SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Echo der Zeit»-Beitrag «Politiker beurteilen Ausschreitungen in Chemnitz» und «SRF News»-Beitrag «Die Sache mit dem deutschen Rechtsstaat» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 28. August 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 28. August 2018 und dort den Beitrag «Politiker beurteilen Ausschreitungen in Chemnitz»[1] sowie einen Beitrag von Peter Voegeli auf SRF News vom gleichen Tag, betitelt mit «Die Sache mit dem deutschen Rechtsstaat».[2] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Leider geriet Ihre Eingabe in den Spam-Ordner, und wir haben sie erst nach Ihrer Nachfrage am 9. November 2018 dort entdeckt. Erst dann konnten wir das Verfahren in Gang setzen. Ich entschuldige mich bei Ihnen für die erhebliche Verspätung.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich wende mich an Sie, weil ich in der gesamten Berichterstattung des SRG über die Vorfälle in Chemnitz grobe Verstösse gegen die Mindestanforderungen an Programminhalte sehe.

Ich werde mich in meiner Beanstandung hauptsächlich auf den ‘Echo der Zeit’ Bericht vom 28. August 2018 und auf die online aufgeschaltete Analyse von Herrn Peter Voegeli beziehen.

In der Sendung ‘Echo der Zeit’ vom 28. August wurde in der Berichterstattung über die Vorfälle in Chemnitz meiner Ansicht nach Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt: Absatz 2, <Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein>, mehrfach nicht eingehalten. Ebenso ist dies bei Herrn Voegelis ‘Analyse’ ‘Die Sache mit dem deutschen Rechtsstaat’ der Fall.

Herr Voegeli behauptet in seiner Berichterstattung, dass die AfD gegen Rechtsstaatlichkeit sei. Dies ist eine unbelegte Falschaussage, die er in seiner Analyse ‘Die Sache mit dem deutschen Rechtsstaat’ auf der SRF-Webseite noch verschärft, in dem er behauptet, ‘die AfD versucht auch im Bundestag, den Staat und seine Institutionen auszuhebeln’. Solche Behauptungen dürfen nicht ohne Belege vorgebracht werden. Der Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier hat zwar einen mehrdeutigen Tweet auf Twitter gepostet, aber auch in diesem Tweet wird nicht von einem Verständnis für Selbstjustiz gesprochen. Abgesehen von Herrn Frohnmaier hat sich die AfD zudem ganz klar zum Rechtsstaat bekannt. Im Bezug auf Selbstjustizvorwürfe gegenüber den Demonstranten in Chemnitz (dazu später), hat sich die AfD ganz klar mittels Pressemitteilungen distanziert. Auf was Herr Voegeli seine Behauptung Stütz, dass die AfD im Bundestag versuche den Staat und seine Institutionen auszuhebeln, ist überhaupt nicht interpretierbar.

Unter den Gegendemonstranten hatte es zahlreiche Linksextreme. Dies berichtet beispielsweise die Deutsche Zeitung WELT heute. So wurde eine Demonstrantin auf der Mahnwache von Pro Chemnitz von den Gegendemonstranten mit einer Flasche am Kopf verletzt. Dies Unterschlägt Herr Voegeli, in dem er zwar von einer Anzahl Straftaten spricht, jedoch nicht sagt, von wem sie begangen wurden (abgesehen vom Hitlergruss).

Die Berichterstattung von Herrn Voegeli suggeriert zudem, dass in Deutschland rechtsextremen Gewalttaten in der Zunahme begriffen seien. Das Gegenteil ist aber der Fall. So sind laut dem deutschen Verfassungsschutz im Jahr 2017 die politisch motivierten Straftaten um 4,9% zurückgegangen. Der Anteil der extremistischen Gewaltdelikte sank dabei von 4311 Delikten auf 3754. Insbesondere ist eine Abnahme von rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zu erkennen. Diese sanken im Jahr 2017 um 35%. Im gleichen Jahr kam es bei linksextremistisch motivierten Gewalttaten zu einem Anstieg von mehr als einem Drittel... [3]

