Bild von Die SRG verkauft ihre Admeira-Anteile
SRG Deutschschweiz News

Die SRG verkauft ihre Admeira-Anteile

Im Aktionariat des grössten Schweizer Werbevermarktungsunternehmens, Admeira, ändert sich die Zusammensetzung: Die SRG verkauft ihre Beteiligung. Der Aktienanteil wird von den beiden Mitaktionären Ringier und Swisscom zu gleichen Teilen übernommen. Durch den Aktienverkauf wird die Aufnahme neuer Inventargeber und Aktionäre ermöglicht. Admeira geniesst weiterhin das Vertrauen von SRG und vermarktet exklusiv deren Premium-Inventar in den kommenden Jahren.

«Wir sind stolz und zufrieden zugleich, dass wir das uneingeschränkte Vertrauen der SRG geniessen und auch künftig deren Premium-Inventar exklusiv vermarkten werden», so Bertrand Jungo, CEO von Admeira. Dies zeugt von Admeiras Vermarktungskompetenz und starker Position am Markt als Anbieter von Werbeplattformen in den Gattungen Print, Digital und Broadcast.

Das Geschäftsmodell Admeira ist die Antwort auf künftige Herausforderungen

Die Veränderungen im Aktionariat haben keine Anpassung der operativen Ausrichtung von Admeira zur Folge. Marc Walder, VR-Präsident von Admeira und CEO Ringier AG, bekräftigt: «Die Werbe- und Medienmärkte verändern sich weiterhin substanziell. Die Unternehmen Swisscom und Ringier sind davon überzeugt, dass Admeira den Medienstandort Schweiz gegenüber der internationalen Konkurrenz wieder stärkt. Mit dem Verkauf der Anteile der SRG wird die Aufnahme neuer Inventargeber und Aktionäre möglich, um dieses Innovationsprojekt frei von medienpolitischen Grabenkämpfen in die Zukunft zu führen.»

Marktchancen durch crossmediale Kampagnen und Digitalisierung nutzen

Der Medienmarkt durchläuft einen fundamentalen Wandel: Mit dem Fokus auf kanalübergreifende Kampagnenplanung und digitale Produkte sieht Admeira Potenzial, um umsetzungsstarke und innovative Lösungen zu bieten. Bertrand Jungo, CEO von Admeira: «Wir wollen unseren Kunden erfolgreiche und wirkungsvolle Werbung ermöglichen. Dazu setzen wir unter anderem unsere Expertise im Bereich Bewegtbild und Crossmedia ein.» Studien rund um die Themen Broadcast, Digital und Video, die von Admeira Research durchgeführt werden, ergänzen die Serviceleistungen und bestätigen, welche spezifischen Faktoren zum Erfolg einer Werbekampagne beigetragen haben. «Unsere Kundinnen und Kunden können uns beim Wort nehmen und künftig faktenbasiert entscheiden, wo sie ihren Werbefranken investieren wollen.»

Die Notwendigkeit für gattungs- und verlagsübergreifende Werbeallianzen sei überall gross: «Admeira zeigt vorbildlich, wie man Synergien sinnvoll nutzen kann, Werbeauftraggebern werden damit neue und innovative Möglichkeiten für Aufmerksamkeit, Zielgruppenansprache und Reichweite geboten», so Marc Walder.

Text: Admeira

Bild: zVg.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von  Admeira beteiligt sich an Audienzz

Admeira beteiligt sich an Audienzz

Admeira erwirbt 15 Prozent an Audienzz, der digitalen Vermarktungsorganisation der NZZ-Mediengruppe. Gleichzeitig nimmt die NZZ-Mediengruppe Einsitz im Verwaltungsrat von Admeira. Beide Parteien prüfen eine weiterführende Zusammenarbeit.

Weiterlesen

Bild von Vermarktungsorganisation von Ringier, SRG und Swisscom bewilligt

Vermarktungsorganisation von Ringier, SRG und Swisscom bewilligt

Der Schweizer Werbemarkt erhält Rückenwind: Die Wettbewerbskommission Weko hat der gemeinsamen Vermarktungsfirma von Ringier, SRG und Swisscom grünes Licht gegeben. Die Weko hat bei der Prüfung der unternehmerischen Initiative der drei Partner keine Anzeichen für eine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs durch das Vorhaben festgestellt. Damit darf die neue Vermarktungsorganisation wie geplant gegründet werden.

Weiterlesen

Bild von Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis

Admeira: UVEK nimmt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hätte im Verfahren über das Joint Venture der SRG, der Ringier AG und der Swisscom die anderen Medienunternehmen verstärkt einbeziehen müssen. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil, welches das UVEK heute zur Kenntnis genommen hat. Die Verfügung des UVEK vom Februar 2016 wird aufgehoben. Das UVEK wird nun die Erwägungen des BVGer prüfen.

Weiterlesen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht