SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Aufruf des «Tagesschau»-Moderators, an einer Wahlbarometer-Umfrage teilzunehmen, beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. September 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» vom gleichen Tag und dort den Aufruf des Moderators, an einer Wahlbarometer-Umfrage teilzunehmen.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Gerne möchte ich mich bei Ihnen über die ausgestrahlte Tagesschau um 19:30 Uhr am 14.09.18 beschweren. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Beschwerde auf eine spezifische von Ihnen auf der Internetseite aufgeführte Missachtung eingegrenzt werden kann, darum wäre ich auch froh um eine kurze Rückmeldung und Richtigstellung, falls meine Beschwerde nicht angebracht sein sollte.

In der Tagesschau vom 14.09.18 am Abend machte der Nachrichtensprecher mitten im Programm ‘Werbung in eigener Sache’ (für SRF) und rief daraufhin Zuschauer dazu auf, eine Umfrage des SRFs auf dessen Internetseite auszufüllen. Ich finde solche Aufrufe haben in einer Nachrichtensendung nichts zu suchen und sollten in einer separaten Zwischenschaltung oder Programm gemacht werden.

Sollte ich mit meiner Meinung/Annahme falsch liegen, so wäre ich froh um eine kurze Erklärung, in welchem Rahmen solche ‘Aufrufe in eigener Sache’ (während Nachrichtensendungen) erlaubt sind.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äußerte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mai vom 14. September hat Herr X eine Beanstandung zur Tagesschau vom 14. September eingereicht. Es geht um den Hinweis innerhalb der Tagesschau auf eine Online-Umfrage bei srf.ch, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Eidgenössischen Wahlen 2019 beteiligen können (Hinweis im In von Moderator Franz Fischlin ab 7:45).

Kernauftrag Politik

In einem Jahr finden in der Schweiz die Wahlen in den National- und Ständerat statt. Für Schweizer Radio und Fernsehen SRF, und damit für alle Sendungen in Radio, Fernsehen und alle Beiträge auf srf.ch, sind diese Wahlen ein zentrales Ereignis in der Schweizer Innenpolitik, die bereits ein Jahr vorher in den Medien aufscheinen. Die innenpolitische Berichterstattung gehört zum Kernauftrag von SRF.

Diesen Kernauftrag nimmt SRF in verschiedenen Sendegefässen wahr. Wurde in früheren Zeiten dieser Auftrag als Information in eine Richtung verstanden (die Medien informieren ihr Publikum über Wahlprogramme und Kandidaten), so ist mit dem Aufkommen der Sozialen Medien dieser Auftrag in der heutigen Zeit als Kommunikation mit dem Publikum in beide Richtungen zu verstehen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen mitreden, wollen mitdiskutieren, wollen ihre Anliegen einbringen. Eine Politberichterstattung, welche die Bürgerinnen und Bürger nicht einbezieht, ist in der heutigen Zeit schlicht undenkbar.[2]

Die SRG hat am 4. Oktober 2018 die Wahlen 2019 zum Thema gemacht; sie hat damit den Auftakt des Wahljahres markiert und inhaltlich darauf eingestimmt. Mit Analyse und Videos auf srf.ch oder als Fokusthema in der Sendung 10v10 und in weiteren Sendungen.[3] Inhaltlich heisst: Man spricht die Themen an, welche den Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegen. Man spricht und diskutiert über die Themen, bei denen den Bürgerinnen und Bürgern der Schuh drückt und wo sie Handlungsbedarf sehen. Es geht bei diesem Aufruf zum Mitmachen beim Wahlbarometer nicht um ein kommerzielles Interesse oder eine kommerzielle Auswertung der Daten. Es geht um ein rein publizistisches Anliegen. Die Resultate der Umfrage fliessen in die politische Berichterstattung ein. Bis zum Wahltermin im Oktober 2019 wird die SRGSSR weitere Wahlbarometer veröffentlichen und dabei auch die Themen der Bürgerinnen und Bürger in die Sendungen einfliessen lassen.

Einbettung in der Sendung

Der Hinweis auf den Wahlbarometer kommt nicht unvermittelt im Programm. Im Gegenteil; der Hinweis schliesst die innenpolitische Berichterstattung an diesem Tag (Krankenkassen-Prämien, Generika, Vorschläge des Bundesrates zum Agglomerationsverkehr) ab.

Der Wahlbarometer im Hinblick auf die Wahlen 2019 ist Teil der Berichterstattung in der Tagesschau. Der Hinweis innerhalb der tagesaktuellen Sendung mit den meisten Zuschauerinnen und Zuschauern ist daher richtig platziert.

Grundsätzliche Überlegungen

Dem Beanstander ist beizupflichten, dass solche Aufrufe in den Nachrichtensendungen sehr zurückhaltend einzusetzen sind. In der Tagesschau gehören einzig noch Aufrufe der ‘Glückskette’ zum Programm, auch hier eingebettet in die entsprechende Berichterstattung, wie ganz aktuell zum Erdbeben und dem nachfolgenden Tsunami in Indonesien. Aufrufe müssen immer auch einen Bezug zur Sendung haben. Das ist sowohl im Fall der Glückskette wie auch im Fall des Wahlbarometers gegeben.