Die Berichterstattung der letzten beiden Tage über Chemnitz hat die Zunahme von Messerstechereien in Deutschland, durch Migranten und die Zunahme von Gewaltdelikte (ja die Gesamtzahl der Delikte sinkt, nicht aber der Morde, Vergewaltigungen und Körperverletzungen) in Deutschland in keiner Weise erwähnt. Das Verhältnis zwischen Chemnitzern und Asylbewerbern hat zudem eine etwas längere Vorgeschichte, als nur den Mord von letztem Wochenende. Sie Beginnt (überraschenderweise) 2015 mit Bundeskanzlerin Merkels Ausserkraftsetzung von Schengen Dublin.

Ich möchte hierzu nur ein paar Fakten auflisten:

- In der Asylbewerberunterkunft in einer Chemnitzer Außenstelle, kommt es schon seit dem Jahr 2015 immer wieder zu schwersten Ausschreitungen. Mal geraten 30 Syrer und Albaner bei der Essensausgabe aneinander, mal gehen 20 Albaner auf einen Mann aus Eritrea los und verletzen ihn schwer. (Quelle: Polizei Chemnitz)

- Im April 2016 hat ein 21jähriger indischer Asylbewerber, eine 20jährige Frau in einem Chemnitzer Park sexuell missbraucht. (Quelle: Bild)

- Im Mai 2016 hat ein Asylbewerber ein erst 10jähriges Mädchen in einen Chemnitzer Hausflur gedrängt und sie sexuell missbraucht. (Quelle: Focus)

- Im Oktober 2016 kam es zu einem blutigen Streit in der Asylunterkunft. Ein Security-Mann (45) wurde von einem 17-jährigen Syrer so schwer verletzt, dass er mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste! Tatzeit war gegen 0.15 Uhr.<Nach derzeitigen Erkenntnissen war ein Handydiebstahl Auslöser von Tätlichkeiten>, sagt Polizeisprecher Rafael Scholz (35). Als der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dazwischen ging, wurde er lebensgefährlich verletzt. (Quelle: Polizei)

- Im August 2017 musste das Chemnitzer Fest ebenfalls früher beendet werden, weil einige betrunkene Flüchtlinge randalierten und man nicht mehr für die Sicherheit garantieren konnte (Quelle: Polizei Chemnitz).

- Im Oktober 2017 haben Raaft A. und Mohammad A. unterhalb der Gerichtstreppen am Kaßberg gegen 19.30 Uhr eine 14-Jährige attackiert. Sie fassten ihr ans Gesäß, hielten sie fest, küssten sie. Dann warfen sie die junge Chemnitzerin zu Boden, vergewaltigten sie. Einer der beiden würgte die hilflose Jugendliche während der Tat. Als eine Radfahrerin in die Nähe kam, schlugen die Brüder ihrem Opfer mit der Faust gegen den Kopf und rannten davon. Das Mädchen kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Bereits am Vorabend soll Raaft A. eine weitere Jugendliche am gleichen Tatort am Oberschenkel begrapscht haben - das Mädchen konnte flüchten. Einen Tag nach der Vergewaltigung verfolgte Mohammad A. eine Frau (31) an den Gerichtstreppen, hielt sie fest, küsste sie und drückte ihren Kopf nach unten. Die Chemnitzerin konnte sich befreien und flüchten. (Quelle: Tag 24.de)

- Ebenfalls im Oktober 2017 bedrängten und verfolgten drei Flüchtlinge in der Chemnitzer Innenstadt zwei junge Mädchen. Sie wollten die 14 und 16 jährige gegen ihren Willen anfassen. Zwei Zivilpolizisten die zufällig vorbeikamen, eilten den Mädchen zur Hilfe, woraufhin sie von den Flüchtlingen getreten, bespuckt und mit einem Gürtel geschlagen wurden. Einen der 19jährigen Täter konnten sie zunächst fixieren, mussten ihn dann aber loslassen und sich in einer Straßenbahn in Sicherheit bringen, nachdem sie von einem 18jährigen Flüchtling getreten wurden. Daraufhin bewarfen der Syrer, der Afghane und der Iraker den Bus mit Steinen, woraufhin mindestens eine Scheibe zu Bruch ging. (Quelle: Polizei Chemnitz)

