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«Tagesschau»-Beitrag «Rätselhafte Vergiftung» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. Juli 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Rätselhafte Vergiftung».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Tagesschau vom 05.07.2018 um 19h30 wurde im Bericht über den erneuten Anschlag in England auf zwei englische Bürger wörtlich folgendes behauptet: <...im Fall Skripal deutete alles auf Russland als Täter hin.>

Haben Sie hierfür Beweise? Ich habe bisher in keinem Medium und auch auf keiner Regierungsseite einen Beweis oder gar nur ein Indiz für diese Behauptung gesehen. Können Sie mir in dieser Sache weiterhelfen. Falls nicht, wünsche ich eine öffentliche Richtigstellung während einer Tagesschau.

Gerne warte ich auf Ihre Antwort in dieser Angelegenheit.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Mail vom 5. Juli hat Herr X eine Beanstandung gegen die Hauptausgabe der Tagesschau vom gleichen Tag eingereicht.

Fall Skripal

Beanstandet wird einzig der Satz <... im Fall Skripal deutet alles auf Russland als Täter hin>. Herr X verlangt in seiner Beanstandung einen Beweis für die Täterschaft Russlands.

Den ultimativen Beweis im Fall Skripal kann die Täterschaft selber liefern, in dem sie sich öffentlich zur Tat bekennt oder entsprechende Unterlagen veröffentlicht. Oder auch wenn bei den Ermittlungen eindeutige und unwiderlegbare Beweise für die Urheberschaft Russlands ans Tageslicht gebracht würden. Dessen ist sich die Tagesschau auch bewusst – darum hat sie die Formulierung gewählt, alles deute auf Russland als Täter hin.

In der umfangreichen Dokumentation[2] finden sich viele Indizien, welche auf Russland als Täter hinweisen (sie sind jeweils gelb unterlegt). Besonders interessant sind die Überlegungen im Artikel ‘Informationskrieg’ (Spiegel vom 7. April 2018) zur Arbeit von Nachrichtendiensten, zur Plausibilitätskette von Geheimoperationen sowie die Ausführungen zum Nervengift Nowitschok durch die Chemiewaffenexperten Ralf Trapp und Stefan Mogl.

Aufgrund der Indizien zum Fall Skripal ist die gewählte Formulierung journalistisch richtig; es wird nicht von ‘bewiesen’ gesprochen, sondern von Hinweisen, welche auf die Täterschaft hindeuten.

Russische Sicht

Die Tagesschau hat in den Berichten zum Fall Skripal die russische Sicht eingebracht, Sie hat dies auch im beanstandeten Bericht zum Fall in Amesbury so gehalten. So kommt der Sprecher des Kreml zu Wort: <Wissen Sie, in dieser Salisbury-Geschichte hat Russland von Anfang an kategorisch jede Verwicklung verneint. Und verneint auch jetzt jede Verwicklung, in was auch immer dort passiert.>

Fazit

Es gibt Indizien, welche auf die Täterschaft, respektive die Verantwortung Russlands, für den Giftanschlag mit Nowitschok in Salisbury. Die Tagesschau hat dies in der richtigen Zurückhaltung formuliert. Die russische Sicht, welche jegliche Verantwortung ablehnt, kommt in der Person des Kreml-Sprechers zu Wort.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Der Beitrag ist nach klassischen journalistischen Prinzipien aufgebaut: Die Fakten werden referiert, es wird die Vermutung geäußert, dass schon im Fall Skripal die Spuren nach Russland führten, britische und russische Stellungnahmen werden zitiert. Journalismus würde unmöglich, wenn immer alle Aussagen bewiesen werden müssten, denn vieles, was passiert und berichtenswert ist, beruht nicht auf restlosen Beweisen. Die Medien könnten über abscheuliche Verbrechen, bei denen die Täter noch nicht bekannt sind, nicht mehr berichten, weil sie nichts beweisen können, sondern weil sie nur sagen können: «Die Polizei vermutet, dass...». Entscheidend ist, dass immer klar gesagt wird, was belegt ist, was vermutet wird, was nicht bestätigt ist, was reine Spekulation ist. Das war im von Ihnen kritisierten Beitrag der Fall. Darum kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-05-07-2018-1930?id=e7716eed-1f48-4273-876c-a8f8d75b6c3c

[2] Beilage „Fall Skripal“

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