingsdienst, Caritas Bern sowie Andrea We­ber-Käser, Geschäftsführerin Schweizerischer Hebammenverband, Bern. Peter Schertenleib, der Chef von Frau Kati Vogt, hält fest, dass sie keine Ärztin für Muslimas oder Flüchtlinge sei. «Wir wollen die­ses Segment nicht wirklich bearbeiten und pflegen – wenn ich das so sagen darf –, so dass Frau Vogt nur noch die ‹Flüchtlingsärztin von Bern› wäre», hält er fest. Lolita Tschanz äussert zudem, dass sie keinen Mangel bzw. kein Bedürfnis in der Gemeinschaft der Muslime wahrnehme. Die Geschäftsführe­rin des Schweizerischen Hebammenverbandes, Andrea Weber, meint hingegen, dass Familien sehr wohl nach muslimischen Ärztinnen fragen. Sie ist überzeugt, dass das Angebot einem Bedürfnis ent­spricht. Im Beitrag sind also verschiedene Ansichten zu hören, die breit recherchiert wurden. Die Verant­wortlichen von SRF haben sich an den Fakten orientiert.

Ebenso liessen sich die Verantwortlichen von SRF nicht als Werbebotschafter für die Medbase-Gruppe zur besten Sendezeit missbrauchen. Ihr Vorwurf ist haltlos, wurde die Medbase-Gruppe im Beitrag nicht einmal erwähnt. Weshalb das gesamte Stelleninserat im Online-Artikel[5] zu sehen ist, hat Herr Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, ebenso nachvollziehbar erklärt wie er Ih­ren Vorwurf entkräftet, dass nur Vertreter zu Wort kämen, «die ihr Geld auch mit Migranten verdie­nen». Dem habe ich nichts mehr beizufügen.

Sie monieren weiter, die Haltung einer Konvertitin sei «naturgemäss nahe beim politischen, radi­kalen Islam, der sehr frauenverachtend ist». Wie Sie aufgrund einzelner Konvertiten – die zugegebe­nermassen auch in der Schweiz in den letzten Jahren einen radikalen, frauenverachtenden und auch gewaltbereiten Islamismus proklamieren – zu Ihrer generalisierenden Behauptung kommen, ist mir schleierhaft. Ihre Pauschalisierung ist unhaltbar und für viele Konvertitinnen verletzend. Auch Ihren Vorwurf, SRF hätte zwingend eine Verfechterin für einen liberalen Islam zu Wort kommen lassen müssen – sie schlagen Frau Saida Keller Messahli vor – kann ich nicht nachvollziehen. Der Fokus des Beitrages lag klar auf der Frage, ob eine Fachärztin mit muslimischem Hintergrund einem Bedürf­nis der Patientinnen entspre­che. Der stellvertretende Chefredaktor von Radio SRF, Herr Michael Bolli­ger, schreibt richtig, dass eine Expertin beigezogen worden wäre, wenn Kati Vogt durch entsprechen­de Äusserungen in der Öffent­lichkeit aufgefallen wäre.

Ihre abschliessende Kritik, dass SRF mit dem «Heute Morgen»-Beitrag die radikalislamische Szene in der Schweiz unterstütze, kann ich aufgrund des sich auf Fakten stützenden Beitrags überhaupt nicht nachvollziehen. Das Publikum wurde sachgerecht informiert. Es konnte sich frei eine eigene Mei­nung bilden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung in keinem einzigen Punkt unter­stützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=e6508d53-90d1-4ce6-8b15-a283f10ba902&startTime=1.452

[2] https://www.srf.ch/sendungen/heutemorgen/sendungsportraet

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#id-2-1-2

[5] https://www.srf.ch/news/schweiz/klippen-im-gesundheitswesen-wenn-tabus-gebrochen-werden-muslimas-beim-arzt

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