- Seit Monaten gefährdet ein Flüchtling (27) aus Eritrea Passanten an der Lützowstraße in Chemnitz: Er wirft immer wieder Flaschen und andere Gegenstände aus dem Fenster seiner Unterkunft. Behörden beraten (bisher ergebnislos), wie weiter mit dem offenbar psychisch verwirrten Mann verfahren wird. (Quelle: Bild)

- Im April diesen Jahres, wurde ein junger Syrier im Chemnitzer Stadtpark erstochen. Zwei andere Flüchtlinge hatten ihn grausam ermordet, weil einer von Ihnen, in die Freundin des Opfers verliebt war. Die Täter bestellten Mohamed zu einer angeblichen Aussprache in den Stadtpark. Während der Unterhaltung stach der 25-jährige Abedalmola T. dem Opfer laut Anklage mit einer Zehn-Zentimeter-Klinge zwei Mal in die Brust und in den Bauch. (Quelle: Bild).

Deutsche Medien und Politiker, die von einer Hetzjagd gegen Ausländer in Chemnitz berichten, stützten sich nach jetzigem Kenntnisstand auf keine Fakten. Es gibt ein youtube.com-Video, in dem ein mutmasslicher Demonstrant einem ‘ausländisch aussehenden’ Passanten hinterher rennt. Es wurde kein Ausländer an diesem Wochenende in Chemnitz verletzt oder sonst strafbar angegangen.
Es gibt jedoch in den letzten drei Jahren eine Zunahme an Gewalttaten durch Ausländer und Flüchtlinge in Chemnitz und auch vielen anderen Orten in Deutschland.

Die aus Deutschland importierte Hysterie in der SRF-Berichterstattung der letzten beiden Tage über die Vorkommnisse in Chemnitz und die daraus gezogenen Schlüsse sind unseriös, teilweise falsch, unvollständig und schlecht recherchiert!

Bürger, die gegen diese Zustände in Chemnitz auf die Strasse gehen, pauschal als Rechtsextreme zu verunglimpfen und die grösste Oppositionspartei AfD zur Gegnerin des Rechtsstaats zu machen, ist einem öffentlich-rechtlichen Sender, den ich grundsätzlich schätze, nicht würdig. Ihre Korrespondenten sollten nicht einfach die Narrative der deutschen Politiker übernehmen. Schicken sie Ihre Korrespondenten vor Ort.

Ich habe letztes Jahr ein halbes Jahr in Bamberg gelebt und viel mit Einheimischen geredet. Mit dem Verkäufer in der Würstchenbude ebenso, wie mit Studenten, Taxichauffeuren und Türstehern. Ich war auch in Dresden, Berlin und Chemnitz. Viele Leute sind unzufrieden mit der medialen Berichterstattung und der Politik in ihrem Land. Viele Medien werden als Hofberichterstatter der deutschen Regierung gesehen... Ich kann diese subjektiven Eindrücke nur bestätigen. Auch habe ich selbst im beschaulichen Oberfranken negative Erfahrungen mit ‘Schutzsuchenden’ gemacht.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Beat Soltermann, Redaktionsleiter der Sendung:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert die Berichterstattung über die Ereignisse in Chemnitz, die am 28.8.2018 im ‘Echo der Zeit’ zu hören war. Er sieht darin eine Verletzung von Art 4 RTVG, weil die Sendung nicht sachgerecht berichtet habe.

