SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau»-Beitrag zu Flüchtlingsschiff Diciotti in Italien beanstandet (I)

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Mit Ihrer E-Mail vom 24. August 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag über das Flüchtlingsschiff Diciotti in Italien.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Noch selten habe ich einen tendenziöseren mit falschen Fakten gespickten Beitrag gesehen. Da spricht eine Reporterin aus Rom von traumatisierten Flüchtlingen, die meisten aus Eritrea einem Kriegsgebiet, welche alle klar Anspruch auf ein Asylverfahren haben. Da bringt die sogenannte Reporterin in Italien so ziemlich alles Durcheinander und der linksbeherrschte SRF Sender bringt einen solchen Bericht völlig unausgewogen und versorgt die Bevölkerung mit Falschaussagen. So herrscht in Eritrea seit vielen Jahren bekanntlich kein Krieg, im Gegenteil hat sich in jüngster Vergangenheit sogar das Verhältnis zum ehemaligen Kriegsgegner Äthiopien massiv verbessert und es herrscht schon seit vielen Jahren ein Waffenstillstand, ohne irgendwelche kriegerischen Handlungen. Eritreer fliehen bekanntlich lediglich vor dem militärischen Volks-Dienst, welcher gemäss Bundesgerichtsurteil, nicht für einen Asylgrund ausreicht. Ich protestiere gegen die bewusste und nicht einmalige Falschinformation der Zuschauer von SRF. Dieser Bericht ist nachweislich inhaltlich mehrheitlich nicht korrekt und dies wird/wurde von der Redaktion bewusst in Kauf genommen oder akzeptiert. Dies ist einer Tagesschau unwürdig.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äußerte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 24. August hat Herr X die Berichterstattung über das Flüchtlingsschiff Diciotti in der Tagesschau Hauptausgabe vom gleichen Abend beanstandet. Im Mittelpunkt der Beanstandung steht das live-Gespräch mit der Römer Korrespondentin Bettina Gabbe. Die Redaktion nimmt zu verschiedenen Aspekten Stellung.

Umfassende Berichterstattung

Die Tagesschau hat während Tagen über die Ereignisse rund um das Flüchtlingsschiff Diciotti berichtet. Die Diciotti ist ein Mehrzweckschiff der italienischen Küstenwache; es dient hauptsächlich der Seenotrettung und dem Umweltschutz auf dem Wasser.

In einer Kurzmeldung wird am 22. August über das Schiff Diciotti berichtet. Im Mittelpunkt der Meldung steht das Faktum, dass Italien die Migrantinnen und Migranten nicht von Bord gehen lasse, da es keine Bereitschaft anderer europäischer Staaten zur Aufnahme der Menschen gebe.[2]

Am 24. August – diese Sendung wurde beanstandet – berichtet die Tagesschau über die Situation auf dem Schiff und die politische Auseinandersetzung zwischen Italien und der EU. Zu Wort kommen der stellvertretende Ministerpräsident Luigi die Maio und Aleksander Winterstein, Sprecher der EU-Kommission. Im live-Gespräch beleuchtet die Römer Korrespondentin Bettina Gabbe die Verwerfungen zwischen Rom und Brüssel; sie beschreibt die Zustände auf dem Schiff.[3]

Am 26. August berichtet die Tagesschau ausführlich über die Faktenlage. Die Menschen an Bord dürfen das Schiff verlassen; einzelne Staaten haben sich bereit erklärt, eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Im Weiteren geht es um Ermittlungen gegen Innenminister Matteo Salvini. Dieser kommt als Einziger im O-Ton im Beitrag vor. Im anschliessenden live-Gespräch beleuchtet die Korrespondentin Bettina Gabbe die Rolle von Minister Matteo Salvini und das Verhältnis Italiens zur EU im Zeichen der Flüchtlingsauseinandersetzung.[4]

Am 28. August stehen die Treffen von Innenminister Matteo Salvini mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán einerseits und zwischen dem italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conti und seinem tschechischen Amtskollegen Andrej Babis andererseits im Mittelpunkt der Berichterstattung; Ausgangspunkt ist die Entwicklung rund um das Flüchtlingsschiff Diciotti. Im Live- Gespräch betont Bettina Gabbe die nationalen Bemühungen um einen wirksamen Grenzschutz sowie die Zusammenarbeit im Hinblick auf die kommenden Europawahlen.[5]

Die Haltung der neuen italienischen Regierung in der Frage des Schiffes Diciotto kommt in allen Berichten ausführlich zu Wort. Ihre Vertreter, Matteo Salvini und Luigi di Maio, sind die Einzigen, die im O-Ton Aussagen zur Situation rund um das Schiff Diciotti machen. Von einer tendenziösen Berichterstattung kann daher nicht die Rede sein.

In den Moderationen, Berichten und live-Gesprächen werden beide Begriffe ‘Flüchtlinge’ und ‘Migranten’ synonym gebraucht. Dies mag irritieren, die Variation ist aber rein sprachlich bedingt. Damit sagt die Tagesschau nichts aus über den künftigen Status dieser Menschen nach einem Asylverfahren aus.

