«Schawinski» mit Juso-Präsidentin Tamara Funiciello beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 22. Dezember 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Schawinski» (Fernsehen SRF) vom 3. Dezember 2018, in der die Schweizer Juso-Präsidentin Tamara Funiciello Gast war.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Am 17.12.2018 habe ich Hr. Schawinski über das Kontaktformular der Redaktion der Sendung ‘Schawinski’ einen Kommentar geschickt, in dem ich an seiner Sendung vom 03.12.2018 Kritik anbringe. Da ich aber bis jetzt keine Antwort darauf bekommen habe, gelange ich nun an Sie und beanstande hiermit die Sendung ‘Schawinski’ vom 03.12.2018 mit Fr. Tamara Funiciello, und begründe dies wie folgt:

Es ist hinlänglich bekannt, dass Hr. Schawinski einen temporeichen und intensiven Schlagabtausch auf Augenhöhe wählen, der Wortunterbrechungen und angriffslustige Momente beinhaltet (vgl. Léa Burger, 12.11.2018, Beantwortung Beanstandung ‘Schawinski’ mit Fr. Martullo-Blocher). Dieser Moderationsstil ist mitunter ein wichtiger Grund, weshalb ich die Sendung gerne und oft schaue.

In der Sendung mit Juso-Präsidentin Tamara Funiciello vom 03.12.2018 hat der Moderator m.E. jedoch sowohl die Augenhöhe vermissen lassen als auch das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt: Anstatt vertieft auf das Thema ‘Gewalt an Frauen’ einzugehen und Fr. Funiciellos Positionen sachlich zu hinterfragen, schien es ihm vielmehr darum zu gehen, seine eigene Erfahrungen und Befindlichkeiten in Bezug auf den Umgang zwischen Frauen und Männern darzulegen. Frau Funiciello kam gar nicht erst dazu, detailliert auszuführen, wie sie die Gewalt an Frauen stoppen will. Sie wurde immer wieder von Hr. Schawinski unterbrochen und persönlich angegriffen, indem er sie beispielsweise als Lügnerin darstellte. Auf mich wirkte es so, als hätte er ein persönliches Problem mit Frau Funiciello. Doch anstatt dies mit ihr unter vier Augen auszudiskutieren, benutzte er seine eigene Sendung dazu, was ich unfair und auch missbräuchlich fand.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort stammt von Frau Sofiya Miroschnyk, Redaktorin und stellvertretende Produzentin von «Schawinski »:

«Im Schreiben vom 22. Dezember 2018 kritisiert X, dass Moderator Roger Schawinski im Gespräch mit Frau Funiciello sowohl die Augenhöhe des Schlagabtauschs vermissen liess als auch das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Wie in der Sendung vom 3.12.18 transparent gemacht, fragte die Redaktion ‘Schawinski’ bereits im August Tamara Funiciello an, um über das Thema Gewalt an Frauen sprechen. In der Einladung vom 29.8.18 heisst es: <Roger Schawinski möchte das Thema Gewalt an Frauen besprechen (Fall Genf, metoo, u.ä.) und Ihre eigenen Erfahrungen wie aktuell rund um Ihre Kritik am Song „079“ miteinbeziehen.> Die Einladung zum Gespräch wurde von Frau Funiciello abgelehnt. In einem Interview mit der TagesWoche vom 3.9.2018 [2] gibt Frau Funiciello eine öffentliche Erklärung dafür: <Er (gemeint ist Roger Schawinski, Anm. d. Redaktion) hat kein Interesse, über das Thema Gewalt gegen Frauen zu reden.> Damit änderte sich die Ausgangslage für das Gespräch von 3.12.2018. Denn: Obwohl Roger Schawinski gegenüber Tamara Funiciello sein Interesse bekundet hatte, über das Thema Gewalt an Frauen zu sprechen, sagte sie öffentlich das Gegenteil. Damit wurden für die Redaktion nebst dem eigentlichen Fokus ‘Gewalt an Frauen’ auch die Mittel zum Thema, mit der Frau Funiciello ihr wichtiges Thema politisch bearbeitet. Roger Schawinski konfrontierte Tamara Funiciello in der Sendung mit dem oben beschriebenen Widerspruch und gab ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme. Darüber hinaus hatte das Thema Gewalt an Frauen natürlich Platz in der Sendung, etwa bei der Diskussion um den Begriff der ‘toxischen Männlichkeit’ - oder, als Zahlen und Formen der häuslichen Gewalt aufbereitet und diskutiert wurden.

Aus Sicht der Redaktion kann aus oben genannten Gründen die Beanstandung von Frau X zurückgewiesen werden.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben Recht: Roger Schawinski war beleidigt, dass Tamara Funiciello eine frühere Einladung in seine Sendung abgelehnt und ihn öffentlich bezichtigt hatte, er habe nicht über Gewalt gegen Frauen reden wollen, obwohl er genau dieses Thema vorhatte. Er hatte also mit seinem Gast ein persönliches Problem, das er besser nicht in der Sendung, sondern im Gespräch ohne Scheinwerfer, Kamera und Publikum bereinigt hätte. Aber das sind Stil- und Geschmacksfragen, die der Ombudsmann letztlich nicht zu bewerten hat. Ich muss prüfen, ob die Sendung den Rahmen, der ihr das Radio- und Fernsehgesetz setzt, gesprengt hat, ob also das Publikum sich nicht frei eine eigene Meinung bilden konnte, weil man es getäuscht, angelogen, manipuliert hat. Genau das war nicht der Fall: Das Transparenzgebot war erfüllt, weil das Publikum voll mitbekam, dass Roger Schawinski mit Tamara Funiciello ein persönliches, nicht bereinigtes Problem hatte.

Tamara Funiciello ist eine blitzgescheite, beschlagene, gut informierte Politikerin, die ein unglaublich schnelles Berndeutsch spricht und der es trotz des «Serienfeuers» an Fragen und Zitaten, die Roger Schawinski auf sie losliess, gelang, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Es gehört zu einem Interview, dass der Moderator eine Gegenposition einnimmt, um die befragte Person aus der Reserve zu locken. Das hat Roger Schawinski beharrlich getan, und Tamara Funiciello hat das Examen mit Bravour bestanden. Es wurde klar, dass sie für ein vielfältiges Männerbild eintritt, dass sie sich gegen die systematische Abwertung von Frauen wehrt und von einer strukturellen Diskriminierung redet. Auch wenn vieles nur angetippt wurde, hat das Publikum ein Bild von ihrem Denken bekommen. Und das ist ja letztlich das Ziel einer solchen Talk-Sendung.

Die Frage, wer in eine Talk-Sendung eingeladen wird und was die Themen des Gesprächs sind, gehört zur Programmautonomie der verantwortlichen Redaktion und des Senders. Ob der Moderator ein konfrontatives oder ein exploratives Interview führt, gehört zu seiner journalistischen Freiheit. Alles in allem hat die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung, bei allem Verständnis für Ihren Gedankengang, nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/schawinski/roger-schawinski-im-gespraech-mit-tamara-funiciello-2

[2] https://tageswoche.ch/form/interview/tamara-funiciello-ich-lasse-mich-nicht-zum-schweigen-bringen

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