Sie haben als Ombudsmann im Fall Nr. 5583 bereits zur gleichen Sendung und zur gleichen Kritik Stellung genommen. Damals kamen Sie zu diesem Schluss:

<Wenn ich den gesamten Beitrag in den Blick fasse, dann haben wir ein journalistisches Stück vor uns, das genau das leistet, was das ‘Echo der Zeit’ leisten sollte: Nach einer knappen Zusammenfassung der Ereignisse folgt ein Gespräch, das den Blick auf den Hintergrund lenkt, das größere Zusammenhänge herstellt, vertieft. Auf das Gesamte gesehen, bleibt zwar der Fehler mit den 6000 Neonazis ein Fehler, aber sein Gewicht nimmt ab, und die Sendung kann vor dem Radio- und Fernsehgesetz bestehen. Auch wenn ich, wie erwähnt, großen Respekt vor Ihrer Beanstandung habe, teile ich Ihre Auffassung nicht, dass Artikel 4 des Gesetzes ‘massiv verletzt’ worden sei, und somit kann ich die Beanstandung nicht unterstützen.>[4]

Ich gehe in meiner Stellungnahme zu dieser zweiten Beschwerde deshalb nur noch auf jene Punkte ein, die über den Fall Nr. 5583 hinausgehen. Schliesslich möchte ich vorab auch festhalten, dass ich mich zur Online-Analyse nicht äussern kann (das müssen die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen von News Online tun), eben so wenig zur ‘gesamten Berichterstattung des SRG’.

Im Einzelnen:

AfD und Rechtsstaatlichkeit
Herr X schreibt, Peter Voegeli behaupte in seiner Berichterstattung, dass die AfD gegen Rechtsstaatlichkeit sei. Wörtlich sagt Peter Vögeli im Gespräch: <Ich vermute nämlich, dass viele Deutsche, nicht nur in Sachsen, nicht mehr so richtig an den Rechtstaat glauben. Das ist fatal. Das gibt den Extremen, auch einer AfD, Auftrieb, einer AfD, die nicht den Rechtsstaat hochhält, und es schwächt die Mitte der Gesellschaft.>. Im Gespräch kommt also zum Ausdruck, dass die AfD nicht jene Partei ist, die sich primär die Rechtstaatlichkeit auf die Fahne geschrieben hat. Sie versteht sich als Bewegung, die den Volkswillen umsetzen will und dem Grundgesetz und den Gesetzen grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Das erklärt auch, warum der Verfassungsschutz einzelne Politiker beobachtet und derzeit in Deutschland geklärt wird, ob der Verfassungsschutz die ganze Partei ins Visier nehmen soll. Dass die AfD nicht den Rechtsstaat hochhalte, trifft folglich durchaus zu.

Zunahme von rechtsextremer Gewalt in Deutschland
Herr X kritisiert, die <Berichterstattung von Herrn Voegeli suggeriere, dass in Deutschland rechtsextreme Gewalttaten in der Zunahme begriffen> seien. Ich habe das Gespräch nochmals angehört und finde keine Aussagen, die diese Behauptung stützen.

Kriminalität von Ausländern gegen Deutsche in Chemnitz
Herr X listet eine Reihe von kriminellen Taten auf, die in Chemnitz von Ausländern begangen worden seien. Es ist unklar, ob die Aufzählung korrekt und vollständig ist oder eher eine anekdotische Evidenz auf der Basis einzelner Medienberichte darstellt. Die Kriminalstatistik war aber sowieso nicht das Thema dieses Gesprächs, weshalb auch diese Kritik unbegründet ist. Als Redaktion erlauben wir uns die Freiheit, den Zugang zu einem Thema zu wählen, eine publizistische Freiheit, der im Wesentlichen die Sachgerechtigkeit eine Grenze setzt. Diese, so sind wir überzeugt, haben wir hier respektiert.

Wir sind folglich überzeugt, dass unsere Berichterstattung über die Ereignisse in Chemnitz nicht gegen Art. 4 RTVG verstossen hat. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, auch diese zweite Beanstandung abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und des Online-Textes. Es gab in der Tat schon eine andere Beanstandung gegen die gleiche «Echo der Zeit»-Sendung mit ähnlicher (aber nicht identischer) Kritik, die mit dem Schlussbericht 5583 behandelt wurde. Dieser Schlussbericht ist hier verlinkt (siehe Fussnote 3). Ich gehe daher vor allem auf jene Punkte ein, die dort nicht schon behandelt worden sind.