Berichte und Einschätzungen

Eine Tagesschau-Sendung besteht aus Berichten (Videos mit dazugehörigen Moderationen) sowie aus Einschätzungen von Redaktoren oder Korrespondenten. Diese Unterteilung ist im Hinblick auf die konkrete Beanstandung wichtig.

In den Berichten werden Fakten vermittelt; bei kontroversen Themen sollen möglichst alle Seiten mit ihren Argumenten zu Wort kommen. Die Beurteilungen stammen von ‘Akteuren’ des Ereignisses.

Einschätzungen von Redaktoren und Korrespondenten sind immer mit einer Person verbunden; diese steht auch mit Namen und Gesicht hin für das Gesagte. Das Publikum weiss, dass es sich dabei um eine in der Argumentation nachvollziehbare, aber immer auch persönliche Einschätzung eines Ereignisses handelt. Die Publizistischen Leitlinien von SRF sprechen in diesem Zusammenhang von ‘News Analysis, die über eine reine Zusammenfassung von Sachverhalten hinausgeht’ (Kapitel 9.3). [6]

Genau um eine solche Interpretation handelt es sich beim beanstandeten Live-Gespräch mit der Italienkorrespondentin Bettina Gabbe. Sie ist Autorin und Korrespondentin in Rom. Sie arbeitet regelmässig für mehrere Medien im deutschsprachigen Raum, wie eine einfache Google-Abfrage ergibt. Unter anderem für den Evangelischen Pressedienst, das Hamburger Abendblatt, die Welt oder die Jüdische Allgemeine sowie für den Fernsehsender N24. Ihre journalistische Tätigkeit in Italien startete sie bei Radio Vatikan und für Deutschlandradio. Ihre Einschätzungen sind persönlich gefärbt; sie basieren auf einer langjährigen und intensiven Beschäftigung mit der italienischen Politik.

Kritikpunkte im Einzelnen

Der Beanstander verneint Traumatisierungen der Menschen auf dem Schiff. Flüchtlinge, die über Libyen versuchen nach Europa zu gelangen, erleben traumatische Ereignsse im Transitland Libyen, wo sie von Schleusern oft über Monate gefangen gehalten und misshandelt werden. Auf Menschenrechtsverletzungen inklusive Vergewaltigungen in illegalen Gefängnissen in Libyen weist das UN-Flüchtlingshochkommissariat immer wieder hin. Papst Franziskus hat mehrmals darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge nicht nach Libyen zurückgeschickt werden dürfen. Er verwies auf Videos, die Misshandlungen in den Lagern zeigten; Bilder daraus wurden von der katholischen Tageszeitung Avvenire auszugsweise veröffentlicht.[7]

Der Beanstander verweist im Weiteren auf das Ende des Krieges zwischen Eritrea und Äthiopien hin. Richtig, Äthiopien und Eritrea haben sich Mitte Juli auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies hätte im Live-Gespräch erwähnt werden müssen.

Aus einem zwischenstaatlichen Friedensabkommen kann aber nicht automatisch auf eine innere Befriedung mit einer entsprechenden Achtung der Menschenrechte in einem Lande geschlossen werden. So betrachtet Magnus Treiber, Professor an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität und Eritrea-Experte, die Menschenrechtslage in dem Lande als nach wie vor prekär.[8]

Der Nationaldienst besteht in Eritrea weiterhin. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2018 festgehalten, dass abgewiesene eritreische Asylbewerber auch dann nach Eritrea weggewiesen werden können, wenn ihnen bei der Rückkehr die Einberufung in den Nationaldienst droht (siehe Medienmitteilung des SEM mit dazugehörigen Links zum Urteil). Im Urteil geht es um abgewiesene Asylbewerber; das heisst ein endgültig entschiedenes Asylverfahren ist Voraussetzung. [9]

Das Urteil ist in seiner Gesamtheit sehr differenziert; es listet verschiedenste Berichte zur Menschenrechtslage in Eritrea auf. Es kommt aufgrund verschiedener Überlegungen zum Schluss, dass eine Wegweisung im konkreten Fall zumutbar sei, wenn keine anderen Asylgründe als der anstehende Nationaldienst genannt würden.

Von der Zumutbarkeit einer Wegweisung nach einem abgelehnten Asylgesuch streng zu unterscheiden ist die grundsätzliche Möglichkeit, überhaupt ein Asylgesuch stellen zu können. Das Recht auf ein Asylgesuch und damit auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren wird durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes überhaupt nicht tangiert. Korrespondentin Bettina Gabbe hat im live-Gespräch daher richtig von einem ‘Anrecht auf ein Asylverfahren’ gesprochen.