Fazit

Der Wahlbarometer ist Teil des publizistischen Angebotes der SRG SSR zu den Eidgenössischen Wahlen 2019. Mit der Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern werden die Themen erfragt, welche die Menschen in der Innenpolitik bewegen. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Aufrufs. Ich verstehe, dass Sie der unvermittelt mitten in der Sendung erfolgte Aufruf des Moderators etwas irritiert hat. Franz Fischlin sagte am Ende des Inland-Blocks:

<Ein Hinweis, ein Aufruf in eigener Sache: In einem Jahr finden nationale Wahlen statt. National- und Ständerat werden neu besetzt. Und wir haben hierbei ganz konkrete Fragen an Sie. Zum Beispiel: Wie beurteilen Sie die politische Arbeit des Parlaments und des Bundesrats? Für welche Partei würden Sie sich heute entscheiden? Nehmen Sie teil an unserer Umfrage auf srf.ch/wahlbarometer. 10 Minuten sollten genügen. Die Ergebnisse der Umfrage werden in den kommenden Wochen auf den Kanälen von SRG-SSR publiziert. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym. Ihre Antworten werden vertraulich behandelt.»

Dabei war es in der Tat etwas ungeschickt, dass Franz Fischlin sagte: «In eigener Sache». Denn es ging ja gar nicht um die «eigene Sache», sondern um die Sache der direkten Demokratie, um die Sache des souveränen Volkes. Gerade, weil sich der politische Journalismus lange zu sehr an den Agenden und Bedürfnissen der Politikerinnen und Politiker orientierte und zu wenig an den Bedürfnissen und Fragen der Bevölkerung, entstand in den USA Ende der achtziger/Anfang der neunziger Jahre das Konzept des Public Journalism.[4] Begründet wurde es namentlich durch den Journalisten David «Buzz» Merrit («The Wichita Eagle», Kansas)[5] und den Journalistikprofessor Jay Rosen (New York University)[6]. Das Konzept, das von verschiedenen Zeitungen und Rundfunkanstalten umgesetzt wurde, hatte zur Folge, dass die Journalistinnen und Journalisten die Bürgerinnen und Bürger stärker in ihre Projekte einbezogen, dass sie die Wahlkampfberichterstattung mit ihnen zusammen gestalteten, Moderationen in örtlichen Konflikten übernahmen und die Politiker zwangen, stärker auf die Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen und deren Fragen zu beantworten. Journalistinnen und Journalisten, die sich dem Public Journalism verpflichtet fühlen, engagieren sich für die Demokratie. Genau in dieser Tradition agieren Radio und Fernsehen der SRG, wenn sie die Wünsche und Einstellungen der Bevölkerung im Hinblick auf die Wahlen 2019 erkunden. Sie orientieren damit den Journalismus am Volk und nicht einfach an der Elite. Und das ist vorbildlich.

Zwar hätte ich bei den damit im Zusammenhang produzierten Beiträgen im einen oder anderen Fall etwas an der mangelnden Umsetzung des Präzisionsjournalismus zu kritisieren: Es geht nicht, dass man jene, die «ja» sagen, und jene, die «eher ja» sagen, unkommentiert zusammenzählt. Da wäre mehr Differenzierung erwünscht. Aber das ist nicht Gegenstand Ihrer Beanstandung.

In Ihrer Beanstandung haben Sie den Aufruf von Franz Fischlin als «Werbung in eigener Sache» taxiert. Nein, es handelt sich mitnichten um Werbung, sondern um Wertschätzung des Publikums, des Souveräns. Der Aufruf war daher nicht nur zulässig, er war demokratiepolitisch notwendig. Ich kann folglich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-14-09-2018-1930?id=29a6cd90-3cdd-4fba-8dad-cd469feffe54

[2] https://www.srf.ch/news/schweiz/in-einem-jahr-sind-wahlen-wie-beurteilen-sie-parlament-und-bundesrat?srg_shorturl_source=wahlbarometer

[3] https://www.srf.ch/news/schweiz/1-jahr-vor-den-wahlen-7-parteichefs-stehen-red-und-antwort

https://www.srf.ch/news/schweiz/1-jahr-vor-den-wahlen-die-schweizer-politlandschaft-ist-in-bewegung

https://www.srf.ch/news/schweiz/rahmenabkommen-mit-der-eu-eine-mehrheit-will-mit-bruessel-verhandeln

https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-04-10-2018?id=4df54816-00ee-44ad-9d9c-eb62fe81ac3b

[4] https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/ncr.58

[5] http://kspress.com/1216/merritt-jr-w-davis-buzz; http://www.niemanwatchdog.org/index.cfm?fuseaction=about.viewcontributors&bioid=69; https://en.wikipedia.org/wiki/W._Davis_Merritt

[6] https://journalism.nyu.edu/about-us/profile/jay-rosen/

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