Sie kritisieren in Ihrer Beanstandung hauptsächlich dreierlei:

  1. dass Deutschland-Korrespondent Peter Voegeli in seinem Online-Artikel behaupte, die AfD sei gegen die Rechtsstaatlichkeit und versuche im Bundestag, den Staat und seine Institutionen auszuhebeln.
  2. dass Peter Voegeli behaupte, die rechtsextremen Gewalttaten nähmen in Deutschland zu (während in Wirklichkeit die linksextremen zunehmen).
  3. dass in der Berichterstattung die Zunahme von Delikten durch Migranten unterschlagen werde.

Zu 1) Es stimmt, dass Peter Voegeli der Treue der AfD zum Rechtsstaat misstraut. Dazu hat er auch Grund, denn wenn AfD-Abgeordnete vorschlagen, an der Grenze einfach zu schiessen, wenn sie Verständnis für Selbstjustiz äußern, wenn die «Junge Alternative» verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet oder wenn man erwägt, dass die Grundrechte nicht für alle Menschen gelten sollen, dann sind die Zweifel an der rechtsstaatlichen Überzeugung der AfD begründet. Zudem besteht kein Zweifel, dass die AfD im Bundestag viel Obstruktion betreibt und somit die Institution «Parlament» missbraucht. Letztlich will Peter Voegeli mit seinem Artikel zeigen, wie verheerend es ist, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat erodiert.

Zu 2) Ich finde nirgends einen Beleg dafür, dass Peter Voegeli behauptet hätte, die rechtsextremen Gewalttaten in Deutschland nähmen zu.

Zu 3) Ihre Liste von Vergehen und Verbrechen, die von Migranten ausgingen, ist eindrücklich. Man möchte am liebsten, dass keine dieser Taten je geschehen wäre. Aber es fehlt der Kontext: Wie viele ähnliche Delikte wurden von Einheimischen begangen? Wenn wir in die Kriminalstatistik schauen, dann sieht es ein wenig anders aus. Ich verweise hier auf die Kriminalstatistik der Polizeidirektion Chemnitz für das Jahr 2017, wo steht:

<Insgesamt wurden 19.491 Tatverdächtige ermittelt. Dies sind 2 048 bzw. 9,5 % weniger als im Vorjahr.

Darunter waren 5 775 nichtdeutsche Tatverdächtige, die damit 29,6 % aller erfassten Tatverdächtigen ausmachen (2016: 34,1 %). Fast die Hälfte von ihnen, 2.586 Personen (44,8 %), verstießen gegen Bestimmungen des Aufenth/Asyl/FreizügG.

Bezogen auf den Bereich der allgemeinen Kriminalität betrug der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 20,0 % (2016 = 19,4 %).>[5]

Man muss immer den Gesamtkontext im Auge behalten, bevor man Schlüsse zieht. Womit ich keineswegs Vergehen und Verbrechen von Migranten verharmlosen will, im Gegenteil. Aber man kann nicht so tun, als würden seit 2015 nur noch Migranten straffällig. Ihre Beanstandung trägt sicher dazu bei, dass auch die Redaktionen von Radio und Fernsehen SRF stets an den Kontext denken. Aber im konkreten Fall, bei der Berichterstattung über die Ereignisse in Chemnitz, haben sie Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes eingehalten. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://bit.ly/2I6JABt

[2] https://www.srf.ch/news/international/ausschreitungen-in-chemnitz-die-sache-mit-dem-deutschen-rechtsstaat

[3] Quelle = Verfassungsschutzbericht 2017: https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte

[4] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2018/10/16/echo-der-zeit-beitrag-politiker-beurteilen-ausschreitungen-chemnitz-beanstandet/

[5] https://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/PDC/fertigeXFassungXGesamtX2017.pdf

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