Um es nochmals klar zu stellen: Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, wird durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht in Frage gestellt. Denn das Recht, in einem anderen Land um Asyl zu ersuchen, ist in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.[10]

Fazit

Die Tagesschau hat breit über das Schiff Diciotti im Hafen von Catania berichtet. Sie hat die Position der italienischen Regierung dargestellt. Im Live-Gespräch hat Korrespondentin Bettina Gabbe die politischen Implikationen im Verhältnis Italien – EU interpretiert. Sie hat die Lage der Menschen auf dem Schiff der italienischen Küstenwache geschildert. Die Menschrechtslage in Eritrea wird unterschiedlich beurteilt; von einem Rechtsstaat in unserem westlichen Sinne kann auch nach dem Friedensschluss mit Äthiopien nicht gesprochen werden. Dieser Friedensschluss, also die Beendigung des Kriegszustandes, hätte allerdings erwähnt werden sollen. Das Recht auf ein Asylverfahren ist durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach Wegweisungen nach Eritrea trotz des Nationaldienstes zumutbar seien, nicht tangiert. Bettina Gabbe hat daher richtigerweise von einem ‘Anrecht auf ein Asylverfahren’ gesprochen. Ob Asylsuchende aus Eritrea als Flüchtlinge anerkannt werden oder nicht, aus welchen Gründen sie migriert sind und ob diese Gründe für die Anerkennung als Flüchtling ausreichen oder nicht, kann erst mit einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren festgestellt werden. Trotz der Ungenauigkeit in Bezug auf die Kriegssituation kann sich das Publikum aufgrund der faktengetreuen Berichte und der Einschätzungen unabhängig eine eigene Meinung bilden. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Lustenberger anschließen: Der Beitrag war keineswegs tendenziös und voller Falschaussagen. Wichtig zu wissen ist, dass ein «Tagesschau»-Beitrag oft aus zwei Teilen besteht: Aus der Faktenvermittlung, also der eigentlichen Berichterstattung, und aus der Einschätzung und Einordnung dieser Fakten durch eine Korrespondentin oder einen Korrespondenten, also der Kommentierung. Im konkreten Fall hat während der Krise rund um das mit Flüchtlingen besetzte italienische Küstenwachtschiff Diciotti immer wieder die Römer Korrespondentin Bettina Gabbe die Vorgänge kommentiert. Bei diesen Kommentaren ist sie frei, ihre eigene Meinung zu äußern, Gewichtungen vorzunehmen oder Prognosen zu stellen. Aber auch sie muss genau sein in den Fakten. Das war sie nicht: Sie hat die Situation in Eritrea unrichtig wiedergegeben (es herrscht kein Krieg, aber es besteht kein Rechtsstaat, die Grundrechte werden nicht oder ungenügend beachtet, die Verweildauer im Nationaldienst wird für viele junge Männer maßlos überzogen) und sie hat in einer späteren Sendung (jener vom 27. August 2018) behauptet, das Budget der Europäischen Union (EU) brauche Einstimmigkeit im EU-Parlament. Das stimmt doppelt nicht: Erstens ist die Verabschiedung des Haushalts nicht eine Sache des Parlaments, sondern eine gemeinsame Sache von Europäischem Parlament und Europäischem Rat (dem die Minister angehören und in dem jedes Mitgliedsland eine Stimme hat). Zweitens ist nicht Einstimmigkeit erforderlich, aber eine Einigung der beiden Gremien. Einstimmigkeit brauchen nur ganz wenige Entscheide, beispielsweise die Aufnahme neuer Mitglieder, die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik, die soziale Sicherheit oder die polizeiliche Zusammenarbeit.[11] Nun, diese spätere Sendung ist nicht Gegenstand Ihrer Beanstandung und hat deshalb auch keine Auswirkung auf meine Bewertung der beanstandeten Sendung. Sie illustriert nur, wie wichtig es wäre, dass Korrespondenten und Korrespondentinnen auch in ihren Einschätzungen die Fakten korrekt wiedergeben. Da Bettina Gabbe die Situation Eritreas nicht zutreffend beschrieben hat, kann ich deswegen Ihre Beanstandung teilweise unterstützen – nicht jedoch in allen anderen Punkten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-24-08-2018-1930?id=a4adb31d-173f-4e66-b14d-759b049cb573

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/nachrichten-ausland?id=fecf31d3-7c43-45fb-baaf-c2a1f2fc90b9

[3] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-24-08-2018-1930?id=a4adb31d-173f-4e66-b14d-759b049cb573

[4] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-26-08-2018-1930?id=118dfcaa-10b4-41fe-98a7-12cc7067beba

[5] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-28-08-2018-1930?id=bccacae2-3378-44c1-82a9-a29079f15034

[6] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[7] https://www.avvenire.it/attualita/pagine/migranti-i-filmati-che-il-papa-ha-voluto-vedere

[8] https://derstandard.at/2000085140813/Flucht-vor-dem-Militaerdienst-Warum-so-viele-Menschen-aus-Eritrea

[9] https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/2018/asylwesen--weiterer-gerichtsentscheid-zur-rueckkehr-nach-eritrea.html

[10] https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/aemr/text/

[11] http://ec.europa.eu/budget/explained/management/deciding/decide_de.cfm; https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/unanimity.html?locale=d

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