
SRF 3-Karikatur über Pädophile war zulässig
Die beiden Fussballclubs Juventus Turin und die BSC Young Boys trafen am 2. Oktober 2018 aufeinander. Anlässlich dieser sportlichen Begegnung postete Radio SRF 3 auf Facebook eine Karikatur. Darin wird Priestern und Michael Jackson ein Stadionverbot auferlegt. Einem Facebook-Nutzer missfällt, dass damit die Priester generell als pädophil dargestellt werden. Ombudsmann Roger Blum sieht die Grenzen der Satire durch die Karikatur nicht gesprengt.
Der Beanstander stört sich vor allem daran, dass mit der Karikatur eine ganze Personengruppe, welche für das Allgemeinwohl viel Gutes tue, als pädophil bezeichnet werde.
Pascal Scherrer, publizistischer Leiter von Radio SRF 3, hält in seiner schriftlichen Stellungnahme fest, dass die ironisch-satirische Zeichnung mit klar erkennbarer Zuspitzung ein zulässiges Mittel journalistischer Auseinandersetzung sei. Gemäss Scherrer verwendet Radio SRF 3 die satirischen Zeichnungen von «cic.» seit mehreren Jahren. Diese unterscheiden sich klar von redaktionell aufbereitetem Inhalt und sind bekannt als angriffig und unbequem, so Scherrer.
Massvolle Übertreibung
Ombudsmann Roger Blum freut sich, dass der Zeichner die sprachliche Übereinstimmung der beiden Clubs sofort erkannt hat. Beim Fussballspiel zwischen Juventus (iuventus: lat. Jugend) und den Young Boys (engl. junge Knaben) seien sich, dem Namen nach, ganz Junge auf dem Spielfeld begegnet. Die Karikatur verlange, potenziell pädophil Veranlagte vom Spiel fernzuhalten. Der Satiriker überzeichne, doch angesichts des immensen Ausmasses des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch katholische Priester weltweit findet Blum die Übertreibung massvoll. Der katholische Klerus müsse damit leben, dass er unter Generalverdacht stehe. Denn eine Minderheit des Klerus habe seine Macht missbraucht und den Ruf des Priesterstandes und das Vertrauen in ihn beschädigt. Gemäss Roger Blum hat der Facebook-Post den Freiraum, den ein Komiker oder Satiriker hat, nicht gesprengt. Blum unterstützt die Beanstandung nicht.
Schlussbericht der Ombudsstelle 5591
Zum beanstandeten Facebook-Post vom 2. Oktober 2018
Text: SRG.D/dl
Bild: Beanstandete Karikatur von «cic.». Aus: Facebook-Post von Radio SRF 3 am 2.10.18. Screenshot, SRF.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Sachgerechter Podcast zum «Mobilfunkpapst»
Gegen einen Podcast über verbale Angriffe und schwere Vorwürfe gegen den Mobilfunkexperten Martinr Röösli gingen mehrere Beanstandungen ein. Der Beitrag sei einseitig und diffamiere die Aktivist:innen der Anti-Mobilfunkbewegung. Die Ombudsstelle ist nicht einverstanden.

Ombudsmann stellt sich hinter Syrienberichterstattung von SRF
Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung der Syrien-Berichterstattung von Radio und Fernsehen SRF nicht unterstützen. Sowohl der Ombudsmann als auch die SRF-Verantwortlichen sind der Auffassung, dass die als lügenhaft und kriegshetzerisch beanstandete Syrien-Berichterstattung sorgfältig und differenziert war.

«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt
Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines Beitrags von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche in der Klinik Münsterlingen (TG) nicht unterstützen. Ein Beanstander findet den Beitrag nicht ausgewogen. Blum ist der Auffassung, dass es möglich sei, über negative Vorfälle zu berichten, ohne stets die jeweiligen positiven Aspekte zu erwähnen.
Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen
${ text.replace(new RegExp('\r?\n', 'g'), '
') }